Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Möllring, auch die nächste Frage wird Ihnen aus dem Rechtsausschuss bekannt vorkommen. Ich stelle sie aber noch einmal, weil ich ein netter Mensch bin und Ihnen gerne Gelegenheit geben möchte, Ihre Ausführungen zu korrigieren.
Die Landesregierung hat mehrfach die Aussage getätigt, dass sie alle Anfragen von Herrn Bartling aus dem Jahr 2010 korrekt beantwortet habe. Auf die Frage 4, die da lautete:
„In welchem Umfang hat das Land Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltungen und auf die Gästeliste, und, wenn ja, wer trifft beim Land dafür die Entscheidungen?“
- es wurde also nach dem Einfluss und nicht nach der letztgültigen Entscheidung gefragt -, lautete die einzige Antwort der Landesregierung:
Es findet sich keinerlei Auskunft darüber, inwieweit der Ministerpräsident und andere Mitglieder der Landesregierung Einfluss auf die Einladungen zu der Veranstaltung genommen haben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, ob sie tatsächlich der Auffassung ist, dass sie mit dieser Antwort damals ihrer Pflicht zu umfassender und vollständiger Auskunft an das Parlament nachgekommen ist.
Herr Kollege Nacke, Sie haben sich zur Geschäftsordnung gemeldet. Sind Sie einverstanden, dass erst Herr Minister Möllring antwortet? Das wäre verfahrenstechnisch besser. - Herr Minister, Sie haben für die Landesregierung das Wort.
sen“ verletzt habe: Ich habe in der Bild-Zeitung gelesen, dass alle Frauen zwischen 35 und 55 das gucken. Das ist ja die Ehrenjungfrau der Pressefreiheit, und deshalb hatte ich keinen Zweifel daran, dass das auch richtig recherchiert worden ist.
Herr Limburg, ich bin Ihnen kollegial dankbar, dass Sie diese Frage hier auch noch einmal in aller Öffentlichkeit stellen. Ich zitiere aus dem Protokoll des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - ich zitiere nur mich selber, keine Angst -, 107. Sitzung am 25. Januar 2012, Seite 31:
‚In welchem Umfang hat das Land Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltungen und auf die Gästeliste, und, wenn ja, wer trifft beim Land dafür die Entscheidungen?’
Wenn Sie nun den Verfassungskommentar [von Ipsen] lesen und Sie meinen, hiergegen vorgehen zu müssen, hätten Sie zunächst parlamentarisch nachfragen müssen:
Wer hat Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltungen genommen? - Dann hätte man sagen können: Der Ministerpräsident hat sein Grußwort gehalten, als das angesagt war. Das wusste aber auch jeder.
Wer trifft im Lande die Entscheidung, wer eingeladen wird? - Diese Frage ist nicht beantwortet worden; das sehe ich jetzt erst. Das ist sicher ein Manko. Aber das hätte zweieinhalb Jahre lang parlamentarisch nachgearbeitet werden müssen, wenn man ein Rechtsschutzbedürfnis bräuchte.“
„Nein, ein Verstoß gegen Artikel 24 liegt erst vor, wenn eine parlamentarische Nachfrage nicht gestellt wird. Das müssen Sie im Kommentar von Hagebölling und Ipsen nachlesen.“
Das habe ich da gesagt. Wir haben im Jahr 2010 übersehen, dass diese Frage nicht beantwortet worden ist. Das ist aber offensichtlich vom Parlament auch übersehen worden. Ehe darin jedoch ein Verfassungsverstoß liegt, müsste man parlamentarisch eine Nachfrage stellen, und wenn die dann nicht beantwortet worden wäre, wäre das Rechtsschutzbedürfnis gegeben gewesen.
Deshalb bin ich Herrn Limburg ausgesprochen dankbar, dass er das hier noch einmal herausgestellt hat. Vielen Dank, Herr Kollege.
Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Kollege Nacke zur Geschäftsordnung gemeldet. Deswegen, Herr Schostok, bitte ich um Nachsicht, dass ich Ihre Wortmeldung zurückstelle. Bitte schön, Herr Nacke, Sie haben nach § 77 das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Limburg hat soeben die fünfte und damit, wie Sie zu Recht bekannt gegeben haben, letzte Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt. Wir nehmen allerdings seit Beginn dieser Beratung mit Überraschung zur Kenntnis, dass die Fragen, die in den Ausschüssen und auch hier im Plenum schon einmal gestellt worden sind, alle noch einmal wieder gestellt werden, dass die Fragen, die hier schon beantwortet wurden, offensichtlich noch einmal gestellt werden sollen, weil sie von Mitarbeitern aufgeschrieben wurden, und dass die Akten, die alle vorliegen, von Teilen der Opposition offensichtlich nicht gelesen wurden. Das mag auch daran liegen, dass an bestimmten Sitzungen des Rechtausschusses einige Kollegen nicht teilgenommen haben.
Vor diesem Hintergrund - Sie kennen das Prozedere schon - sind wir selbstverständlich auch heute bereit, Ihnen die Möglichkeit zu geben - von mir aus den ganzen Tag -, die Fragen zu stellen, die Sie schon kennen und deren Antworten Sie wis
sen, damit Ihre Mitarbeiter nachher nicht aufschreiben: „Wir konnten nicht alles fragen, weil die Zeit abgelaufen war.
Deswegen werde ich erneut im Namen von CDU- und FDP-Fraktion nach § 99 beantragen, die heutige Fragebeschränkung aufzuheben.
Danke schön. - Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung gehen gerade ein. Von der SPDFraktion Frau Kollegin Modder!
(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Ihr dürft euch noch weiter blamieren! - Jens Nacke [CDU]: Die Marionetten dürfen weiter tanzen!)
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Ich will die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP nur an die letzte Fragestunde erinnern. Ein, zwei Tage später war das nicht so toll für Sie.
(Heinz Rolfes [CDU]: Wollen Sie noch Fragen stellen oder nicht? Also hören Sie auf mit diesem Spielchen! Wir haben interessante Antworten bekommen. Wir werden das auswerten, und wir werden uns von Ihnen nicht vorschreiben lassen, wann wir unsere Fragen zu stellen haben. (Lachen bei der CDU)
Wir lassen uns auf Ihren Klamauk nicht ein. Ich glaube, am Ende des Tages werden Sie ganz kleine Brötchen backen, weil diese Strategie, Herr Nacke, die Sie jetzt wieder versuchen, nicht aufgeht.
Danke schön. - Ebenfalls zur Geschäftsordnung hat sich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Dr. Heinen-Kljajić gemeldet.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Nacke, ein schöner Versuch der Ablenkung. Ich schlage vor, dass Sie das gleiche Engagement, das Sie hier in Sachen Aufklärung an den Tag legen, wenn Sie eine Ausweitung der Fragemöglichkeiten beantragen, einmal Richtung Landesregierung adressieren, damit wir die Akten bekommen, die wir endlich einmal sehen wollen und die uns immer noch nicht geliefert werden konnten, wo auf Verzögerungstaktik gesetzt wird.
Wir entscheiden als Opposition immer noch selbst sowohl über den Zeitpunkt der Fragestellung als auch über das Material, auf dessen Grundlage wir Fragen stellen.
Wir haben am Freitag, lieber Herr Nacke, wieder genügend Möglichkeiten, noch Dinge nachzufragen. Ihr Versuch ist ein bisschen sehr durchsichtig und scheinheilig.