Unterlegen Sie das, was Sie hier fordern, auch mit tatsächlichem Handeln und mit Anträgen! Ansonsten ist dieser Antrag das Papier nicht wert, auf dem Sie ihn geschrieben haben.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in Niedersachsen die Beschaffung für die Landesverwaltung neu organisiert, und zwar, wie ich finde, vorbildlich organisiert. Es gibt nur noch zwei Stellen, über die beschafft werden kann. Das sind zum einen das LSKN für den Bereich IT und zum anderen das LZN, das Logistikzentrum in Hann. Münden, für alle anderen Bereiche.
Das wichtige ist dabei, dass wir auf der einen Seite die Wirtschaftlichkeit immer im Auge haben, aber die Abläufe jetzt so organisieren können, dass wir parallel dazu auch die anderen wichtigen Bereiche, wie fairer Handel, Ökologie und Schutz vor Kinderarbeit, berücksichtigen können. Weil das so gut ist, werden wir im November für dieses Konzept mit dem Innovationspreis auf der Bundesebene ausgezeichnet, weil dieses als das vorbildlichste von allen eingereichten Konzepten dargestellt worden ist. Ich glaube, das ist schon Beweis dafür, dass wir hier bei der Verwaltungsreform wieder einen Schritt nach vorne gemacht haben.
Es ist ja zu Recht darauf hingewiesen worden, dass Niedersachsen auch schon gehandelt hat, nicht nur organisatorisch, sondern auch bei den Betriebsanweisungen. Hier habe ich die Betriebsanweisung des LZN: Bei allen Beschaffungen ist grundsätzlich darauf zu achten, auch umweltbezogene und soziale Aspekte in die Vergabeentscheidung einfließen zu lassen. - Eine klare Anweisung in diesem Bereich. Genauso klar ist die Anweisung, dass Eigenerklärungen zum Ausschluss von Kinderarbeit von den Bietern erwartet werden und eingereicht werden müssen. Dabei gibt es das Problem - darauf ist hingewiesen worden -, dass der EuGH klar gesagt hat, dass diese Zertifikate nachweisbar sein müssen. Wenn sie nicht nachweisbar sind, dann ist das ein Verstoß gegen das Vergaberecht.
An dem Beispiel will ich noch einmal deutlich machen, wie wichtig es ist, die Beschaffung zu zentralisieren; denn dieses Vergaberecht ist durchaus kompliziert. Wenn wir es jetzt schaffen, auf der einen Seite die Wirtschaftlichkeit im Auge zu haben, aber auf der anderen Seite die Ausschreibungen so zu formulieren, dass Ökologie und auch der Schutz vor Kinderarbeit berücksichtigt werden, dann ist das wichtig. Deshalb brauchen wir hierfür die Experten. Aber wir können natürlich das EuGH
Urteil nicht außer Acht lassen, aber wir können auch nicht jedes Zertifikat selbst prüfen, was aus der Dritten Welt kommt. Insofern müssen wir hier vernünftige Parameter anlegen, wozu wir jetzt gerade mit der neuen Organisation die Voraussetzungen geschaffen haben.
Meine Damen und Herren, wir haben genau das gleiche Ziel wie Sie. Wirtschaftlichkeit und die sozialen Belange schließen einander in diesem Bereich nicht aus. Aber es ist eine besondere Herausforderung, der wir uns stellen. Insofern bin ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerade in diesen beiden Beschaffungsstellen sehr dankbar, dass sie sich dieser Aufgabe stellen. Dieses Konzept ist gerade erst in der Umsetzungsphase. Deshalb gibt es natürlich noch keine hundertprozentig zufriedenstellenden Ergebnisse. Aber das Konzept ist richtig, das Ziel ist richtig, und ich bin sicher, dass wir in dieser Legislaturperiode gerade im Bereich des fairen Einkaufs und der fairen Beschaffung erheblich weiter kommen als andere, die Erklärungen in Landtagen wie in Bayern beschließen, weil wir die Grundvoraussetzung dafür geschaffen haben, damit dies vernünftig umgesetzt werden kann.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.
Herr Hagenah hat beantragt, den Antrag in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, während Herr Wiese beantragt hat, ihn in den Innenausschuss zu überweisen.
Wer dafür ist, den Antrag in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Die Gegenstimmen waren die Mehrheit.
Wer den Antrag in den Innenausschuss überweisen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Ausschuss für Inneres, Sport und Integration wird sich damit beschäftigen. Das ist so beschlossen worden.
R-Besoldung für Richter und Staatsanwälte beibehalten - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/508
Die Fraktionen sind übereingekommen, den Antrag ohne erste Beratung in den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zu überweisen.
Zweite Beratung: Qualifizierungsinitiative unterstützen - Hochschul- und Weiterbildung gewährleisten - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/177 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 16/472
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 16/177 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Es ist so beschlossen worden.
Einzige (abschließende) Beratung: Gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa - EU-weite Angleichung der Agrardieselbesteuerung - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/276 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 16/518
Wir kommen zur Beratung. Das Wort hat zunächst Herr Dammann-Tamke. Ich erteile ihm das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Der Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP datiert vom 12. Juni 2008. Es ist wichtig, dies festzuhalten; denn ich bitte Sie, sich noch einmal an den Frühsommer dieses Jahres zurückzuerinnern. Was war los in Sachen Landwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland und in Niedersachsen? - Aufgrund von Lieferstopp, Milchvernichtungsmaßnahmen und Molkereiblockaden genoss die Landwirtschaft, genossen insbesondere die Milchbauern ein mediales Interesse, wie es seit Jahren nicht der Fall gewesen ist.
In solchen Zeiten schlägt die Stunde von Politikern, die das Zusammentreffen von Menschen und Kameras gern nutzen, um ihre Betroffenheit, ihre Solidarität und ihren unbedingten Willen zu helfen, gern in den Mittelpunkt rücken. Doch wie kann man den Milchbauern helfen? - Die jüngste EU-Agrarreform sowie der Health Check haben klare Rahmenbedingungen für Markt und Wettbewerb gesetzt. Eine Mehrheit in der EU hat überhaupt kein Interesse an einer Mengenreduzierung. Die Quote wird in absehbarer Zeit fallen, und nationale Politik kann den Weg dahin durch verschiedene Unterstützungsmaßnahmen ein wenig abpuffern.
Nein, meine Damen und Herren, wer es in diesem Sommer mit seinen Bürgern bzw. Wählern und hier insbesondere mit den Milchbauern ehrlich meint, der muss ihnen sagen, dass sie sich einem gemeinsamen europäischen Markt stellen müssen. Darüber hinaus kann er ihnen mitteilen, dass die natürlichen Produktionsvoraussetzungen in Niedersachsen exzellent sind und dass sich die Betriebsgrößen in Richtung Wettbewerbsfähigkeit entwickeln. Entscheidend ist jedoch, dass die Politik in der Verantwortung steht, ihre Hausaufgaben im Hinblick auf die Angleichung der Produktionskosten - und hier insbesondere der Besteuerung - zu erledigen. Diese Aussage gilt für die Landwirtschaft allgemein und nicht nur für die Milchbauern.
Damit wären wir beim eigentlichen Thema: der Agrardieselbesteuerung. Seit 2003 beträgt die Mineralölsteuer in der Bundesrepublik Deutschland 47 Cent pro Liter. Aufschlussreich ist hier die Ent
wicklung der letzten zehn Jahre: 1998 10,7 Cent, 2001 25,6 Cent. Seit 2005 29 Cent, vorausgesetzt, die Maximalmenge bis 10 000 Liter kann über die Rückvergütung geltend gemacht werden. Auf jeden weiteren Liter entfallen die vollen 47 Cent. Im Durchschnitt können für einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb ca. 40 Cent angesetzt werden. Die seit 1998 eingetretene Steigerung um 300 % beruht auf der Einführung der Ökosteuer, eines Selbstbehalts sowie einer Kappungsgrenze, die bei 10 000 Liter liegt.
Was die nationale Betrachtung angeht, ist festzuhalten, dass der Agrardiesel zum überwiegenden Teil auf dem Acker und nicht auf der Straße verbraucht wird. Eine Gleichstellung mit anderen Dieselverbrauchern, wie z. B. dem Speditionsgewerbe, ist deshalb mit Steuergerechtigkeit zu begründen. Auch die Kompensation für die Ökosteuer in Form der Herabsetzung der Lohnnebenkosten ist im Bereich der landwirtschaftlichen Familienbetriebe nicht ansatzweise gegeben.
Aber das sind nationale Betrachtungsweisen. Der eigentliche Missstand sind die einseitigen Belastungen der bundesdeutschen Land- und Forstwirtschaft im europäischen Vergleich. 5 Cent in den Niederlanden, 2,1 Cent in Frankreich, 6 Cent in Großbritannien, 2,1 Cent in Dänemark stehen durchschnittlich 40 Cent in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber. Bei einem Jahresverbrauch von 30 000 Liter Diesel erledigt der niederländische Landwirt seine Hof-, Stall- und Feldarbeiten um rund 10 000 Euro günstiger als sein deutscher Kollege. Ich habe mich ganz bewusst für das niederländische Beispiel entschieden; denn es sind niederländische Landwirte, die in ihrer Nachbarschaft - im Emsland, in der Grafschaft Bentheim oder in Ostfriesland - einen Wettbewerbsvorteil in der Größenordnung von 40 Euro pro Hektar auf dem Pachtmarkt haben. Deshalb liegt es im besonderen niedersächsischen Interesse, dass dieser Entschließungsantrag mit breiter Mehrheit hier im Landtag getragen wird.
Betroffen gemacht hat mich die Argumentation insbesondere der großen Oppositionsfraktion hier im Niedersächsischen Landtag, die ich dem Internet und den Ausschussprotokollen entnehmen konnte. Da hieß es: „Da man nicht befürchten muss, dass diese Forderung auch umgesetzt wird…“, „Eigentlich ist es ein typischer Antrag für ein Sommerloch.“ oder: „Sprüche machen, sich als
vermeintlicher Interessenvertreter darstellen…“. Solche Aussagen lassen erkennen, dass man überhaupt nicht gewillt ist, sich mit dem Antrag ernsthaft auseinanderzusetzen.
Ferner wird ein Zusammenhang zwischen der Exportentwicklung der bundesdeutschen Ernährungsbranche und der wirtschaftlichen Situation auf den Höfen aufgezeigt, der sich aufgrund der Verarbeitungstiefe so nicht herleiten lässt. Er ist in Bezug auf die unterschiedlichen landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen absolut indifferenziert, zum Teil sogar zynisch. Ich möchte in diesem Zusammenhang insbesondere auf die wirtschaftliche Situation der Ferkelerzeuger hinweisen.
Inkompetenz tritt allerdings in einem erschreckenden Maß zu Tage, wenn Kollege Rolf Meyer ein ifo-Gutachten aus dem Jahr 2004 bemüht, um aufzuzeigen, dass gerade Milchviehbetriebe von einer Agrardieselbesteuerung am geringsten belastet würden. Herr Meyer, ich empfehle Ihnen, einmal ein Praktikum in einem Milchviehbetrieb zu machen.
Schauen Sie sich einmal an, welch riesige Futtermittelberge bei diesen Betrieben liegen. Die hat kein Milchmädchen zusammengetragen, sondern das haben landwirtschaftliche Maschinen gemacht, die mit Diesel betrieben werden. Diese Massen werden eingeholt und geborgen. Sie werden über entsprechende Exkremente auch wieder ausgebracht. Kein landwirtschaftlicher Bereich hat einen so großen Dieselverbrauch wie der Milchviehbereich, Herr Meyer.
Darüber hinaus geht Ihr Beitrag zum Thema Sozialversicherung absolut an der Sache vorbei. Herr Kollege Deppmeyer hat dies im Ausschuss richtig erwähnt.
Dass Sie insbesondere beim Thema Wettbewerb überhaupt nicht verstanden haben, worum es geht, will ich Ihnen an einem anderen Beispiel deutlich machen, Herr Meyer. Das hat sehr wenig mit Agrardiesel, aber viel mit Wettbewerb zu tun.