Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung mit unserer Bundesministerin Frau Dr. Ursula von der Leyen und die CDU/FDPgeführte Landesregierung mit unserem Ministerpräsidenten Christian Wulff an der Spitze haben, Herr Kollege Jüttner, im Bereich der frühkindlichen Bildung
Sie haben Meilensteine gesetzt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für mehr Bildung für unsere Kinder. Das ist unbestreitbar.
Durch das Kinderförderungsgesetz - KiföG - wird es ab 2013 bundesweit für jedes dritte Kind unter drei Jahren eine Betreuungsmöglichkeit geben - sei es in einer Kindertagesstätteneinrichtung oder in der Tagespflege. Zum ersten Mal hat damit jedes Kind ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf frühe Förderung. Darauf, meine Damen und Herren, sind wir stolz.
Im Übrigen ist das - das dürfen wir nie außer Acht lassen - immer ein gemeinsamer Erfolg von Bund, Land, Kommunen und Trägern. Das ist eine gemeinsame Kraftanstrengung, die Hand in Hand bewältigt worden ist.
Es ist schon gesagt worden, dass sich der Bund mit insgesamt 4 Milliarden Euro zu einem Drittel an den Ausbaukosten beteiligt. Das KiföG sieht auch
vor, dass ab 2013 - das will ich nicht unerwähnt lassen - die Eltern, die Kinder von ein bis drei Jahren haben und diese nicht in einer Kindertagesstätte betreuen lassen wollen, eine monatliche Zahlung erhalten. Damit hat die Bundesregierung bzw. Ministerin von der Leyen in einem rekordverdächtigen Tempo den Grundstein für den Ausbau der Kinderbetreuung, -entwicklung und -förderung gelegt.
In Niedersachsen - das wird ja anscheinend nie zur Kenntnis genommen, obwohl ich es schon so häufig gesagt habe und es immer wieder belegt wird - hat es seit 2003, seit die Landesregierung von CDU und FDP geführt wird, entscheidende Verbesserungen gegeben. Während die früheren Landesregierungen der frühkindlichen Bildung nie, aber auch wirklich nie irgendeinen Stellenwert beigemessen haben, ist unter der jetzigen Landesregierung Folgendes durchgesetzt worden - das müssen Sie wohl immer mal wieder hören; denn dem Anschein nach haben Sie bei diesem Thema ein Kurzzeitgedächtnis -: Wir haben die vorschulische Sprachförderung mit 6 Millionen Euro pro Jahr eingerichtet. Wir haben die Sprachförderung in der Grundschule und im Kita-Bereich unterstützt. Wir sind für die Zusammenarbeit von Kitas und Grundschulen eingetreten und hinterlegen die entsprechenden Maßnahmen in den nächsten vier Jahren mit 20 Millionen Euro. Das letzte Kita-Jahr ist beitragsfrei. Die Landesregierung hat den Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in den Kitas eingeführt, und zwar außerordentlich erfolgreich. Das können Sie vor Ort feststellen - wohin Sie auch gehen. Wir brauchen keinen Hinweis, die Einrichtungen aufzusuchen; wir besuchen sie nämlich ständig. Dort hören wir positive Signale im Hinblick auf unseren Orientierungsplan. Dass er nicht verbindlich ist, ist so gewünscht, weil man dies vor Ort selber flexibel regeln möchte.
Wir haben - darauf werde ich nachher im Zusammenhang mit der Qualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher zurückkommen - das NIFBE, das Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung, eingerichtet. Für uns - Herr Jüttner, das habe ich immer wieder deutlich gemacht - stand und steht eindeutig fest: Kinder lernen von Anfang an. Deswegen ist es für uns wichtig, frühzeitig für ordentliche Rahmenbedingungen zu sorgen. Wir bauen auf eine positive Persönlichkeitsentwicklung. Sie behaupten, wir hätten da nichts gemacht, obwohl ich eben das Gegenteil bewiesen habe. Wir werden auch in Zukunft auf diesem Gebiet eine Menge machen. Sie brauchen sich nur
einmal den Entwurf des Haushaltsplans 2009 anzuschauen. Wenn Sie ihn richtig durchlesen, werden Sie feststellen, dass es nie - aber auch wirklich nie, liebe Kolleginnen und Kollegen - mehr Geld für unsere Jüngsten gab.
Es sind mehr als 365 Millionen Euro. Lesen Sie es in den Titelgruppen 69 bis 75 nach, wenn Sie mir nicht glauben.
Für Niedersachsen stehen zum Ausbau der Kleinkindbetreuung Fördermittel in Höhe von insgesamt 225 Millionen Euro für den Zeitraum 2008 bis 2013 bereit. Bevor wir uns wieder über Prozentzahlen streiten, ist festzuhalten - die SPD weiß dies und versucht trotzdem, uns in diesem Punkt zu ärgern -, dass wir mit den kommunalen Spitzenverbänden, in denen die entscheidenden Personen sitzen, die wir mitnehmen müssen, das Fördervolumen vereinbart haben.
Wir haben auch zugesagt, dass wir dies nach zwei Jahren überprüfen werden. Herr Kollege Jüttner, hier gibt es eine Verwaltungsvereinbarung, die Sie einfach einmal durchlesen sollten. - So viel als Grundaussage.
Nun komme ich zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Was wird dort gefordert? - Von der SPD ein besserer Personalschlüssel und die Verbesserung der Integration. Die Grünen verlangen darüber hinaus die Verbesserung der Ausbildungssituation der Erzieherinnen und Erzieher und verbindliche Bildungsstandards.
Zum Personalschlüssel erinnere ich nur in aller Kürze daran, dass es noch nicht einmal sieben Jahre her ist, als im Anschluss an das KitaVolksbegehren die damalige SPD-geführte Landesregierung eine schwere juristische Schlappe einstecken musste. Das war damals die verdiente
Damals wollten Sie nämlich einfach mehr Flexibilität bei den Ausstattungsstandards durchsetzen und die Gruppengröße, die Qualifikation der Erzieher und die Freistundenregelung den Kommunen überlassen. Meine Damen und Herren, so etwas ist mit uns nicht zu machen. Wir haben gesagt, dass wir Mindeststandards haben wollen. Hieran ist nicht zu rütteln.
Jede Kommune hat heutzutage die Möglichkeit, diese Mindeststandards noch zu überschreiten und das eine oder andere draufzusetzen. Darüber haben wir in der letzten Ausschusssitzung diskutiert. Hier bedarf es also nicht des von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurfs.
Zur Finanzierung steht im Antrag der Grünen, das Land solle sich beim Bund dafür einsetzen, die überschüssigen Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag in einen Bildungssoli zu überführen. Das aber ist völlig wirklichkeitsfremd. Was sagt die SPD dazu? - Beim Gesetzentwurf der SPD klingt es anders als das, was Frau Heiligenstadt hier gesagt hat - man kann dies dort nachlesen -: Das Ganze kann mit den Betriebskostenerstattungen, die wir vom Bund bekommen und an die Kommunen weitergeben werden, schnell mal eben finanziert werden. - Auch dies ist völlig wirklichkeitsfremd und maßlos.
Unter dem Strich haben wir festzuhalten, Frau Kollegin Heiligenstadt, dass mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen letztlich nur versucht wird, auf dem Gebiet Kita und frühkindliche Bildung Boden gutzumachen, den beide Fraktionen nie hatten und nie haben werden. Wir aber haben bei der frühkindlichen Bildung eindeutig die richtigen Schwerpunkte gesetzt.
Zu einer Kurzintervention auf den Beitrag von Frau Vockert hat sich Frau Staudte gemeldet. Bitte schön, Frau Staudte, anderthalb Minuten!
Frau Vockert, ich bin wirklich erstaunt. Sie setzen vielleicht Schwerpunkte im frühkindlichen Bereich, aber nur da, wo es ums Sparen geht.
Es war schön, dass Sie die berühmte Drittelfinanzierung für den Krippenausbau angesprochen haben. Von den Gesamtkosten in Höhe von 12 Milliarden Euro stellt der Bund 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Was ist mit dem vom Land aufzubringenden Drittel? - Von einem Drittel ist überhaupt nichts zu sehen; denn von den 226 Millionen Euro, die bis 2013 für den Krippenausbau zur Verfügung stehen werden, werden nur 12 Millionen Euro vom Land Niedersachsen aufgebracht werden. Das nennen Sie Schwerpunktsetzung? - Das halte ich wirklich für lächerlich.
Sie sprechen davon, dass es den Rechtsanspruch geben wird. Es wird ihn geben, in Niedersachsen aber nur auf dem Papier und nicht in Wirklichkeit. Die 226 Millionen Euro werden gerade einmal reichen, um knapp die Hälfte der notwendigen 45 000 bis 50 000 zusätzlichen Plätze zu finanzieren.
Ich fand es auch sehr interessant, dass Sie den Orientierungsplan umsetzen wollen. Ich weiß aber nicht genau, mit wem Sie eigentlich reden, wenn Sie in die Krippen gehen,
falls Sie es überhaupt tun. Na gut, Sie werden schon dorthin gehen, wenn Sie es behaupten. Wenn wir mit Menschen reden, die in diesem Bereich arbeiten, dann sagen sie uns, sie fänden den neuen Orientierungsplan ganz toll, hätten aber leider nicht die Zeit, ihn umzusetzen. Darüber sollten Sie nachdenken, wenn wir in die weiteren Beratungen gehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Staudte, Sie wissen ganz genau, dass Grundlage der niedersächsischen Förderrichtlinie im Hinblick auf die Prozentzahlen die Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013 ist. In dieser Vereinbarung zwischen Bund und Ländern heißt es: Der Bundesanteil ist bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten zulässig. - Sie wissen ebenfalls ganz genau, dass es Bundesländer gibt, die sich mit einem geringeren Anteil daran beteiligen, als wir in Niedersachsen es machen. Insofern sind wir supergut aufgestellt.