Damit wird meines Erachtens deutlich, dass sich die Landesregierung wie auch das Parlament insgesamt inhaltlich sehr mit diesem Thema auseinandersetzen. Neben den Beschlüssen hinsichtlich der Haushaltslage - wir haben 3 Millionen Euro im Haushalt 2008 zur Verfügung gestellt, um eine entsprechende Unterstützung für finanzschwache Familien zu gewährleisten - hat das Sozialministerium zusammen mit dem Bundesland NordrheinWestfalen eine gemeinsame Bundesratsinitiative zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch eingebracht. Durch diese Änderung sollen Leistungen für besondere Lernmittel einschließlich Schulmaterialien zukünftig in den Katalog der einmaligen Beihilfen aufgenommen werden.
Das alles ist bereits auf den Weg gebracht. Deshalb muss heute nicht Berücksichtigung, sondern Sach- und Rechtslage und Material beschlossen werden. Dafür sprechen wir uns aus.
Ebenfalls zu dieser Eingabe hat sich Herr Schwarz von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Herr Schwarz, bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Norbert Böhlke, ich finde das nicht konsequent. Das steht wirklich im Widerspruch zu dem, was die Ministerin in der vorausgegangenen Fragestunde hier vorgetragen hat.
Da ist sehr intensiv über die Frage von Kinderarmut diskutiert worden. Die Ministerin hat zu Recht auf das hingewiesen, was Sie auch noch einmal gesagt haben. Niedersachsen und NordrheinWestfalen haben eine Bundesratsinitiative gestartet, um die Regelsätze insbesondere für Kinder zu erhöhen. Wir wissen, dass sie nicht kindgerecht sind. Wir wissen auch, wie sie zustande gekommen sind und warum sie nicht kindgerecht sind.
Das heißt, dass diese Landesregierung einen Teil dessen, was diese Petition aufnimmt, schon von sich aus beschleunigt hat. Insofern frage ich mich, warum man sich dann weigert, dass diese Beschleunigung durch das Parlament noch einmal verstärkt wird.
An dieser Stelle gibt es doch überhaupt keinen Dissens. Wir sind uns doch einig, dass hier etwas passieren muss. Insofern ist völlig klar, dass man die Landesregierung auffordern kann, diesen Punkt zu berücksichtigen. Dann gibt es hier eine - ich vermute, einheitliche - Position des Parlaments, und es gibt eine Position der Landesregierung. Was kann im Interesse der Kinder denn wirkungsvoller sein als eine solche gemeinsame Linie?
Ich komme jetzt zum zweiten Punkt. Frau Polat hat recht. Hier ist dann ein Sozialfonds aufgelegt worden. Wir haben viel darüber gestritten, ob er 3 Millionen Euro oder 5 Millionen Euro umfassen soll. Es ist aber wenigstens etwas. Nach Ihren Richtlinien läuft dieser Sozialfonds aber zum 31. Dezember dieses Jahres aus. Was vergibt sich ein Parlament eigentlich, wenn es heute deutlich
macht „Wir werden diesen Sozialfonds auf alle Fälle so lange weitertragen, solange wir keine andere bundesgesetzliche Regelung haben“? Wir kommen doch in ein Chaos, wenn wir das Problem erkennen, aber die Kommunen zum 1. Januar 2009 wieder mit diesem Problem alleine lassen.
Ich finde diese Forderungen der Landesarmutskonferenz absolut korrekt. Niemand in diesem Hause hält das für falsch. Deshalb sollten wir diese Petition hier gemeinsam zur Berücksichtigung verabschieden.
Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, bei ihren Wortmeldungen deutlich zu dokumentieren, um welche Eingabe es sich handelt; denn sonst wird es ein bisschen kompliziert.
Ich rufe jetzt die Eingabe 4321/15 auf. Dazu hat Herr Meyer von der CDU-Fraktion das Wort. - Entschuldigung, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen! Ich bitte um Nachsicht. Ich hoffe, es trifft Sie nicht zu sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Petition des Arbeitskreises Feuchtwiesenschutz, die wir zur Berücksichtigung empfehlen, geht es wieder einmal um die Gastfreundlichkeit dieser Landesregierung - diesmal gegenüber Wildgänsen aus der Tundra.
Die Landesregierung hat, ohne die Beratung über die Petition im Parlament abzuwarten, pünktlich zum Landesjägertreffen die Jagd auf Bläss- und Saatgänse in weiten Teilen Niedersachsens wieder erlaubt. Dies ist ein erneutes Zeichen der Arroganz dieser Landesregierung
Wie wollen wir eigentlich gegen die Jagd auf Singvögel in den Mittelmeerländern argumentieren, wenn sich unsere Zugvögel in Niedersachsen in Acht nehmen müssen?
Von der neuen Jagdfreigabe in Niedersachsen sind nur acht Vogelschutzgebiete ausgenommen. In der Masse der 71 in Niedersachsen ausgewiesenen Vogelschutzgebiete darf damit gejagt werden - unter anderem am Steinhuder Meer, wogegen sich die Region Hannover in einer Stellungnahme explizit ausgesprochen hat.
Mit dieser „Feuer-frei“-Politik bedroht die Landesregierung nicht nur den Bestand der vom Aussterben bedrohten Zwerggänse, die im Vogelzug der Wildgänse wie Nils Holgersson mitfliegen, sondern sie schadet auch einem vernünftigen Flächenmanagement für die Landwirte.
Denn bejagte und häufig gestörte Gänse fressen deutlich mehr als ruhige Gänse, die in vielen Teilen Niedersachsens mittlerweile auch eine Touristenattraktion sind.
Ich war in den letzten Wochen mehrfach vor Ort und habe das nicht immer einfache Gespräch mit den Landwirten etwa im Rheiderland gesucht.
Die Landwirte beurteilen die Jagd sehr skeptisch und sehen darin keine Lösung ihrer vorhandenen Probleme. Sie fordern eine Erhöhung der Zahlung für Ernteschäden - was wir unterstützen; denn die Bejagung hilft nicht weiter, dient nur den Interessen der Jägerschaft und vergrößert in Teilen die Schäden. So äußern sich die Landwirte dort vor Ort.
Wir fordern daher, die Petition der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, die neue Jagdverordnung auszusetzen und die Entschädigungszahlungen für die Landwirtschaft - Sie setzen sich doch sonst so stark für die Landwirtschaft ein - besser an die tatsächlichen Schäden
Das sind die Forderungen der Landwirte. Damit würden Sie den Landwirten und dem Naturschutz wirklich helfen, statt ein Wahlgeschenk an die Landesjägerschaft zu machen. Wir lehnen deshalb die Freigabe der Jagd von Wildgänsen ab.
Ich würde gerne auf die sachliche Ebene herunterkommen und zur Petition reden, anstatt im Anhang noch Erläuterungen dazu zu machen, was agrarpolitisch gefordert werden soll. - Gestatten Sie mir vier Anmerkungen.
Erstens. Bei dieser Petition verkennt der Petent, dass nach Artikel 9 der Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten in Verbindung mit § 22 des Bundesjagdgesetzes eine zeitlich und räumlich eingeschränkte Jagd möglich ist und dass bei den dem Jagdrecht unterstellten Tierarten die Bejagung der Grundsatz, die Vollschonung hingegen eher die Ausnahme sein soll, die stets einer rechtfertigenden Begründung bedarf.
Ein zweiter Punkt. Bejagte und nicht bejagte Gänsearten haben - das ist wichtig, auch im Widerspruch zu Herrn Meyer - im gleichen Maße zugenommen. Die Befürchtung einer Gefährdung durch Bejagung ist somit unbegründet. Wissenschaftliche Erkenntnisse bestätigen, dass Zugvögel jagdlich genauso nachhaltig genutzt werden können wie Standwildarten.
Ein dritter Punkt. Bezüglich der Äußerungen des Petenten, Wildgansjagd sei lediglich ein Geschicklichkeitssport und nicht tierschutz- und waidrechtlich durchführbar, wird darauf verwiesen, dass die Jagd im Rahmen der Gesetze, insbesondere des Bundesjagdgesetzes, des Niedersächsischen Jagdgesetzes und des Tierschutzgesetzes, sowie natürlich auch auf der Basis der aufgrund dieser Gesetze ergangenen Verordnungen und Erlasse