Protokoll der Sitzung vom 08.10.2008

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht wissen gar nicht mehr alle, worum es eigentlich geht. Es geht um Krankenhausfinanzierung, um die Zukunft unserer Krankenhäuser. Darauf möchte ich noch einmal hinweisen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Es geht nicht um irgendwelche Nebenschauplätze oder andere Themen.

Bei der Gesundheitsministerkonferenz ist es unserer Gesundheitsministerin gelungen - dafür haben sich alle Fraktionen eingesetzt -, eine Verbesserung zu erwirken. Auf der Einnahmeseite fällt z. B. der Sanierungsbeitrag in Höhe von 0,5 % weg, den die Krankenhäuser immer zahlen mussten. Das ist eine große Erleichterung. Die Tarifkostensteigerungen, die oktroyiert wurden, ohne dass die Krankenhäuser etwas dagegen machen konnten, werden jetzt berücksichtigt. Dafür war unser Antrag. Deswegen können Sie auch unserem Antrag sehr gut zustimmen.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, nach unserer Übersicht gibt es keine weiteren Wortmeldungen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte Sie, jetzt ein bisschen aufzupassen, weil es ja um verschiedene Anträge geht.

Wir stimmen zunächst über die drei vorliegenden Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE ab, und zwar in der Reihenfolge ihres Eingangs; denn eine Unterscheidung in „weiter gehend“ und „weniger weitgehend“ scheint kaum möglich. - Ich sehe, das wird so akzeptiert.

Sollten diese Änderungsanträge abgelehnt werden, stimmen wir anschließend über die Beschlussempfehlung ab.

Ich komme nun zu dem zunächst eingereichten Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 532. Wer diesem Ände

rungsantrag folgen und die Anträge in der daraus ersichtlichen Fassung annehmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 538 folgen und die Anträge damit in der daraus ersichtlichen Fassung annehmen will, den bitte ich ebenfalls um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen abgelehnt.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 542 folgen und die Anträge in der daraus ersichtlichen Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 515 zustimmen und damit den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 179 unter Tagesordnungspunkt 19 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das so beschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 515 zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 184 unter Tagesordnungspunkt 20 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Nr. 3 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 515 zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 189 unter Tagesordnungspunkt 21 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.

Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Punkt aufrufe, hat der Herr Finanzminister um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Möllring!

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Ist die Bank pleite?)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute Morgen bei der Behandlung der Dringlichen Anfragen konnte ich eine Frage von Herrn Schminke nicht sofort beantworten, weil ich den Fall nicht mehr in Erinnerung hatte. Meines Erachtens konnte ich ihn auch gar nicht in Erinnerung haben, weil ich nie mit ihm befasst war. Herr Schminke hatte gefragt, ob wir in Verhandlungen Vertragsstrafen heruntergesetzt hätten. Es handelt sich um einen Fall, der vor über fünf Jahren gespielt hat, nämlich im Jahre 2003. Ich bitte also um Entschuldigung, dass ich den nicht sofort präsent hatte.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das ver- stehen wir!)

Erst im Jahre 2002 ist ja das Vergabegesetz beschlossen worden, sodass man damals noch nicht allzu viele Erfahrungen hatte. Die Tariftreueprüfgruppe hat am 28. August 2003 an die „Sehr geehrten Damen und Herren“ der Firma, deren Namen ich hier jetzt nicht nennen möchte, geschrieben:

„die in den Gesprächen am 13.08. und 27.08.2003 getroffenen Festlegungen möchte ich Ihnen wie folgt bestätigen:

Es besteht Einigkeit darüber, dass Regelungen des Lohntarifvertrages sowie Bundesrahmentarifvertrages im Baugewerbe von Ihrer Seite nicht beachtet wurden. Es wird aus diesem Grund für beide Maßnahmen eine Vertragsstrafe in Höhe von jeweils 2 % der Auftragssumme festgesetzt. Die Auftragssumme beträgt für die Maßnahme ENI 1 885 231,00 Euro, hieraus errechnet sich eine Vertragsstrafe in Höhe von 37 704,62 Euro. Für die Maßnahme X-Lab mit einer Auftragssumme von 870 368,85 Euro beträgt die Vertragsstrafe somit 17 407,38 Euro. Die Gesamtvertragsstrafe für beide Maßnahmen beträgt 55 112,00 Euro.

Ich werde das Staatliche Baumanagement Göttingen anweisen, diese Beträge bei der nächsten Zahlung einzubehalten. Die ursprünglich und vorläufig festgesetzte Vertragsstrafe

in Höhe von 188 523,10 Euro wird hiermit aufgehoben.“

Ich stelle fest, dass hier die Vertragsstrafe durchgesetzt wurde. Sie wissen, dass damals strittig war, was „1 % pro Fall bis zu 10 %“ bedeutet: Was ist ein Fall?

Ich kann heute, fünfeinhalb Jahre später, nicht mehr feststellen, wie der Sachverhalt genau gewesen ist, da inzwischen auch Mitarbeiter in Pension gegangen sind. Sie wissen aber, dass, wenn das Urteil des Europäischen Gerichtshofes angewendet worden wäre, wir nicht einmal diese 2 % hätten durchsetzen können. Ich glaube, wir können der Tariftreueprüfgruppe der Landesbauabteilung keinen Vorwurf machen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, da wir in Zeitverzug geraten sind, reichen die bisher getroffenen Vereinbarungen zwischen den Fraktionen nicht aus. Es gibt inzwischen weitere. Ob die dann reichen, muss das Plenum oder müssen die Geschäftsführer entscheiden.

Wir setzen gleich die Tagesordnung mit dem Punkt 22 - Straßenbrücke über die Elbe bei Neu Darchau - fort.

Der Tagesordnungspunk 23 - dabei geht es um die Agrardieselbesteuerung - wird morgen am Ende der Tagesordnung beraten.

Ich gebe Ihnen ferner bekannt, dass der Tagesordnungspunkt 28 - Städtekoalition gegen Rassismus - morgen nach dem Tagesordnungspunkt 31 - dabei geht es um einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Konsolidierung des Haushalts - beraten wird.

Nach diesen Verabredungen müssen wir heute noch 45 plus 60 Minuten bewältigen, wenn das Plenum bei dem bleibt, was geplant ist.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 22 auf:

Besprechung: Straßenbrücke über die Elbe bei Neu Darchau - Millionengrab ohne gerechtfertigten Bedarf und gesicherte Finanzierung? - Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/172 - Antwort der Landesregierung - Drs. 16/421

Zur Einbringung erteile ich Herrn Herzog von der Fraktion DIE LINKE das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Immer dann, wenn mit Verunglimpfungen, mit Schlagworten und Klischees gearbeitet wird, weiß man, dass damit vom eigentlichen Thema abgelenkt werden soll.

(Zustimmung von Dr. Manfred Sohn [LINKE])

Wenn also der Lüneburger Abgeordnete Althusmann in der Landeszeitung bezüglich der Darchauer Brücke ausführt „Die Altkommunisten gefährden fahrlässig ein wichtiges Projekt der Deutschen Einheit“,

(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Sehr richtig! Guter Mann!)

dann ist dies, mit Verlaub, Herr Althusmann, ein durchschaubares Manöver. Ihnen fehlen schlichtweg die Argumente.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Althusmann, es würde mich an dieser Stelle schon interessieren, welche neuen Erkenntnisse die Durchleuchtungsorgane Ihres Parteikollegen Schünemann über mich gesammelt haben. Ihre Aussage hat schlichtweg BILD-Zeitung-Niveau und damit ungefähr eine Qualität wie „Die Linken wollen die Mauer wieder“ oder „Die Linken fressen Kinder“ oder der ganze SED- und Stasi-Mumpitz.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns das Thema Neu Darchauer Brücke einmal von Sentimentalitäten befreien

(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Schaf- fen Sie das?)

und rein sachlich angehen, Effizienzgesichtspunkte und die Verwendung von knappen Ressourcen abwägen. Wir sollten einmal ins Detail gehen, Herr Althusmann.

(Ursula Körtner [CDU]: Und ehrlich bleiben!)

Jeweils 25 km von Neu Darchau entfernt, elbaufwärts und elbabwärts, gibt es bei Lauenburg und bei Dömitz je eine Elbbrücke. Es stellen sich Grundsatzfragen: Ist es sinnvoll, alle 25 km eine Brücke vorzuhalten? Gibt es einen ausreichenden Bedarf?