Protokoll der Sitzung vom 22.06.2012

Meine Damen und Herren, die Vorschriften werden eingehalten. Das ist ganz klar. Wir unterstellen natürlich auch, dass die Rechtmäßigkeit gewährleistet ist. Aber ich weise ganz ausdrücklich auf Folgendes hin: Wenn wir in diesem Land Sicherheit gewährleisten wollen, dann müssen wir auch die Chance haben, dementsprechend wirken zu dürfen.

Wir waren uns einig, dass wir dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einen Arbeitsauftrag geben und dass der Datenschutzbeauftragte in den Vorschlag mit einbezogen wird - das war insbesondere der Wunsch der CDU-Fraktion im Ausschuss -, Kriterien aufzustellen, wie künftig Unterrichtungen über den Einsatz der entsprechenden Software erfolgen sollen.

Im Moment erfolgt kein Einsatz. Von daher bedarf es im Moment keiner weiteren Unterrichtung. Aber wir waren uns einig, dass dieser Arbeitsauftrag für die Zukunft erteilt wurde. Eben ist noch einmal darauf hingewiesen worden, dass das noch in dieser Legislaturperiode erfolgen soll.

Insofern sind alle Punkte Ihres Antrages erledigt. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.

Zum Schluss möchte ich noch Folgendes sagen: Wenn man die historische Vergangenheit der Linken betrachtet,

(Kreszentia Flauger [LINKE]: So einen Bart!)

kann ich wirklich nicht nachvollziehen, dass sich die Linken hier hinstellen und die Überwachung kritisieren. Das ist dreist ohne Ende!

(Beifall bei der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE]: Wir lernen eben aus der Vergangenheit! Sie nicht!)

- Sie lernen aus der Vergangenheit? - Das sieht man!

Ihre Forderungen sieht man. Sie wollen diesem Land keine Sicherheit geben. Das, meine Damen und Herren, liegt nicht in unserem Interesse. Wir arbeiten für die Bürger in diesem Lande und wer

den die Kriminalität auch weiterhin nach unseren Möglichkeiten bekämpfen.

(Patrick-Marc Humke [LINKE]: CDU als Blockflötenpartei in der DDR!)

In diesem Sinne hoffe ich, dass wir dann, wenn wir die Vorschläge des GBD zur Kontrolle, zur Untersuchung usw. haben, gemeinsam entsprechend beraten können. Ich hoffe, dass wir in diesem Land auch weiterhin positiv arbeiten.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Zu dem Beitrag von Frau Jahns gibt es zwei Wortmeldungen zu einer Kurzintervention. Zunächst Frau Flauger für die Fraktion DIE LINKE, danach Frau Leuschner für die SPD-Fraktion. - Frau Flauger, Sie haben anderthalb Minuten Zeit. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Frau Jahns, zunächst einmal kann ich Ihnen mitteilen, dass wir aus der Vergangenheit lernen - Sie aber offensichtlich nicht.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Übrigens halte ich es für befremdlich, dass Sie hier kritisieren, dass Frau Zimmermann mich nicht aus einer vertraulichen Ausschusssitzung informiert hat. Wir halten uns an die Auflagen.

Ich brauchte diese Informationen aus dem Ausschuss aber auch gar nicht; denn die Straftatbestände, auf deren Grundlage Staatstrojaner eingesetzt worden sind, sind schon in der Großen Anfrage genannt worden. Das habe ich hier eben auch schon zitiert.

Natürlich unterstellen wir nicht, sondern wir stellen fest, dass die Landesregierung rechtlich nicht abgesichert vorgeht. Damit sind wir nicht allein; denn auch der Bundesdatenschutzbeauftragte hat dies festgestellt. Auch namhafte Juristen sind der gleichen Auffassung wie wir. Insofern ist das nicht so absurd, wie Sie es hier gerade unterstellt haben, sondern das ist eine Tatsache.

(Jens Nacke [CDU]: Was denn für namhafte Juristen? Herr Adler oder wer?)

- Nein, nicht nur Herr Adler, sondern auch andere.

(Jens Nacke [CDU]: Dann zitieren Sie doch einmal direkt, wer das gewesen ist! Hören Sie doch endlich einmal damit auf!)

Frau Jahns, Sie haben gesagt, unser Antrag sei erledigt, wir könnten ihn zurückziehen.

(Jens Nacke [CDU]: Zitieren Sie doch einmal, wer das gewesen ist!)

- Hören Sie doch einmal auf dazwischenzublubbern!

(Beifall bei der LINKEN - Jens Nacke [CDU]: Das ist unparlamentarisch!)

Frau Jahns, Sie haben gesagt, unser Antrag sei hinfällig, weil das DigiTask-Programm nicht mehr eingesetzt werde. Herr Schünemann hat hier selbst dargestellt, dass sie den Hersteller gewechselt hätten, nämlich zu der Firma Syborg. Von daher ist hier überhaupt nichts hinfällig. Nur weil Sie es jetzt nicht mehr einsetzen, weiß ich doch nicht, was Sie morgen tun. Deshalb ist unser Antrag keinesfalls überflüssig.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich will nur noch einmal eines sagen: Sie können nicht einfach machen, was Sie für richtig halten. Wir leben hier in einem Rechtsstaat. Deswegen können Sie auch nur das machen, was rechtlich zulässig ist. Wenn Sie keine Rechtsgrundlage haben, auf der Sie das, was Sie wollen, machen können, dann müssen Sie sich mit Ihrer Mehrheit eine Rechtsgrundlage schaffen. Dann können wir weiterreden. Aber so nicht!

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Leuschner für die SPD-Fraktion, auch Sie haben anderthalb Minuten Zeit. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollegin Jahns, Sie können den Oppositionsfraktionen wirklich nicht unterstellen, dass sie sich nicht für die Belange der Bürgerinnen und Bürger einsetzen.

(Fritz Güntzler [CDU]: Manche so, manche so!)

Der Schutz der privaten Lebensführung ist ein hohes Gut. Dieses Gut muss weiterhin geschützt sein. Wenn dabei berechtigte Zweifel auftauchen, dann ist es aus unserer Sicht auch unsere Aufgabe, dagegen vorzugehen.

Ich möchte noch einmal an die Debatte vom März erinnern. Mein Kollege Tonne hat seinerzeit kritisiert, dass die Landesregierung den Quellcode der Überwachungssoftware für den Einsatzbeginn nicht gesichtet hat und deshalb keine sicheren Erkenntnisse über die programmierten Funktionen und die Zugriffsmöglichkeiten der eingesetzten Software hatte. Der Chaos Computer Club hat deutlich gemacht, dass ganz einfache Maßnahmen ergriffen werden müssten, um das bloße Abhören der Telekommunikation nahezu beliebig zu erweitern.

Zu dem Hinweis der Landesregierung, dass diese Erweiterungen nicht verwendet würden: Es besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Grundrechte durch Außenstehende, durch Dritte gefährdet werden. Das können wir so nicht zulassen.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin Jahns möchte darauf antworten. Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann zu diesen Ausführungen wirklich nur noch einmal Folgendes deutlich sagen: Im Zuge der Beratungen haben wir mehrmals darauf hingewiesen und deutlich gemacht, wo diese Software eingesetzt worden ist. Von 2009 bis 2011 gab es nur ganze drei Fälle.

Sie tun hier aber so, als wenn wir bei jedem dritten Bürger in Niedersachsen diese Software einsetzen würden.

(Sigrid Leuschner [SPD]: Das haben wir gar nicht gesagt!)

Wir setzen diese Software doch nicht irgendwo in den privaten Haushalten ein, sondern nur dort, wo Kriminalität bekämpft werden muss.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Ein Ver- stoß ist schon zu viel!)

Insofern kann ich das überhaupt nicht nachvollziehen.

Selbstverständlich ist es richtig und auch in unserem Interesse, dass die Privatsphäre gesichert werden muss. Das ist doch ganz klar. Telekommunikationsüberwachung kann nur in ganz speziellen Fällen rechtmäßig vorgenommen werden. Ich sage

es an dieser Stelle aber noch einmal: Dafür bietet diese Landesregierung Gewähr!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Kollege Oetjen das Wort. Bitte schön!