Dazu gehört auf der Ebene der EU z. B. die Verbesserung der Lebensverhältnisse für Angehörige der Minderheit der Roma in Serbien und Mazedonien; denn diese Gruppe bildet einen wesentlichen Teil der Armutszuwanderung. Sie sind in den Herkunftsländern nicht nur Diskriminierungen ausgesetzt, sondern auch beim Zugang zu Bildung, Wohnraum und Arbeitsmarkt sowie Sozialleistungen benachteiligt.
Wir müssen die beiden Themen von Asyl und Armut in Südosteuropa ganz klar auseinander halten. Das Armutsproblem besteht in der Europäischen Union, und rassistische Diskriminierungen an der Peripherie Europas geschehen in der Europäischen Union. Deshalb muss auch bei uns eine Debatte über die Lösung dieser Probleme geführt werden.
Zu dieser Debatte gehören auch Strategien zur Armutsbekämpfung und Wohlstandsentwicklung innerhalb der gesamten Europäischen Union. Das Problem löst man nicht mit Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz. In rot-grün regierten Ländern sind bereits Bundesratsinitiativen zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes ergriffen worden. Die SPD-Fraktion unterstützt diese Bundesratsinitiativen; denn wir meinen, dass es keinen sachlich vertretbaren und verfassungsrechtlich überzeugenden Grund gibt, Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge anders als diejenigen zu behandeln, die Sozialhilfe erhalten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem hier zu beratenden Entschließungsantrag fordert der Antragsteller, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. Auf diese Weise soll eine Gleichstellung der Asylbewerber mit den Beziehern von Arbeitslosengeld II erzielt werden. In dem vorliegenden Antrag wird das damit begründet, dass die Abschaffung des Gesetzes quasi eine notwendige Folge aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei. Dieses trifft, wie ich meine, allerdings nicht zu. Insofern ist falsch, was hier behauptet wird.
Meine Damen und Herren, richtig ist vielmehr, dass die bisherige Höhe der Geldleistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz kritisiert und als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen worden ist. Übrigens: Diese Sätze sind seit ihrer Einführung nicht erhöht worden. Das bedeutet, dass sie von früheren Bundesregierungen, auch anderer
politischer Couleur, so akzeptiert worden sind. Es gehört zur Redlichkeit dazu, dass man das an dieser Stelle einmal sagt.
Das Bundesverfassungsgericht hat an keiner Stelle verlangt, dass Asylbewerber leistungsrechtlich den Beziehern von Arbeitslosengeld II gleichzustellen seien. Das hat das Gericht nicht gesagt. Dies darf ich an dieser Stelle deutlich machen.
Darum, so denke ich, ist es richtig, dass man sich über dieses Thema unterhält. Wir werden auch sehr genau untersuchen müssen, was jetzt zu tun ist. Ich bin allerdings der festen Meinung, das Asylbewerberleistungsgesetz ist nicht abzuschaffen, sondern es ist den Forderungen anzupassen, die das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat. Es gehört auch dazu, dass das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, der grundsätzliche Leistungsanspruch ist richtig, aber er ist von den konkreten Lebenssituationen der Hilfsbedürftigen sowie den jeweiligen wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten abhängig und ihnen anzupassen. Ich glaube, etwas mehr Individualität ist an dieser Stelle schon richtig, meine Damen und Herren.
Bekanntlich hat das Gericht ausdrücklich gesagt: nicht abschaffen, sondern weiterentwickeln. - Ich glaube, diese Dinge sind voranzutreiben.
Das Sachleistungsprinzip, meine Damen und Herren, war immer ein zentraler Baustein des Asylbewerberleistungsgesetzes, es hat sich bewährt, und es wird auch vom Bundesverfassungsgericht nicht infrage gestellt. Ich will deshalb noch einmal deutlich machen, dass auch diese Art der Leistungserbringung in Zukunft möglich ist.
Eines, meine Damen und Herren, darf ich an dieser Stelle aber auch deutlich sagen: Politisch Verfolgte genießen in Deutschland und auch in Niedersachsen Asylrecht ohne Wenn und Aber. Es ist ein hohes Menschenrecht. Dieses gilt es auch in Zukunft zu sichern.
Ich bin fest davon überzeugt, dass es richtig ist, den Menschen dort zu helfen, wo sie wohnen, wo sie in Not sind oder wo sie nach oder in Krisensituationen konkreter Hilfe bedürfen. Ich bin der Meinung, dass es richtig ist, den Menschen an Ort und
Meine Damen und Herren, es gilt, noch einmal deutlich zu machen: Das Asylbewerberleistungsgesetz gehört nicht abgeschafft, es muss intelligent weiterentwickelt werden. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht Vorschläge gemacht. Ich glaube, darüber sollten wir debattieren.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon gesagt worden: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil im Juli eine erhöhte Auszahlung an die Asylbewerberinnen und Asylbewerber gefordert. Dass diese erhöhten Zahlungen Auswirkungen gehabt haben, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist an den Statistiken abzulesen. Wir haben nämlich seitdem einen sprunghaften Anstieg der Zahl der Asylbewerber aus Südosteuropa, insbesondere beispielsweise aus Serbien.
Aber die Kollegin Frau Dr. Lesemann hat natürlich recht: Wir müssen mit den Politiken der Europäischen Union darauf hinwirken, dass die Gründe dafür, dass diese Menschen zu uns kommen wollen, abgestellt werden. Wir müssen in deren Heimatländern für Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung sorgen. Dafür gibt es eine Politik in der Europäischen Union, die dafür sorgt, dass Gelder transferiert werden, damit Entwicklung und Wohlstand stattfinden können.
Aber der Kollege Hiebing hat eben recht damit, dass das Bundesverfassungsgericht nicht gesagt hat, das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Es hat vielmehr gesagt, es muss überarbeitet werden. Und das sollten wir tun.
Wir stehen dazu, dass wir einen gesonderten Rechtsbereich für diesen Bereich brauchen. Wir wollen also das Asylbewerberleistungsgesetz nicht abschaffen. Wenn es Gesprächsbedarf auch auf kommunalen Seite darüber gibt, in welcher Art und
Weise die Leistungen gewährt werden, ob also das Sachleistungsprinzip das Richtige ist oder ob wir das Geldleistungsprinzip nutzen sollten, dann sind wir gesprächsbereit.
Ich sage aber vor allen Dingen eines: Missbrauch muss an dieser Stelle ganz klar ausgeschlossen werden. Das sind wir auch dem Steuerzahler schuldig, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es bereits gehört: Im Mai dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil entschieden, dass Regelungen zu den Grundleistungen in Form von Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gemäß Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar sind. Die staatlichen Hilfen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge müssen demnach erhöht werden und künftig in etwa auf dem Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV liegen.
Herr Hiebing, Sie sagen, es sei nicht nötig, dazu das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen, man müsse es weiterentwickeln. Wir haben schon mehrfach gehört, dass es hätte weiterentwickelt werden können. Das ist aber nicht passiert. Die Leistungen sind lange, lange nicht erhöht worden. Von daher zeigt sich eindeutig, dass dieses Gesetz abgeschafft werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat außerdem mit seinem Urteil festgestellt, was längst bekannt ist - das ist, denke ich, eine ganz wichtige Geschichte -: Flüchtlinge werden in Deutschland unwürdig behandelt. - Meine Damen und Herren, das gehört abgeschafft.
Es war schon damals, 1993, ein Skandal, dass ein Existenzminimum zweiter Klasse eingeführt wurde, und es ist ein Skandal, dass heute etwa 130 000 Menschen in Deutschland mit lediglich 60 % der
Regelsätze von Hartz IV auskommen müssen, und das passiert noch in entmündigender Form, nämlich in Form von Lebensmittelpaketen oder Gutscheinen, so wie es auch in Niedersachsen passiert. Das, meine Damen und Herren, ist doch besonders unwürdig.
Diese im Kern rassistische Instrumentalisierung des Leistungsrechts muss sofort beendet werden, und das gesonderte Existenzminimum für Asylsuchende und somit das Asylbewerberleistungsgesetz muss komplett abgeschafft werden.
Insofern, meine Damen und Herren, ist der Antrag der Grünen, welcher die Landesregierung auffordert, die Bundesratsinitiative der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Schleswig-Holstein zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu unterstützen, folgerichtig und wird von uns ausdrücklich unterstützt.
Meine Damen und Herren, mir liegt jetzt noch die Wortmeldung des Innenministers vor. Herr Schünemann, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesratsinitiative der drei Länder hat keine Chance auf eine Mehrheit im Bundesrat. Auch sozialdemokratische Bundesländer haben bereits signalisiert, dass sie sie nicht unterstützen werden. Das ist auch durchaus nachvollziehbar.
Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass das Bundesverfassungsgericht die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes als verfassungswidrig angesehen und ein entsprechendes Urteil gefällt, aber mitnichten gesagt hat, dass das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft werden muss. Ich darf aus dem Urteil zitieren. Danach hängt der grundgesetzliche Leistungsanspruch auf Gewährung des Existenzminimums von der konkreten Lebenssituation der Hilfsbedürftigen sowie den jeweiligen wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten ab. Somit ist völlig klar, dass die Notwendigkeit eines eigenständigen Leistungsrechts vom Bundesverfassungsgericht eindeutig bestätigt worden ist. Es ist auch unverkennbar, dass Asylsuchende direkt nach der Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland andere Bedürfnisse
Wenn wir uns die Europäische Union und entsprechende Beschlüsse anschauen, so ist klar festzustellen: Die EU sagt zum Asylbewerberleistungsgesetz, dass die Mitgliedstaaten eine weniger günstige Behandlung Personen, die nicht eigene Staatsangehörige sind, zuteil werden lassen können. Insofern ist klar, dass es durchaus andere Sätze geben kann und auch geben sollte. Insbesondere soll das auch dann gelten, wenn materielle Unterstützung in Form von Sachleistungen gewährt wird.
Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht ebenfalls ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Sachleistungsprinzip weiterhin Gültigkeit hat. Wenn hier suggeriert wird, dass das Bundesverfassungsgericht die Praxis, die im Moment in Deutschland angewandt wird, als verfassungswidrig bezeichnet, so entspricht das also nicht der Wahrheit.
Es ist schon darauf hingewiesen worden: Nachdem das Bundesverfassungsgericht entsprechende Übergangslösungen durchgesetzt hat, können wir sehen, dass wir gerade aus Serbien und Mazedonien einen Anstieg an Zuwanderung nach Deutschland zu verzeichnen haben. 500 %, 600 %, 700 % sind zusätzlich nach Deutschland und nach Niedersachsen gekommen. Es ist ganz interessant, wie diese sich äußern. Sie sagen unumwunden, dass sie gehört hätten, dass es hier mehr Geld gibt, und dass sie dieses Geld für einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen wollen.