Übernehmen wir also - das ist mein Appell an Sie - gemeinsam die Verantwortung dafür! Das sind wir - ich hoffe, nicht nur nach meinem Verständnis - dem Vermächtnis der politisch handelnden Frauen der ersten Stunde, das sind wir uns heute und das sind wir der nachfolgenden Generation für eine zukunftsweisende Politik schuldig.
(Starker, anhaltender Beifall - Ministe- rin Elisabeth Heister-Neumann über- reicht Vizepräsidentin Vockert einen Blumenstrauß - Weibliche Abgeordne- te aller Fraktionen sprechen ihre Glückwünsche aus - Vizepräsidentin Astrid Vockert begibt sich zurück ins Präsidium)
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Tagesordnung: Die heutige Sitzung beginnen wir mit dem Tagesordnungspunkt 11, den Dringlichen Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort.
Ich möchte an die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst bis spätestens morgen Mittag, 12 Uhr, erinnern.
Einen schönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegt nur eine Entschuldigung vor. Die Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Frau Ross-Luttmann, wird dieser Landtagssitzung ab der Mittagspause nicht mehr beiwohnen.
Herzlichen Dank. - Bevor ich den Tagesordnungspunkt 11 aufrufe, erteile ich zur Geschäftsordnung Herrn Wenzel von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen nach § 66 unserer Geschäftsordnung das Wort. Bitte schön, Herr Wenzel!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantrage für meine Fraktion nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung eine Erweiterung der Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt „Schülerdemonstrationen vor dem Landtag“ und die Behandlung dieses Punktes nach der Mittagspause. Ich halte es für angemessen, dass wir uns mit diesem Vorgang auseinandersetzen.
Mir liegt eine Presseerklärung der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom gestrigen Tag vor, in der die Feststellung getroffen wird, dass es sich bei dem gestrigen Ereignis um eine nie da gewesene Verletzung der Bannmeile handele, bei der Steine geworfen und Fenster des Landtagsgebäudes zerstört wurden. Das ist die Beschreibung.
Im weiteren Verlauf des Textes wird Abgeordneten des Landtages unterstellt, dass sie die Demonstranten zu diesen rechtswidrigen Taten ermuntert und sie dabei auch noch unterstützt hätten. Ich halte das für eine unverschämte und völlig unzutreffende Behauptung, die hier in eindeutiger Form zurückzuweisen ist.
(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN - David McAllister [CDU]: Sie waren wohl nicht draußen?)
- Herr McAllister, ich glaube, man wird dem Ereignis nicht gerecht, wenn man versucht, es jetzt in dieser Form zu instrumentalisieren, und einzelne Abgeordnete dieses Landtages damit in Zusammenhang bringt. Ich sage ganz deutlich, dass ich das für meine Fraktion in aller Schärfe zurückweise. Mitglieder meiner Fraktion - - -
Herr Wenzel, ich muss Sie eben einmal unterbrechen; denn Sie steigen inhaltlich jetzt schon ein wenig in die Debatte ein. Der Antrag ist angekommen. Sie können ihn weiterhin begründen. Versuchen Sie aber nicht, die inhaltliche Diskussion schon im Vorgriff zu führen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich wollte nur deutlich machen, dass ich es für sinnvoll halte, dass wir an dieser Stelle eine Erweiterung der Tagesordnung vorsehen. Ich würde mich freuen, wenn die anderen Fraktionen dem Vorschlag folgen würden, diesen Tagesordnungspunkt heute nach der Mittagspause auf der Tagesordnung zu verankern.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Stefan Wenzel, wir danken für die Anregung, heute nach der Mittagspause eine entsprechende Debatte über die Ereignisse des gestrigen Tages zu führen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie den Antrag gestellt, die Tagesordnung entsprechend zu erweitern. Für die CDU-Fraktion darf ich Ihnen sagen, dass wir Ihrem Antrag gern zustimmen und uns schon jetzt auf die Debatte heute Nachmittag freuen.
Dann können wir die Abstimmung über den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung gestellten Antrag vornehmen. § 66 Abs. 1 Nr. 1 besagt, „dass Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, beraten werden, es sei denn, dass eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtages widersprechen“.
Ich frage, wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zustimmt, nach der Mittagspause den Tagesordnungspunkt „Schülerdemonstration“ einzufügen. Wer ist dafür? - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Dann ist es so beschlossen.
Es liegen vier Dringliche Anfragen vor. Bevor ich die einzelnen Fragen aufrufe, möchte ich daran erinnern, dass für die Behandlung Dringlicher Anfragen nach der im April 2008 beschlossenen Änderung der Geschäftsordnung folgende Regeln gelten:
Jede Fraktion kann bis zu vier Zusatzfragen stellen. Das fraktionslose Mitglied des Landtages kann bei der Behandlung der Dringlichen Anfragen in einem Tagungsabschnitt insgesamt eine Zusatzfrage stellen. Zusatzfragen dürfen nicht verlesen werden. Sie müssen zur Sache gehören und dürfen die ursprüngliche Frage nicht auf andere Gegenstände ausdehnen. Die Zusatzfragen müssen knapp und sachlich sagen, worüber Auskunft gewünscht wird. Anfragen, durch deren Inhalt der Tatbestand einer strafbaren Handlung begründet wird oder die Werturteile oder parlamentarisch unzulässige Wertungen enthalten, sind unzulässig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weise noch einmal darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nach der jetzigen Regelung - ich betone das - nicht mehr zulässig sind. Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
Was macht die Landesregierung gegen extreme Armut im Winter - Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/629
- Wenn es etwas ruhiger geworden ist, erteile ich zur Einbringung Herrn Humke-Focks von der Fraktion DIE LINKE das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verlese jetzt, wie vorgeschrieben, die Dringliche Anfrage der Fraktion DIE LINKE mit der Überschrift: „Was macht die Landesregierung gegen extreme Armut im Winter?“
Nach einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 20. Oktober 2008 leben bereits heute bundesweit etwa 2 Millionen Menschen aufgrund von Zahlungsrückständen bei den Energieversorgern mindestens einmal im Jahr ohne Licht und Wärme in ihren Wohnungen. Die Prognosen für den Fall eines kalten Winters fallen immer düsterer aus. Die Heizkosten sind zwischen den Jahren 2004 und 2008 eklatant angestiegen, bei Erdgas um 40 %, und es ist, trotz aktuell kurzfristig sinkender Preise, auch beim Heizölpreis eine sehr drastische Steigerung zu konstatieren. Die Preiserhöhung für Strom lag im gleichen Zeitraum bei 25 %.
Parallel dazu hat sich der gesetzliche Rahmen für SGB-II-Empfängerinnen und -Empfänger und die finanziell zum Teil extrem überlasteten Kommunen verschlechtert. Während das Wohngeld zuletzt via Heizquartalszuschuss moderat den Gegebenheiten angepasst wurde, ist der Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft nach § 46 Abs. 7 SGB II abgesenkt worden. Für Niedersachsen wurde dieser Anteil von 31,2 % im Jahr 2007 über 28,6 % im Jahr 2008 auf 25,4 % für das Jahr 2009 reduziert (nach der zum Zeitpunkt der Fragestel- lung noch ausstehenden Zustimmung im Bundes- rat am 7. November 2008).
Daneben werden sich die juristischen Möglichkeiten für SGB-II-Empfängerinnen und -Empfänger verschlechtern: Auch die Niedersächsische Landesregierung hat den Gesetzesantrag zur Reform des Beratungshilferechts im Bundesrat (Drucksa
che 648/08) unterstützt, die für die Leistungsbezieherinnen und -bezieher bereits in der Beratungsphase juristischer Auseinandersetzungen neue Hürden aufbauen wird. Ein ganz erheblicher Teil der vor Gericht anhängigen Klagen bezieht sich indes auf die Frage von unzureichenden Leistungen der Wärmeversorgung, den tatsächlichen Kosten der Unterkunft.
Nicht allein SGB-Leistungsbezieherinnen und -bezieher sind im Winter besonderen Härten ausgesetzt. Laut Wohlfahrtseinrichtungen besteht insbesondere unter armutsnahen Rentnerinnen und Rentnern - und hier vornehmlich bei Frauen - ein Defizit an Sozialrechtskenntnissen über entsprechende Transferleistungen bzw. trägt die gesellschaftliche Scham in den meisten Fällen dazu bei, in einer unterkühlten Wohnung zu leben.
1. Welchen Notfallplan hält die Landesregierung im Fall eines kalten Winters für Menschen bereit, die ihre Wohnungen aus eigener finanzieller Kraft nicht mehr warm halten können und somit akuten gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt sind?
3. Sind besondere Unterstützungsleistungen für in Armut lebende Kinder geplant, die die zusätzlichen Belastungen im Winter berücksichtigen, und - wenn ja - wie sehen diese konkret aus?
Herzlichen Dank, Herr Humke-Focks. - Für die Landesregierung hat Frau Ministerin RossLuttmann das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Bund haben wir ein ausdifferenziertes soziales Netz, das die Grundbedarfe aller abdeckt. Sie haben in erster Linie die Heizkosten angesprochen. Deshalb möchte ich vorab klarstellen: Die Heizkosten gehören zum Existenzminimum. Das heißt, wer seinen Bedarf zum Lebensunterhalt einschließlich der Heizkosten nicht aus eigenen Mitteln abdecken kann, hat Anspruch auf diese Sozialleistung.