Protokoll der Sitzung vom 03.07.2008

Weil wir in Niedersachsen eine andere Ausgangssituation hatten, weil wir nämlich mit dem Petitionsausschuss zuerst ein neues Instrumentarium eingerichtet hatten, sind wir bei der Einrichtung einer Härtefallkommission nicht am Anfang dabei gewesen, sondern in der Schlussphase. Aber so etwas hat ja manchmal auch etwas Gutes. Denn wenn man nicht vorneweg geht, dann weiß man beispielsweise schon, welche Regelungen die anderen Länder für ihre Härtefallkommissionen getroffen haben.

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Das scheint mir das Prinzip Ihrer Politik zu sein!)

Deshalb hat sich diese Landesregierung für ihre Härtefallregelung einfach einmal die Regeln der anderen Länder angeschaut und sie quasi zusammengefasst in eine eigene Regelung übernommen.

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Nach- tragspolitik heißt das!)

Man hat also keine härteren Regeln getroffen, als es in anderen Ländern gab.

(Doch! bei der SPD)

Deshalb überrascht der Entschließungsantrag der Grünen, in dem genau dies unterstellt wird, schon. Er entbehrt jeglicher Grundlage.

Wir haben die Debatte hier schon im letzten Jahr geführt. Ich bin ein großer Freund davon, den Punkten nachzugehen. Deshalb haben wir die Forderungen der Grünen im Innenausschuss betrachtet und haben den Vorsitzenden der Härtefallkommission berichten lassen, wie viele konkrete Fälle an den Hürden, die dort kritisiert worden sind, gescheitert sind. Es war schon erstaunlich: Solche Fälle gab es gar nicht. Es ist genau wie bei dem Entschließungsantrag zu den Flüchtlingen aus Sri Lanka, den wir in dieser Woche behandelt haben: Sie führen hier eine Phantomdebatte über Menschen, die es in Deutschland bzw. zumindest in Niedersachsen gar nicht gibt.

(Zustimmung von Professor Dr. Dr. Roland Zielke [FDP] - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Weil sie doch alle schon im Vorprüfungsverfahren aus- geschlossen werden!)

- Das finde ich nicht in Ordnung, Herr Bachmann. Auch das Vorprüfungsverfahren haben wir uns nämlich angeschaut. Sie sollten im Innenausschuss in dieser Frage besser zuhören.

Wir haben in den Koalitionsverhandlungen gemeinsam mit der CDU beschlossen, Nachbesserungen vorzunehmen. Das ist in der Umsetzung.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Ja, von drei Vierteln auf zwei Drittel, mit dem gleichen Ergebnis!)

Wir wollen weiterhin für weitere Verbesserungen des Zuwanderungsrechts in Deutschland werben. Da wissen wir Minister Hirche und Minister Schünemann Seit’ an Seit_ im Bundesrat. Es wäre schön, wenn Sie im Bundestag auch einmal Einfluss nehmen würden. Ein gewisser Herr Müntefering, den Sie eigentlich kennen müssten,

(Heiner Bartling [SPD]: Den schätze ich auch sehr!)

hat verhindert, dass es mehr Arbeitsmöglichkeiten für Flüchtlinge gibt, die in Deutschland sind.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Ge- schichtsklitterung!)

Wir haben dafür gekämpft. Nur Müntefering und die SPD haben es verhindert. Sie sollten zu Ihrer Geschichte stehen.

Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Als nächster Redner hat sich Herr Minister Schünemann zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hält weiterhin an der Steuerung und auch an der Begrenzung der Zuwanderung fest. Dies war ein Kompromiss, den wir damals mit der rot-grünen Bundesregierung geschlossen haben.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Rich- tig, ja!)

Die Entscheidungen, die wir da getroffen haben, sind aus meiner Sicht durchaus richtig gewesen. Da gibt es durchaus auch klare Möglichkeiten, aus humanitären Gründen einen Aufenthaltstitel zu erhalten, auf Zeit oder sogar auf Dauer. Das ist dort festgeschrieben.

Hier so zu tun, als wenn nur über eine Härtefallkommission humanitäre Gründe eine Rolle spielen könnten, entspricht schlichtweg nicht der Wahrheit. Vielmehr ist das Gesetz selber so angelegt.

Ein Härtefall kann im Prinzip nur dann anerkannt werden, wenn eine Situation entstanden ist, in der eine Abschiebung der Intention des Gesetzes entgegenstehen würde. Insofern ist es meiner Ansicht nach völlig klar, dass wir hier nicht sehr viele Fälle haben können, sondern nur eine begrenzte Anzahl. Denn ansonsten ist das Aufenthaltsrecht über das Aufenthaltsgesetz abgesichert.

Meine Damen und Herren, zu Beginn der Legislaturperiode hat man sich dazu entschlossen - das ist hier noch einmal geschildert worden -, über diese Härtefälle mit einer breiten Unterstützung hier im Parlament zu entscheiden, was ich für richtig gehalten habe. Das war übrigens nach § 25 Abs. 4 a des Aufenthaltsgesetzes gesetzlich möglich gewesen. Insofern waren wir mit die Ersten, die Härtefälle nach dem neuen Aufenthaltsgesetz anerkennen konnten. Das sollte man hier meines Erachtens auch darstellen.

Dann hat das Parlament entschieden, dass es die Entscheidung nicht mehr selber treffen will, und hat sie in die Hände des Innenministers gelegt, wofür ich auch Verständnis gehabt habe. Danach haben wir eine Verordnung auf den Weg gebracht, die sich an anderen Bundesländern orientiert hat. Wir haben mitnichten - das habe ich hier schon oftmals darstellen können - höhere Hürden als andere Bundesländer aufgebaut, sondern wir haben uns an ihnen orientiert. Das war ja das Gute daran, dass wir erst später begonnen haben: Wir konnten uns die Erfahrungen anschauen. Insofern haben wir eine Verordnung, die sich auch im Vergleich mit anderen Bundesländern sehen lassen kann.

(Beifall bei der CDU - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Das Schlechteste aus allen Ländern haben Sie zusam- mengefasst!)

Meine Damen und Herren, es gibt tatsächlich Ausschlussgründe, über die die Geschäftsstelle und

der Vorsitzende der Härtefallkommission zu entscheiden haben. Diese Ausschlussgründe sind im Gesetz verankert. Über Dinge, die im Gesetz verankert sind, kann man überhaupt nicht diskutieren und sollte man auch nicht in der Kommission beraten. Das würde aus meiner Sicht auch gar keinen Sinn machen.

Dann gibt es abgestufte Dinge, über die man sich unterhalten kann, bei denen es einen Ermessensspielraum gibt. Diese Dinge gehen in die Kommission. Das ist meiner Ansicht nach sinnvoll.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Bachmann?

Immer sehr gerne.

Herr Minister, stimmen Sie mir in folgenden zwei Punkten zu?

Erstens. Als wir gesagt haben „Wir wollen die Härtefallkommission“, haben wir Ihnen einen Katalog mitgegeben und gesagt: Das sind die Bedingungen, unter denen eine Härtefallkommission im Sinne des Gesetzes optimal arbeiten würde. - Wir als Fraktion haben insofern keinen Freibrief ausgestellt, dass Sie in Zukunft ganz allein die Spielregeln bestimmen. Das war damals unser parlamentarisches Vorgehen.

Zweitens. Sie sagen, das Gesetz regele, welche Fälle in der Vorprüfung vom Härtefallverfahren auszuschließen seien. Das Gesetz ermöglicht es aber genau in den Paragrafen der Härtefallkommission, Härtefallentscheidungen am Gesetz vorbei aus persönlichen, humanitären Gründen zu treffen. Wenn Sie es dann doch anwenden, kommen Sie dieser Ermächtigung mit einer Härtefallkommission nicht nach. Das ist der Widerspruch bei Ihnen.

Zum ersten Punkt: Sie können der Aussage nicht widersprechen, dass die Entscheidung im Parlament fällt, wenn man ein Petitionsverfahren wählt. Die Letztentscheidung verbleibt natürlich beim Innenminister. Aber ein Votum von gewählten Parlamentariern hat ein anderes Gewicht. Dass Sie bestimmte Vorstellungen gehabt haben, kann ich

gar nicht abstreiten. Aber diese Verordnung wird nicht vom Parlament, sondern von der Landesregierung erlassen. Das ist das Verfahren.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Viel- leicht kann die Landesregierung ein- mal auf das Parlament hören!)

Da dies gerade diskutiert worden ist: Es wäre aus meiner Sicht völlig falsch, mit der Änderung der Verordnung zu warten. Denn ansonsten müsste in dieser Zeit noch nach der alten Verordnung verhandelt werden, und dazu wären die Kommissionsmitglieder dann nicht bereit. Sie warten. Sie bringen im Moment überhaupt nicht die Fälle ein, sondern wollen die neue Verordnung abwarten.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Es ändert sich doch nichts!)

Insofern werden wir jetzt im Kabinett sehr schnell über diese neue Verordnung entscheiden.

Es ist auch für den Härtefall im Aufenthaltsgesetz geregelt, was man überhaupt nicht behandeln kann. Und dann gibt es in einigen Punkten Ermessensspielraum. In den Punkten, in denen wir keinen Ermessensspielraum haben, haben wir die Ausschlussgründe formuliert und können es insofern auch gar nicht der Kommission zur Beratung geben, weil sie gar nicht anders entscheiden kann, als diesen Antrag überhaupt nicht anzunehmen.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Falsch, falsch!)

- Dies ist richtig. Herr Bachmann, wenn Sie Lust haben, komme ich gerne noch einmal in den Ausschuss und lege Ihnen das dann noch einmal dar. So viel Zeit haben wir hier heute nicht.

Meine Damen und Herren, ich will aber noch einmal auf die Punkte im Einzelnen eingehen, die hier angesprochen worden sind. Die Kommission soll mit einfacher Mehrheit entscheiden. - Meine Damen und Herren, ich glaube, es gibt gar kein Bundesland, in dem dies so dargestellt worden ist. Ansonsten ist es auf jeden Fall nicht die Regel.

(Glocke des Präsidenten)

Es ist meiner Ansicht nach richtig, dass mit einer qualifizierten Mehrheit entschieden werden soll.

Dann haben Sie hier ein wunderbares Rechenbeispiel genannt. So, wie Sie gerechnet haben, ist es richtig. Nur, das mit „drei Viertel“ steht gar nicht in der Verordnung, sondern es steht dort, es müssen „sechs Stimmen“ zusammenkommen. Weil in einer Kommissionssitzung durchaus schon mal der eine

oder andere gefehlt hat, war es dann mit sechs Stimmen schwierig, weil das dann teilweise die einstimmige Mehrheit hätte sein müssen. Deshalb haben wir das auch auf Wunsch der Kommissionsmitglieder geändert und haben jetzt in die Verordnung „zwei Drittel der Anwesenden“ aufgenommen. Das ist meiner Ansicht nach eine vernünftige Änderung. So, wie Sie es dargestellt haben, ist es einfach nicht wahr.

(Zustimmung bei der CDU)