In der Interpretation, wie sie anschließend Herr Weil der HAZ dargelegt hat, ist es doch eindeutig, dass es nicht nur um die Zukunft geht, sondern um die Disposition. Disposition ist nichts anderes als die Abschaffung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit stelle ich fest, dass dieser Tagesordnungspunkt für erledigt erklärt werden kann.
Wir setzen die Tagesordnung fort, und zwar mit den Tagesordnungspunkten 28 und 29, die ich vereinbarungsgemäß gemeinsam aufrufe:
Besprechung: Einsetzung eines 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/1208 - Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 16/1355 - Unterrichtung - Drs. 16/1390 - Bericht des 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - Drs. 16/5300 - Beschlussempfehlung des 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - Drs. 16/5386
Erste Beratung: Die Asse hätte niemals als Lager für radioaktive Stoffe ausgewählt werden dürfen - Politik muss gemeinsam Verantwortung übernehmen! - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/5329
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, der Landtag hat in seiner 39. Sitzung am 16. Juni 2009 den 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt und dazu einen umfangreichen Untersuchungsauftrag zur Klärung der Vorgänge um die Einlagerungen in die Schachtanlage Asse II beschlossen. Gemäß Artikel 27 Abs. 5 unserer Verfassung hat der Untersuchungsausschuss nun seinen Bericht in der Drs. 16/5300 vorgelegt und damit seine Arbeit beendet.
Die genannte Drucksache enthält, wie bekannt, allerdings nicht nur den Bericht des Untersuchungsausschusses und die dazu vorgelegten Minderheitsberichte; der Untersuchungsausschuss empfiehlt dem Landtag auch, wie auf Seite 49 der Drs. 16/5300 im Detail nachzulesen, eine Entschließung zu fassen, die darauf gerichtet ist, das vom Untersuchungsausschuss beigezogene Aktenmaterial für die Nachwelt zu sichern und zugänglich zu machen.
In der Beschlussempfehlung in der Drs. 16/5386 hat der Untersuchungsausschuss dazu nun noch eine um einen Satz ergänzte Fassung der Entschließung vorgelegt, über die wir nach Schluss der Beratung des Berichts abstimmen werden.
Der guten Ordnung halber weise ich an dieser Stelle darauf hin, dass über den Bericht des Untersuchungsausschusses nicht abgestimmt wird. Dies gilt selbstverständlich auch für die vorgelegten Minderheitsberichte.
chungsausschusses, Frau Kollegin Heister-Neumann, übernommen. Ihr werde ich also zunächst das Wort erteilen. Sodann erfolgt die Einbringung des Antrages der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/5329.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 16. Juni 2009 haben Sie den 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klärung der Vorgänge um die Schachtanlage Asse eingesetzt. Das ist nun mehr als drei Jahre her. Nach 72 Sitzungen, der Anhörung von 53 Zeugen und 10 Sachverständigen, der Beiziehung von nahezu 3 000 Akten aus dem Bundeskanzleramt, aus den Bundes- und Landesministerien, weiteren Bundes- und Landesbehörden, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, der Vorlage mehrerer Berichte der Landesregierung und der Einholung verschiedener vorbereitender Stellungnahmen legt Ihnen dieser Untersuchungsausschuss heute seinen Bericht einschließlich der Minderheitsberichte der Oppositionsfraktionen zu den Vorgängen um die Schachtanlage Asse im Landkreis Wolfenbüttel vor.
Mit der heutigen Plenardebatte endet die Arbeit eines der längsten und sicherlich auch arbeitsintensivsten Untersuchungsausschüsse, die der Niedersächsische Landtag je eingesetzt hat. Die lange Zeitdauer darf schon deshalb nicht verwundern, weil der Einsetzungsauftrag nicht weniger verlangte, als die Vorgänge um die Auswahl und Feststellung der Eignung der Schachtanlage Asse II als Lagerstätte für schwach und mittelradioaktiven Abfall zu untersuchen, die gesamte Einlagerungsphase einschließlich der wissenschaftlichen, juristischen und politischen Verantwortung ebenso zu klären wie die Frage nach dem tatsächlich eingelagerten Inventar, die Hintergründe der Beendigung der Einlagerung, etwaiger Umlagerungen und besonderer Vorkommnisse sowie Überlegungen zur sicheren Schließung des Bergwerks zu untersuchen, die Aspekte des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit für das über die gesamte Zeit eingesetzte Personal zu betrachten und schließlich festzustellen, welche Folgen die Ereignisse in der Schachtanlage Asse für die Menschen und den dortigen Raum haben.
in Artikel 27 Abs. 1 unserer Verfassung. Die Asse blickt auf eine 40-jährige Geschichte als Versuchsendlager zurück und konfrontiert uns noch heute mit fortbestehenden, ja wachsenden Problemen. Das öffentliche Interesse rund um die Vorgänge in der Schachtanlage ist augenfällig. Das gilt insbesondere wegen der Betroffenheit der Bevölkerung, aber auch wegen der mit der Asse verbundenen mutmaßlichen finanziellen Risiken für die öffentlichen Haushalte.
Doch ist der Untersuchungsausschuss seiner Aufgabe zur Sachverhaltsaufklärung gerecht geworden, konnte er dieser Aufgabe überhaupt gerecht werden? - Auch wenn ich den Vorsitz erst nach dem Ausscheiden des Kollegen Nacke, erst im Juli 2010, übernommen habe, möchte ich doch für den Ausschuss versuchen, darauf eine Antwort zu geben. Ganz gewiss war der Aufwand groß, sehr groß, nicht nur bei den Ausschussmitgliedern während der zumeist ganztägigen Sitzungen. Die Bereitstellung der umfangreichen Aktenbestände, überwiegend in Kopie, ihre Durcharbeitung durch Ausschussmitglieder und die Beauftragten der Fraktionen sowie das Anfertigen umfangreicher Berichte durch die Behörden haben viel Zeit und viel Aufwand gekostet.
Also viel Aufwand, wenig Ertrag? - Die umfassenden Schlussfolgerungen aus dem Aktenstudium und den Zeugen- und Sachverständigenanhörungen hat der Ausschuss einvernehmlich den fünf grundsätzlichen Themenblöcken zugeordnet. Dass dennoch drei Minderheitsberichte der Oppositionsfraktionen vorgelegt worden sind, ändert nichts an meiner Einschätzung, dass der gemeinsame Ertrag den hohen Aufwand sehr wohl rechtfertigt. Denn wer die vorliegenden Papiere liest und die öffentliche Berichterstattung gerade der letzten Wochen verfolgt hat, wird schnell erkennen, dass die Schnittmenge weitaus größer ist, als es eine oberflächliche Betrachtung vielleicht nahelegen mag.
So besteht kein Dissens darüber, dass die Schachtanlage Asse bereits lange, eindeutig seit 1971, im Wesentlichen eine Entsorgungsfunktion hatte. Gleichwohl wurde in der Öffentlichkeit weiterhin der Charakter einer Versuchseinlagerung und eines Versuchsendlagers in den Vordergrund gestellt. Übereinstimmung herrscht zwischen den Fraktionen ebenso hinsichtlich der geologischen Einschätzung der Schachtanlage. Das aufgelassene Bergwerk war zu keinem Zeitpunkt als Endlager für schwach und mittelradioaktive Abfälle geeignet. Die damalige Einschätzung sowohl der Wahr
scheinlichkeit eines Wasserzutritts als auch der Sicherheitspfeiler zu dem den Salzstock umgebenden Gebirge ist nicht nachvollziehbar. Das seinerzeitige Vertrauen auf die Belastbarkeit wissenschaftlicher Untersuchungen und Gutachten ist heute erschüttert, und die Form und Intensität der Zusammenarbeit verschiedener Fachrichtungen wird heutigen Maßstäben definitiv nicht gerecht.
Nach Beendigung der Einlagerungsarbeiten und der sich anschließenden anwendungsorientierten Forschung ist es zu vermeidbaren erheblichen Verzögerungen gekommen, die sich nachteilig auf den Zeitraum auswirken, der heute für die von allen Seiten geforderte Räumung der Schachtanlage zur Verfügung steht. Bei den in manchen Punkten vorhandenen Differenzen der Fraktionen bin ich doch sicher, dass die folgende Debatte die sich abzeichnende Übereinstimmung in wesentlichen Einschätzungen zeigen wird.
Keinerlei Auffassungsunterschiede gibt es schließlich zwischen den Fraktionen in der Beurteilung der Notwendigkeit, das vom Untersuchungsausschuss beigezogene Aktenmaterial dauerhaft zu sichern, aufzuarbeiten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Deshalb ist es auch folgerichtig, dass der 21. Parlamentarische Untersuchungsausschuss selbst dem Landtag empfiehlt, eine darauf zielende Entschließung zu fassen.
Hierzu gibt es übrigens eine erfreuliche Entwicklung zu berichten. Es deutet sich die Möglichkeit an, dass das Bundesforschungsministerium aus seiner Verantwortung für die Helmholtz-Gemeinschaft, in deren Verantwortung die Asse jahrelang lag, wissenschaftliche Unterstützung für die Aufarbeitung aller Asse-Akten leisten könnte. Deshalb wollen wir heute ausdrücklich die Bitte an das Bundesforschungsministerium richten, dass diese Arbeiten eben vom Bundesforschungsministerium unterstützt werden.
Schließlich, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, erlaube ich mir den Hinweis, dass der Untersuchungsausschuss zumindest in einem Punkt auch Rechtsgeschichte geschrieben hat. Seit dem Verwaltungsstreitverfahren mit dem Land Hessen, das geführt werden musste, um Einsicht in im dortigen Hauptstaatsarchiv lagernde Akten zu erhalten, steht nunmehr grundsätzlich fest: Dem Amtshilfeersuchen nach Artikel 35 Grundgesetz können archivrechtliche Regelungen eines anderen Bundeslandes tatsächlich nicht entgegengehalten werden.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP sowie von Stefan Wenzel [GRÜNE] - Björn Thümler [CDU]: Immerhin!)
Ich finde, das ist eine sehr positive Entscheidung zugunsten des Aufklärungsanspruchs auch eines Untersuchungsausschusses gewesen.
Meine Damen und Herren, abschließend erlauben Sie mir Dank zu sagen. Ich möchte mich im Namen der Mitglieder des Ausschusses bei der Geschäftsstelle des Untersuchungsausschusses in Person von Herrn Rasche - das darf ich an dieser Stelle auch einmal sagen -, aber auch bei den Mitarbeitern des Wissenschaftlichen Dienstes und der Landtagsverwaltung bedanken, die uns - das kann man nicht anders sagen - kontinuierlich, kompetent und mit einer sehr, sehr großen Einsatzbereitschaft nicht nur begleitet, sondern auch unterstützt haben und damit in mancherlei Hinsicht auch manchmal die Wogen etwas glätten konnten, wenn sie ein wenig hochgingen.
Ich möchte mich an dieser Stelle aber auch, meine Damen und Herren, bei der Asse-Begleitgruppe ganz herzlich bedanken. Die Asse-Begleitgruppe hat diesen Untersuchungsausschuss von Anfang an im wahrsten Sinne des Wortes begleitet - kritisch, konstruktiv. Ich glaube, es war eine gute Zusammenarbeit, und ich denke, wir können für diesen Raum gemeinsam eine ganze Menge Gutes für die Zukunft bewirken.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Heister-Neumann. - Nun hat für die FDP-Fraktion Herr Kollege Försterling das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Sommer 2009 startete, leicht geprägt vom politischen Dissens der anstehenden Bundestagswahl, der Parlamentarische Untersuchungsausschuss. Auch die Erstellung des heute hier zu beratenden Abschlussberichts ist dann doch vielleicht etwas von der bevorstehenden Landtagswahl geprägt.
Entschließungsantrag dazu vorgelegt. Ich möchte jetzt schon einmal darum bitten, dass wir über diesen Entschließungsantrag heute sofort abstimmen.
Aber ich bin dennoch der Meinung, dass nicht nur der Bericht in seiner Gesamtheit eine gute Darstellung über die Vorgänge in der Schachtanlage Asse II ist, sondern dass der Untersuchungsausschuss ebenfalls in seiner Gesamtheit eine sehr gute Arbeit gemacht hat. Dafür darf ich mich insbesondere bei der Landtagsverwaltung bedanken, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen und auch den jeweiligen Fraktionsmitarbeitern, die das ganz hervorragend begleitet haben.
In den letzten Wochen wurde man immer wieder gefragt: Hat denn dieser Untersuchungsausschuss überhaupt etwas gebracht? Meine Antwort fällt da ganz klar aus: Ja, der Ausschuss hat etwas bewirkt, und der Ausschuss hat auch etwas verändert. Denn übereinstimmend sagen heute alle: In der Asse hätte niemals Atommüll eingelagert werden dürfen.
Die Forschung war nur ein Deckmantel für die Entsorgung des angehäuften Atommülls der jüngeren Bundesrepublik.
Nach der Aussage des Zeugen Schubert im Untersuchungsausschuss wurde das Plutonium-Inventar noch einmal überprüft und musste leider deutlich erhöht werden - von 11 kg auf ca. 28 kg.
Darüber hinaus wurde bewiesen, dass die Einlagerungsbedingungen in den 60er- und 70er-Jahren nicht eingehalten worden sind und mitunter auch von den Genehmigungsbehörden wissentlich Abweichungen zugelassen worden sind. So war es beispielsweise im Falle einer Einlagerung im Jahr 1973 der Fall, dass acht Fässer mit Krypton 85 und fünf Fässer mit einem unzulässig höheren Urangehalt eingelagert worden sind. Die Abweichung wurde unter der Prämisse erteilt, dass die Ablieferer versichern, dass so etwas aber ganz bestimmt nicht wieder vorkommen würde.
Das war für mich wirklich ein erschreckendes Beispiel der Einlagerung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, daraus muss man eine Lehre ziehen.