Dann zu der zweiten Frage, wie man damit umgeht, dass das wegen der Verkürzung der Restlaufzeiten nicht mehr abgebrannt werden könnte. Diese Frage verstehe ich nicht ganz; denn das ist ja genau das Konzept, das Sie im Jahre 2002 auf den Weg gebracht haben.
Die Frage hätte sich ja damals schon gestellt, wenn es so ist, was ich Ihnen jetzt nicht 100-prozentig beantworten kann.
Nur, andersherum gesagt: Ihre Frage suggeriert, dass Sie damals nicht sichergestellt hätten, dass alles Plutonium abgebrannt werden könnte. Denn die Verkürzung der Restlaufzeit - also nicht bis 2030, sondern bis 2022 - ist genau das, was RotGrün beschlossen hat. Wir haben jetzt also eine Rückkehr zu dem alten Ausstiegskompromiss. Das
ist von der Konzeption und von den Abläufen her genau das, was Rot-Grün vorgesehen hatte. Insofern gehe ich Moment davon aus, dass Sie bei Ihren Planungen so klug waren, sicherzustellen, dass dieses Plutonium entsprechend abgebrannt werden kann.
Ich kann nur sagen, dass es nach meinen Informationen beim KWG notwendig war, diesen Transport jetzt durchzuführen, damit sichergestellt ist, dass das Plutonium während der Restlaufzeit abgebrannt werden kann. Insofern ist das jetzt zumindest für diese Sachen - da kann ich es beantworten; da weiß ich es - sichergestellt. Ich gehe davon aus, dass das auch für alle anderen sichergestellt ist. Aber das müssten wir auch noch nachliefern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Ist dem Innenminister ein Transport mit Brennelementen oder mit anderen radioaktiven Stoffen bekannt, der zu einem Katastrophenschutzfall geführt hätte?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anknüpfend an die Ausführungen von Herrn Birkner zu der Frage, welche Menge an MOX-Brennelementen jetzt noch in Großbritannien liegt und in niedersächsische Atomkraftwerke - sowohl Grohnde als auch Lingen - geliefert werden soll - Sie hatten ja Daten zu der Vergangenheit genannt -, frage ich die Landesregierung, welche
Erkenntnisse sie über diese Menge hat, und zwar auch vor dem Hintergrund, dass es - anders, als Sie es dargestellt haben - Rot-Grün war, das gegen Ihren massiven Protest dafür gesorgt hat, dass die Wiederaufarbeitung im Ausland durch das erste Ausstiegsgesetz seit 2005 beendet wird und dass kein neuer deutscher Atommüll mehr ins Ausland kommt, was Sie ja auch bestätigt haben, dass seit 2005 dank Rot-Grün kein Atommüll mehr in diesen Plutoniumkreislauf mehr hineinkommt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die bestehenden MOX-Fertigungsverträge wiesen nach dem Stand des GRS-Berichts von 2011, der im Entwurf vorliegt, in der Summe 412 MOXBrennelemente zur Lieferung nach Deutschland aus. Im Rahmen der Umfrage zum GRS-Bericht wurden von den Energieversorgungsunternehmen Angaben zum bereits vorhandenen Plutoniumbestand, abgetrennt oder in frischen MOX-Brennelementen, sowie zum erwarteten Restanfall gemacht. Außerdem liegen Angaben zur geplanten Rezyklierung des Plutoniums in Form von MOXBrennelementen vor.
Aufgrund der aktuellen Angaben des Betreibers sind exakte Prognosen zu den noch zu erwartenden Mengen an Plutonium (fiss) aus der Rezyklierung und deren Einsatz in Form von MOXBrennelementen, bezogen auf den Einsatz in den noch verbleibenden Kernkraftwerken, nicht möglich. Einerseits wurden noch nicht alle an die Wiederaufbereitungsanlagen abgelieferten Brennelemente aufgearbeitet. Andererseits werden die von den Wiederaufbereitungsanlagen produzierten MOX-Brennelemente den Konzernen und nicht einzelnen Kernkraftwerken zugeordnet. Diese haben zum Teil über deren Einsatz noch nicht abschließend entschieden bzw. haben dies aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten noch nicht entscheiden können. Zudem dürfte der Einsatz von MOX-Brennelementen aufgrund des beschlossenen Endes der Laufzeit aller Reaktoren in den MOX-fähigen Reaktoren unter zeitlichen Aspekten zusätzlich erschwert werden.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass wir im Gegensatz zu einigen Abgeordneten der CDU-Fraktion nicht der Auffassung sind, dass man sich mit Katastrophenschutz erst beschäftigen muss, wenn bereits etwas passiert ist,
sondern am besten schon im Vorfeld von Transporten, und vor dem Hintergrund, dass es in der Vergangenheit vor ähnlichen Transporten, z. B. in Cuxhaven, umfangreiche Katastrophenschutzübungen gegeben hat, frage ich die Landesregierung: Haben im Vorfeld dieses Transportes in Nordenham Katastrophenschutzübungen stattgefunden und, wenn ja, in welchem Umfang, und wer daran beteiligt?
Nach meiner Kenntnis hat es in Nordenham keine Katastrophenschutzübungen gegeben. Es ist ein Gefahrguttransport. Dies ist in den Katastrophenschutzplänen mit vorgesehen. In den Landkreisen, in denen Kernkraftwerke stationiert sind, muss ein Sonderkatastrophenschutzplan aufgestellt werden. Das ist u. a. auch in der Wesermarsch so. Auch wenn das Kernkraftwerk jetzt abgeschaltet ist, müssen Sonderkatastrophenschutzpläne existent sein. Das ist dort auch der Fall. Das Gleiche gilt auch für Grohnde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage noch einmal im Hinblick darauf, dass keine Unterrichtung der betroffenen Landkreise vorgesehen ist: Wie stellen Sie wirklich sicher, dass die von den MOX-Transporten betroffenen Landkreise auf einen möglichen schweren Transportunfall vorbereitet sind? Ich erinnere in dem Zusammenhang an die Polizei, vor allem an die freiwilligen
Feuerwehren im ländlichen Raum, an das THW. Das, was Sie eben geschildert haben, passt nicht so ganz. Das ist ein Plan. Es geht aber darum: Wie werden sie konkret auf die Situation vorbereitet, wenn sie überhaupt nicht informiert werden?
Die Katastrophenschutzbehörden, insbesondere natürlich auch die Feuerwehren, sind durch ihre tägliche Arbeit, auch durch Übungen, auf Gefahrguttransporte vorbereitet. Insofern ist das etwas, was in den Übungen der Feuerwehren bei der Vorbereitung durchaus enthalten ist. Deshalb gibt es keine Notwendigkeit, vorher etwas zu sagen. Das hätte auch keinen Mehrwert, weil sie sich darauf anders gar nicht vorbereiten können.
Herr Präsident! Herr Minister, Sie haben uns in der Antwort auf die Frage des Kollegen Bäumer schon die Zahlen für Deutschland und Niedersachsen geliefert. Mich interessiert, wie viele Transporte von MOX-Brennelementen explizit nach Nordenham gegangen sind.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie viele Transporte über Nordenham gegangen sind, kann ich Ihnen im Moment nicht sagen. Grundsätzlich sind, wenn es um SellafieldTransporte geht, alle Seehäfen irgendwie für einen solchen Transport geeignet. Insofern gibt es da dann auch verschiedene Möglichkeiten, wenn sich nicht einzelne Länder - wie z. B. Bremen mit dem Standort Bremerhaven - einfach dazu entschließen, für solche Transporte nicht mehr zur Verfügung zu stehen, was ich in hohem Maße für unsolidarisch halte.
Man kann nicht Rosinenpickerei betreiben und sich im Einzelnen aussuchen, was geht und was nicht geht. Aber da gibt es ja auch ein Verfahren oder zumindest eine kritische Nachfrage seitens der Europäischen Kommission, ob das denn eigentlich alles so richtig ist, was da gemacht wird. Aber die Zahlen dazu, wie viel im Einzelnen nach Nordenham gegangen ist, kann ich Ihnen im Moment nicht liefern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Kollegin Korter in der Drs. 16/5152 wird ausgeführt, dass die Genehmigung für einen MOXTransport zu erteilen ist, wenn „überwiegende öffentliche Interessen der Wahl der Art, der Zeit und des Weges der Beförderung nicht entgegenstehen“. Ich frage die Landesregierung, ob sie in den ablehnenden Resolutionen des Stadtrates Nordenham und des Landkreises Wesermarsch das überwiegende öffentliche Interesse nicht klar zum Ausdruck gebracht sieht, ob es also nicht klar formuliert ist.
(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Lachen bei der CDU - Jens Nacke [CDU]: Frau Kollegin, „überwiegendes öffentliches Interes- se“ ist ein juristischer Fachbegriff! Vielleicht fragen Sie einmal jemanden, der etwas davon versteht!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Flauger, das sind Fragen, die am Ende das Bundesamt für Strahlenschutz beantworten muss und auch beantwortet hat.
ständnis zu erzeugen. Nicht die Landesregierung genehmigt diese Transporte, sondern das Bundesamt für Strahlenschutz, eine Bundesbehörde, unter dem Präsidenten König. Es trägt hierfür die Verantwortung und hat die Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen, die ich vorhin ausgeführt habe.