Protokoll der Sitzung vom 08.10.2008

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der niedersächsische Legehennenerlass wurde nach sorgfältiger Abwägung und gewissenhafter juristischer Prüfung erlassen. Mit ihm wird festgestellt, dass die Vorschrift zur „jederzeit nutzbaren Fläche“ - das wurde hier schon angedeutet - in § 13 b Abs. 2 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bedeutet, dass jeder Legehenne eine Mindestfläche von 800 cm² und jeder Legehenne mit einem Durchschnittsgewicht von mehr als 2 kg eine Mindestfläche von 900 cm² einschließlich Nest - das steht so darin - zur Verfügung stehen muss, und zwar unter der Voraussetzung, dass die Nestfläche jederzeit zugänglich ist.

Die Formulierung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Frage der Einbeziehung des Nestes in die Berechnung der Mindestfläche ist keineswegs eindeutig. Sie ist, offen gesagt, redaktionell misslungen.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Wer le- sen kann, ist klar im Vorteil!)

Ich will hier nicht auf Einzelheiten der juristischen Abwägung eingehen. Dazu fehlt hier die Zeit. Sie können aber alles zu dieser Problematik detailliert in meiner schriftlichen Antwort auf eine Anfrage des Kollegen Schminke vom September 2008 nachlesen. Nur so viel: Wir sind rechtskonform, weil in § 2 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, der die Überschrift „Allgemeine Bestimmungen“ trägt, nur Grundaussagen gemacht werden. Aufgrund der nicht eindeutigen und somit auslegungsbedürftigen Formulierung der Bundesverordnung und der daraus resultierenden landesweit unterschiedlichen Interpretationen der Anforderungen war eine Klarstellung des Gewollten durch den Erlass des ML erforderlich. Damit haben die Legehennenhalter wie auch die zuständigen Behörden, also unsere Landkreise, Planungssicherheit erhalten.

Die Niedersächsische Landesregierung weist im Übrigen darauf hin, dass auch im seinerzeitigen Bundesratsverfahren die anderen Länder mehrheitlich fachlich unserer Auffassung waren.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Waren, aber nicht sind! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Dazu nachfolgend noch einmal die Abstimmungsergebnisse: In der Sitzung des Agrarausschusses des Bundesrates am 29. März 2006 wurde über einen Antrag der Länder Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen mit zehn Ja- und vier Neinstimmen bei zwei Enthaltungen positiv abgestimmt. Eine Mehrheit war damals der Auffassung, 800 cm² seien die richtige Grundlage. Noch kurz vor den abschließenden Beratungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gab es Gespräche; speziell die SPD-Fraktion hatte in Eingaben noch Forderungen gestellt. Auch damit wurde kurz vorher der Agrarausschuss des Bundesrates noch einmal befasst, und mit dem Abstimmungsergebnis 10 : 3 : 3 wurde nochmals positiv über die nutzbare Fläche der Kleingruppenhaltung abgestimmt.

Unser Erlass bringt Verbesserungen gegenüber den Vorgaben der EU; das haben wir eben schon gehört. In der EU-Richtlinie ist von einer Regelung zur Nestfläche überhaupt keine Rede. Wir haben mit unserem Erlass einen Fortschritt im Tierschutz erreicht und damit unsere Vorstellungen in der Tierhaltung etabliert. Unterstützt werden wir dabei auch durch wissenschaftliche Untersuchungen der Stiftung der Tierärztlichen Hochschule in Hannover, aus denen sich Vorteile der Kleingruppenhal

tung gegenüber der Bodenhaltung ableiten lassen. Im Ergebnis haben wir weniger Mortalität, also eine geringere Sterblichkeit, sowie Verbesserungen bei der Tiergesundheit und beim Verbraucherschutz.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Das ist Quatsch!)

Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal auf die Ausführungen von Herrn Meyer von den Grünen eingehen.

(Unruhe)

Herr Minister, ich darf kurz unterbrechen. - Es ist wieder eine große Unruhe im Saal. Es finden Gruppengespräche statt, die nicht zwingend im Plenarsaal geführt werden müssen. Wer unbedingt Gespräche führen will, kann es außerhalb dieses Saales tun.

Herr Meyer von den Grünen, es ist schade, dass Sie nicht wissen, dass etwa ein Drittel bis knapp 40 % der Eier heute nicht mehr als Schaleier, als Frühstückseier, auf den Tisch gebracht werden, sondern als Industrieeier verwendet werden.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das ist noch viel schlimmer!)

Die industriellen Verbraucher nehmen aber keine Eier aus der Bodenhaltung und aus der Freilandhaltung, weil die zu unhygienisch sind. So einfach ist das. Das muss man wissen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich glaube, Sie erweisen den Legehennenhaltern, egal, auf welcher Ebene, einen Bärendienst, wenn Sie hier versuchen, die Betriebe mit Volierenhaltung kaputt zu machen. Dann wird es die Eier für die Industrie hier nicht mehr geben. Die müssen wir dann im Ausland kaufen, wo die Tiere unter schlechteren Bedingungen gehalten werden.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Meyer?

Herr Minister, ich möchte Sie etwas fragen. Wenn Sie sagen, dass Eier, die nicht aus Käfighaltung stammen, unhygienisch seien, dann müssten ja alle Ökobackwaren oder Ökonudeln, bei deren Herstellung Eier verwendet werden, aus Ihrer Sicht unhygienisch und deshalb nicht mehr verzehrbar sein. Sehe ich das richtig?

Herr Minister Ehlen, bitte!

Es ist ganz einfach. Große Unternehmen, die Backwaren herstellen, oder große Nudelhersteller nehmen aus hygienischen Gründen nur Eier aus diesen Haltungssystemen.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Weil sie billiger sind!)

So einfach ist das. Andere Eier nehmen die nicht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich will Ihnen noch eines sagen: In der kleinen Bäckerei ist das Risiko nicht so groß.

Wenn Sie aber einen ganzen Tankwagen mit Eimasse füllen und in der Masse nur ein schlechtes Ei ist, dann sind 30 m³ Eimasse, hochwertige Lebensmittel, nicht mehr zu gebrauchen. Gehen Sie doch einmal in die Betriebe, und fragen Sie die Leute dort. Seien Sie doch nicht so engstirnig, und laufen Sie nicht nur auf Schmalspur.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, letztendlich geht es hier um die Formulierung, dass der Erlass des ML rechtswidrig sei. Frau Stief-Kreihe, genau darüber stimmen wir heute ab. Wir stellen nicht fest, dass unser Erlass rechtswidrig ist.

Ich habe große Hochachtung vor der Arbeit und der Leistung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, will aber auch festhalten, dass er sechs Seiten benötigte, um diesen Sachverhalt aufzuklären.

(Karin Stief-Kreihe [SPD]: Die hatten Sie auch bei der Beantwortung der Anfrage!)

Hätten wir das komprimieren und auf einer DIN-A4-Seite darstellen können, wäre die Sache also nicht so komplex, dann wäre es sehr viel einfacher.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Was nicht auf eine Seite passt, ist falsch!)

Ich will noch etwas zu Frau König von der Fraktion DIE LINKE sagen: Fahren Sie auch mal in einen solchen Betrieb. Gucken Sie sich eine Kleinvoliere an. Da sitzen die legenden Hühner nicht ungeschützt irgendwo. Die haben ein Nest. Für zehn Hühner gibt es ein Nest, das 24 Stunden pro Tag, also auch nachts, belegbar ist. Ich habe selbst noch kein Ei gelegt; ich weiß nicht, wie das ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, entschuldigen Sie diese flapsige Art. Ich wollte damit nur sagen: Wenn es für zehn Hühner ein Nest gibt, hat jede Henne 2,4 oder zweieinhalb Stunden Zeit.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Dann muss es doch wohl möglich sein!)

- Herr Jüttner, das meine ich auch. Dann muss es doch wohl möglich sein, ein Ei zu legen.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, ich bin vielleicht der Einzige hier im Haus, der an allen Verhandlungen teilgenommen hat. Ich war sowohl im Bundesrat als auch bei den Gesprächen mit den Bundestagsfraktionen. Ich bin überall dabei gewesen. Ich weiß auch, dass Niedersachsen im Moment noch eine Sonderrolle spielt. Wir sind aber bemüht, auf Bundesebene eine Regelung zu erreichen. Vielleicht schaffen wir es während der Konferenz der Amtschefs am Rande der Grünen Woche.

Für heute muss ich sagen: Ihren Antrag lehnen wir ab. Es geht nicht an, dass Sie aus Ihrer eigenen Befindlichkeit heraus sagen, das, was wir hier auf den Weg gebracht haben und was Rechtssicherheit für unsere Landkreise gebracht hat, sei nicht rechtens.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. Seit heute wissen wir, dass Eierlegen eine neue Herausforderung für die Mitglieder der Landesregierung ist.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich komme zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 274 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich folgende Mitteilungen machen:

Erstens. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, Tagesordnungspunkt 24 - es handelt sich um eine zweite Beratung - auf das NovemberPlenum zu verschieben.

Zweitens. Die SPD-Fraktion hat sich damit einverstanden erklärt, den Antrag unter Tagesordnungspunkt 32 - Integriertes Hochwasserschutzkonzept für Niedersachsen - direkt, d. h. ohne erste Beratung, in den Ausschuss überweisen zu lassen.