Protokoll der Sitzung vom 24.02.2012

vor. Ich schließe die Beratung.

Ende der he Tagungs bis Freita esehen. Der Präsident wird

dem Ä nung der Si

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen un

ichts der Tatsache, d

am Dienstag im Unterausschuss diskutieren, und angesichts der Tatsache, dass die Zeit schon recht weit fortgeschritten ist, will ich mich auf vier Spiegelstriche begrenzen.

(Jens Nacke [CDU]: Es will mal wie- der keiner über Sachpolitik reden! Aber über den Quatsch mit der Links- partei reden wir ewig! - Glocke des Präsidenten - Gegenruf von Kreszen- tia Flauger [LINKE]: Was pöbeln Sie denn da jetzt rum? Was soll das denn? - Weitere Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren, Frau Weisser-Roelle hat jetzt das Wort. - Bitte schön, Frau WeisserRoelle!

a Weisser-Roelle (LIN

Vier Spiegelstriche: Niedersachsen ist wesentlich betroffen. Wenn die Pläne von CDU und FDP umgesetzt werden, ist mit einem Abbau von Arbeitsplätzen zu rechnen. Wesentliche Aufgaben sollen laut CDU und FDP privatisiert werden. Schon die Überschrift des Antrags enthält einen Widerspruch. Die Personalreform kann nicht zugleich effizient und sozialverträglich sein. Außerdem ist der Protest im Antrag wenig überzeugend. Die FDP, so las man am 7. Febr

Gesetzentwurf oder Antrag angekü er bisherige ihr nicht konsequent genug is

s können wi

dieser Form können wir dem Antrag auf keinen Fall zustimmen. Aber das Thema ist vielschichtig. Wir müssen ausgiebig darüber sprechen - aber nicht mehr heute.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Mit dem Thema sollen sich der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und - mitberatend - der Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ beschäftigen. Möchte das jemand nicht? - Enthält sich jemand? - Dann ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am

utigen Tagesordnung. Der nächste, 43. abschnitt ist von Dienstag, 20. März, g, 23. März, vorg

den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit

ltestenrat den Beginn und die Tagesord tzungen bestimmen.

Ich wünsche Ihnen einen guten Heimweg.

Ich schließe die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 15.55 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

noch:

Tagesordnungspunkt 29:

Mündliche Anfragen - Drs. 16/4445

Anlage 1

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 2 der Abg. Kreszentia Flauger und PiaBeate Zimmermann (LINKE)

Funkzellenauswertung und „stille SMS“ - Warum schweigt die Landesregierung?

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n zur Häufigkeit der

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in ihren Antworten zu den

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ugten Verbindungsdaten kann die der sich zum Zeitpunkt der Maßnahme di t hat, und d nktelefon

Die Funkzellenauswertung und das Versenden von „stillen SMS“ sind zur Aufklärung der Straftaten

In der Antwort auf eine Anfrage der A ten Pia-Beate Zimmermann (LINKE) zum Thema „Funkzellenauswertung (FZA) und Versenden ‚stiller SMS’ zur Kriminalitätsbekämpfung“ in der Drs. 16/4411 teilte die Landesregierung mit: „Gesonderte Statistike Anwendung dieser Ermittlungsinstrumente werden nicht geführt.“ In der Antwort des Hamburger Senats auf eine Anfrage der Linksfraktion in der Hamburger Bürgerschaft zum gleichen Thema teilte dieser mit: „Für das Versenden der Ortungsimpulse wird ein durch das Landesamt für Zent Dienste in Nordrhein-Westfalen verwaltet wird. Dort können seit dem Jahr 2010 Zahlen über die versandten Ortungsimpulse herausgefiltert werden.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Verwendet auch das Land Niedersachsen für das Versenden der Ortungsimpulse die Software, die durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste in Nordrhein-Westfalen verwaltet wird, und, wenn ja, warum kann das Land Niedersachsen dann keine Angabe über die Anzahl der versandten Ortungsimpulse machen?

2. Wenn nein, welche Software verwendet das Land Niedersachsen in diesem Zusammenhang, und warum können keine Angaben über die Anzahl der versandten Ortungsimpulse gemacht werden?

3. Wie viele Anträge haben Polizei und Staatsanwaltschaft auf Überwachung der Telekommunikation aufgrund welcher Sachverhalte und Rechtsgrundlagen in der StPO im Jahr 2010 und im Jahr 2011 bei welchen Gerichten gestellt?

Die Niedersächsische Landesregierung hat in der jüngsten Vergangenheit parlamentarischen Anfragen „Funkzellenauswertung im Land Niedersachsen“ (Drs. 16/3876), „Zahl der Funkzellenabragen und ‚stillen SMS’ in Niedersachsen?“ (Drs. 16/3905) und „Funkzellenauswertung (FZA) und Versenden ‚stiller SMS’ zur Kriminalitätsbekämpfung“ (Drs. 16/4411) sowohl zur

Funkzellenauswertung als auch zum Versand von „stillen SMS“ umfassend Stellung genommen. Neben den Antworten zu den rechtlichen Grundlagen sind zugleich Ausführungen im Hinblick auf statistische Erhebungen erfolgt.

Funkzellenabfragen und „stille SMS“ dürfen als Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung gemäß § 100 b der Strafprozessordnung (StPO) nur durch das Amtsgericht und in Eilfällen durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden. Die Polizei verfügt in diesen Fällen über keine eigene An

Die rechtliche Grundlage für eine Funkzellenabfrage ergibt sich aus § 100 g der StPO, der hohe Anforderungen an die Anordnung einer Funkzellenabfrage stellt. Die Maßnahme ist nur zur Aufklärung vo