- Wenn wir auf einer Veranstaltung Werbemittel verteilen, sehe ich das nicht als eine finanzielle Beteiligung, sondern als Ausnutzung dieser Ansammlung von Menschen.
(Ronald Schminke [SPD]: Lesen Sie es noch einmal vor! - Gegenruf von Heinz Rolfes [CDU]: Kleinkariert!)
Da Sie aber inzwischen angefangen haben, das als Beteiligung zu werten, und da das in den Medien zum Teil auch als Beteiligung bewertet wird, haben wir gesagt: Dann kümmern wir uns auch darum.
Dann habe ich es auch im Ausschuss vorgetragen. Dann habe ich vorgetragen, wie viele Polizisten 2007 da waren, und wie viele Polizisten 2009 da waren.
Dann habe ich vorgetragen, dass vorher Diensthunde da durchgegangen sind. - Das habe ich doch alles vorgetragen.
Ich habe vorgetragen, dass selbst die Kasse meines Hauses, des Finanzministeriums, mir gemeldet hat: Wir haben das zahlbar gemacht. - Ein ganz normaler Vorgang.
Ich habe gemeldet, dass das MW diese nicht öffentlichen Flächen für öffentlich erklärt hat. Das habe ich hier eben auch noch einmal vorgelesen.
Ich habe als Jurastudent gelernt: Wenn man eine Frage zu Ende denkt und es absurd wird, dann ist die Rechtsfrage falsch beantwortet. Wenn ich Teebeutel und Genehmigungen für irgendwelche Flächen, die dann hinterher wieder entwidmet oder gewidmet werden müssen - - -
Das ist absurd. Das ist aus der damaligen Sicht absurd. Ich weiß, dass Ihnen das heute Freude macht. Das können wir meinethalben stundenweise machen. Bitte denken Sie aber auch daran, dass das Präsidium um 13 Uhr zum Mittag muss.
(Heiterkeit und Zustimmung bei der CDU - Zuruf von der SPD: Das ist lange vorbei! - Ronald Schminke [SPD]: Ihre Zeit ist abgelaufen!)
Sie hatten Rücksicht genommen, Herr Adler. Sie haben jetzt die Möglichkeit, die dritte Zusatzfrage zu stellen.
Ich frage die Landesregierung, speziell Herrn Möllring, im Hinblick auf das, was er eben zum Thema Bürgschaften gesagt hatte: Herr Möllring, ist Ihnen denn nicht klar, dass Sie, wenn der Landesrechnungshof eine Bürgschaft als rechtmäßig würdigt, also nicht beanstandet, damit allenfalls den Vorwurf der Bestechlichkeit oder der Bestechung aus
der Welt schaffen können, nicht aber den Vorwurf der Vorteilsannahme? Denn eine Vorteilsannahme liegt schon dann vor, wenn für eine rechtmäßige dienstliche Handlung etwas gewährt wird. Eine Bestechung wiederum liegt bei einer rechtswidrigen Amtshandlung vor. Deshalb entlastet der Vorhalt „Das hat der Landesrechnungshof nicht beanstandet“ die betreffenden Ministerpräsidenten doch überhaupt nicht vom Vorwurf der Vorteilsannahme. Diesen kleinen Unterschied muss man einmal deutlich machen.
Ich wollte noch eine zweite Frage stellen. Die erste Frage war, ob Sie den Unterschied zwischen Bestechung und Vorteilsannahme kennen. Die zweite Frage ist folgende: Hält die Landesregierung an der Ansicht fest, die sie in einer E-Mail vom 3. Februar 2012 an die Landtagsverwaltung vertreten hat, wonach die Meldung in „NDR.de - regional“ vom 26. Januar 2012, Herr Groenewold habe dem Ehepaar Wulff Appartementferienaufenthalte organisiert und bezahlt, „hochspekulativ“ und „diffus“ gewesen sei?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Letzterem: Wir konnten die Frage in der Rechtsausschusssitzung nicht beantworten, weil weder Herr Hüdepohl noch Frau Weigt, meine Kabinettsreferentin, noch ich den entsprechenden Beitrag des NDR gesehen hatten. Das haben wir dann nachgeholt. Dann hat die Staatskanzlei Ihnen entsprechend geantwortet. Das ist im Protokoll abgedruckt. So, wie die Sendung abgefasst war, war das hochspekulativ. Es ergab sich aus der Sendung nicht, dass es so war, sondern da wurde spekuliert. Das hat Ihnen die Staatskanzlei mitgeteilt. Eigentlich ist es gar nicht Aufgabe der Landesregierung, für Sie Fernsehen zu gucken, um Ihnen dann zu sagen, was dort gesendet worden ist.
Zweitens. Ich verwehre mich gegen den Vorwurf, eine meiner Mitarbeiterinnen oder einer meiner Mitarbeiter hätte sich bestechen lassen oder Vor
(Hans-Henning Adler [LINKE]: Nicht einer Ihrer Mitarbeiter, sondern Herr Wulff ist gemeint! Sie müssen mal zu- hören!)
- Herr Wulff hat auf keine Bürgschaft Einfluss genommen. Wenn Herr Wulff auf keine Bürgschaft Einfluss genommen hat, dann weiß ich nicht, wo da ein Vorteil liegen soll. Das ist doch völlig absurd.
Ich habe Ihnen das doch dargestellt. Ich habe Ihnen im Haushaltsausschuss ausführlich dargestellt, wie Bürgschaften abgehen. Wir haben Ihnen die Akten gezeigt, und der Rechnungshof hat reingeguckt. Kein Mensch von Ihnen hat doch zum Schluss noch behauptet, dass in irgendeiner der Fragen, die Sie gestellt haben, nach allen möglichen Leuten, die mit Wulffs Amtsführung, seiner Präsidentschaft und sonst etwas nichts zu tun haben - - - Wir haben doch alle möglichen Fragen gekriegt, und wir haben zu jeder Frage gesagt, ob die eine Bürgschaft gekriegt haben oder nicht. Wir haben zu jeder Frage gesagt, unter welchen Bedingungen, unter welchen Voraussetzungen - - - Zum Schluss haben Sie - jedenfalls Frau Geuter - gesagt, das sei jetzt alles in Ordnung. Das sei zwar schade; Sie wollten mir gerne noch an die Karre fahren. Vielleicht fänden Sie ja noch etwas. Aber jedenfalls aufgrund der Informationen in der Haushaltsausschusssitzung sei alles ohne Fehl und Tadel.
- Sie müssen nicht immer dazwischenschreien, sondern Sie müssen mal zuhören. Wenn Herr Wulff irgendetwas in eine Akte der Staatskanzlei schreibt, dann hat das für uns überhaupt keine Bedeutung, weil wir davon keine Kenntnis nehmen. Ich habe es Ihnen doch gesagt.
Der kann in der Staatskanzlei aufschreiben, was er will. Solange das nicht ins Finanzministerium kommt, kann auch in China ein Sack Reis umfallen.
Denn wenn ich diesen Vermerk nicht kenne, dann können wir ihn nicht zur Kenntnis nehmen und uns auch nicht danach richten. Das ist doch völlig klar.
Der Vermerk von Herrn Wulff war völlig unverdächtig. Da stand drauf: Wir können doch nicht in Zukunft jegliche Filmförderung mit Bürgschaften ausschließen! - Dazu stehe ich noch heute. Warum sollte man denn sagen, den und den Geschäftszweig fördern wir auf keinen Fall? Vielleicht kommt ja ein Riesenprojekt wie z. B. das Wunder von Lengeke.
- Von Lengede. - Ich komme aus der Nähe von Lengede. Ich weiß das ganz genau. Aber manchmal verspricht man sich. Dass Ihnen das nie passiert, finde ich einfach großartig. Ich gratuliere Ihnen dazu.
Das Problem ist nur, dass Bürgschaften für Filmförderungen inzwischen bei der EU ratifiziert oder notifiziert oder wie das heißt werden müssen. Deshalb besteht daran kein Interesse mehr. Aber wenn sich das europäische Recht mal wieder ändert, kann es doch durchaus sein, dass wir wieder Filmförderung im Rahmen von Bürgschaften machen.
Denken Sie doch an „Rote Rosen“ in Lüneburg! Die sind doch begeistert, dass das in Lüneburg stattfindet. Ich habe es zwar noch nie gesehen, aber ich habe gehört, das ist ein Riesenerfolg.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Diese Unterstellung weise ich zurück! - Unruhe)
Es ist doch gut, wenn sich alle noch einmal ein bisschen amüsieren können und jetzt wieder zur Ruhe kommen. - Herzlichen Dank.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr Kollege Limburg die nach § 48 unserer Geschäftsordnung letzte Zusatzfrage. Bitte schön!