Protokoll der Sitzung vom 08.10.2008

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Es darf hier also nicht die Devise gelten: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. - Wir haben das Leben der Tiere zu achten und auch den Wün

schen der Verbraucher entgegenzukommen. Schluss mit dieser Tierhaltung!

(Beifall bei der LINKEN)

Ich erteile dem Abgeordneten Oetjen von der FDPFraktion das Wort.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Jetzt aber: Freiheit für die Legehennen! - Enno Hagenah [GRÜNE]: Freiheit für die Hühner! - Weitere Zurufe)

- Das Wort hat jetzt der Herr Kollege.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes möchte ich hier für meine Fraktion feststellen - ich bin fest davon überzeugt, dass dies auch für die CDU-Fraktion gilt -: Wir sind stolz darauf, dass wir einen Minister haben, der sturmfest und erdverwachsen für die niedersächsische Landwirtschaft arbeitet und kämpft, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Die Eierproduktion ist ein wichtiger Produktionszweig in Niedersachsen. Daher hat sich Niedersachsen auch in besonderer Weise in die Diskussion um die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eingebracht. Herr Kollege Hagenah, sie war auch hier im Parlament mehrfach Thema. Wir haben dazu hier im Parlament Beschlüsse gefasst und Aufträge an unsere Landesregierung erteilt, was dann zu einer Umsetzung in Form eines Kompromissbeschlusses zwischen dem Bund und den Bundesländern führte, wobei - das muss man hier deutlich sagen - Niedersachsen federführend war. Wir haben gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern - zur Erinnerung: in Mecklenburg-Vorpommern war der Kollege Backhaus von der SPD für diese Materie zuständig - einen Kompromissvorschlag gemacht, der im Bundesrat nachher auch mit sehr großer Mehrheit angenommen wurde. Dieser Vorschlag sah eine Neuregelung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vor. Niedersachsen war, wie gesagt, federführend mit dabei.

Allerdings muss man auch klar sagen, dass das, was im Ergebnis dabei herausgekommen ist, zumindest unklar formuliert wurde. Daher haben wir unterschiedliche Interpretationen seitens der Bundesländer.

Niedersachsen hat sich deswegen dafür entschieden, einen Erlass herauszugeben. Herr Kollege Meyer, es ist übrigens kein Ministererlass, sondern ein Erlass aus dem Ministerium. Dieser Erlass beinhaltet, dass das Nest Teil der nutzbaren Fläche ist. Das ist in der Tat richtig. Das haben Sie hier ausgeführt. Im Wissen dessen, was wir als Niedersachsen im Bundesrat in dem erwähnten Kompromissbeschluss federführend mit hervorgebracht haben, haben wir den Erlass herausgegeben, allerdings in Unkenntnis dessen, worüber in anderen Bundesländern diskutiert wurde. Das muss man ganz klar sagen. Das hat sich im Nachhinein herausgestellt. Wir haben heute eine Situation, in der andere Bundesländer anders agieren.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Richtig agieren!)

Das ist ein Zustand, der aus meiner Sicht jedenfalls nicht auf Dauer beibehalten werden kann.

Auf der europäischen Ebene ist eine Fläche von 750 cm² festgelegt. In Niedersachsen sind es 800 cm². Das heißt, hier stellt sich keine Frage des Tierschutzes, denn wir liegen über der EU-Norm. Wir müssen aus meiner Sicht aber harmonisieren, am besten auf europäischer Ebene, ansonsten eben national.

Wir sind allerdings fest davon überzeugt, dass das, was von Niedersachsen hervorgebracht wurde, nicht rechtswidrig ist. Liebe Kollegin Stief-Kreihe, Sie müssen nicht in den § 2 gucken, sondern Sie müssen sich vielmehr den § 13 b anschauen, der die Spezialbestimmung für die Kleingruppenhaltung beinhaltet. In diesem § 13 b ist eben nicht definiert, dass die Nestfläche der nutzbaren Fläche nicht zugezählt werden darf.

(Zurufe von der SPD - Unruhe)

Herr Kollege, ich darf Sie einmal kurz unterbrechen. - Sie als Abgeordnete müssen die Auffassung des Redners ja nicht teilen. Die Fraktionen haben alle noch die Möglichkeit, anschließend vom Redepult aus andere Auffassungen vorzutragen. Das muss nicht in Form einer Vielzahl von Zwischenrufen erfolgen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Wir berufen uns auf § 13 b der Verordnung. Dieser § 13 b macht keine Aussage dazu, dass das Nest nicht Teil der

nutzbaren Fläche sein soll. Deswegen sind wir rechtlich der Überzeugung, dass wir nicht gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verstoßen. Der SPD-Antrag ist deshalb inhaltlich falsch. Wir werden ihn deswegen ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Abgeordneten Briese das Wort. Sie haben anderthalb Minuten.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Jetzt aber mal eine klare Aussage! - Zuruf: Der weiß auch zu jedem Thema etwas!)

Ganz genau, ich bin immer an der parlamentarischen Debatte interessiert.

Ich möchte auf die Aussagen des Kollegen Oetjen eingehen und ein paar Fragen stellen. Herr Oetjen, Sie sagten, es gebe Unklarheiten in der Rechtsauslegung. So haben Sie es hier dargestellt. Sie sagten, die Vorschrift sei nicht ganz klar formuliert. Nun haben wir in Niedersachsen einen ganz hervorragenden Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Mich würde einmal interessieren, wie Sie diesen GBD in Niedersachsen einschätzen. Ist es in letzter Zeit eigentlich vorgekommen, dass er falsche Rechtsauskünfte gegeben hat? Wie bewerten Sie vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir hier vorzügliche Juristen haben, die die Vorschrift auch ausgelegt haben, die Stellungnahme des GBD? Das würde mich sehr interessieren.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Kreszentia Flauger [LINKE])

Herr Kollege, wollen Sie dazu Stellung nehmen? - Dann erteile ich Ihnen das Wort, ebenfalls, wie bekannt, für maximal anderthalb Minuten.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion schätzt den Sachverstand des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes außerordentlich.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Aber nur, wenn es passt! - Zuruf von der SPD: Uneingeschränkt? - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ich sage hier ganz deutlich, dass ich von dieser Situation überrascht war. Ich selber bin ja kein Jurist. Meine Erfahrung ist aber, dass man dann, wenn man zwei Juristen fragt, auch zwei Meinungen zu hören bekommt.

Ich sage hier klar: Wir beziehen uns auf den § 13 b. Ich erkenne an, dass die anderen Bundesländer es anders sehen. Deswegen sage ich auch, dass wir zu einer Klarstellung kommen müssen, damit wir national gemeinsam das Gleiche umsetzen.

(Zurufe von der CDU)

- Wollen Sie das jetzt hören oder nicht? - Herzlichen Dank.

Es gibt hier also unterschiedliche Rechtsauffassungen. Wir müssen zu einer einheitlichen Regelung kommen. Aber das, was Sie hier sagen, nämlich dass das, was Niedersachsen derzeit macht, rechtswidrig sei, kann ich nicht unterschreiben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von der SPD: Eiertanz! - Weite- re Zurufe - Unruhe)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Oesterhelweg von der CDU-Fraktion. Vorweg möchte ich sagen, dass ich wirklich dankbar wäre, wenn sich der Geräuschpegel hier noch absenken ließe. Dieser Geräuschpegel ist ein Stück weit eine Zumutung für die Redner, und zwar für alle.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich einleitend feststellen, dass die CDU uneingeschränkt hinter Niedersachsen als Agrarland Nummer eins steht. Wir stehen auch hinter Niedersachsens Legehennenhaltern, hinter unseren heimischen Eierproduzenten und damit auch vielen Tausend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Lande.

(Beifall bei der CDU)

Dass das bei Grünen und bei Linken nicht der Fall ist, wundert niemanden. Ob es bei der SPD noch der Fall ist, ist inzwischen auch zu Recht in Zweifel zu ziehen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von

der SPD, mit Ihrem Antrag pusten Sie in das Horn, das Ihnen die Grünen vor den Mund halten.

Vorab möchte ich Folgendes feststellen: Niedersachsen ist mit ca. 12 Millionen Legehennen das größte Legehennen haltende Bundesland in Deutschland. Jedes dritte Ei stammt inzwischen aus Niedersachsen. In unserem Land hat sich eine schlagkräftige, moderne und nach hohen Standards wirtschaftende Infrastruktur rund um die Eierproduktion aufgebaut. Deutschland - genauer: Frau Künast als damals zuständige Ministerin - hat mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen die seitens der EU festgelegten Bestimmungen weit überschritten. Daraus erfolgten für die Hennenhalter - - -

Herr Kollege, einen Moment! Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Flauger?

Frau Kollegin, Sie haben ja die Möglichkeit zu einer Kurzintervention.

Daraus erfolgten für die Hennenhalter ein Verbot der Käfighaltung für Legehennen ab dem Jahr 2007 und eine Übergangsfrist für ausgestaltete Käfige bis 2012. Dank Frau Künast wurden also die konventionellen Käfige im Vergleich zu anderen EU-Ländern fünf Jahre früher verboten.

(Beifall bei den GRÜNEN - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das war klasse!)

Gleichzeitig wurde auch noch die Haltung in ausgestalteten Käfigen, die nach der EU-Richtlinie ab 2012 erlaubt ist, vollständig abgelehnt, und zwar mit allen wirtschaftlichen Nachteilen für unsere Halter: Käfige weg, Ställe weg, Hühner weg und Arbeitsplätze weg.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Eier weg!)

Deutschland hat ab 2006 den Sonderweg der Kleingruppenhaltung eingeschlagen, eine überaus sinnvolle Alternative zur Bodenhaltung von Legehennen.