Zu 2: Die Frage, welche potenziellen Standorte für ein künftiges Endlager geeignet sein könnten, ist aus unserer Sicht als völlig offen zu bezeichnen. Deshalb wäre es völlig verfrüht und aus meiner Sicht auch unseriös, schon vor Beginn einer neuen Endlagersuche darüber zu spekulieren, ob und wo in Niedersachsen neue Endlagerstandorte liegen könnten.
Ein zentrales Anliegen der neuen Endlagersuche ist ja ein breiter, auch gesellschaftlicher Diskurs, der zunächst zu den Entscheidungsgrundlagen für die Entsorgung hoch radioaktiver Abfälle ermöglicht werden soll. Erst dann, wenn es einen Konsens darüber gibt, dass die Endlagerung in tiefen geologischen Formationen auch weiterhin der beste Entsorgungsweg ist, soll nach dem Gesetzentwurf - soweit wir ihn kennen und soweit der Stand der Diskussion ist - über die Mindestanforderungen und die Ausschlusskriterien für potenzielle Standortregionen gesprochen werden.
Wenn diese Festlegungen getroffen worden sein werden - wohlgemerkt: durch ein Bundesgesetz -, kann und soll mit der eigentlichen Standortsuche und Standortfestlegung begonnen werden. Hier kommen dann die möglichen bzw. wahrscheinlichen Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin ins Spiel.
Natürlich wissen wir auch, dass die deutschlandweiten geologischen Karten der untersuchungswürdigen Wirtsgesteinsformationen für Salz und Tongestein eine besondere Häufung im norddeutschen Raum - speziell in Niedersachsen - aufweisen. Daraus ergibt sich zwar eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass einer der neuen Erkundungsstandorte in Niedersachsen liegen könnte; dies ist aber auch nicht zwingend. Gerade Tonformationen sind auch außerhalb Niedersachsens vorhanden.
Wichtig dabei ist, dass die endgültige Entscheidung darüber, welche Standorte wann und nach welchen Kriterien untersucht werden, durch Bundestag und Bundesrat getroffen werden sollen. Somit ist die stetige Mitwirkung auch aller betroffenen Länder und Regionen mit der höchstmöglichen demokratischen Legitimation und im Einklang mit dem Grundgesetz sichergestellt.
Zu 3: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Standortauswahlkriterien im öffentlichen Diskurs auf der Grundlage eines transparenten und nachvollziehbaren Erörterungs- und Beschlussverfahrens zu bestimmen sind. Dabei ist auf die Beteiligung aller Interessengruppen zu achten. Es bietet sich eine sicherheitsgerichtete Weiterentwicklung der seinerzeit vom AKEnd vorgeschlagenen Kriterien an.
Die Tatsache, dass bereits Infrastruktur für die Erkundung am Standort Gorleben geschaffen worden ist und Erkenntnisse aus der Erkundung gewonnen worden sind, darf nach unserer Auffassung nicht in die Bewertung des Standortes ein
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Birkner, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie von Minister Altmaier nicht zu dessen Küchenkabinettstermin eingeladen worden sind, frage ich Sie: Zu welchen weiteren Gesprächsterminen haben Sie im Moment eine Einladung?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Wenzel, wir stehen in einem ständigen Kontakt mit dem Bundesumweltminister und befinden uns in einem guten Gespräch. Darüber hinaus hat Bundesumweltminister Altmaier erst vor Kurzem bei uns an einer Kabinettssitzung teilgenommen, bei der wir selbstverständlich alle Niedersachsen betreffenden Fragen intensiv diskutiert haben.
So wie vermutlich auch Sie wissen, dass es im Moment keine Gespräche gibt, gehe ich davon aus, dass es zumindest in den nächsten Tagen nicht gelingen wird, einen hinreichenden Konsens mit den im Bundestag vertretenen Parteien hinzubekommen, sodass die Gespräche dann weitergehen könnten. Insofern gibt es noch keine konkreten Gespräche.
- Doch, die Parteien werden ausdrücklich beteiligt. Ich selbst war bei einem Gespräch dabei, an dem auch Vertreter der Grünen wie z. B. Herr Trittin teilgenommen haben. Die im Bundestag vertretenen Parteien waren also anwesend. Es gibt aber kein konkretes Datum für den Fortgang der Gespräche.
Weil Herr Bundesminister Altmaier dies sehr deutlich gemacht hat, kann ich für die Landesregierung nur sagen: CDU und FDP haben ein hohes Interesse, sehr kurzfristig zu einem vernünftigen Er
gebnis zu kommen. Ich hoffe, dass es gelingen wird, die Bedenken von SPD und Grünen auf Bundesebene auszuräumen; denn meines Erachtens liegt es an diesen Bedenken, dass es zurzeit nicht vorangeht. Wenn es gelingt, hier zusammenzukommen, dann wird auch einem kurzfristig anzuberaumenden Gespräch nichts im Wege stehen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund des zweitägigen Workshops, der hier in Hannover mit Vertretern unterschiedlicher Interessengruppen und auch mit Vertretern der Landtagsfraktionen stattgefunden hat, frage ich die Landesregierung: Welche konkreten Ergebnisse sind dabei herausgekommen?
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Was heißt denn „Workshop“? Das war doch kein Workshop! - Gegenruf von Dr. Gero Clemens Hocker [FDP]: Das ist Englisch!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Grascha, wir haben uns bei uns im Hause zweimal einen Tag lang mit Vertretern der genannten Gruppierungen getroffen und den bis dato bekannten Gesetzentwurf zur Endlagersuche diskutiert und erörtert. Wir haben die Meinungen ausgetauscht. Es gibt jetzt keine allgemein getragenen Ergebnisse, sondern wir haben gesagt: Wir sammeln zunächst einmal, um Klarheit darüber zu bekommen, worüber Diskussionsbedarf besteht und wo kritische Punkte sind, und um dies dann in den weiteren Diskussionsprozess einzubringen.
Das Ziel, das wir als Landesregierung und auch ich persönlich habe, ist, den Bedenken, die ich nachvollziehen kann, Rechnung zu tragen. Es ist nämlich der Eindruck entstanden, dass in Berlin irgendetwas hinter verschlossenen Türen erörtert und besprochen wird, nicht aber in der nötigen Breite gemeinsam mit den Menschen auch hier in
Deshalb war es mein Anliegen, diese Diskussion zu öffnen, die Argumente und die Sorgen zu hören, die mit diesem Gesetz in Verbindung gebracht werden, und all diese Argumente frühzeitig in den Bundesprozess einzubringen und zu diskutieren, damit letztendlich ein breit getragenes Gesetz verabschiedet wird.
Erstens wurde eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung gewünscht, damit dieser Gesetzentwurf nicht einfach so, wie er eingebracht wird, durchgezogen wird, sondern in der Region Niedersachsen, aber auch darüber hinaus in ganz Deutschland intensiv diskutiert werden kann und man sich eben nicht unter dem Eindruck etwa von Landtagswahlen in Niedersachsen oder auch anderer Einflüsse vermeintlich politisch so unter Druck gesetzt sieht, dass man keine hinreichende gesellschaftliche Diskussion mehr über diesen Entwurf führen kann.
Meine Position lautet dazu ausdrücklich: Wir müssen uns diese Zeit nehmen. Wir sollten uns nicht künstlich unter Druck setzen lassen, sondern sollten jetzt zügig zu einem Gesetzentwurf kommen, damit wir eine legitimierte, autorisierte Grundlage haben, über die wir dann tatsächlich sprechen können, damit wir wissen, was es denn jetzt eigentlich ist.
Wenn wir das haben, müssen wir uns die Zeit nehmen zu diskutieren. Das kann von mir aus auch durchaus über die Landtagswahl hinausgehen. Wenn wir die Zeit brauchen, sollten wir sie uns nehmen. Es darf eben nicht passieren - das ist auch mein Appell an alle politischen Kräfte hier im Landtag -, dass man sich künstlich unter Druck setzen lässt und dass man mit dem Argument der Landtagswahlen bewirkt, dass das Vertrauen in den Gesamtprozess beschädigt wird. Daher ist es, so denke ich, wichtig, dass alle Parteien dazu beitragen, dass eine sachliche Diskussion geführt wird und dass dies nicht Gegenstand des Wahlkampfs und einer wahlpolitischen Auseinandersetzung wird, die zu Zuspitzungen führt, die oftmals einen Konsens - zumindest für eine vorübergehende Zeit - nicht ermöglichen.
Eine wichtige Frage, die insbesondere von den Grundeigentümern angesprochen wurde, lautet: Wie sieht es denn eigentlich mit dem Rechtsschutz gegen enteignungsgleiche Eingriffe durch ein Gesetz aus? Das heißt: Was passiert eigentlich, wenn wir immer unter dem Anspruch der hohen demokratischen Legitimation nach jeder Phase mit einem Bundesgesetz kommen und damit den nächsten Schritt bestimmen? Was heißt das eigentlich für die Grundeigentümer? Welchen Rechtsschutz haben sie, wenn das in das Grundeigentum eingreift? - Normalerweise hätten sie den ganz normalen fachgerichtlichen Weg zur Verfügung. Aber wenn es ein Gesetz ist, bleibt nur die Verfassungsbeschwerde. Darin wird eine Beschneidung der Rechtswegmöglichkeiten gesehen.
Ich glaube, diese Diskussion wird man mit der Bundesregierung und auch mit den anderen Akteuren noch einmal intensiv führen und fragen müssen, ob es vielleicht Möglichkeiten gibt, demokratische Legitimation und fachgerichtlichen Rechtsschutz sicherzustellen, damit auch diesen Bedenken Rechnung getragen wird.
Ein weiterer wichtiger Punkt war aus meiner Sicht die Diskussion über Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen, also die Frage: Welche Kriterien legt man eigentlich an, und schreibt man die Kriterien bereits jetzt ins Gesetz, oder tritt man zunächst in einen fachlichen Diskurs ein, um dann nach einer fachlichen und auch öffentlichen nachvollziehbaren Diskussion zu einer Definition zu kommen? - Ich präferiere eindeutig den zweiten Weg, weil das Gesetzgebungsverfahren, das wir jetzt haben, den Charakter eines Rahmengesetzes hat und wir die Inhalte jeweils noch einmal intensiv und auch nachvollziehbar öffentlich diskutieren müssten, wenn es um die einzelnen Phasen, also um die Inhalte der einzelnen Phasen, die das ausfüllen, geht. Dazu gehört insbesondere die Definition der Kriterien.
Das ist die Grundlage für das, was wir dann in den nächsten 10, 20 oder 30 Jahren in diesem Verfahren machen. Deshalb ist es wichtig, jetzt keine voreiligen Entscheidungen zu treffen, sondern dies dem weiteren Verfahren zu überlassen, aber jetzt auch die Chance zu nutzen, tatsächlich den Rahmen zu definieren, in einem Konsens, der es ermöglicht, über Wahlperioden hinweg eine Basis für eine neue Endlagersuche zu haben. Wenn uns das gelingt, dann haben wir, glaube ich, ein gutes
Stück Arbeit erledigt und geschafft, weil wir dann auch einen Konflikt, den wir über Jahrzehnte in Niedersachsen hatten, auf ein ganz neues Gleis gesetzt haben - sehr progressiv, sehr positiv und auch nachvollziehbar -, das geeignet ist, Vertrauen in den Gesamtprozess zu schaffen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass In-situ-Versuche mit hoch radioaktivem Atommüll nicht in der Asse und auch nicht anderswo durchgeführt wurden und verschiedene Wissenschaftler, u. a. der Niederländer Professor Den Hartog, immer wieder auf die Gefahren radiolytischer Vorgänge bis hin zu Explosionen in Salz hingewiesen haben, frage ich die Landesregierung: Hält sie die Frage, wie Salz auf hohe Temperaturen und insbesondere auf hohe Neutronenstrahlung reagiert, für ausgeforscht, und hält sie dies für ausreichend unter Realbedingungen erprobt, um Salz als Lagermedium überhaupt verwenden zu können?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Herzog, Sie spielen am Ende auf die Frage an: Ist nicht eigentlich schon erwiesen, dass der Standort in Gorleben und Salz ungeeignet sind? - Dazu möchte ich Ihnen deutlich sagen: Es gibt das Bundesamt für Strahlenschutz. Das ist die kompetente und zuständige Behörde. Der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, Herr König, hat mir - das hat er wiederholt öffentlich getan, auch auf Pressekonferenzen - auf meine nochmalige ausdrückliche Frage hin, ob es bisher Erkenntnisse gibt, die dazu führen, dass man Gorleben definitiv ausschließen muss, weil Gorleben erwiesenermaßen ungeeignet ist,