Zum angemessenen Bedarf zählen dabei auch Heizkostensteigerungen und ein höherer Bedarf bei sinkenden Außentemperaturen.
Zu Frage 1: Alle Empfänger staatlicher Transferleistungen haben selbstverständlich einen Anspruch darauf, immer im Warmen zu sitzen. Das ist Leitmotiv politischen Handelns, und das ist auch gut so! Deshalb möchte ich darauf hinweisen, dass die Leistungen für diesen Personenkreis die Kosten für die Unterkunft und die Kosten für die Heizung beinhalten.
Das Gleiche gilt auch für Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente. Für diese Menschen gibt es die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter. Diese Grundsicherung im Alter hat das erklärte Ziel, gerade die verschämte Altersarmut zu vermeiden. Auch hier besteht ein Anspruch auf angemessene Heizkosten. Damit erhalten Menschen ohne Einkommen oder bei Erwerbsminderung selbstverständlich Heizkosten erstattet.
Aber auch für die Menschen mit geringem Einkommen tritt eine weitere Verbesserung ein, nämlich durch die Neuregelung im Wohngeldrecht. Die Wohngeldleistungen für einkommensschwache Haushalte werden zum 1. Januar 2009 erheblich erhöht. Wir haben uns im Bundesrat erfolgreich für diese Leistungsverbesserungen eingesetzt.
Das verbesserte Wohngeldrecht sieht aus guten Gründen erstmals auch eine Heizkostenkomponente vor. Das höhere Wohngeld wird dazu beitragen, dass einkommensschwächere Haushalte ihre Miete und auch die Heizkosten werden leichter bezahlen können. Zudem wollen wir gerade die gestiegenen Belastungen durch Zahlung eines zusätzlichen einmaligen Wohngeldbetrages in der ersten Jahreshälfte 2009 sozial abfedern.
Zu Frage 2: Wir haben in Niedersachsen ein vorbildliches und flächendeckendes Hilfesystem für obdachlose Menschen. Ich möchte es kurz darstellen.
Wir haben 32 Tagesaufenthaltsmöglichkeiten als niedrigschwelliges Hilfeangebot für wohnungslose Personen mit einem Finanzierungsanteil des Landes im Jahre 2007 von 1,6 Millionen Euro, 54 Be
ratungsstellen - Kostenanteil des Landes im Jahre 2007: 7,7 Millionen Euro -, 13 nachgehende ambulante Beratungsstellen für unmittelbar aus stationärer Betreuung Entlassene - Kostenanteil des Landes im Jahre 2007: 1,8 Millionen Euro -, fünf zentrale Beratungsstellen - Landesförderung in 2007: 0,45 Millionen Euro -, 19 stationäre und eine teilstationäre Einrichtung - Leistungen des Landes hierfür: 20,9 Millionen Euro. Darüber hinaus stehen 200 Übergangswohnungen zur kurzfristigen Unterbringungen Nichtsesshafter zur Verfügung, die vom Land mit 48 000 Euro gefördert werden. Alles in allem gibt das Land 32,5 Millionen Euro in diesem Bereich aus.
Ich möchte an dieser Stelle auch die Gelegenheit nutzen, den Trägern und den in diesem Bereich haupt- und ehrenamtlich Tätigen, die dazu beitragen, die besonderen sozialen Schwierigkeiten der Wohnungslosen überwinden zu helfen, für ihren aufopferungsvollen Einsatz herzlich zu danken.
Meine Damen und Herren, aus der Aufzählung haben Sie aber auch ersehen, dass sehr viele Beratungsangebote dabei sind. Wir machen Angebote. Annehmen muss sie der Obdachlose. Wir können und wir wollen die Betroffenen nicht dazu zwingen, diese Angebote anzunehmen. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Das gilt im Übrigen auch für die Beantragung von Grundsicherungsleistungen oder Wohngeld.
Zu Frage 3: Bedürftige Kinder haben einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen nach SGB II und SGB XII. Die hier zugrunde liegenden Regelsätze sind so bemessen, dass auch ein jahreszeitlich bedingter vorübergehender Bedarf beispielsweise für warme Kleidung oder entsprechendes Schuhwerk gedeckt werden kann.
Gleichwohl setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass der alters- und entwicklungsabhängige Bedarf von Kindern und Jugendlichen noch stärker in den Fokus rückt. Wir haben uns im Bundesrat für bessere Leistungen für Kinder stark gemacht. Die Regelleistungen zugunsten minderjähriger Haushaltsangehöriger nach dem SGB II und die Regelsätze müssen den tatsächlichen Kinderbedarfen angepasst werden.
Ich möchte hier beispielhaft nennen: Bedürftige Kinder und Jugendliche sollen Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen sowie in Schulen mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot am Nachmittag und in Kindertageseinrichtungen bekommen. Auch
das Thema Beschaffung von besonderen Lernmitteln für Schülerinnen und Schüler ist angesprochen worden. Dabei ist auch ein erster Erfolg errungen worden. Der Bund hat im Familienleistungsgesetz vorgesehen, dass Kinder, bei denen ein Elternteil Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII hat, bis einschließlich Klassenstufe 10 ein sogenanntes Schulstarterpaket erhalten. Das heißt, zu Beginn eines jeden Schuljahres erhalten diese Kinder eine zusätzliche Leistung von 100 Euro. Ansonsten hat der Bund angekündigt, die Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 abwarten zu wollen.
Damit wollen wir uns als Land Niedersachsen aber nicht begnügen. Wir werden uns daher nochmals im Bundesrat und auch in der ASMK, der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die heute tagt, dafür einsetzen, dass das Erfordernis einer angemessenen Regelsatzbemessung für Kinder und Jugendliche angesprochen und aufgegriffen wird. Meine Damen und Herren, hier ist der Bund ganz klar in der Verantwortung.
Vor dem Hintergrund der von mir aufgezählten Punkte stelle ich fest: Wir brauchen keinen Notfallplan für den Fall eines kalten Winters. Wir haben soziale Sicherungssysteme, die aus Sicht der Landesregierung ausreichen, um eine angemessene Versorgung bedürftiger Menschen zu gewährleisten.
Danke schön, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage stellt Herr Dr. Sohn von der Fraktion DIE LINKE. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ross-Luttmann, welche Argumente hat die Landesregierung angesichts der galoppierenden Energiepreise seit der Privatisierung von Energieunternehmen noch gegenüber dem anschwellenden Ruf nach Rekommunalisierung von Energieunternehmen im kommunalen Bereich?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Sozialministerin ist es meine Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass bedürftige Menschen im Warmen sitzen und dass Heizkosten erstattet werden. Das ist meine Aufgabe, und dieser Aufgabe komme ich nach. Zusätzlich zu den Regelsätzen wird bedürftigen Menschen das Geld für Unterkunft und Heizung gewährleistet. Hierfür setze ich mich auch ein.
Danke schön. - Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass beispielsweise der Paritätische Wohlfahrtsverband in umfangreichen Berechnungen festgestellt hat, dass die Regelsatzhöhe für Erwachsene - nicht nur für Kinder - in keiner Weise den Bedürfnissen Rechnung trägt, und er eine Erhöhung auf 420 Euro vorgeschlagen hat, um das Existenzminimum zu decken, frage ich die Landesregierung, wie sie im Gegensatz zu den Ausführungen, die eben für Kinder gemacht wurden, diese Forderung in Bezug auf Erwachsene beurteilt. Denn beispielsweise die Stromkosten, die auch erheblich gestiegen sind, müssen ja aus dem normalen Regelsatz bezahlt werden, der vollkommen unzureichend ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Anliegen ist es, dass Regelsätze die tatsächlichen Bedarfe zutreffend abbilden. Deshalb sind wir gerade mit dem Bund im Gespräch.
- Was Kinder und was Erwachsene angeht. Sie wissen, dass die Verbrauchsstichprobe, die 2008 durchgeführt wird, die Grundlage für die Höhe der Regelsätze ist. Hier wird durch eine Umfrage bei
75 000 Haushalten, die einen Monat lang teilweise genau aufschreiben müssen, was sie für die unterschiedlichen Bereiche ausgeben, der tatsächliche Bedarf von Familien und Alleinstehenden ermittelt. Daran wird sich dann der Regelsatz bemessen.
- Die Systematik ist nun einmal so, dass die Höhe der Regelsätze von zwei Faktoren abhängig ist: zum einen von der Verbrauchsstichprobe, die alle fünf Jahre vorgenommen wird, zum anderen von den Rentenanpassungen. Die Fragen, die damit zusammenhängen, werden zwischen Bund und Ländern immer einvernehmlich erörtert. Die Verbände werden angehört, weil es uns natürlich wichtig ist, zu erfahren, wie die Verbände zu den einzelnen Punkten stehen.
Man darf hier aber eines nicht vergessen: Das liegt in der Verantwortung des Bundes. Der Bund macht die Vorgaben. Ich glaube, dass der Weg über die Verbrauchsstichprobe Erfolg verspricht; denn man kann auf diese Weise sehr genau gucken, wie sich das Ausgabenverhalten der Haushalte entwickelt. Anhand des Ausgabenverhaltens der Familien in der Verbrauchsstichprobe wird dann der Regelsatz festgelegt.
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Flauger von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie wollen Sie angesichts der Tatsache, dass gerade bei älteren Menschen oft eine Unkenntnis über Transferleistungen wie Wohngeld bzw. eine starke Scham, diese in Anspruch zu nehmen, besteht, sicherstellen, dass gerade ältere alleinstehende Menschen die Möglichkeit haben, sich auch in einem kalten Winter mit Wärme zu versorgen?
der Wohlfahrtsverbände. Es gibt auch umfangreiche Beratungsangebote der Kommunen. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ja gerade eingeführt worden, um die verschämte Altersarmut aufzuheben, weil man festgestellt hatte, dass viele ältere Menschen, die über viele Jahre gearbeitet haben, eine Rente bekommen, mit der sie ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, aber aus Angst davor, dass ihre Kinder zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, nicht zum Sozialamt gegangen sind. Deshalb gibt es die Grundsicherung, die diesen Unterhaltsrückgriff nicht vorsieht. Das gibt den älteren Menschen die Sicherheit, die sie brauchen, um die Leistungen zu beantragen, auf die sie zu Recht einen Anspruch haben. Es ist Aufgabe auch von uns Politikern und Politikerinnen, ältere Menschen zu ermutigen, diese Anträge zu stellen und ihre Ansprüche einzufordern. Das Beratungsnetz der Kommunen und der Wohlfahrtsverbände hat sehr wohl dazu beigetragen, dass ältere Menschen selbstbewusst ihre Rechte wahrnehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Angesichts der privatisierungsbedingten Wartungsrückstände in der Stromversorgung frage ich die Landesregierung: Wie sieht der Notfallplan für einen weiteren längeren Stromausfall insbesondere im ländlichen Raum aus?
- Nein, da gab es jetzt nur eine Unstimmigkeit - Herr Kollege Jüttner, so interpretiere ich das -, wer antwortet. - Frau Ministerin Ross-Luttmann, bitte schön! Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen Stromausfall wird man natürlich niemals ausschließen können. Aber die Stromver