Protokoll der Sitzung vom 08.11.2012

Wie gesagt, die Zeit ist schon darüber hinweggegangen, weil es inzwischen schon neue Besprechungen gab, bei denen man sich wohl, wie mir berichtet wurde, auf einen Großteil der Vorschläge hat verständigen können. Den Rest wird man jetzt in der nächsten Sitzung abarbeiten. Dann haben wir ein Ergebnis.

Danke.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Mir liegt die Meldung zu einer weiteren Zusatzfrage seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Frau Korter!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem Herr Minister Birkner hier sehr stark den Eindruck erweckt hat, dass diese Landesregierung eine Verschärfung des Kerntechnischen Regelwerks vor allem nur dann will - wenn sie überhaupt eine Verschärfung will -, wenn daraus keine Entschädigungszahlungen erwachsen, frage ich die Landesregierung: Wie kommen Sie, Herr Birkner, zu der Auffassung, dass eine Verschärfung des Kerntechnischen Regelwerks - es ist zig Jahre alt - nach Fukushima zu Entschädigungsansprüchen führen könnte und einige davon unbegründet sind? - Das möchte ich von Ihnen genauer wissen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Rai- ner Beckmann [CDU]: Das hat er doch nun wirklich zweimal erklärt! - Gegenruf von Ina Korter [GRÜNE]: Das hat er nicht erklärt! Er liest nur vor!)

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist schwierig zu beantworten, weil es nicht so ist, dass wir gegen Verschärfungen bei der Anpassung des Regelwerks wären. Das Regelwerk muss ja angepasst werden - es ist aus den 70er- und 80erJahren -; das ist völlig unstreitig. Daran arbeiten wir seit Langem mit.

Aber ich kann die Grundannahme Ihrer Frage nicht nachvollziehen, weshalb sie, meine ich, schwer zu beantworten ist. Sie sagten, wir seien gegen irgendwelche Verschärfungen.

(Ina Korter [GRÜNE]: Verschärfungen nur dann, wenn sie keine Entschädi- gungszahlungen bewirken!)

- Ach so, das mit den Entschädigungszahlungen.

(Hans-Henning Adler [LINKE]: Sie ha- ben von einer Entschädigungsfalle gesprochen!)

- Ja, richtig. Entschuldigung.

(Hans-Henning Adler [LINKE]: Das ist ein verräterischer Begriff!)

- Die Entschädigungsfalle als verräterischer Begriff? - Nein, das ist kein verräterischer Begriff. -

Entschuldigung, Sie haben die Frage gestellt, Frau Korter. Herr Adler, Sie müssten noch einmal extra fragen.

Damit nehmen wir Bezug auf die Tatsache, dass wir uns im Rahmen des bestehenden Atomgesetzes bewegen. Wir schaffen durch ein untergesetzliches Regelwerk ja nicht irgendeinen neuen gesetzlichen Rahmen, sondern in Ausfüllung der atomgesetzlichen Vorgaben müssen die Sicherheitsanforderungen formuliert werden. Dabei müssen die Nachforderungen, die am Ende von den Energieversorgern und den Betreibern von Kernkraftwerken gefordert werden können, in diesem Rahmen, also auf atomgesetzlicher Grundlage, gestellt werden. Das ist am Ende eine gesetzgeberische Entscheidung.

Es ist aber nicht die Aufgabe der Fachleute, solche Dinge in einem technischen Regelwerk zu bestimmen, wie weit die Dinge am Ende tatsächlich gehen. Ob man über die Entschädigungsgrenze hinausgehen will oder nicht, ist ja eine politische Frage, die man beantworten muss. Das ist aber nicht der Gegenstand der Gespräche im Hauptausschuss Atomkernenergie. Nach unserer Einschätzung sind die Möglichkeiten im Rahmen der entschädigungsfreien Nachrüstung ausreichend, um die Sicherheit der kerntechnischen Anlagen sicherzustellen. Insofern ist das keine sicherheitsreduzierende Grenze, die da - - -

(Ina Korter [GRÜNE]: Das ist doch Ih- re Stellungnahme zum Kerntechni- schen Regelwerk!)

- Nein! Dann haben Sie es falsch verstanden. Dann ist es gut, dass ich die Gelegenheit habe, das noch einmal deutlich zu machen. Ich wiederhole es gerne noch einmal; das ist kein Problem.

Unsere Stellungnahme zum Kerntechnischen Regelwerk ist Anfang Oktober zu dem damals vorliegenden Entwurf in diesem Schreiben dargelegt worden. Darin heißt es:

„Deshalb sind diese Regelungen zu ändern.“

- Die Änderungsvorschläge sind im Anhang. -

„Daher werden für diese Fälle in der Anlage Änderungsvorschläge unterbreitet, die zu geänderten sachgerechten Anforderungen führen, die ohne Vollzugsprobleme umgesetzt und gegebenenfalls auch durchgesetzt werden können und nicht mit

nachteiligen Auswirkungen auf die Sicherheit verbunden sind.“

Das heißt, genau dieser vermeintliche Knackpunkt - Sie sagen, weil sie nicht entschädigen wollen, nehmen sie Sicherheitsrisiken hin - ist nicht eingetreten. Das ist hier dargelegt: Die Vorschläge sind nicht mit nachteiligen Auswirkungen auf die Sicherheit verbunden.

Eigentlich müssten Sie uns danken - wenn ich das einmal so sagen darf -, dass sich diese Landesregierung konstruktiv in diesen Prozess einbringt, diese Entschädigungsfrage im Blick hat und gleichzeitig Formulierungen auf den Tisch legt, die diesem Anspruch gerecht werden und die Sicherheit der kerntechnischen Anlagen trotzdem gewährleisten kann. Genau das ist die Leistung, die hier erbracht wurde. Deshalb werden wir uns weiter in diesem Sinne einbringen und die Sicherheit kerntechnischer Anlagen auf dem hohen Niveau, wie wir es in Niedersachsen haben, weiterhin gewährleisten.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Die nächste Frage stellt Frau Staudte von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben an verschiedenen Stellen betont, das neue Regelwerk müsse praktikabel umsetzbar sein, es dürfe keine Entschädigungszahlungen hervorrufen.

Nun kann man sich vorstellen, dass die AKWBetreiber sicherlich eine andere Vorstellung davon haben, was praktikabel ist und was nicht. Insofern interessiert uns sehr, welche Kommunikation im Vorfeld der Stellungnahmen zwischen der Landesregierung und den AKW-Betreibern stattgefunden hat. Gab es Gespräche? Gab es Mailverkehr?

Uns interessiert natürlich, welchen Einfluss die Betreiber auf Ihre Positionierung haben nehmen können. Wurde sozusagen der Bock zum Gärtnern eingeladen? - Da Sie uns ja bis zu einem gewissen Grade unterstellen, wir sähen Gespenster und seien noch in alten Debatten verhaftet, liege ich doch sicherlich richtig, dass Sie uns den Schriftverkehr bzw. Protokolle über Gespräche zur Verfügung stellen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Staudte, es ist bei allen Atomaufsichtsbehörden in Deutschland geübte Praxis - übrigens auch in Baden-Württemberg; Sie können ja den Kollegen Untersteller fragen, der zuvor umweltpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion war, wenn ich es richtig weiß -, dass das mit den Betreibern von Kernkraftwerken gespiegelt wird.

Das haben wir damals im Grünbuchverfahrensprozess beim BMU mit dem damaligen Staatssekretär Machnig - jetzt ist er Wirtschaftsminister in Thüringen - so besprochen; das war völlig unstreitig. Dabei wurden die Länder sogar gebeten, diese Aufgabe zu übernehmen, mit den Betreibern von Kernkraftwerken zu spiegeln und zu klären, wie das dort eingeschätzt wird. Dazu liegen entsprechende Stellungnahmen vor.

Ferner haben wir uns unabhängiger Sachverständiger bedient, die unseren eigenen Sachverstand zur Beurteilung dieser Regularien ergänzt und beraten haben, um die Praktikabilität einschätzen zu können.

Wie gesagt, das ist die geübte Praxis in ganz Deutschland. Wenn Sie meinen, dass da eine zu große Nähe bestehen könnte, ist es Ihnen natürlich unbenommen, im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten Akteneinsicht zu beantragen und sich dann zu vergewissern, dass das nicht der Fall ist.

Die - soweit ich das erkennen kann - letzte Frage zu diesem Komplex wird jetzt vom Kollegen Herzog gestellt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Birkner, Sie haben an einer Stelle in Ihrem Eingangsvortrag ausgeführt, dass es bei einer Begrifflichkeit, nämlich den sicherheitstechnischen Einrichtungen, offensichtlich noch Klärungsbedarf bis zum 20. November gebe. Dies solle in einem schriftlichen Verfahren abgewickelt werden.

Zu dem Begriff der sicherheitstechnischen Einrichtungen interessiert mich, was unklar gewesen ist,

was dissent ist und welche Stellung die Vertreter des Landes Niedersachsen haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Herzog, das kann ich Ihnen jetzt nicht im Detail beantworten. Ich schlage Ihnen vor, dass wir dazu gleich ein Gespräch führen - der Kollege, der Ihnen das bis ins Detail beantworten kann, ist hier mit im Hause - und dass wir Ihnen das noch einmal erläutern. Denn die Komplexität kerntechnischer Regelwerke ist sehr hoch, und die Gefahr ist zu groß, dass ich Ihnen eine nur teilweise zutreffende Antwort geben kann, was sicherlich nicht Ihrem Anspruch entsprechen würde.

Meine Damen und Herren, weitere Nachfragen zu dieser Dringlichen Anfrage liegen nicht vor.

Ich rufe deshalb die Dringliche Anfrage der Fraktion DIE LINKE unter dem Tagesordnungspunkt 27 c auf:

Was tut die Landesregierung zur Sicherung der Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie des Standorts Emden der SIAG Nordseewerke? - Anfrage der Fraktion Die LINKE - Drs. 16/5362

Zur Einbringung erteile ich Frau Kollegin WeisserRoelle das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und Kollegen! Was tut die Landesregierung zur Sicherung der Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie des Standorts Emden der SIAG Nordseewerke?

Bei den 700 Beschäftigten und 45 Auszubildenden der SIAG Nordseewerke Emden geht nach der öffentlich bekannt gewordenen Weigerung der CDU/FDP-Landesregierung vom 10. Oktober 2012 zur Übernahme einer neuen Landesbürgschaft für das traditionsreiche Unternehmen - nach dem Ausstieg der ThyssenKrupp AG aus dem Unternehmen vor drei Jahren und dem damit einherge