Auf besagter E-Mail stehen nur zwei Buchstaben: O und K. Ein Punkt dahinter und unterstrichen. Das ist aber ganz eindeutig die Schrift von Wulff. Die E-Mail heißt: Dieter Wedel möchte auch eine Einladung für „Nord trifft Süd“. - Dann kommt eine E-Mail-Adresse, und diese beiden Buchstaben sind daraufgeschrieben worden.
- Selbstverständlich, das ist klar. Dann ist das weitergeleitet worden. Es gibt sogar einen Vermerk,
- Wulff kann doch in seiner Staatskanzlei entscheiden, was weitergeleitet wird und was nicht. Was ist das für eine Frage? - Die verstehe ich hinten und vorne nicht.
(Stefan Schostok [SPD]: Es fragt sich nur, warum Sie im Dezember nur zwei Dokumente hatten, jetzt aber so viele Dokumente da sind!)
- Nein. Ich habe gesagt, dass wir das in einem E-Mail-Account gefunden hatten, den wir vorher nicht kannten und den es eigentlich nicht hätte geben dürfen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund der Ausführungen des Ministerpräsidenten, dass er nicht verstehe, was daran verwerflich sei, frage ich die Landesregierung, ob es üblich ist, dass ein Staatssekretär den Einladungskoordinator für private Veranstaltungen macht. Wenn ja, möchte ich wissen, bei wie vielen anderen privaten Veranstaltungen seit 2003 dies ebenfalls vorgekommen ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch darüber haben wir hier und auch im Ausschuss schon mehrfach gesprochen. Die Veranstaltung sollte ein Erfolg werden, was ja auch schon mehrfach - sowohl einmal in Stuttgart als auch zweimal in Hannover - der Fall war. Die bei
den Ministerpräsidenten hatten die Schirmherrschaft übernommen. Also war damit klargestellt, dass diese Landesregierung auch den Erfolg dieser Veranstaltung wollte.
Außerdem ist es für einen Pressesprecher - in diesem Fall war es Herr Glaeseker - völlig selbstverständlich, dass er die Kontakte zu den hiesigen Journalisten herstellt. Entsprechend kennt die Pressestelle der Staatskanzlei von BadenWürttemberg die Mitglieder der dortigen Landespressekonferenz - wenn es dort etwas Vergleichbares gibt; jedenfalls die Versammlung der Journalisten - und gibt die Daten weiter. Herr Glaeseker und Herr Schmidt hielten den Kontakt; denn Herr Glaeseker war innerhalb der Staatskanzlei für den Bereich Nord-Süd-Dialog zuständig. Aber auch das haben wir hier schon mehrfach mitgeteilt. Das können Sie auch durch Akteneinsicht feststellen. Deshalb haben wir das, was wir weitergeben wollten, an Herrn Glaeseker gegeben, und dann ist es über die entsprechenden Vorzimmerdamen an das Büro von Herrn Schmidt gegangen. Das ist überhaupt nichts Ungewöhnliches. Das würden wir jeden Tag wieder so machen. Deshalb bleibt es aber trotzdem eine Privatveranstaltung.
Ob es so etwas auch im Zusammenhang mit anderen Veranstaltungen gegeben hat, ist mir bis auf eine Veranstaltung nicht geläufig. Aber auch über diese Veranstaltung haben wir schon - auch öffentlich - diskutiert. Nach der Wahl des Bundespräsidenten hat in Berlin eine Feier stattgefunden. Auch hierzu hat es eine Ansammlung von Namen gegeben. Das betrifft aber nicht mehr die vorherige Landesregierung; denn Herr Wulff war zuvor als Ministerpräsident zurückgetreten.
Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass in der Dringlichen Anfrage auch von Bürgschaften die Rede ist, ob sie es nicht für sinnvoll hält, hier auch einmal das Prozedere einer Bürgschaft darzulegen und insbesondere der Frage nachzugehen, ob es an irgendeiner Stelle einen Hinweis darauf gibt, dass der damalige Ministerpräsident Wulff auf Bürgschaftsvergaben Einfluss genommen hat.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch zu den Bürgschaften haben wir in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 15. Februar 2012 ausführlich Stellung genommen. Wir haben dort unter Anwesenheit des Landesrechnungshofs dargelegt, dass in den neun Jahren unserer Regierungstätigkeit vom Landesrechnungshof, von der Europäischen Union oder von wem auch sonst keine einzige Bürgschaftsvergabe beanstandet worden ist. Natürlich hat der Landesrechnungshof die üblichen Prüfungen vorgenommen, aber nicht flächendeckend, sondern nur stichprobenartig. Ein Bürgschaftsbereich ist ganz gründlich, nämlich komplett geprüft worden. Das waren die Bürgschaften, die im Rahmen der Filmförderung ausgesprochen worden sind. Diese Bürgschaften sind insgesamt unbeanstandet gewesen.
Zu Bürgschaften kann ich grundsätzlich Folgendes sagen: Nach dem Subsidiaritätsprinzip übernimmt das Land Bürgschaften nur dann, wenn im Interesse des Landes liegende volkswirtschaftliche förderungswürdige Maßnahmen ohne die Unterstützung des Landes nicht durchgeführt werden könnten.
Jetzt hat Herr Schostok ein bisschen Pech: Das ist die Frage 29 von übermorgen. Ich werde aber heute schon gefragt. Gründungsprojekt und Nachfolgefinanzierung ebenso wie Wachstumsfinanzierung, Modernisierungsmaßnahmen, Auffanglösung, Restrukturierung oder Sanierung - allein an dieser Aufzählung können Sie feststellen, dass es die Bürgschaft nicht gibt. Verbürgt werden Betriebsmittelkredite und/oder Investitionsdarlehen. Allerdings ist eine Landesbürgschaft grundsätzlich kein Geschenk, sondern eine kostenpflichtige Hilfe des Landes. Sie wird dann genutzt, wenn den Banken keine ausreichenden Sicherheiten im Unternehmen zur Verfügung stehen, um die benötigten Kredite allein herauszulegen.
Die langjährige Praxis zeigt, dass mit Landesbürgschaften erheblicher Nutzen gestiftet werden kann, indem in Niedersachsen volkswirtschaftlich positive Effekte entstehen. In vielen Fällen werden auch neue Arbeitsplätze geschaffen und bestehende gesichert. Die Vertraulichkeit der Bürgschaftsverfahren ist dabei allerdings wesentliche Voraussetzungen für die Akzeptanz und die Wirksamkeit des
Weil hier immer so getan wird, als wenn wir Bürgschaftsurkunden verschenken würden, kann ich allgemein sagen, wie das Bürgschaftsverfahren abläuft. Die PwC hat - sie hat das schon immer, seit 1949, gemacht; damals hieß sie noch anders, rechtlich handelt es sich aber um die gleiche Organisation - alle vorherigen Landesregierungen bei Bürgschaftsfragen beraten, und sie berät auch uns. In der Regel gibt es ein Bürgschaftsvorgespräch. Dabei wird pauschal geguckt: Hat es überhaupt Sinn, in das Antragsverfahren einzutreten oder nicht? Wenn der Antrag gestellt wird, ist eine Antragsgebühr fällig. Das heißt, diese Gebühr muss gezahlt werden, bevor der Landeskreditausschuss überhaupt das Denken anfängt. Sie beträgt - das alles habe ich aber im Ausschuss dargelegt - 1 % der Kreditsumme für eine Bürgschaft bis zu einer Kreditsumme von 500 000 Euro. Darüber hinaus - bis zu 5 Millionen Euro - sind es 0,75 %. Danach staffelt es sich bei höheren Beträgen fallend weiter. Das heißt, wenn Sie eine Bürgschaft über 5 Millionen Euro beantragen wollen, müssen sie 38 500 Euro überweisen, bevor sich der Landeskreditausschuss überhaupt mit Ihrem Antrag befasst.
Wenn Sie dann eine Bürgschaftsurkunde bzw. eine Bürgschaftszusage bekommen haben, müssen sie spätestens sechs Monate, nachdem Sie die Urkunde bekommen haben - spätestens acht Monate nach Bürgschaftszusage -, eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 0,375 % der Kreditsumme, die Sie verbürgt haben wollen, bezahlen. Wenn Sie also 1 Million Euro Kreditsumme verbürgt haben wollen, müssen Sie dafür im Jahr 3 750 Euro Gebühr bezahlen. Wenn Sie das für 5 Millionen Euro machen, müssen Sie das Fünffache - das ist ein Betrag um 18 000 Euro herum - bezahlen. Wenn Sie das zwei Jahre lang stehen lassen und nicht in Anspruch nehmen, müssen Sie eben das Doppelte bezahlen.
Das heißt, wir verschenken hier nichts. Wir verschenken keine Steuergelder, sondern jeder Unternehmer, der eine Bürgschaft haben will, und jede Bank, die nur gegen Bürgschaft finanzieren will, muss sich das gut überlegen, weil der Kredit durch die Bürgschaft teurer wird. Das heißt, es wird nicht günstiger, sondern teurer. Günstiger wird es nur, weil es dann überhaupt einen Kredit gibt. Das ist auch so gewollt. Wir tragen das auch dem Haushaltausschuss immer wieder vor. Sie bekommen jedes Mal die Listen. Ich stelle fest, dass
wir dort - außer jetzt, wo wir das alles hoch- und runterdiskutieren - nie eine kritische Nachfrage bekommen haben und dass alles ordnungsgemäß und verwaltungstechnisch sauber abgearbeitet worden ist.
Diese Zwischentöne, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - es sind nicht meine, sondern es sind die des Landes - hier irgendetwas krumm und schief machen oder irgendwie durch politische Einflussnahme etwas machen, was nicht in Ordnung ist, weise ich hier mit aller Entschiedenheit zurück.
Vieles wird hineingeheimnist. Es geht um den Vermerk von Christian Wulff, den ich Ihnen auch zur Verfügung gestellt habe. Auf diesen Bericht, der aus der Staatskanzlei an ihn gegangen ist - dabei ging es darum, welche Bürgschaften es im Filmbereich gegeben hat -, hat er draufgeschrieben: So fundamental sollte man das vielleicht nicht sehen. - Dann ist das in der Staatskanzlei zur Akte genommen worden. Das hat etwa den Effekt, als wenn in China ein Sack Reis umfällt; denn es ist nicht bei denen angekommen, die über Bürgschaften zu entscheiden haben. Das ist nämlich das Finanzministerium. Die Staatskanzlei hat keinerlei Einfluss auf Bürgschaften, sondern die Entscheidung wird im Landeskreditausschuss vorbereitet.
(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das Res- sort wird vorher gefragt, und PwC wird auch gefragt! In diesem Fall ist das schon merkwürdig! Machen Sie jetzt den Hintze?)
- Herr Wenzel, warum hören Sie denn nicht zu? Und wenn Sie schon zuhören, sagen Sie immer wieder die Unwahrheit. Ich habe eben gesagt, wie das geht. Es gibt ein Bürgschaftsvorgespräch bei PwC. Dann geht es in den Landeskreditausschuss. Wir lassen uns - wie alle Vorgängerregierungen - von PwC beraten. Ich habe das eben vorgetragen. Kaum habe ich es ausgesprochen, werfen Sie mir vor, dass ich Ihnen verschwiegen hätte, dass PwC beteiligt ist. PwC ist da ganz entscheidend mitbeteiligt. Deshalb wäre es schön, wenn Sie endlich einmal die Wahrheit nicht verdrehen würden.
sich damit beschäftigen, voraussetzen -, dass PwC im Landeskreditausschuss sitzt. Da sitzt das Finanzministerium mit einem Beamten, und da sitzt das Wirtschaftsministerium.
(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das ist uns bekannt, Herr Hintze! - Jens Nacke [CDU]: Er muss das machen! Er ist wahnsinnig unter Druck! Herr Wenzel, Sie sind inzwischen eine Marionette! Das ist wahnsinnig peinlich!)
Wollen Sie jetzt einfach weiter Fragen in den Raum werfen? Dann unterbreche ich die Sitzung. Damit habe ich überhaupt gar kein Problem. - Herr Minister Möllring hat jetzt das Wort.
Was die Zusammensetzung des Landeskreditausschusses anbelangt, hätten Sie das - das alles ist öffentlich nachlesbar - eruieren können. Dem Landeskreditausschuss gehören an je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Finanzministeriums, des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr, des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales sowie des Umweltministeriums als stimmberechtigte Mitglieder, der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale - oder Bremer Landesbank, Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale Oldenburg-Bremen -, des Gesamtverbandes Niedersächsischer Kreditinstitute, der Vereinigung der Niedersächsischen Industrie- und Handelskammern, des Deutschen Gewerkschaftsverbundes - Landesbezirk Niedersachsen - und der Unternehmerverbände Niedersachsen e. V. mit beratender Stimme
An den Sitzungen des Landeskreditausschusses können Vertreterinnen und Vertreter anderer betroffener Ministerien teilnehmen. Den Vorsitz im Landeskreditausschuss führt die Vertreterin oder der Vertreter des Finanzministeriums. Ich habe vorhin deutlich gemacht - deshalb verstehe ich diesen Zwischenruf nicht -, dass es eine derartige Einflussnahme nicht gegeben hat und ich sie mir auch verbeten hätte.