stützt die Vorgehensweise Niedersachsens. Kritisiert wird der Alleingang von Niedersachsen, der zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Bundesländern führt und zudem Tierschutzstandards verletzt. Selbst Landtage anderer Bundesländer haben sich mit dem sogenannten Niedersachsenerlass beschäftigt. Der Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Dr. Gerd Müller, hat eine schriftliche Stellungnahme herausgegeben - ich zitiere -:
„In Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz teile ich Ihnen mit: Lediglich das Land Niedersachsen interpretiert die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung so, dass eine explizite Unterscheidung zwischen der uneingeschränkt nutzbaren Fläche und der nutzbaren Fläche vorgenommen wird. Alle anderen Länder halten den Wortlaut der Verordnung für eindeutig.“
Auf Anfrage der Fraktion der Grünen hat sich auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst mit dem niedersächsischen Vorgehen auseinandergesetzt. Nach einigen detaillierten Erläuterungen wird festgestellt - ich zitiere -:
„Insgesamt bleibt festzustellen, dass die vom ML in dem Schreiben vom 14. März 2008 vertretene Rechtsauffassung … nicht zu überzeugen vermag. … Diese Auffassung wird auch - soweit für uns ersichtlich -“
Genannt werden das Bundesministerium, die Landesregierung Baden-Württemberg, die Landwirtschaftskammer und entsprechende Fachkommentare. Im weiteren Verlauf der Prüfung spricht auch der GBD von einer rechtswidrigen gesetzesauslegenden Verwaltungsvorschrift.
Dass auch die Tierschutzverbände empört auf das Vorgehen Niedersachsens reagiert haben, dürfte allen bewusst sein. Dass diese Interessenverbände bei Ihnen von der CDU und der FDP nicht gerade hoch im Kurs stehen, ist auch allen bekannt.
Herr Minister Ehlen steht allein im Regen. Von keiner Seite gibt es Unterstützung - außer vielleicht
Ich bezweifele auch, dass das Vorgehen Niedersachsens tatsächlich im Interesse der Geflügelwirtschaft liegt, da sie damit dem Risiko der Rechtsunsicherheit ausgesetzt ist. Oder kommt das ML für eventuelle Fehlplanungen auch finanziell auf?
Meine Damen und Herren, wir haben zunehmend Akzeptanzprobleme in den Veredelungsregionen durch hohe Konzentrationen von Mastställen gerade im Geflügelbereich. Ich glaube, meine Region ist dafür ein gutes Beispiel. Mit so einem Vorgehen, Herr Minister, schüren Sie den Unmut in der Bevölkerung. Mit faulen Tricks wird die Besatzdichte erhöht. Herr Minister Ehlen will allen fachlichen Stellungnahmen zum Trotz mit dem Kopf durch die Wand, und die Fraktionen der CDU und der FDP haben unseren Antrag im Ausschuss abgelehnt. Sie machen sich damit an dem rechtswidrigen Vorgehen dieser Landesregierung mitschuldig.
Mein Kollege Schminke hat bereits am 26. Mai eine Kleine Anfrage zu dem Thema gestellt. Sie hatten Zeit, sich zu besinnen; denn die Anfrage wurde erst vor ein paar Tagen, am 26. September, beantwortet. Daraus allerdings ist nicht ersichtlich, dass im Ministerium Vernunft eingekehrt ist. Sie beharren weiterhin allein auf weiter Flur auf Ihrer Interpretation - oder vielmehr: Fehlinterpretation. Dafür haben Sie vier Monate gebraucht. Meine Damen und Herren, das ist wirklich nur noch kindisch und lächerlich.
Es gibt wohl nicht sehr häufig Anträge in diesem Hause, die so einfach, klar und eindeutig formuliert sind wie der vorliegende Antrag. Es gibt aber auch nur einmalig in der Bundesrepublik eine derart sture Landesregierung bzw. ein derart dickschädliges Fachministerium wie das hiesige Landwirtschaftsministerium.
Herr Minister Ehlen, haben Sie endlich den Mut, Ihren Fehler einzugestehen! Halten Sie sich an die Bundesverordnung wie auch alle anderen Bundesländer! Geben Sie den Kommunen und der Geflü
gelwirtschaft die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit! Oder möchten Sie tatsächlich, dass der ehemalige niedersächsische Staatssekretär und jetzige Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Herr Lindemann, nach Niedersachsen kommt, um Niedersachsen, wie in dem Brief angekündigt, zu belehren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben gestern beim Thema Versammlungsrecht viel über Rechtsstaatlichkeit und Gesetzmäßigkeit geredet. Beim Tierschutz hebelt die CDU/FDPLandesregierung jedoch das Bundesrecht aus, welches nämlich vorsieht, dass ab 2009 alle Käfighühner etwas mehr Platz bekommen sollen. Nur in Niedersachsen soll das nach dem Willen dieser Landesregierung nicht gelten.
Bereits 2002 hatte die damalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast ein Verbot der tierquälerischen Käfighaltung in der rot-grünen Koalition durchgesetzt, das 2007 wirksam werden sollte. Für den Tierschutz war das ein großer Erfolg. Das Verbot der Käfighaltung entsprach auch dem Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher, die nach aktuellen Umfragen zu 92 % der Auffassung sind, dass Tierhaltung in Legebatterien Tierquälerei ist.
Die Große Koalition aus CDU und SPD kippte jedoch dieses Verbot und etablierte erneut die Käfighaltung. Statt den bisher 550 cm² soll ein Huhn nun 800 cm² Platz im Käfig erhalten. Ich habe Ihnen das einmal mitgebracht. Hier sehen Sie die alte Fläche, und so viel soll ein Huhn jetzt neu bekommen. Selbst diese grün-schwarze Fläche gönnt die Landesregierung den Hühnern nicht. Sie versucht vielmehr, diese sogenannte EhlenEcke in der Größe eines Bierdeckels durch einen rechtswidrigen Erlass abzuziehen.
verstößt die Landesregierung gegen die eindeutige Bundesverordnung, die das in der Legaldefinition explizit ausschließt. Das ist eine klare Gefälligkeit für die knapp 250 Hühnerbarone im Land, die dann 12 % mehr Hennen in einen Käfig quetschen können.
Diese kleine Ecke - wie gesagt, wir nennen sie „Ehlen-Ecke“; man muss ja die Verantwortlichkeiten benennen - verweigern CDU und FDP aus purem Profitinteresse und zulasten des Tierschutzes.
Meine Damen und Herren, der Erlass an alle Kreise und Kommunen, die ihn nun umsetzen sollen, ist nicht nur ein Tierschutzskandal, sondern ein glatter Rechtsbruch. Hier ist eben bereits gesagt worden, das von uns beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags in Auftrag gegebene Gutachten kommt eindeutig zu dem Schluss, dass das Vorgehen des Agrarministeriums - ich zitiere - „rechtswidrig und als Rechtssatz unwirksam ist“.
Das sieht aber nicht nur der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst so. Das ist gesagt worden. Das sieht auch die Bundesregierung so. Das sehen alle anderen Bundesländer so. Selbst die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat die für Hühner uneingeschränkt nutzbare Fläche ausdrücklich „ohne Nestfläche“ definiert. Doch das interessiert Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, nicht. Da es leider kein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände gibt, wollen Sie die Kommunen bei der Genehmigung der Legebatterieställe zu rechtswidrigem Verhalten zwingen.
Für wen tun Sie das eigentlich? - Das Zentralorgan der Deutschen Geflügelwirtschaft forderte 2006 im Zusammenhang mit der Tierschutzverordnung politische Verschlechterungen im Sinne der Käfigbetreiber. Sie interpretierte das damals genauso wie der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, dass nämlich das Nest nicht dazu gehört. Diese politische Forderung der Geflügelindustrie konnte sich aber nicht politisch durchsetzen, und deshalb hebelt Niedersachsen diese Regelung als Lobbyist der Hühnerbarone nun in illegaler Weise durch die Hintertür aus. Wir nennen das einen Skandal. Nehmen Sie deshalb diese rechtswidrige Lex Eh
Mit diesem Lobbyismus verstößt die Landesregierung nicht nur gegen den Tierschutz, sondern sie ignoriert auch die Trends in Niedersachsen und die Verbrauchertrends in der Landwirtschaft. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Niedersachsen ist die Zahl der Käfigeier-Produzenten stark rückläufig. Die Zahl der Betriebe sank um die Hälfte von 424 auf 241. Gleichzeitig stieg die Zahl der alternativen Betriebe - Freilandhaltung, Biohaltung, Bodenhaltung - um das Fünffache. Das Landesamt gibt auch eine Begründung dafür, nämlich die „schwindende gesellschaftliche Akzeptanz der Käfighaltung bei Legehennen“. Selbst Handelsketten wie Aldi, Norma, Plus und Tegut haben Käfigeier bereits aus ihrem Sortiment genommen, weil sie wissen: Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen kein Ei mit der „Drei“.
Herr Minister Ehlen stellt sich jedoch auf die Seite der Qualeier-Produzenten. Meine Fraktion unterstützt daher den Antrag der SPD-Fraktion auf Rücknahme des Ehlenschen Käfigerlasses. Wenn es Schule macht, dass Bundesrecht durch offensichtlich rechtswidrige Fehlinterpretationen ausgehebelt wird, wird hier der Rechtsstaat auf den Kopf gestellt. Unsere Fraktion will mehr Platz für Hühner, ein Verbot der Käfighaltung und eine Pflichtkennzeichnung auch bei verarbeiteten Eierprodukten, etwa in Nudeln und Backwaren, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher auch dabei die Wahl haben und die Käfighaltung ablehnen können.
Für uns sind Tier- und Verbraucherschutz zu wichtig, um sie Agrarlobbyisten wie dieser Landesregierung zu überlassen. Daher fordern wir Sie noch einmal auf: Beenden Sie den Rechtsbruch, und nehmen Sie den Ehlen-Erlass zurück!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ob Legehennen in Käfigen leben sollen und wie groß diese gegebenenfalls mindestens sein müssen, ist mehr als eine Glaubensfrage. Schließlich hat sich das Bundesverfassungsgericht dazu schon 1999 geäußert: In einer artgerechten Unterbringung ist den grundlegenden Bedürfnissen von Hühnern Rechnung zu tragen. - Was heißt das? - Sie müssen scharren, picken und im Sand baden sowie erhöht auf Stangen sitzen können. Ferner ist für eine ungestörte und geschützte Eiablage zu sorgen. Die ungeschützte Eiablage ist in dem Erlass des niedersächsischen Landesministeriums vom 14. März 2008, in dem Nestfläche zur Nutzfläche gezählt wird, garantiert nicht mehr gewährleistet.
Meine Fraktion steht für die Bodenhaltung von Legehennen und sieht in diesem Antrag der Grünen daher nur den ersten Schritt zur tiergerechten Haltung. Wenn Sie mir jetzt die Frage stellen, ob wir tatsächlich ins letzte Jahrhundert zurück wollen, dann antworte ich: Angesichts der Banken- und Finanzkrise werden wir uns auf andere Werte besinnen müssen. Ich hoffe, dass wir dabei wieder lernen, im Einklang mit der Natur und Gottes Schöpfung zu leben. Diese ist uns anvertraut; wir sollen sie achten. Und: Wir sollen auch auf unsere Verbraucher hören. Sie möchten Eier von Hühnern, die frei leben und nicht in Käfigen gehalten werden.
Es kann daher nur gelten, dass dieser Erlass sofort außer Kraft tritt und die Vorgaben der Bundesverordnung einzuhalten sind. Komisch: Gestern erklärte die Landesregierung, dass es für sie höchste Priorität habe, beim Thema Wertgutscheine das Gesetz einzuhalten. Heute aber zeigt sie, wie lässig sie mal kurz eine Verordnung außer Kraft setzt. Dieses Hin und Her kann ich nicht ganz verstehen.