Ich erteile dem Abgeordneten Lies von der SPDFraktion das Wort. Die Restredezeit beträgt 1:10 Minuten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Thümler, ich meine, dass es nicht Klamauk ist, wenn wir feststellen, dass eine Entschließung, die dieses Parlament vor viereinhalb Jahren beschlossen hat, heute erneut beschlossen wird, weil die Auswirkungen an vielen Stellen noch nicht sichtbar sind. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass wir auf den Verkehrsminister schauen sollen. Aber wir sind hier im Landtag. Wir beschließen hier etwas, mit dem wir als Land deutlicheren Druck ausüben wollen. Wir erwarten dann natürlich auch, dass unsere Vertreter - der Ministerpräsident und der Minister - mit entsprechendem Nachdruck an die Sache herangehen.
Ein Problem sehe ich in der Frage der Bahn. Ich meine, dass wir in diesem Punkt jetzt sehr vorsichtig sein müssen. Von der Bahn und vom Verkehrsministerium haben wir Zusagen erhalten. Wir sind einer Meinung, dass wir dafür streiten wollen, dass es für die Bürger Lärmschutz gibt. Davon ist aber überhaupt nicht mehr die Rede. Ich sage deutlich: Wir reden über das Thema Lärmsanierung. Das ist ein Bundesprogramm, das finanziell viel zu gering ausgestattet ist und das an keiner Stelle dafür ausreichen wird, die Strecke, die wir mit Lärmschutzmaßnahmen versehen wollen, auch nur ansatzweise damit zu versehen. Ich nehme an, dass wir uns darin einig sind. Wir brauchen vielmehr eine Maßnahme, die im Rahmen von Planfeststellung sehr zügig umgesetzt wird. Ich bitte darum - vielleicht kann der Minister dazu gleich noch etwas sagen -, dass auch beim Thema Elektrifizierung Druck gemacht wird und gleichzeitig ein Planfeststellungsverfahren mit Lärmschutz und Lärmvorsorge eingeklagt wird. Dafür sollten wir gemeinsam streiten. Aber bitte: Es ist kein Klamauk, wenn man sagt, dass hierfür in der Vergangenheit zu wenig passiert ist. Dieses Versäumnis kann man auch durch eine Entschließung, die man heute auf den Tisch legt, nicht heilen. Trotzdem bin ich der Meinung, dass wir diese Entschließung gemeinsam beraten und beschließen werden, weil wir die gleiche Zielsetzung haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lies, Sie haben zum Schluss einen schönen Satz gesagt: Die Zielsetzung ist die gleiche. - Darauf wollen wir uns verständigen. Wir wollen an der Küste eine zweite Wirtschaftsachse aufbauen. Dazu gehört der Ausbau der Häfen und der Hinterlandanbindungen. Wir wollen darüber hinaus versuchen, ob wir mit unseren Nachbarländern Hamburg und Bremen und in gewisser Hinsicht auch mit Schleswig-Holstein zu einem Hafensystem Deutsche Bucht gelangen können. Das sind zwei große Zielstellungen, die hier im Landtag von vielen unterstrichen werden können.
das im letzten Jahr vorgelegt worden ist, einen ersten Ansatz gemacht. Zum ersten Mal sind in Niedersachsen die Seehäfen und die Binnenhäfen und die dazwischen liegenden Wasserstraßen als ein gemeinsames Verkehrssystem begriffen worden. Es ist auch bei der Entwicklung des Themas Küste wichtig, dass die Menschen in Hannover und südlich des Mittellandkanals wissen, dass es letzten Endes auch ihnen in regionaler Hinsicht nützt, wenn die Küste entwickelt wird und dort nicht mehr hohe Arbeitslosenzahlen verzeichnet werden, weil wir uns dann wieder auf andere Landesteile konzentrieren können. Die Verknüpfung im Wasserstraßensystem ist der eine Punkt. Natürlich gehört Scharnebeck dazu. Der Ausbau der Mittelweser läuft einschließlich Dörverden gut. Ich meine, dass diese Projekte gut laufen. Nach meiner Vorstellung wird auch der Elbe-Seitenkanal eine andere Bedeutung bekommen. Man kann darüber reden, ob die Mittelelbe als Wasserweg in der bisherigen Form noch benutzt werden muss oder ob dort ökologische Aspekte in den Vordergrund rücken können.
Aber auch die anderen Verkehrswege gehören dazu. Bevor ich auf die Bahn zu sprechen komme, lassen Sie mich Folgendes sagen: Auch im Straßenbereich gehört einiges dazu; denn ob man es wahrhaben will oder nicht: Die Kapazität der anderen Verkehrsträger wird nicht ausreichen, um diese Mengen zu bewältigen. Wir stoßen heute schon an Grenzen. Deswegen sind die verschiedenen Maßnahmen in diesem Zusammenhang erwähnt worden. Für mich ist die A 22 nicht eine Hafenautobahn, sondern eine Autobahn zur Erschließung des Elbe-Weser-Dreiecks und der Nordregion unseres Landes. Das ist das Entscheidende.
Sie hat dann auch eine Funktion für die Häfen; die Betonung läge in diesem Zusammenhang aber auf dem Wort „auch“. Über Einzelheiten können wir hier heute nicht reden.
Natürlich spielt in diesem Zusammenhang auch die Bahn eine Rolle. Dazu haben vielfältige Gespräche stattgefunden, im Übrigen auch hier im Hause, allerdings ein Stockwerk tiefer, und zwar zum Thema Lärmbewältigung an der Strecke, die - so
hoffen und erwarten wir es alle - von Wilhelmshaven nach Süden und dann entweder durch Oldenburg Richtung Bremen oder Richtung Osnabrück führen wird. Selbstverständlich ist das Teil eines Ganzen. Hier ist indirekt zu Recht darauf hingewiesen worden, dass es bundesgesetzliche Regelungen gibt, die bis jetzt auch die Bahn als Grund dafür sozusagen angibt, um es neutral zu sagen, nicht mehr zu tun, als sie bisher tut. Dabei geht es immer darum, dass Lärmmaßnahmen ohne Weiteres dann möglich sind, wenn neue Baumaßnahmen erfolgen, bei bestehenden Bauten aber immer das Problem auftaucht, dass dann anderes den Vorrang hat. Ich meine, dass wir dadurch, dass die Elektrifizierung und der Ausbau kommen werden, eine neue Situation nicht nur für Sande, sondern auch für Oldenburg haben.
Das ist mein Anknüpfungspunkt, weil ich in der Vergangenheit erlebt habe, dass es gelingen kann, auch ohne Änderung des gesetzlichen Regelwerkes in Berlin etwas zu bewirken. Wenn wir diesen Weg beschreiten, übernehmen wir uns möglicherweise, weil dann, wenn man an einer Stelle etwas verbessert, ausgerechnet bzw. extrapoliert wird, was das für ganz Deutschland kosten würde. Ich erinnere daran, dass uns an einer in Hannover bestehenden Schnellstraße in Hannover letzten Endes Lärmschutzmaßnahmen - nicht nur Sanierung - unter Hinweis darauf bewilligt worden sind, dass eigentlich eine neue Situation eingetreten ist. Wir wollen diese Diskussion fortführen. Folgenden Gesichtspunkt finde ich dabei interessant - vielleicht können wir uns in dem Punkt in technologischer Hinsicht verständigen -: Eigentlich muss es darum gehen, den Lärm an der Quelle stärker zu bekämpfen, d. h. am Güterwagen selbst.
Hierüber wird bei der Bahn diskutiert. Aber wenn man das machen will, muss man den gesamten Fuhrpark - das sind 120 000 Güterwagen in Deutschland, und das kostet etwa 7 Milliarden Euro - zwar nicht erneuern, aber verbessern. Man sollte nicht Entweder-oder sagen, sondern muss hier ein Sowohl-als-auch diskutieren.
Meine Damen und Herren, natürlich gehört in dem Zusammenhang auch das Nutzen der nichtbundeseigenen Eisenbahnstrecken dazu. Darüber sind wir uns sicherlich einig.
Dazu konnte der entsprechende Titel erstmals im Landeshaushalt verankert werden. Das, was Sie, Herr Lies, angesprochen haben, betrifft etwas ganz anderes. Das sind nämlich die Zuschüsse zu den nichtbundeseigenen Eisenbahnen, die aber nicht für Infrastruktur in dem Zusammenhang gemeint sind, wie wir es jetzt brauchen. Dieser neue Titel ist noch nicht dotiert, weil das Gutachten erst noch vorgelegt werden muss. Ich gehe davon aus, dass das Gutachten in diesem Monat vorgelegt wird. Wenn es vorliegt, muss der Landtag im Rahmen der Haushaltsberatungen entscheiden, in welchem Umfang er Mittel für Maßnahmen einsetzen will. Ich meine, dass wir diese Mittel benötigen. Denn die Y-Trasse wird auch sozusagen nach einem Aufbohren für den Güterverkehr das alles nicht bewältigen können. Wir müssen alle Maßnahmen im Zusammenhang sehen: Wasserstraße, Straße und Schiene in den verschiedensten Kombinationen. Ich meine, dass wir dann weiterkommen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen: In der Diskussion mit dem Bund, in der wir uns übrigens nicht darüber streiten, dass die zweite Ausbaustufe des JadeWeserPort bewältigt werden muss, werden wir alle gemeinsam zunächst unsere eigenen Bundestagsabgeordneten aus allen Fraktionen darauf aufmerksam machen müssen, dass es in Norddeutschland - nicht nur in Niedersachsen - ein Defizit in der Verkehrsinfrastruktur gibt. Nachdem der Osten in den letzten Jahren so mächtig - ich möchte sagen - ausgestattet worden ist und wir einen Verkehrsminister haben, der wesentlich darauf achtet, geht es nun nicht nur um regionale Gerechtigkeit - das ist meiner Meinung nach eigentlich ein alberner Begriff -, sondern es geht um das Nutzen der Chancen, die in der Wirtschaftsentwicklung an der norddeutschen Küste bestehen - im Interesse von ganz Deutschland. Wenn wir das deutlich machen können, erhalten wir hoffentlich auch in Berlin eine Mehrheit.
Ich erteile dem Abgeordneten Hagenah gemäß § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung eineinhalb Minuten Redezeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich fand schon interessant - deswegen habe ich mich noch einmal zu Wort gemeldet -, dass sich der Verkehrsminister in seiner Akzentsetzung doch sehr deutlich vom Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP abgesetzt hat.
Er hat nicht nur zum Ausdruck gebracht, dass wir Lärmschutz an der Quelle betreiben müssen - was unbedingt wichtig und richtig ist -, und nicht nur betont, dass die Y-Trasse nicht ausreicht und man z. B. die Strecke Oldenburg–Osnabrück in den Fokus nehmen muss, um Güterverkehr abzuleiten, und dass trotzdem Alternativen gemacht werden müssen, sondern - was ich auch sehr bemerkenswert finde; dabei sollten Sie eventuell auch den Ministerpräsidenten beraten, der sich gerade erst vor Kurzem wieder anders geäußert hat - er hat auch gesagt, dass es sich bei der A 22 eben nicht um eine Hafenautobahn handelt. Ich finde, auch das sollte man den Menschen vor Ort sagen. Denen wird immer wieder verkauft, die A 22 sei sozusagen die logische Konsequenz des Ausbaus des Tiefwasserhafens. Mit dieser Legende ist gerade vom Minister aufgeräumt worden. Dafür sind wir ihm durchaus dankbar. Dann kann man nämlich über das reden, was dann noch übrig bleibt - und dann ist keine Autobahn nötig.
Vorgesehen ist die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wird so verfahren.
Einzige (abschließende) Beratung: Erlass der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Abschnitt Legehennen, ist rechtswidrig - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/274 - Be
schlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 16/488
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir mussten gestern Abend zur Kenntnis nehmen, dass null nicht gleich null ist und dass jeder eine andere Null im Kopf hat. Wahrscheinlich werden wir jetzt gleich wieder die etwas merkwürdige und diffuse Ministerlogik in Sachen Legehennen dargeboten bekommen.
Kurz zum Hintergrund: Es gibt eine TierschutzNutztierhaltungsverordnung des Bundes aus dem Jahre 2006, die u. a. die Anforderungen an das Halten von Legehennen regelt. In dieser Verordnung wird die Mindestfläche je Legehenne abhängig vom Gewicht geregelt; ich will hier nicht auf Zahlen eingehen. Eindeutig wird in § 2 geregelt, dass die Mindestfläche ohne Anrechnung der Nestfläche eingehalten werden muss.
Was macht nun aber diese Landesregierung? - Mit Schreiben vom 14. März weist sie die Kommunen an, diese Bundesverordnung zu missachten, indem sie den Genehmigungsbehörden mitteilt, dass die Nestfläche mit eingerechnet werden dürfe, um somit im angeblichen Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Geflügelwirtschaft klammheimlich die Besatzdichte um ca. 12 % zu erhöhen. Unsere Feststellung: Die Anweisung von Herrn Minister Ehlen an die Kommunen zur Umsetzung der Anforderungen an die Haltung von Legehennen ist rechtswidrig.
Unsere Forderung: Die Anweisung ist sofort außer Kraft zu setzen. Die Bundesverordnung ist einzuhalten.