eingetreten ist. Es ist, denke ich, auch unter dem Gesichtspunkt der Kosteneffizienz nötig, dass die Preisentwicklung in den Vergütungen abgebildet wird.
Selbstverständlich wird es auch künftig eine Förderung der Photovoltaik geben. Selbstverständlich wird die Photovoltaik eine wichtige Rolle im Energiemix der Zukunft und bei der Energiewende spielen. Insofern wird die Landesregierung im Bundesrat diesem EEG-Entwurf zustimmen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Birkner, wenn es Ihnen wirklich um eine konstruktive Veränderung der Rahmenbedingungen für die Solarförderung gegangen wäre, dann hätten Sie in Gesprächen mit der Opposition und den Verbänden der Industrie darüber gesprochen, wie man so etwas organisiert und in einem vernünftigen Zeitraum auf den Weg setzt. Stattdessen wird das im Hinterzimmer ausgekungelt
und dann mit einer Frist von wenigen Wochen auf den Markt gebracht. Dann wird hinterher hier ein Instrumentenkatalog zur Argumentation präsentiert.
Ihr Vorgänger war ein Poltergeist. Er hat manchmal Sachen deutlicher ausgesprochen, als es Ihnen recht war.
Aber Sie, Herr Minister, kommen als Chamäleon daher. Sie tun hier so, als wenn Sie für die Energiewende wären, tragen aber einen Gesetzentwurf mit, der einer der innovativsten Branchen - dazu gehört nicht nur die Panelfertigung; dazu gehören vielmehr auch die Wechselrichterfertigung, die Systemeinbindung und alles, was zur Realisierung
Sie haben vorhin gehört, dass Herr Wenzel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sofortige Abstimmung über den Antrag in der Drs. 16/4725 beantragt hat.
Das ist - das wissen Sie alle - nach § 39 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung möglich, sofern nicht gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung mindestens 30 Mitglieder des Landtages für eine Überweisung des Antrages an einen oder mehrere Ausschüsse stimmen.
Insofern frage ich entsprechend unserer Geschäftsordnung zunächst einmal, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. - Das ist offenkundig nicht der Fall.
Wer den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/4725 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Wir hier oben sind uns definitiv einig, dass der Antrag abgelehnt worden ist.
- Machen Sie Ihrer Kollegin hier oben keinen Vorwurf! Das wäre jetzt wirklich nicht fair. Sie hat hier ordnungsgemäß ihre Pflicht und Schuldigkeit als Schriftführerin getan.
Erste Beratung: Reform der Gerichtskosten nicht zulasten der Einkommensschwachen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4727
Meine Damen und Herren, wir haben die Tagesordnung geleichtert, weil es den Bedarf gab, die Sitzung etwas früher beenden zu können.
Ich eröffne die Aussprache. Zur Einbringung hat sich der Kollege Adler von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 28. März 2012 hat der Niedersächsische Justizminister eine denkwürdige Pressekonferenz gegeben. Der Titel dieser Pressekonferenz lässt denken, sie sei wenig spektakulär gewesen. Denn ursprünglich ging es nur darum, dass der Justizminister kritisiert hat, dass auf Bundesebene die Gebühren für Rechtsanwälte, Notare und Sachverständige erhöht werden, aber nicht im gleichen Ausmaß auch die Gerichtskosten. Schließlich haben im Wesentlichen die Länder die Kosten der Justiz zu tragen. Da war das Anliegen des Justizministers, sozusagen im Gleichklang mitzuziehen.
Hätte er sich darauf beschränkt, hätten wir diese Sache nicht auf die Tagesordnung des Landtages gesetzt. Aber der Justizminister ist darüber hinausgegangen. Er hat nämlich praktisch gesagt: Wenn der Bund uns nicht bei den Gerichtskosten entlastet, dann sollte er wenigstens Gesetzesänderungen einführen, mit denen wir bei der Prozesskostenhilfe und der Beratungshilfe entlastet werden.
Dann wurde in einem Vermerk eine Liste von Änderungen vorgeschlagen, die ich nur als „Giftliste“ bezeichnen kann. Sie werden gleich merken, dass diese Formulierung nicht übertrieben ist. Denn nach diesem Vermerk, der auf dieser Pressekonferenz vorgetragen wurde, sollen die Einkommensgrenzen für die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe auf sozialhilferechtliche Regelsätze abgesenkt werden. Denjenigen, die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen müssen, soll die Inanspruchnahme von Bankkrediten zugemutet werden. Und es soll so etwas wie eine Praxisgebühr in Höhe von 50 Euro für diejenigen eingeführt werden, die Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung in Anspruch nehmen wollen. Dann ist schließlich auch noch vorgesehen, die Beschränkung der Ratenzahlung auf 48 Raten, die gegenwärtig noch im Gesetz steht, wegfallen zu lassen.
Bei der Beratungshilfe ist vorgesehen, dass diejenigen, die Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, darauf verwiesen werden sollen, dass auch andere Rechtsrat erteilen können. Es sollen entsprechende Listen geführt werden.
Was ich an dieser Sache so schlimm und so empörend finde, ist, dass der Justizminister hier auf ein Vorhaben - nämlich auf das Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz - zurückgreift, welches schon einmal über den Bundesrat eingebracht worden ist und schon einmal gescheitert ist, und zwar an der Stellungnahme der Bundesregierung.
Jetzt kommen wir zu der interessanten Situation, dass ich dem Justizminister vorlesen muss, was die Bundesregierung von Frau Merkel ihm ins Stammbuch geschrieben hat. Ich zitiere aus der Drs. 17/1216 des Deutschen Bundestages:
„Die Gesetzesänderungen müssen aber die durch den Justizgewährungsanspruch und das Sozialstaatsgebot gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen beachten. Der Staat hat ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ist als Gewährleistungsrecht unverfügbar (Bundes- verfassungsgericht …) und muss auch im Recht der Prozesskostenhilfe eingelöst werden. Keine Partei darf dazu gezwungen werden, zur Verfolgung ihrer Rechte ihr Existenzminimum einzusetzen.“
„Das Prinzip des sozialen Rechtsstaats und die in Artikel 3 Abs. 1 GG gewährleistete Rechtsgleichheit wirken sich auch auf die Durchsetzung individueller Rechtspositionen mit Hilfe der Gerichte aus.“
Angesprochen auf die schon damals in das Verfahren eingebrachten Änderungsvorschläge, die wir jetzt in dieser von mir formulierten „Giftliste“ wiederfinden, schreibt die Bundesregierung den damaligen Antragstellern ins Stammbuch, dass gegen diese Vorschläge verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Die Bundesregierung lehnt einzelne Vorschläge ab, z. B. den Vorschlag, die Ratenzahlung auf 48 Monate zu reduzieren. Zu dem Vorschlag, eine Gebühr - ich nenne sie einmal „Praxisgebühr“ - für die Inanspruchnahme von Ratenzahlungen zu erheben, schreibt die Bundesregierung:
rechtliche Bedenken. … Die Einführung der vorgeschlagenen Gebühr für die Ratenfestsetzung widerspricht außerdem den Grundprinzipien des Sozialstaats.“
Jetzt kommt der Justizminister daher und will dieses alte Vorhaben, das schon einmal auf diese Weise grandios gescheitert ist und eine schallende Ohrfeige der Bundesregierung bekommen hat, wieder auf die Tagesordnung setzen. Das, finde ich, sollten wir nicht akzeptieren.
In der Pressekonferenz hat der Justizminister ja auch zum Ausdruck gebracht, was der Hintergrund für diese ganzen Vorhaben ist. Ich zitiere aus seiner Rede: Die Länder brauchen eine deutliche Verbesserung des Kostendeckungsgrades der Justiz. Ich verweise nur auf die im Jahr 2009 in das Grundgesetz eingefügte Schuldenbremse.
Da scheint sozusagen schlaglichtartig auf, was wir im Zusammenhang mit der Schuldenbremse zu erwarten haben - wir haben heute Vormittag ja bereits darüber diskutiert -: Sozialabbau, Abbau demokratischer Rechte; es wird immer schwieriger für Menschen mit geringem Einkommen, vor Gericht zu gehen. - Das ist das Problem. Dagegen müssen wir eindeutig ein „P“ setzen. Das ist unsere Aufgabe als Landtag.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines ist klar: Recht und Gerechtigkeit gibt es nicht geschenkt. Justiz kostet Geld, und zwar Geld, das auch gerecht verteilt werden muss. Der Bundesrat hat deshalb eine Initiative der Länder Hessen, Baden-Württemberg
und Niedersachsen aufgegriffen - Herr Busemann war da ja sehr aktiv - und fordert mit Blick auf die auch für die Länder geltende Schuldenbremse eine deutliche Verbesserung des Kostendeckungsgrades im Bereich der Justiz.