Protokoll der Sitzung vom 20.07.2012

In Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention heißt es, dass das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. - Das sehe ich in diesem Fall nicht.

(Zustimmung bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

In Artikel 12 geht es um das rechtliche Gehör der Kinder. - Das sehe ich in diesem Fall nicht.

(Zustimmung bei der SPD und bei LINKEN)

In Artikel 2 steht, dass Schutz und Förderung von Kindern gewährt werden soll. - Das sehe ich nicht.

Ich sage noch einmal: Es geht hier um vier Kinder. Ich weiß, dass der Vater seinen Pflichten gegenüber den Kindern absolut nachkommt. Sie sollten

sich einmal erkundigen. Die Mädchen sind super in der Schule, sind Streitschlichterinnen usw. Wenn sich ein Vater in diesem Staat wirklich nicht integrieren wollte, dann würde er doch seine Kinder vernachlässigen. Wie oft ist das nicht auch bei deutschen Vätern der Fall!

Ich sage es noch einmal: Das Wohl und Wehe kann doch nicht davon abhängen, dass die beiden amtlich heiraten. Sie haben in einer Lebenspartnerschaft gelebt. Wenn sie heiraten könnten - holen Sie Frau Gazale her -, dann würden sie es auch tun. Aber hier nur darauf abzustellen, dass das der einzig wichtige Punkt sei - Herr Schünemann, es tut mir leid, da kann ich nicht mitgehen.

(Zuruf von der CDU: Das hat niemand gesagt!)

Ich würde auch gerne noch eine Behauptung, die Sie hier aufgestellt haben und immer wiederholen, richtigstellen: Die Kinder leben nicht in dem Haus, das dem Vater gehört, sondern das Haus ist ihnen aus bestimmten Gründen übertragen worden; das war eine wirtschaftliche Voraussetzung bei dem ersten Antrag eines Besuchsvisums.

Wir können uns im Ausschuss gerne darüber austauschen. Vielleicht lädt der Ausschussvorsitzende Sie in unsere Sitzung ein. Dann erhalten Sie vielleicht in dem einen oder anderen Punkt einen anderen Blickwinkel - ich vielleicht auch. Hier geht es darum, einen Kompromiss zu finden, damit diese vier Kinder in Niedersachsen gemeinsam mit ihren Eltern leben können.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Herzlichen Dank. - Jetzt hat sich noch einmal Herr Minister Schünemann gemeldet. Sie haben das Wort, bitte schön!

(Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Frau Özkan schweigt weiter!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da uns dieser Fall natürlich auch berührt, haben wir extra die Botschaft gebeten, uns die Verhältnisse genau zu schildern und darzustellen, wie die Lebensumstände dort sind.

Ich habe in meinem ersten Redebeitrag darauf hingewiesen, dass sie in Izmir im Haus des Großvaters, des Vaters von Frau Önder, wohnen. Die

Kinder gehen dort auch zur Schule und erbringen gute schulische Leistungen. Sie sind dort integriert. Wir haben also schon abzuwägen, welcher der richtige Weg für diese beiden Kinder ist. Davor darf man nicht die Augen verschließen, sondern man muss sich genau anschauen, welche Perspektiven es dort gibt.

Ich will zum Abschluss noch etwas sagen. Hier ist dargestellt worden, wir würden nur auf die Eheschließung abzielen. Meine Damen und Herren, wir leben in einem Rechtsstaat, und hier gelten nur vor dem Standesamt geschlossene Ehen. Denn das ist ein Rechtsvertrag, und darauf werden unsere Gesetze angewendet. Deshalb ist es nicht richtig, wenn hier dargestellt wird, dass es um unsere oder eine andere Religion geht. Darum geht es hier nicht. Familienzusammenführungen sind auf der Rechtsgrundlage nur möglich, wenn tatsächlich auch rechtmäßig Ehen geschlossen werden. Das ist nichts, was wir hier in Niedersachsen auf den Weg gebracht haben, sondern es ist, glaube ich, sehr gut nachvollziehbar, dass so etwas hier bei uns Gesetz ist.

Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen. Wir haben hier Wege aufgezeigt. Es gibt Möglichkeiten, gerade auch den Kindern zu helfen. Deshalb sollten wir genau in dieser Richtung einen Kompromiss versuchen und keine Hoffnungen wecken, die sich aufgrund der Rechtsordnung gar nicht erfüllen können. Wir haben das Recht weiterentwickelt. Deshalb gibt es die Möglichkeiten insbesondere zum Wohle der Kinder. Insoweit müssen wir uns beide Seiten anschauen, und Sie können sicher sein, dass wir das tun.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Der Antrag soll an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen werden. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann haben Sie so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 45 auf:

Erste Beratung: „Power-to-Gas“-Projekte: Erneuerbare Energien benötigen „Langzeitspeicher“ - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4977

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Miesner. Bitte!

(Vizepräsident Hans-Werner Schwarz übernimmt den Vorsitz)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie uns wieder zu den echten Themen des Landes zurückkommen.

(Johanne Modder [SPD]: Meine Güte! - Kreszentia Flauger [LINKE]: Was ist das denn? Das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein! Schämen Sie sich! - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das ist unglaublich!)

- Ich glaube, jetzt habe ich das Wort!

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das ist echt unfassbar! - Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

- Bleibt ganz ruhig!

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN - Glocke des Präsidenten)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Kollege Miesner hat jetzt das Wort. Bitte schön!

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN: Entschuldigen Sie sich! - Entschuldigen, aber ganz schnell! - Entschuldigen! - Ingrid Klopp [CDU]: Nimm den Satz zurück!)

- Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich habe Herrn Miesner das Wort erteilt. Ich habe mitbekommen, es geht irgendwie um das Thema dieses Landes. Das ist keine Beleidigung oder sonst etwas.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: „Zurück- kommen zu den echten Themen des Landes“, hat er gesagt! Das geht gar nicht! - Pia-Beate Zimmermann [LIN- KE]: Unverschämtheit!)

Bitte schön, Herr Kollege!

Energie bezahlbar und immer verfügbar, rund um die Uhr, das ist das Ziel unserer Landesregierung. Mit wachsendem Anteil erneuerbarer Energien und damit unregelmäßig eingespeister Strommengen weichen Angebote und Nachfrage immer mehr

voneinander ab. Wir haben uns deshalb schon sehr früh mit der Speicherung von Strom beschäftigt. Ich erinnere u. a. an unseren Antrag zum Thema Speicher vom 31. März 2011.

Unsere Landesregierung hat umfangreiche Maßnahmen zur Erforschung und Entwicklung von Speichertechnologien umgesetzt und gefördert. In diesem Zusammenhang darf ich auf die neue Landesinitiative „Energiespeicher und -systeme“ verweisen, die am 1. Juni dieses Jahres gegründet wurde. Ziel dieser Initiative ist die Stärkung des Technologiestandorts Niedersachsen im Wettbewerb auf nationaler und internationaler Ebene sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit von Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen.

Herr Kollege Miesner, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Adler?

Nein, auf keinen Fall.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, während herkömmliche Speichermöglichkeiten wie Batterien, Druckluft- und Pumpspeicherkraftwerke heute noch genügen, wird dies in Zukunft auch bei einem Ausbau dieser Speicherkapazitäten bei Weitem nicht mehr ausreichen.

Bereits im Jahr 2020 sollen in Niedersachsen 90 % des Stroms aus der Windkraft stammen. Einschließlich des Stroms aus Offshorewindkraftanlagen sollen es 150 % sein. Das ist neben dem Strom aus Photovoltaikanlagen unregelmäßig eingespeister Strom.

Wir müssen also neue Wege beschreiten. Wenn mehrere Tage nicht die Sonne scheint und auch Flaute beim Wind herrscht, können intelligente Netze zwar einen gewissen Ausgleich schaffen - nach dem Motto, irgendwo scheint immer die Sonne bzw. weht der Wind -, und auch über den Preis kann die Nachfrage gesteuert werden. Aber im Großen und Ganzen wird dies nicht ausreichen, gerade weil der Offshorewindstrom eben nur in der Nordsee und in der Ostsee erzeugt wird, und das in recht großen Mengen.

Es genügt auch nicht mehr, mit dem überschüssigen Strom Wasser den Berg hinaufzupumpen, um es bei hoher Nachfrage nachzulassen, um damit wieder Strom zu erzeugen. Nein, langfristig sind ganz andere Lösungen erforderlich. Wir brauchen

sogenannte großvolumige Langzeitspeicher. Wenn uns die Energiewende gelingen soll, dann müssen wir uns dieser Aufgabe stellen.

Heute gibt es in Deutschland 33 Pumpspeicherkraftwerke. Das ist insgesamt schon etwas, was sich darstellen lässt, aber im Vergleich zum Strombedarf in Deutschland entspricht deren Speicherkapazität lediglich dem Bedarf einer Stunde. Wenn wir Netzstabilität und Versorgungssicherheit haben wollen, wird das in Zukunft nicht ausreichen.

Das Speichervolumen des Erdgasnetzes genügt hingegen für mindestens zwei, wenn nicht sogar für drei Monate. Zwei bis drei Monate statt einer Stunde - das ist mehr als das 2 500-fache. Wenn wir uns das unterirdische Speichervolumen ansehen, das sich glücklicherweise überwiegend im norddeutschen Raum befindet, so haben diese Kavernen ein Volumen von enormen 217 TWh. Was heißt das für die Energieversorgung? - Das entspricht ungefähr dem Strombedarf eines halben Jahres.

Was ist zu tun, um diese im Vergleich riesigen Speicherpotenziale zu nutzen? - Überschüssiger Strom, also Strom, der nicht benötigt wird, wird über ein Elektrolyseverfahren in seine Bestandteile zerlegt. So kann der Wasserstoff als solches verwendet werden, u. a. zum Antrieb von Fahrzeugen bzw. durch Zugabe von CO2, der sogenannten Methanisierung, in synthetisches Gas gewandelt werden. Hier wird es nun wieder interessant: Dieses Gas kann in das vorhandene Gasnetz eingespeist werden, es kann in Kavernen zwischengespeichert werden und dann in Gaskraftwerken, in Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen, in BHKWs, eingesetzt werden, und zwar zur Rückverstromung und zur Wandlung in Wärme.