Nein, Herr Präsident. - Es gab im Jahr 2003 Gott sei Dank Hinweise von V-Leuten in München; denn sonst hätte in München ein Attentat auf die Synagoge stattgefunden, was fatal gewesen wäre, um nur ein Beispiel zu nennen.
Gehen wir noch einmal zurück zu dem aktuellen Fall der Rechtsterroristen! Es gab einen Hinweis von V-Leuten auf Bomben in einer Garage in Jena. Ein Hinweis von V-Leuten! Es ist ja nicht so, dass man V-Leute einsetzt und diese Informationen anschließend einfach nur naiv umsetzt. Sie sind vielmehr so eingesetzt, dass man Informationen doppelt bekommt, um sehen zu können, ob diese Informationen seriös sind.
Es ist ganz entscheidend - das haben wir in Niedersachsen sichergestellt, und dafür sind wir von der Bundesjustizministerin ausdrücklich gelobt worden -, dass die V-Leute- und V-Mann-Führung funktioniert und dass wir dies professionell umsetzen. Es muss zwischen Land und Bund so geklärt werden, dass das überall der Fall ist.
Dass wir einfach auf die Informationen von V-Leuten verzichten könnten, ist schlichtweg nicht richtig. Das sagen übrigens alle, in allen Bundesländern. Ich habe von Herrn Körting einmal gehört, dass er gesagt hat, er könnte darauf verzichten. Anschließend hat der Präsident des Verfassungsschutzamtes in Berlin gesagt, dass auch er nicht darauf verzichten kann. Wir werden das in der Innenministerkonferenz sehen.
Was müssen wir machen? - Wir müssen seriös prüfen, ob wir eine Chance haben, die NPD zu verbieten, obwohl wir noch V-Leute in der NPD und vor allem z. B. in den freien Kameradschaften haben.
Es ist doch sinnvoll, nach Alternativen zu schauen. Ich gebe doch allen recht: Es bewegt uns - auch die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land -, dass wir die NPD mit Steuergelder finanzieren und
Über Alternativen nachzudenken, macht doch Sinn. Deshalb habe ich ein Gutachten in Auftrag gegeben. Wenn man Bestrebungen nachweisen kann - das ist weiter, als verfassungsfeindlich zu sein -, dass man die Verfassung abschaffen will, dann kann man eine Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen. Das ist übrigens vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Bundestages bestätigt worden. Das kann ich Ihnen zur Verfügung stellen.
Insofern brauchen wir eine Grundgesetzänderung. Das ist richtig. Würden wir das gemeinschaftlich umsetzen, dann könnten wir noch in diesem Jahr die NPD von der Parteienfinanzierung ausschließen. Natürlich ist das rechtsstaatlich, weil nämlich diese Entscheidung des Bundestagspräsidenten vom Bundesverfassungsgericht überprüft würde. Es ist wichtig, die Rechtsstaatlichkeit auch in diesem Punkt zu haben. Wir müssen auch das sorgfältig umsetzen.
Ich fasse zusammen, meine Damen und Herren: Wir müssen die Ermittlungen unterstützen. Wir müssen alles daransetzen, um zu sehen, ob es in diesem Zusammenhang tatsächlich ein Netzwerk gibt. Die Ermittlungen müssen auf jeden Fall auch in ein NPD-Verbotsverfahren mit einfließen.
Aber, meine Damen und Herren, ich glaube, es ist nicht die Zeit von Schuldzuweisungen. Wir sollten damit auf keinen Fall Wahlkampf betreiben. Das verbietet sich vor dem Hintergrund dessen, was dort passiert ist.
In der Aktuellen Stunde sollen wir eigentlich keine zusätzliche Redezeit gewähren. Da aber die Landesregierung ihre Redezeit überschritten hat, gewähre ich Frau Zimmermann anderthalb Minuten. Bitte schön!
Danke schön, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie immer wieder auf die Schiene der Parteienfinanzierung kommen. Herr Limburg hat das schon ausgeführt. Ich denke, dem liegt bei Ihnen, auch ideologisch geführt, der Gedanke zugrunde, davon abzuweichen, sich wirklich auf ein NPD-Verbotsverfahren zu konzentrieren. Der ehemalige Vorsitzende Richter des Bundesverfassungsgerichtes, der damals gesagt hat, das gehe leider nicht, sagt heute, heute würde es schon funktionieren.
Wenn ich das einmal auf Niedersachsen herunterbreche, möchte ich um eine Auskunft bitten. Wir sind dafür, alle V-Leute abzuschaffen. In dem Gerichtsurteil steht, dass die V-Leute aus den Führungsebenen weg müssen, um ein Verbotsverfahren möglich zu machen. Deshalb ist meine Frage: Wie sieht das in Niedersachsen aus? Haben wir das in Niedersachsen überhaupt? Gibt es in Niedersachsen V-Leute in Führungspositionen? Betrifft uns das überhaupt, oder sind bei uns die Voraussetzungen letztendlich vielleicht nicht doch bereits erfüllt?
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns über das Thema schon oftmals unterhalten. Der eine oder andere von uns hat mittlerweile vielleicht im Talmud nachgelesen, und zwar im Jerusalemer Talmud, in dem sich bereits die schöne Zeile findet: Man darf in einer Stadt, wo kein Arzt ist, nicht
wohnen. - Offenbar ist die Erkenntnis, dass die Anwesenheit medizinischer Versorgung zu den Grundbedürfnissen gehört, sehr, sehr alt.
In Niedersachsen haben wir eine durchaus steigende Ärztezahl. Im Jahre 2010, so teilt uns die Kassenärztliche Vereinigung mit, gab es 25 830 Ärztinnen und Ärzte, die ambulant oder stationär an der Gesundheitsversorgung beteiligt waren. Das sind 16,5 % oder 3 663 mehr als 10 Jahre zuvor. Die Zahl der Mediziner ist also regelmäßig angestiegen.
Trotzdem könnte in jedem Landkreis Niedersachsens eine ansiedlungswillige Hausärztin schon morgen eine Zulassung als Kassenärztin erhalten.
Meine Damen und Herren, zu Recht hat sich die Berliner Koalition im Koalitionsvertrag vorgenommen, als zentrales gesundheitspolitisches Anliegen eine flächendeckende und bedarfsgerechte medizinische Versorgung zu gewährleisten. Bei den Festlegungen im Koalitionsvertrag finden sich bereits die fachlichen Einwirkungsmöglichkeiten für die Länder, die Erweiterung der Delegationsmöglichkeiten für Ärzte und Anreize für die Niederlassung in unterversorgten Gebieten.
An dieser Stelle, verehrte Kolleginnen und Kollegen, darf ich feststellen: Die Berliner Koalition hat geliefert.
Denn am 1. Dezember hat der Bundestag mit Mehrheit das Versorgungsstrukturgesetz angenommen. Für dieses Gesetz gibt es viel Lob in der Bevölkerung. Das ist auch richtig so.
Historisch an diesem Gesetz ist, dass erstmals seit ganz langer Zeit die Weichenstellungen in der Gesundheitspolitik nicht in Kostendämpfung, sondern in einer echten Verbesserung der Versorgung bestehen. Die Instrumente, die in dem Gesetz enthalten sind, sind so zahlreich, dass ich sie alle jetzt nicht loben und preisen kann.
Ich muss mich auf wenige beschränken. Das sind Dinge, die wir in den Diskussionen im Landtag immer wieder begleitet haben: die Flexibilisierung der Planungsbereiche, das Abschneiden alter Zöpfe wie der Residenzpflicht, neue Steuerungsmöglichkeiten für die, die dafür zuständig sind, nämlich die Kassenärztlichen Vereinigungen, wozu vor allem die Einrichtung der Strukturfonds mit neuen Möglichkeiten zählt, wie Investitionsbeihilfen für
Praxisgründungen und Stipendien für junge Menschen, die Medizin studieren wollen, wenn sie sich denn hinterher in unterversorgten Gebieten als Hausärzte niederlassen wollen. Es werden Schritte zur Überwindung der teilweise wirklich nur sehr schwer verständlichen Grenzen zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor gegangen, nämlich der Weg der ambulanten spezialärztlichen Versorgung.
Wir sind uns klar darüber, dass dort noch vieles Gestalt gewinnen muss. Aber die Zielrichtung wird von uns allen begrüßt.
Ganz entscheidend ist - wir haben oft darüber gesprochen -: Medizin ist weiblich, und sie wird noch weiblicher werden. - Hier spielt die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und ärztlichem Beruf eine ganz entscheidende Rolle. Die Instrumente, die dort gefunden worden sind, sind: Verbesserung der Vertretungsmöglichkeiten für die Medizinerin in der Praxis und längere Freistellung im Zusammenhang mit Entbindungen.
Alle diese Dinge, meine Damen und Herren, sind jetzt im Bundesgesetz verankert und werden, weil der Bundesrat zwar mitberät, aber nicht zustimmen muss, im Januar des kommenden Jahres in Kraft treten. Sie sind bei uns in Niedersachsen von unserer hervorragend aufgestellten Landesregierung seit langer Zeit begleitet worden.
Ich darf noch einmal an das Modell Niedersachsen, durch die Regierungsfraktionen mit Mitteln des Landes Niedersachsen begleitet, also an die Projekte zur Delegation ärztlicher Leistungen an medizinisches Fachpersonal, erinnern. Auch die Gesundheitsregionen, die als Modellversuch unterwegs sind, spielen hier eine entscheidende Rolle. Dort werden neue Wege der Vernetzung zwischen den Anbietern des Gesundheitswesens ausdrücklich unter Einbeziehung der an der Pflege Beteiligten beschritten.
Auch die Gebietskörperschaften sind nicht ideenlos geblieben. Ich darf aus unserer Region, liebe Frau Modder, den Landkreis Leer ganz besonders loben. Die fünf Stipendien, die der Landkreis Leer bereits für Medizinstudenten ausgeschrieben hat, die hinterher dort in der Region tätig werden, sind eine Vorausnahme dessen, was jetzt im Bund für richtig erkannt wurde und begleitet wird.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast ist es schon ein wenig satirisch, wie sich die FDP in Sachen Versorgungsstrukturgesetz äußert und verhält. Sie feiern sich. Wir konnten das gerade bei Herrn Riese miterleben.
Ich kann es auch anders ausdrücken: In der Kontinuität der Unfähigkeit als Gesundheitsminister stehen sich Rösler und Bahr in nichts nach. Das gilt auch für die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag.