Meine Damen und Herren, das Kultusministerium hat in seiner Stellungnahme zwar einige Probleme eingeräumt und auch Lösungen vorgeschlagen. Aber von all den Vorschlägen ist nur ein einziger, die Wiederbesetzung einer Stelle, ansatzweise verwirklicht worden. Alle anderen Probleme der Schule in Scheeßel sind erst gelöst, wenn alle Stellen an dieser Schule wieder besetzt sind und das Schulleitungshandeln optimiert worden ist.
Für alle anderen Schulen im Lande Niedersachsen ist das Problem mit der Landesschulbehörde und den Abordnungen erst gelöst, wenn die Landesregierung es endlich schafft, ein Konzept vorzulegen, wie die Landesschulbehörde aufgestellt werden soll.
In beiden Fällen ist aus unserer Sicht keineswegs auf „Sach- und Rechtslage“ zu entscheiden. Vielmehr müssen wir für „Berücksichtigung“ plädieren.
Herr Präsident! Einen Satz: Ich stelle fest, es geht hier ganz konkret um die Haupt- und Realschule Beeke-Schule in Scheeßel. Ich habe vorgetragen, dass die Probleme dieser Schule gelöst sind und dass die Unterrichtsversorgung bei 100,4 % liegt. Ich stelle fest, dass es bei dieser konkreten Petition nicht um den Bereich der Landesschulbehörde und die Probleme der Landesschulbehörde geht. Die Probleme dieser Schule sind gelöst.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur Petition 349. Ich freue mich, dass zur Besprechung dieser Petition die Kultusministerin den Saal wieder betreten hat.
Der Petent ist Lehrer und hat für die erteilten Arbeitszeitkontostunden eine Ausgleichszahlung beantragt. Er hat also zusätzliche Stunden im Rahmen des Lehrerarbeitszeitkontos geleistet und möchte die ihm zustehende Summe in einem einzigen Betrag und unverzüglich ausgezahlt bekommen.
Die Stellungnahme ist sehr einfach: Der Kollege hat recht. Die SPD-Fraktion plädiert für Berücksichtigung dieser Petition.
Gegen diese Auffassung wurde im Ausschuss dreierlei ins Feld geführt. Erstens sei die Verordnung gültig; so sei halt die Sach- und Rechtslage. Zweitens werde der Kollege wie 1 800 andere Antragsteller das Geld unverzüglich erhalten, die erste Rate nämlich zum Dezember 2008. Drittens sei die Auszahlung in Raten für die Lehrkräfte steuerlich günstiger.
Meine Damen und Herren, wir halten dennoch an unserem Antrag fest. Zur Sach- und Rechtslage sei nur so viel gesagt: Wer eine Verordnung zweimal im Schweinsgalopp ändern kann, weil er von
einer Protestwelle überrollt wird, der kann sie auch ein drittes Mal ändern, vielleicht sogar aus Einsicht.
(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der LINKEN - Wolfgang Jüttner [SPD]: Du darfst sie aber nicht über- fordern!)
Zum Begriff „unverzüglich“ erinnere ich nur an einige Äußerungen aus dem Mai-Plenum. Da hat Herr Försterling ausweislich des Protokolls vom 9. Mai gesagt, „dass jeder Lehrer seine Rückzahlung zum nächsten Schuljahr bekommen kann“.
Herr Ministerpräsident Wulff sagte wörtlich, „dass die Rechtsverordnung, die die Landesregierung jetzt erlässt, jedem, der es will, die Möglichkeit belässt, diese Arbeitszeitkonten auch jetzt einzulösen“.
Von diesen Aussagen dann wieder abzuweichen und nur Ratenzahlung zuzulassen, das ist der zweite Wortbruch der Regierung Wulff den Lehrkräften gegenüber.
Weder wir noch die Lehrerinnen und Lehrer lassen das unwidersprochen zu. Es mag sein, dass die Auszahlung in Raten günstiger ist. Sie ist es übrigens vor allem für den Finanzminister. Der Wortbruch aber liegt darin, dass diejenigen, die eine Auszahlung in einem Betrag wünschen, diese Möglichkeit entgegen allen Ankündigungen nicht erhalten. Darum bleibt es dabei: Wir plädieren für Berücksichtigung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Petition ist schon vorgestellt worden. Der Petent möchte für die pflichtgemäß erteilten Arbeitszeitkontostunden sofort eine Auszahlung. Er bittet nun, dass diese Zahlung unverzüglich angewiesen wird. Dem Petenten ist die beantragte Auszahlung von der Landesschulbehörde inzwischen bewilligt
Diese Ausgleichszahlungen werden für alle Lehrer, die es wünschen, in einem überschaubaren Zeitraum von vier Jahren abgewickelt. Ich finde das in Ordnung. Das ist auch immer so gesagt worden.
Die Modalitäten der Abwicklung der Ausgleichszahlung werden auf eine gesicherte rechtliche Grundlage gestellt, die in das Modell des Arbeitszeitkontos eingebettet wird. Dazu bedarf es noch einer Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes und der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen.
Ich betone noch einmal: Die Landesregierung hält alle Zusagen zum Ausgleich der Arbeitszeitkonten der Lehrer ein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.
Ich habe den Hinweis bekommen, dass die Beschlussfähigkeit des Hauses noch nicht festgestellt wurde. Das will ich hiermit tun. Wir sind ganz offensichtlich beschlussfähig.
Wir stimmen nun über die Eingaben ab. Ich rufe sie einzeln bzw. bei gleichem Sachinhalt im Block auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge und, falls diese abgelehnt werden, dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.
Ich rufe die Eingabe 4333/15 betr. Baugenehmigung für einen Mobilfunkturm auf. Gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD lauten auf „Material“.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem so folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Zweite war die Mehrheit. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer dem so folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Das ist so beschlossen worden.
Ich rufe die Eingabe 343 betr. Stellenbesetzungen an einer Haupt- und Realschule auf. Gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD lauten auf „Berücksichtigung“.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem so folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Zweite war die Mehrheit. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer dem so folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Das ist so beschlossen worden.
Ich rufe die Eingabe 173 betr. Vogelschutz, hier: Ausweitung der Bejagung von Wildgänsen, auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der Grünen vor. Er lautet auf „Berücksichtigung“.