Deutschland hat ab 2006 den Sonderweg der Kleingruppenhaltung eingeschlagen, eine überaus sinnvolle Alternative zur Bodenhaltung von Legehennen.
Zu guter Letzt genügt Niedersachsen hinsichtlich der nutzbaren Fläche mehr als deutlich den EUVorgaben. Die entsprechende EU-Richtlinie sieht vor, jedem Tier eine Käfigbodenhaltungsfläche von
Der Erlass zur Auslegung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - hier geht es um den Platzbedarf für Legehennen in der Kleingruppenhaltung - vom 14. März 2008, um den es in Ihrem Antrag heute geht, setzt die Zweite Verordnung des Bundes zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Kleingruppenhaltung um. Dabei geht es um den Platz einer Henne in einer Kleinvoliere. Mit diesem Erlass hat Niedersachsen eine uneingeschränkt nutzbare Fläche für jede Henne von gut 800 cm² festgelegt; für Hennen mit einem Durchschnittsgewicht von mehr als 2 kg sind es 900 cm². Diese Mindestflächen müssen einschließlich Nest zur Verfügung stehen.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen hat damit die Vorgaben aus der Bundesverordnung eindeutiger formuliert
und dabei neueste wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt. Sowohl die Legehennenhalter im Lande als auch die Genehmigungsbehörden erhielten damit Planungssicherheit. Mit diesen Regelungen hat Niedersachsen auch die Rechtsauffassung vieler Bundesländer widergespiegelt; denn in den Sitzungen des Agrarausschusses des Bundesrates im Vorfeld der Novelle waren zehn Bundesländer für eine entsprechende Regelung.
Nach unserer Auffassung ist es entscheidend, die Belange des Tierschutzes und die Belange der Geflügelwirtschaft durch einen ausgewogenen Kompromiss zu berücksichtigen.
Die Tierschutzbelange werden mit diesem Erlass ganz klar berücksichtigt, zum einen aus den bereits anfangs genannten Gründen, zum anderen weil mit den vorgegebenen 800 cm² der Platzbedarf von Legehennen zur ungestörten Ruhe von 690 cm² deutlich überschritten wird. Diese Fläche hat - darauf wurde vorhin Bezug genommen - das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Normenkontrollklage des Landes RheinlandPfalz genannt.
zogene Regelungen, die immense Folgeinvestitionen auslösen, vertreiben, dann hilft dies weder den Tieren noch dem Verbraucher noch der Landwirtschaft.
Seien Sie doch endlich einmal ehrlich, meine Damen und Herren! Wenn Sie heute Fachleute für Stalltechnik suchen, dann sind die meistens in Osteuropa und Spanien unterwegs, um dort alte deutsche Käfige aufzustellen. Es kann doch nicht im Sinne des Verbrauchers sein, dass zwar die Frühstückseier aus Boden- oder Freilandhaltung, die in Lebensmitteln verarbeiteten Eier aber aus der Käfighaltung im Ausland stammen.
(Christian Meyer [GRÜNE]: Weil sie nicht gekennzeichnet sind! - Gegenruf von Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Quatsch!)
Mit dem in Deutschland verhängten Käfigverbot ist die deutsche Landwirtschaft führend in Europa. Darüber hinaus hat sich Deutschland mit der Kleingruppenhaltung für eine innovative und tiergerechte Haltungsform entschieden. Das müssen auch die Verbraucher erfahren. Deswegen halten wir eine separate Kennzeichnung von Eiern aus Kleingruppenhaltung für notwendig. Nur so lassen sich diese Eier von importierten Käfigeiern unterscheiden.
Meine Damen und Herren, der Selbstversorgungsgrad bei Eiern liegt in Deutschland mittlerweile unter 70 %. Um dies zu ändern, ist die deutsche Geflügelwirtschaft bereit, in die innovativen Haltungssysteme für Legehennen zu investieren. Wir sollten ihr dabei keine weiteren Steine in den Weg legen.
Meine Damen und Herren, mit dem Erlass existiert in Niedersachsen ein gangbarer Weg für Tierschutz, zukunftsfähige Geflügelwirtschaft und hohen Verbraucherschutz. Ihren Antrag lehnen wir deshalb ab.
Mir liegen jetzt mehrere Wortmeldungen zu Kurzinterventionen vor. Als Erstem erteile ich dazu dem Abgeordneten Meyer von der SPD-Fraktion das
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Herumgeeiere in der Argumentation der Kollegen Oetjen und Oesterhelweg hat deutlich gemacht, auf welch tönernen Füßen ihre Argumentation steht. Wenn das Bundeslandwirtschaftsministerium, das Bundesjustizministerium, der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und die Verbände alle sagen, Niedersachsen ist im Unrecht, und alle eindeutig erklärt haben, dass es glatter Rechtsbruch wäre, wenn das so umgesetzt würde, kann ich es überhaupt nicht verstehen, dass Sie an dieser unsinnigen Argumentation festhalten.
Herr Kollege, wollen Sie gleich Stellung nehmen, oder sollen wir die anderen Kurzinterventionen aufrufen? - Dann bitte als Nächste Frau Kollegin Flauger um ihre Kurzintervention.
Danke, Herr Präsident. - Herr Oesterhelweg, wir kennen nun ja schon Ihre Argumentation, dass Parteien, die sich für anständige Löhne einsetzen, damit automatisch gegen Arbeitgeber sind. Jetzt höre ich in Ihrer Rede einen ähnlichen Schluss: dass Parteien - Sie haben die Grünen und die Linken erwähnt -, die sich für vernünftige Haltungsbedingungen für Tiere einsetzen, damit automatisch gegen Landwirte sind. Ich wüsste gerne, wie Sie auf diese Argumentation kommen und wie da Ihr Gedankengang ist. Mir hat sich überhaupt noch nicht erschlossen, wie Sie zu dieser kruden Logik kommen,
(Frank Oesterhelweg [CDU]: Dazu braucht man länger als zwei Minuten! Das schaffe ich in der Zeit nicht! - Karl-Heinrich Langspecht [CDU]: Ih- nen erschließt sich vieles nicht!)
die Sie in der Abwägung zwischen den Interessen von Tieren und wirtschaftlichen Interessen zu der Auffassung führt, dass diejenigen, die meinen,
dass Hühner eine anständige Fläche haben sollen, auf der sie sitzen können, auf der sie brüten können, auf der sie Eier legen können,
(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Bar von Sachverstand!)
Zu einer weiteren Kurzintervention erteile ich dem Abgeordneten Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Herr Präsident! Herr Oesterhelweg, ich fand es entlarvend, als Sie eben nicht rechtlich argumentierten, warum man die Bundesverordnung nicht umsetzen müsse, sondern von wissenschaftlichen Erkenntnissen und von den Wettbewerbsbedingungen der Legeindustrie, der Käfighalter gesprochen haben, die das eben brauchten. Das Recht ist klar. Es gibt keine andere seriöse juristische Interpretation. § 7 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung besagt ganz klar: Von der nutzbaren Fläche sind die Nestflächen ausgenommen.
Da kann mit nicht heruminterpretieren. Ich erinnere daran, dass 2006, als das verabschiedet wurde - das ist ja schon länger her -, sowohl die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als auch die Legeindustrie genau diese Rechtsposition vertreten haben, die wir weiterhin vertreten.
Nein, Sie konnten sich politisch nicht durchsetzen. Herr Oesterhelweg hat erklärt, dass Sie versucht haben, das aufzuweichen. Jetzt versuchen Sie es illegal durch die Hintertür und fordern damit die Kommunen zu rechtswidrigen Genehmigungen dieser Ställe auf. Die Kommunen müssen das umsetzen, weil sie sozusagen die Durchgriffshaftung haben. Damit werden Sie eben keine Rechtssicherheit im Lande schaffen und treten nicht nur den Tierschutz, sondern auch den Verbraucherschutz und die heimische Landwirtschaft, die alternative Haltungsformen praktiziert, mit Füßen. Ich
und die alternativen Formen - die Bodenhaltung - haben sich verfünffacht. Die Zahl der alternativen Betriebe ist von 26 auf 144 gestiegen. Nur noch um die 200 sind es bei den Käfigbaronen. Immer mehr Supermärkte listen aus. Die Verbraucher kaufen die Eier mit der Drei nicht mehr.
Wenn Sie vernünftig sind und etwas für Niedersachsens Eierproduktion tun wollen, dann sollten Sie die alternative Haltung stärken und nicht auf die alten Legebatterien setzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der niedersächsische Legehennenerlass wurde nach sorgfältiger Abwägung und gewissenhafter juristischer Prüfung erlassen. Mit ihm wird festgestellt, dass die Vorschrift zur „jederzeit nutzbaren Fläche“ - das wurde hier schon angedeutet - in § 13 b Abs. 2 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bedeutet, dass jeder Legehenne eine Mindestfläche von 800 cm² und jeder Legehenne mit einem Durchschnittsgewicht von mehr als 2 kg eine Mindestfläche von 900 cm² einschließlich Nest - das steht so darin - zur Verfügung stehen muss, und zwar unter der Voraussetzung, dass die Nestfläche jederzeit zugänglich ist.