Sollen die ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung erreicht werden, muss die energetische Qualität im Gebäudebereich erheblich verbessert werden. Bei gleichzeitiger Erhöhung der energetischen Anforderungen erfordert dies dann aber auch erhebliche zusätzliche Investitionen.
Die Mehrkosten, die auf die betroffenen Eigentümer und Mieter zukommen, müssen in einem vernünftigen Verhältnis zu den damit verbundenen Einsparungen stehen und wirtschaftlich vertretbar sein. Dabei muss vor allem auf die Zumutbarkeit und Vermittelbarkeit gegenüber den Bürgern Rücksicht genommen werden.
Nach Berechnungen des Verbands Privater Bauherren müssen Eigentümer mindestens 70 000 Euro aufwenden, um ein mehr als 15 Jahre altes Eigenheim gemäß den Vorgaben der seit 2009 bestehenden neuen Energieeinsparverordnung zu sanieren.
Soll die jährliche Sanierungsrate von jetzt 1 % auf 2 % des gesamten Gebäudebestandes verdoppelt werden, müssten nach der aktuellen ShellHauswärmestudie bis 2030 rund 750 Milliarden Euro in die Gebäudesanierung investiert werden. Jedoch könnte dadurch der Energieverbrauch um bis zu 40 % sinken.
Um dies zu erreichen, ist es sinnvoll, nicht nur vollständige Sanierungen, sondern auch Teilsanierungen zu fördern. Dabei sollte die Förderung weitgehend technologieunabhängig erfolgen, da sich die technischen Möglichkeiten und deren Rentabilität kontinuierlich wandeln und nur schwer vorhersehbar sind.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung verfolgt eine umfassende Strategie, um die Energieeffizienz im privaten wie im öffentlichen und auch im betrieblichen Sektor zu verbessern. Staatliche Eingriffe sollten sich danach grundsätzlich auf eine Verbesserung der Marktbedingungen, Investitionsanreize und Information über technische Möglichkeiten und energiesparendes Verbraucherverhalten beschränken. Technologieoffenheit muss die Richtschnur für die Umsetzung der festgelegten Ziele bei Energieeinsparung und Klimaschutz sein. Nur ein solcher Ansatz garantiert über den Wettbewerb die kosteneffizienteste Umsetzung für die Bürgerinnen und Bürger.
Die Belastbarkeit der privaten Haushalte darf dabei nicht überstrapaziert werden. Zwangsregelungen zur energetischen Sanierung sind nicht die richtige Lösung. Rechtliche Instrumente können nur Impulse geben und nicht die Eigenverantwortung des Einzelnen zum Energiesparen ersetzen. Deshalb müssen die Menschen auf dem Weg zu diesem Ziel mitgenommen werden, und sie müssen aus eigener Überzeugung handeln.
Zu 2: Mit dem Kernenergieausstieg geht in erheblichem Umfang verlässliche Kraftwerksleistung vom Netz. Die Situation nach der Abschaltung von über 8 000 Megawatt Leistung in der ersten Jahreshälfte 2011 hat deutlich gemacht, welch große Herausforderungen für eine verlässliche und stabile Stromversorgung mit dem Umbau der Energieversorgung verbunden sind. So attestiert die Bundesnetzagentur insbesondere mit Blick auf Süddeutschland eine angespannte Versorgungslage für die nächsten Jahre und hat deshalb umfangreiche Kaltreservekapazitäten in Form alter Kohle-, Gas- und auch Ölkraftwerke ermittelt. Obwohl wir es bisher mit einem außergewöhnlich milden Win
ter und damit für diese verbrauchsstarke Jahreszeit vergleichsweise geringem Strombedarf zu tun haben, musste Anfang Dezember ein Teil dieser Kaltreserve in Anspruch genommen werden.
Meine Damen und Herren, Dramatisierungen sind sicherlich nicht angebracht. Das Beispiel zeigt aber die Notwendigkeit neuer, zusätzlicher Stromerzeugungskapazitäten. Dabei setzen wir als Landesregierung entschlossen auf den beschleunigten Ausbau der Stromnetze im Lande. Aber auch diese Netze nutzen uns nur dann etwas, wenn genügend Stromerzeuger bereitstehen, um auch dann Strom in die Netze einzuspeisen, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint.
Wir müssen die Situation realistisch und vernünftig einschätzen. Trotz des erfolgreichen Ausbaus der regenerativen Energien in Niedersachsen und der enormen Anstrengungen für deren weiteren Ausbau bleibt auf mittlere Sicht ein hoher Strombedarf in Deutschland bestehen, der angesichts des Kernenergieausstiegs zwangsläufig auch durch konventionelle Kraftwerke auf Erdgas- und Kohlebasis gedeckt werden muss. Mit den angestrebten 35 % an der Stromerzeugung in 2020 bzw. 50 % in 2030 können die erneuerbaren Energien schlichtweg keine vollständige Stromversorgung gewährleisten.
Meine Damen und Herren, mit dieser Landesregierung wird es keine Experimente hinsichtlich der Versorgungssicherheit des Wirtschaftsstandortes Niedersachsen geben.
Der Ausbau der regenerativen Stromversorgung kann nur Hand in Hand mit effizienten und flexiblen Gas- und Kohlekraftwerken gelingen. Mit raumordnerisch ausgewiesenen, technologieoffenen Standorten bietet Niedersachsen hervorragende Voraussetzungen für eine Modernisierung des konventionellen Kraftwerkparks durch neue, moderne Erzeugungskapazitäten.
Zu 3: Durch den beträchtlichen Ausbau der erneuerbaren Energien wird der Anteil der Strommenge aus fluktuierenden Quellen, also insbesondere Windkraft und Fotovoltaik, in den nächsten Jahren erheblich zunehmen. Für die Netzintegration ergeben sich daraus im Wesentlichen zwei Herausforderungen:
Zweitens. Die erheblichen Schwankungen der erneuerbaren Stromerzeugung müssen zur Netzstabilisierung ausgeglichen werden.
Dieser steigende Anteil fluktuierender erneuerbarer Energien erfordert die Flexibilisierung unseres Energiesystems. Dabei müssen kurzfristige - oftmals erhebliche - Schwankungen ebenso bewältigt werden wie länger andauernde Phasen geringer Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie. Gerade Letztere stellen dabei eine besondere Herausforderung dar.
Damit wird eine Optimierung des Zusammenspiels von konventionellen Energien, erneuerbaren Energien, Netzen, Stromspeichern und Stromverbrauch unabdingbar. Eine verlässliche Energieversorgung bei wachsendem Anteil unstet einspeisender erneuerbarer Energien bedarf eines umfangreichen Ausbaus der Stromübertragungs- und eben auch der Stromverteilnetze, der Entwicklung beträchtlicher Speicherkapazitäten sowie moderner, flexibler konventioneller Kraftwerke. Außerdem müssen die Netze „intelligent“ werden, damit der Verbrauch künftig der zunehmend unsteten Erzeugung aus regenerativen Energien folgen kann.
Meine Damen und Herren, Speicher sind also nur eine von zahlreichen Optionen für die Integration des wachsenden Anteils fluktuierender Stromerzeugung aus den erneuerbaren Energien. Vor einer Ausweitung der Energiespeicherung, die immer mit einem Energieverlust verbunden ist, sollten bestehende Flexibilisierungspotenziale bei der Stromerzeugung und auf der Verbraucherseite ausgeschöpft werden, um den Speicherbedarf so gering wie möglich zu halten.
Bislang weisen alle Speichertechnologien - mit Ausnahme der etablierten Pumpspeicher - hohe Investitionskosten bei gleichzeitig geringem Wirkungsgrad auf, die einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen ohne erhebliche zusätzliche Förderung nicht erlauben. Daher sind zunächst noch verstärkte Anstrengungen im Bereich der Forschung notwendig.
Damit die Energiewende gelingt, kommt es darauf an, Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet weiter auszubauen. Die Technologiefelder Energiespeicherung, Energiewandlung und Energiesysteme gehören für die Landesregierung zu den wichtigsten Zukunftsthemen unserer Zeit.
Da sich der Speicherbedarf aus den Differenzen aus Stromangebot und -nachfrage ergibt, können auch Maßnahmen zur Glättung der Stromnachfra
ge eine Alternative zum Bau von Stromspeichern darstellen. Hierzu ist die Erforschung intelligenter Stromnetze, der sogenannten Smart Grids, erforderlich, die die kommunikative Vernetzung und Steuerung von Stromerzeugern, Speichern, elektrischen Verbrauchern und Netzbetriebsmitteln in Energieübertragungs- und -verteilnetzen beinhalten.
Schönen guten Morgen! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da der Minister in seiner Antwort so ausführlich auf die herausragende Stellung der Windenergie eingegangen ist, habe ich dann doch die Frage, die ja vor allen Dingen im Raum Cuxhaven im Moment für viel Aufregung sorgt, warum die Landesregierung angesichts dessen eigentlich ihre Anteile am Deutschen WindenergieInstitut - DEWI - einschließlich der Anteile an der DEWI-OCC Offshore and Certification Centre GmbH verkaufen und damit die Einflussnahme des Landes Niedersachsen zur Ausrichtung gerade dieser Forschung deutlich reduzieren will.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir folgen damit einer mehrfachen Aufforderung des Landesrechnungshofs und einem Beschluss des Haushaltsausschusses. Wir suchen internationale Investoren, um gerade diesen Forschungsbereich noch weiter auszuweiten.
Herr Minister, vor dem Hintergrund Ihrer sehr detaillierten Ausführungen frage ich die Landesregierung: Wann wäre ihres Erachtens mit einer Voll
(Christian Meyer [GRÜNE]: Kommt darauf an, wer regiert! - Gegenruf von Jens Nacke [CDU]: Guten Morgen, Herr Kollege! Schön, dass auch Sie schon da sind! Haben Sie in Ihrer Höhle gut geschlafen? - Weitere Zuru- fe - Unruhe)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat in ihrem Energiekonzept ausgeführt, wie sich ein Pfad entwickeln kann. Sie geht in dem Energiekonzept vom Herbst letzten Jahres davon aus, in Form der beschleunigten Energiewende bis 2020 eine Versorgung von 50 % und bis 2050 eine Versorgung von bis zu 80 % zu erreichen. Das sind schon sehr ehrgeizige Ziele, wenn man sich einmal klarmacht, dass wir heute beim Strom bei etwa 17 % Energieversorgung aus erneuerbaren Energien liegen.
Niedersachsen hat in seinem Energiekonzept ausgeführt, dass wir, wenn man das einmal rechnerisch auf Niedersachsen überträgt - das ist ja eine rechnerische Größe, weil klar ist, dass dies ein Verbund ist und dass sich das immer nur rechnerisch darstellen lässt -, in Anbetracht der Potenziale, die wir insbesondere im Bereich der Onshorewindenergie in Niedersachsen haben - diese wollen wir dann akzeptiert realisieren, also auch unter Berücksichtigung der Akzeptanz vor Ort -, bis 2020 zu einer Versorgung aus erneuerbaren Energien von bis zu 90 % kommen.
Aber das Ganze steht natürlich immer unter dem technischen Vorbehalt, dass es gelingt, am Ende auch auf der Versorgungsseite zu einer Verstetigung zu kommen, weil wir ja - dies habe ich eben in der Antwort dargelegt - eine unstete Erzeugerseite haben. Insofern hängt das alles auch mit den Fortschritten bei den Speichertechnologien zusammen.
So sind ungefähr die Größenordnungen in zeitlicher Hinsicht. Eine 100-prozentige Versorgung aus erneuerbaren Energien ist aus meiner Sicht sicherlich ein sehr ehrgeiziges Ziel und setzt voraus, dass auf der Speicherseite noch viel geschieht.
Deshalb glaube ich, dass vom heutigen Standpunkt aus die Behauptung „100 % Energie aus Erneuerbaren wird zu einem Zeitpunkt X gelingen“ doch sehr gewagt ist. Aber man soll sich ja Ziele setzen, und wir arbeiten daran.
Herr Präsident, vielen Dank. - Herr Minister, wenn ich durch die Arbeitersiedlungen in den industriellen Ballungsgebieten gehe, in denen wunderschöne Einfamilienhäuser der 50er- und 60er-Jahre stehen, und mir dann vorstelle, dass durch den Gesetzgeber energetische Maßnahmen vorgeschrieben werden sollen - Sie selbst haben davon gesprochen, dass das für die Haushalte doch enorme Belastungen darstellen könnte -, stellt sich mir die Frage, wie auf andere Weise - beispielsweise durch freiwillige Anreize - die durchaus notwendigen energetischen Maßnahmen durchgeführt werden können.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat ist die Sanierung des Gebäudebestands eine große Herausforderung. Vor dem Hintergrund der angesprochenen Kosten für die Sanierung im Gebäudebestand, die ich in der Antwort ausgeführt habe, stellt sich die Frage, mit welchen Instrumenten man das am Ende durchsetzen kann. Die Politik der Landesregierung setzt eben nicht auf Zwang und obrigkeitsstaatliche Instrumente, die Dinge vorgeben und dann ordnungsrechtlich durchgesetzt werden. Wir werden dies nur schaffen, wenn wir die Menschen von der Notwendigkeit und der Sinnhaftigkeit der energetischen Sanierung überzeugen. Das heißt, im Vordergrund stehen Information, Aufklärung und Anreize, etwa durch Förderprogramme. Als Land haben wir da aber nur einen begrenzten Handlungsspielraum. Das alles muss im Rahmen der Bundeskonzeption abgebildet werden und befindet