„Die Beobachtung nicht öffentlich zugänglicher Betriebsgelände, Betriebsgebäude oder Betriebsräume (Be- triebsstätten) mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwa- chung), die auch zur Erhebung von Beschäftigtendaten geeignet ist, ist nur zulässig“
Was fehlt denn da eigentlich noch? Das ist doch eine nahezu vollständige Auflistung von auslegbaren Begriffen. Sie müssen sie nur beliebig auslegen. Dann können Sie so viel offene Videoüberwachung machen, wie Sie wollen.
Das sehen ja nicht nur wir so, sondern immerhin auch der Bundesdatenschutzbeauftragte, Gewerkschaften und andere.
Herr Präsident! Verehrte Frau Kollegin Flauger, die Kollegin Jahns hat schon darauf hingewiesen, dass ein Anhörungsverfahren natürlich auch dazu dient, Kritik an Gesetzentwürfen zu äußern, Anregungen aufzunehmen und einen Gesetzentwurf zu verändern. Da gilt der Grundsatz, der hier im Niedersächsischen Landtag ganz genauso gilt: Ein Gesetzentwurf wird niemals so beschlossen, wie er ursprünglich ins Parlament eingebracht wurde.
Es ist auch schon angedeutet worden, dass die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP viele der Anregungen, die in den Anhörungen gemacht wurden, aufnehmen werden.
Ich wiederhole noch einmal das, was ich eben gesagt hatte: Die Beschäftigten brauchen keine Angst vor Bespitzelung zu haben, und es wird keine Verschärfung der Datenschutzregeln zulasten der Beschäftigten geben. - Diese Aussage steht. Diese Aussage steht auch im Deutschen Bundestag.
(Zustimmung von Christian Grascha [FDP] und Björn Thümler [CDU] - Kreszentia Flauger [LINKE]: Die las- sen sich doch von Ihnen nicht einlul- len!)
Nächster Redner ist Herr Stratmann für die CDUFraktion. Herr Kollege, Ihnen stehen noch 48 Sekunden zur Verfügung. Bitte schön!
Ich wollte nur eines sagen, weil das wichtig ist. Worum geht es denn hier eigentlich, liebe Frau Flauger? - Es geht nicht darum, dass wir uns im rechtsfreien Raum bewegen. Es geht darum, dass mit dem Beschäftigtendatenschutzgesetz mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geschaffen wird.
Die Vorschriften, die wir im Bundesdatenschutzgesetz finden, und die Vorschriften, die wir in den EU-Vorschriften zum Datenschutzrecht finden, reichen zurzeit auch schon aus, um die Verfehlun
gen zu verhindern, die Sie behauptet haben. Es ist wichtig, das hier einmal herauszustellen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen brauchen sich keine Sorge zu machen, dass sie sich jetzt in einem rechtsfreien Raum bewegen würden.
Das gilt übrigens auch für das, was die Kollegin der Grünen hier ausgeführt hat. Es geht darum, dass wir Rechtsklarheit und Rechtssicherheit schaffen, und nicht darum, rechtsfreie Räume jetzt auszufüllen. Das ist schon vor vielen Jahren - übrigens mit den Koalitionären, die in Berlin das Sagen haben - geschaffen worden.
Was man mit einem kurzen Beitrag doch so alles auslösen kann: eine Kurzintervention von Frau Leuschner. Sie haben 90 Sekunden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Stratmann, was soll denn das Eckpunktepapier, das von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP zu dem Gesetzentwurf vorgelegt wurde? - In der Anhörung haben die Expertinnen und Experten auch zum Ausdruck gebracht, dass es sich nach ihrer Meinung um ein einseitiges Gesetz handelt, das von den Arbeitgeberinteressen beeinflusst wurde. In diesem Eckpunktepapier war eine Verschärfung des Gesetzes vorgesehen.
Herr Präsident! Herr Kollege Stratmann, Sie sprachen von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Ist Ihnen bekannt, dass Sie mit dem vorgelegten Ent
Mit diesem Gesetzentwurf legalisieren Sie die Praxis der Deutschen Bahn, die rasterfahndungsähnliche Methoden genau dieser Art gegen 170 000 Beschäftigte durchgeführt hat.
(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Haben Sie mir nicht zugehört, Frau Kollegin? Das Gegenteil ist der Fall!)
Und das wollen Sie zulassen? - Das kann nicht wahr sein! Ich glaube, der Kollege Stratmann weiß gar nicht, was in diesem Entwurf steht.
(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD - Jan- Christoph Oetjen [FDP]: Das stimmt doch nicht, was Sie da sagen! - Ge- genruf von Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Das stimmt sehr wohl!)
Der Kollege Stratmann hat die Möglichkeit, zu erwidern, wenn er möchte. - Herr Stratmann, Sie haben das Wort.
Liebe Kollegin Janssen-Kucz, ich weiß nicht, wer Ihnen das aufgeschrieben hat. Wenn Sie sich - das war ja der Hintergrund meiner Einlassung - auch mit der rechtsgeschichtlichen Entwicklung des Datenschutzrechts in Deutschland befassen würden, angefangen mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung über das Bundesdatenschutzgesetz in der heutigen Fassung bis hin zu dem, was wir auf europäischer Ebene zu diesem Thema erleben, dann wüssten Sie, dass das, was von Ihnen hier behauptet wird, schon jetzt gegen bestehendes Recht verstoßen würde.
Ich bin insoweit ganz ohne Sorge und teile das, was die Kollegen hier ausgeführt haben. Lassen Sie uns dieses Gesetzgebungsverfahren doch in Ruhe zu einem Ende bringen, damit das Ergebnis nachher ein Gesetz ist, von dem wir alle sagen können, dass damit genau das geschaffen worden
ist, was wir brauchen, nämlich auch für den Laien mehr Rechtsklarheit. Das Datenschutzrecht ist ein extrem kompliziertes Recht; das muss man wirklich zugeben. Deshalb ist es notwendig, dass wir hier mehr Rechtsklarheit schaffen. Darum dieser Gesetzentwurf!
Alles das, was hier an Horrorszenarien beschrieben worden ist, ist reiner Populismus. Es tut mir leid, dass ich das so sagen muss.
Meine Damen und Herren, es gibt noch eine weitere Wortmeldung von Frau Flauger. Sie hat noch knapp eine Dreiviertelminute.