Anette Meyer zu Strohen
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie hat sich der Staatsanteil an den Strompreisen in den letzten Jahren entwickelt?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Vertrauen statt Plagiatssoftware und Überwachung“ - das klingt beinahe so, als kontrolliere die Landesregierung den Lehrmitteleinsatz unserer Lehrerinnen und Lehrer sowie unserer Schulen mit elektronischen Argusaugen.
Mit diesem Antrag der Fraktion DIE LINKE wird der Eindruck vermittelt, dass die niedersächsischen Lehrkräfte unter dem Generalverdacht der Urheberrechtsverletzung stehen und dass die Landesregierung ein pauschales Grundmisstrauen hegt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, Sie wissen, dass dem so nicht ist.
Die Bildungs- und Schulbuchverlage als Rechteinhaber gestatten in einem Gesamtvertrag - das ist hier mehrfach angeklungen - den Ländern sowie
den Lehrerinnen und Lehrern die Vervielfältigung aus urheberrechtlich geschützten Werken. Genau durch diesen Vertrag wird den Schulen die Möglichkeit gegeben - natürlich in einem festgelegten Umfang -, Kopien aus Unterrichtsmaterialien für den Unterrichts- und Prüfungsgebrauch zu verwenden.
Die Länder - und so auch das Land Niedersachsen - zahlen hierfür eine Vergütung. Natürlich enthält dieser Vertrag auch eine Klausel zum Schutz des geistigen Eigentums. Solche Klauseln sind nichts Ungewöhnliches. Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von Kopien etwa über den E-Mail-Verkehr sind bereits von Gesetzes wegen nicht gestattet.
Ihre Forderung, dass dieser Vertrag einseitig durch das Land auszusetzen ist, ist schlichtweg rechtswidrig. Nach zivilrechtlichen Grundsätzen kann ein gegenseitiger Vertrag nicht einfach ausgesetzt werden. Sie wissen: Wer einen Vertrag nicht einhält, macht sich des Vertragsbruchs schuldig und handelt bekanntermaßen rechtswidrig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, die Fraktion DIE LINKE führt mit diesem Antrag eine Gespensterdebatte. Fakt ist: Es gibt keine Software, die in der Lage ist, Computer und Datenspeicher der Lehrerschaften und der Schulen auszuspähen. Die Angst, dass die Schultrojaner still und heimlich nach urheberrechtlich relevanten digitalen Kopien und Dokumenten forschen und diese melden, ist daher unbegründet. Ferner ist Ihnen allen hier bekannt, dass das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 4. Mai 2012 bekannt gegeben hat, dass von einer Plagiatssoftware im beiderseitigen Einvernehmen der Länder und der Bildungsverlage abgesehen wird. Diese Software gibt es also nicht.
- Das wissen Sie, Herr Borngräber, das haben wir alle bekommen. Sie wird nicht installiert werden.
Die unter Nr. 2 des Antrags zitierten Garantieerklärungen der Schulleitungen sollten nur bestätigen, dass man sich an die Rechtslage gehalten hat. Dazu sind sie ohnehin - das wissen alle Beamten hier im Raum - unabhängig von der Erklärung verpflichtet. Niemand hat also verlangt, die Rechner der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schulen zu durchsuchen und eventuelle Verstöße gegen das Urheberrecht zu melden.
Die im Antrag geforderte Vernichtung der abgegebenen Erklärung bedarf ja wohl keiner weiteren Erörterung und keinesfalls der Zustimmung;
denn dieses Vorgehen wäre eventuell als rechtswidrig zu bezeichnen.
Meine Damen und Herren, das Urheberrechtsgesetz ist ein Bundesgesetz. Es kann nicht allein nach den Wünschen des Landes Niedersachsen angepasst oder gar verändert werden. Für die Zukunft suchen die Kultusministerkonferenz und die Vertreter der Bildungsmedien weiterhin gemeinsam nach einer tragbaren und soliden Lösung für die Zukunft. Das bedeutet, auch Punkt 3 Ihres Antrags läuft leer.
Bezüglich der erforderlichen digitalen Unterrichtsmaterialien für einen modernen Schulunterricht möchte ich noch darauf hinweisen, dass das Land Niedersachsen für 4 Millionen Euro im letzten Jahr Lizenzen für Onlinemedien erworben hat. Diese kann man sich in den Kreisbildstellen kostenfrei holen.
Zur Nr. 4 Ihres Antrages möchte ich Folgendes anmerken: Im Rahmen der Konjunkturprogramme haben wir die Ausstattung unserer Schulen mit Unterrichtsmaterialien mit erheblichen finanziellen Mitteln modernisiert.
Ein modernes Bildungssystem kann sich natürlich nicht den modernen Medien wie dem Internet mit seinen Möglichkeiten für den Unterricht entziehen. Einen Weg zurück in die Vergangenheit, indem wir die sogenannten Whiteboards oder die Laptops abschaffen und wieder zu Kreide und Schiefertafel greifen, wie das vorhin bildlich anklang¸
gibt es natürlich nicht. Alle Beteiligten - Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Elternvertreter - befassen sich bereits intensiv mit der zukünftigen Nutzung und der Weiterentwicklung moderner Medien in den Schulen. Da vertraue ich ganz unserem Kultusminister, dass es bald eine Lösung geben wird.
Meine Damen und Herren, der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE entbehrt also seiner Grundlage und Aktualität. Im Wesentlichen hat ihn
die Gegenwart bereits eingeholt. Daher wird die CDU diesen Antrag ablehnen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Meyer von den Grünen, Ihr Vortrag vorhin war - wenn ich das einmal sagen darf - typisch scheinheilig und unglaubwürdig grün.
Ich werde das gleich auch noch begründen.
Ich spreche jetzt zu dem vorliegenden Änderungsantrag von CDU und FDP. Wir haben unseren Antrag vom 26. August 2010 aktualisiert. Denn inzwischen ist, wie Sie wissen, das Energieleitungsausbaugesetz novelliert worden, und das Netzausbaubeschleunigungsgesetz ist am 5. August 2011 in Kraft getreten.
Meine Damen und Herren, wir von der CDU wollen, dass die Energiewende in Deutschland gelingt. Wir wollen, dass wir die Klimaschutzziele im Energiesektor erfüllen. Dann kann nicht darauf verzichtet werden, dass neben den vielen dezentralen Erzeugeranlagen auch die Windenergie in der Nord- und Ostsee genutzt wird. Es sollen bis
zum Jahr 2030 Windparks mit einer installierten Leistung von 25 000 MW errichtet werden. Das ist mehr, als 20 Großkraftwerke erzeugen.
Niedersachsen wird damit zum Energietransportland, durch das wir die elektrische Energie in die süd- und westdeutschen Verbrauchsschwerpunkte leiten müssen. Aus diesem Grund benötigen wir neben der Optimierung vorhandener Energienetze auch zusätzliche Stromübertragungsnetze. Das ist unbestritten, wie auch die dena-Netzstudien ermittelt und bestätigt haben.
Der vordringliche Bedarf für diese Netzausbaumaßnahmen ist gesetzlich festgestellt. Auf der Grundlage der Novelle des EnLAG 2011 können jetzt auch Teilverkabelungen von der zuständigen Planfeststellungsbehörde verlangt werden. Wesentliche Teile des Niedersächsischen Erdkabelgesetzes sind damit in das Bundesrecht übernommen worden.
Die Betroffenheit der vom Netzausbau berührten Bürger - das ist das, was hier immer wieder ausgeführt wird - ist damit anerkannt. Das schafft Transparenz und erhöht auch die Akzeptanz.
Es besteht jetzt erstmalig die Möglichkeit, für die drei Pilotstrecken des Höchstspannungsnetzes in Niedersachsen - erstens Ganderkesee–St. Hülfe, zweitens Diele–Niederrhein und drittens Wahle– Mecklar - Teilerdverkabelungen in Siedlungsnähe zu beantragen und zu genehmigen.
Am 5. August ist das Netzausbaubeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Auch dort sind verfahrensrechtliche Straffungen erfolgt. Auch das stärkt die Position der Genehmigungsbehörden und gibt ihnen die planungsrechtlichen Instrumentarien an die Hand, Erdverkabelungen auf den entsprechenden Abschnitten anzuordnen.
Meine Damen und Herren, ich sage es ganz deutlich: Wir erwarten von den Übertragungsnetzbetreibern, dass sie den deutlichen politischen Willen des Gesetzgebers umsetzen
und dass der dringend erforderliche Netzausbau nun umgesetzt wird und dass wir nicht wie Herr Meyer schon wieder darüber reden und noch einmal fünf Jahre planen und dann immer noch kein Netz haben.
Selbstverständlich müssen die Sorgen der vom Netzausbau betroffenen Bevölkerung ernst genommen werden. Es ist frühzeitig mit den Bürgerinnen und Bürgern der Dialog zu suchen. Ziel muss es natürlich sein, eine möglichst konfliktarme Trasse zu suchen. Aber wir müssen den Netzausbau auch beschleunigen.
Alle Möglichkeiten zur Teilverkabelung sind auszuschöpfen, und alle Tatbestände sind einheitlich zu behandeln. Ich sage es ebenso deutlich: Der Landtag erwartet von den Genehmigungsbehörden, dass sie jeweils die eingriffsärmere Ausbautechnik - das ist die Erdverkabelung - genehmigen, dass sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um diese durchzusetzen, und dass sie natürlich - was hier vorhin ebenfalls angeprangert wurde - die landesraumordnungsrechtlichen Schutzziele in die Genehmigungsverfahren einbeziehen.
Niedersachsen hat auf Bundesebene erreicht, dass die Genehmigungsbehörden bei den drei großen Pilotstrecken Teilerdverkabelungen anordnen können. Wir gehen davon aus, dass unsere Landesregierung diese Regelung für künftige Stromtrassen auf alle Genehmigungsverfahren übertragen kann.
Meine Damen und Herren, im Bereich der 110 kVHochspannungsleitungen - das wurde hier vorhin gesagt - ist die Erdverkabelung heute Stand der Technik.
Aber im Bereich der Erdverkabelung auf Höchstspannungsebene gibt es keine entsprechenden Erfahrungen. Herr Meyer, daher waren Ihre Aussagen vorhin völlig falsch. Die gibt es nicht. Wir müssen den Menschen nicht vorgaukeln, wir könnten komplett verkabeln.
Denn in der Streckenführung sind Korridore natürlich in solchen Abschnitten freizuhalten, in denen sich Menschen in ihren Belangen beeinträchtigt fühlen und in denen schwierige Abwägungsprozesse entstehen können. Vor diesem Hintergrund sollten wir natürlich dringend die verlustarme Gleichstromtechnik erforschen - Stichwort HGÜ. Ein Projekt dazu wäre die Anbindung von ein oder zwei Offshorewindparks als abzweigfreie Pilotstrecken an den Trassen bestehender Verkehrsinfrastrukturen wie Autobahnen, Flüssen oder ICEStrecken. Dafür bietet sich z. B. auch die A 7 an.
Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt noch einige Anmerkungen zu dem neuen Antrag der Grünen, den wir noch beraten werden.
Vieles von dem, was Sie hier einfordern, wird schon bearbeitet oder ist völlig unrealistisch. Die kommunalen Energieversorger wissen, dass sich die fundamentalen Veränderungen in der Energiewirtschaft auch auf die künftigen Anforderungen an die Energienetze auswirken werden. Der Verband Kommunaler Unternehmen hat längst eine Arbeitsgruppe Intelligente Netze eingerichtet; das müssen Sie eigentlich wissen. Die ersten Ergebnisse werden schon in den nächsten Wochen erwartet.
In der Stadt Osnabrück sind über 700 Photovoltaikanlagen installiert. Zurzeit wird daran gearbeitet, wie sich das auf die Einspeisung in die Verteilernetze auswirkt. Smart Grid ist also überhaupt kein Problem mehr.
Außerdem wird an einem Forschungsprojekt - in der Bearbeitung der Hochschule Osnabrück - aktiv mitgearbeitet.
Auch am Zukunftsthema Schwarmkraftwerk wird intensiv gearbeitet. Dazu laufen in Niedersachsen Vorbereitungen zum Forschungsverbund Intelligente Netze Norddeutschlands. Das läuft alles schon.
Außerdem habe ich festgestellt, dass Ihr Antrag von der Landesregierung hellseherische Fähigkeiten und den Mut verlangt, sich auf Spekulationen einzulassen. Wer besitzt schon die Gabe, den Ölpreis in 20 Jahren vorauszusagen? Wer besitzt schon die Gabe, vorauszusagen, wie und in welcher Menge der Wind in anderen Bundesländern - dazu fernab von jeder Küste; Bayern und BadenWürttemberg haben Sie aufgeführt - wehen wird?
Wer besitzt schon die Gabe, vorauszusagen, welche Möglichkeiten dezentraler Speicherung von Energie uns mit welchen Kapazitäten zur Verfügung stehen?
Wenn man dann noch die These aufstellt, dass die Netze jahrelang von Gebietsmonopolisten missbraucht worden sind, um Märkte abzusichern und abzuschotten, dann stellt sich die Frage: Warum kritisieren Sie das nicht und zeigen Lösungen auf und nicht wie immer nur die Probleme?
Ich kann nur sagen: Solche Thesen werden den Herausforderungen der Energiewende nicht gerecht.
Ich stelle fest: Sie reden nur, Sie kommen zu nichts - CDU und FDP handeln! Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Meyer, ich habe nicht versucht, es einfach zu machen, sondern ich habe gesagt, dass es im Bereich der Höchstspannungsleitungen noch keine Erfahrungen mit einer kompletten Erdverkabelung gibt und dass wir jetzt zumindest Teilerdverkabelungen durchführen, anordnen und verlangen können, wenn man in Siedlungsnähe verlegt.
Ich habe ferner ausgeführt, dass man sich selbstverständlich auch mit der HGÜ-Technik befassen muss. Wir wissen, dass das nicht einfach ist. Aber es ist ein großer Fortschritt, dass wir das überhaupt machen können.
Ferner habe ich ausgeführt, dass gleiche Tatbestände gleich zu behandeln sind. Das habe ich gesagt.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Korter, das, was Sie hier vorhin zu den Ganztagsschulverträgen ausgeführt haben, ist eine Unverschämtheit und kann man nur mit aller Entschiedenheit zurückweisen.
Gestern hat unser Kultusminister ausführlich dazu Stellung genommen, dass im Grunde genommen das, was Sie da vorhin von sich gegeben haben, durch nichts belegt ist. Wenn Sie richtig hingehört haben, dann hat die SPD dazu beigetragen, dass es überhaupt möglich war, Verträge in dieser Art zu gestalten. Das Kultusministerium trägt - ganz im Gegenteil - dazu bei, alles offen und transparent darzulegen und die Dinge schnell zu behandeln. Ich finde also, das ist unverschämt.
Jetzt komme ich zu Ihrem eigentlichen Antrag. Wie immer besteht der ja nur aus Forderungen. Aber das sind wir ja bei Ihnen von der Opposition gewohnt.
Hier will ich doch einmal nach Nordrhein-Westfalen gucken. Dort sind Sie bekanntlich - gestern haben wir die Zahlen gehört - beim Ausbau von Krippenplätzen und Ganztagsschulen Schlusslicht.
Meine Damen und Herren, wir alle wollen doch letztlich etwas bewirken und entscheiden, was dem Wohl unserer Kinder dient. Dazu gehört eine gute Schulbildung. Dort können die Kinder wichtige Schlüsselkompetenzen für das spätere Leben erlernen. Weil wir das wissen, sind der quantitative und der qualitative Ausbau von Ganztagsschulen seit 2003, seit wir nämlich die Verantwortung haben, ein Schwerpunkt unserer Bildungspolitik.
Sie kennen die Zahlen ganz genau. Als wir 2003 die Verantwortung übernommen haben, gab es in ganz Niedersachsen 155 Ganztagsschulen. Heute haben wir 1 500.
Also haben wir heute zehnmal so viele Ganztagsschulen wie vor neun Jahren.
Sie wissen, dass die Landesregierung einen jährlichen Personalzuschlag von inzwischen 86 Millionen Euro für die Ganztagsschulen zur Verfügung stellt.
Es ist das Ziel - auch das hat unser Kultusminister gesagt -, die Ganztagsschulen kontinuierlich, angepasst an die Haushaltslage, auszubauen.
Ein weiterer Schritt dazu ist die Einführung der Oberschule. Diese kann als offene, aber auch als teilgebundene Schule arbeiten. 90 % der Oberschulen werden als Ganztagsschulen arbeiten, und der überwiegende Teil dieser Schulen wird den Weg in die Teilgebundenheit wählen.
Meine Damen und Herren, das ist ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann. Das ist eine exzellente Bilanz in neun Jahren.
Unsere Schulen - auch das wissen Sie - sind seit 2007 eigenverantwortlich. Das bedeutet, dass die Schulen die Verantwortung für die Organisation
des Lernens und die Qualität der Arbeit übernehmen. Der § 43 des Niedersächsischen Schulgesetzes gibt die Verantwortung für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in die Hände der Schulleitungen. Der Orientierungsrahmen „Schulqualität Niedersachsen“ - da sprechen wir über Qualität, die Sie ja immer anmahnen - legt den Qualitätszyklus fest, anhand dessen jede Schule den Erfolg ihrer Arbeit überprüft. Auch hier will ich Ihnen sagen: Unsere Schulen leisten hervorragende Arbeit.
Dafür möchte ich heute allen Lehrerinnen und Lehrern unseren herzlichen Dank aussprechen.
Ich habe das Gefühl, Sie sind selten in Schulen. Viele der in Ihrem Antrag gesteckten Ziele sind bereits umgesetzt, erreicht, Bestandteil des Schulalltags und Realität geworden. Denken wir einmal an die ansprechende Raumgestaltung, das gesunde Schulmittagessen, die Kooperation von Hort und Ganztagsschule! Auch das ist bereits im individuellen Entwicklungsprozess unserer Ganztagsschulen berücksichtigt.
Meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sie wünschen nicht nur eine verbindliche Kernzeit von 8 bis 15 Uhr an vier Wochentagen, Sie wollen zusätzliche pädagogische Betreuungsangebote, mehr außerschulische Lernorte, außerschulische Fachkräfte, mehr Rückzugsräume, Ruheräume, Räume für vielfältige Aktivitäten, Mensen, Sporthallen - ich weiß nicht, was alles -, Barrierefreiheit selbstverständlich. Dann wollen Sie kleinere Klassen; irgendwann sind Sie wahrscheinlich bei einer Eins-zu-einsBetreuung. Und auch heute schon wollen Sie wieder wissen, dass für die Inklusion zu wenig Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Das wissen Sie alles; Sie haben ja hellseherische Fähigkeiten.
Die Frage ist nur: Wer soll das alles bezahlen?
Wer ist überhaupt in der Lage, das zu bezahlen? - Nur für ein verbindliches Angebot an vier Tagen in der Woche - das haben wir alle gehört - würde ein Mehrbedarf von 9 500 Vollzeitlehrereinheiten, umgerechnet 450 Millionen Euro, entstehen. Dabei haben wir die Förderschulen noch nicht mit einbezogen. Den Raumbedarf an den 3 000 Schulen im
Lande können Sie nicht mit einem Hinweis auf die demografische Rendite abtun. In einigen Landkreisen mag das zwar zutreffen, aber in den Städten ist das nicht so. Die Kommunen müssten Hunderte neuer Räume bauen. Über Mensen und Sporthallen will ich gar nicht sprechen. Wie sollen die Kommunen als Schulträger das bewältigen?
Ich kann nur sagen: Das, was Sie hier auflisten, ist alles gar nicht möglich. Ihr Finanzierungsplan spricht wieder nur über Steuererhöhungen. Er gründet sich also auf sehr unrealistische Spekulationen und Annahmen. Es ist gar nicht möglich, das zu bezahlen. Denn wir verlieren unser Ziel, bis 2017 einen Haushalt ohne neue Schulden zu erreichen, nicht aus den Augen.
Eine sinnvolle Entwicklung der Ganztagsschulen kann sich immer nur an den zur Verfügung stehenden Ressourcen - so ist das auch bei Ihnen privat - orientieren, die eng mit unserem Landeshaushalt verknüpft sind. Sie können aber trotzdem an unseren Zahlen erkennen, dass in Niedersachsen die Bildung höchste Priorität hat. Denn auch wir wissen: Für den nachhaltigen Erfolg unseres Landes sind Bildung und Qualifizierung entscheidend. In unserem Haushalt stehen dafür 5 Milliarden Euro, mehr als jemals zuvor. Das werden wir nicht gefährden.
Aus den Gründen, die ich vorhin hier ausgeführt habe, werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Gibt es Überlegungen, eine Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien im Bestand einzuführen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE legt einen zukunftsorientierten Gesetzentwurf vor.
Sie fordern eine Änderung des Schulgesetzes, die wirklich nach vorne gerichtet ist - eine Änderung, die uns und vor allem der jungen Generation ca. - wir wollen uns nicht streiten - 70 bis 80 Millionen Euro neue Schulden für die Zukunft präsentiert.
Wir - CDU und FDP - haben uns im Gegensatz zu Ihnen für die Zukunft vorgenommen, 2017 einen Haushalt ohne neue Schulden aufzustellen. Daran werden wir auch festhalten.
Für diese Gesetzesänderung verplanen Sie einfach mal so eben Geld, das nicht vorhanden ist. Wir haben es schlicht nicht. Es wäre sehr positiv
zu vermerken gewesen, wenn Sie denn gleich einen konstruktiven Finanzierungsvorschlag mitgeliefert hätten.
Aber es fehlen auch dieses Mal wieder Ideen.
Kostenfreie Beförderung der Schülerinnen und Schüler - die Überschrift des Gesetzentwurfs erweckt die Vermutung, dass Niedersachsens Schülerschaft die Fahrt zu ihren Schulen bisher aus eigener Tasche zu finanzieren hat.
Nein, ich möchte zu Ende sprechen. - Ausgrenzung und soziale Ungerechtigkeit werden hier mal eben auf die Schnelle heraufbeschworen, wie Sie es eigentlich immer machen.
Meine Damen und Herren, gerade bei uns hier in Niedersachsen haben wir eine gute Schülerbeförderung, die gewährleistet, dass jeder einzelne junge Mensch uneingeschränkten Zugang zu Bildung und Entwicklungschancen hat.
- Doch, ich habe noch einmal die Schülergruppen zusammengestellt, die auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelung kostenfrei befördert werden: Schülerinnen und Schüler der 1. bis 10. Schuljahrgänge, der 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für Schülerinnen und Schüler mit geistigen Behinderungen, Schülerinnen und Schüler der Berufseinstiegsschule, Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluss I besuchen. Bedürftige Schülerinnen und Schüler - und das wissen auch Sie -, die nicht den genannten Gruppen angehören, haben seit dem 1. Januar 2011 auf Grundlage des Sozialgesetzbuches einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Beförderung.
Wir übernehmen damit soziale Verantwortung für die jungen Menschen und verhindern Ausgrenzung. Jeder hat hier in Niedersachsen die Möglichkeit zur Teilhabe an der Bildung seiner Wahl. Niedersachsen hat also schon eine gerechte, soziale und verantwortungsbewusste Regelung zur Kostenerstattung bei der Schülerbeförderung. Das konnten Sie jetzt noch einmal hören. Von daher ist es gar nicht schlecht, dass wir den Gesetzentwurf noch einmal beraten.
Meine Damen und Herren, es wäre sicherlich schön, wenn wir wie Fortuna mit dem Füllhorn noch mehr Gelder für die Schülerbeförderung verteilen könnten. Die eingeforderte soziale Gerechtigkeit erfordert aber einen ganzheitlichen Ansatz, den wir bei Ihnen immer wieder vermissen. Denn das bedeutet unabdingbar: Schulden vermeiden.
Vergessen wir vor allem nicht: Seit 2003 - das wissen auch Sie - bis heute stehen 1 Milliarde Euro mehr für die Bildung in Niedersachsen zur Verfügung.
Auch in Zeiten der Wirtschaftskrise ist nicht bzw. kaum gekürzt worden - ganz im Gegenteil. Sie erinnern sich: Wir haben im Bereich der frühkindlichen Bildung, der Ganztagsbetreuung und der Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund aufgestockt. Das, meine Damen und Herren Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, ist sozialverträglich und sichert die Teilhabe aller jungen Menschen an Bildung und an einem selbstbestimmten Leben. Oder möchten Sie dort vielleicht Einsparungen realisieren? - Ich weiß es nicht.
Schülerbeförderung ist Ländersache, und da sollten wir einmal über den Tellerrand schauen. Meine Damen und Herren, nehmen wir doch mal Berlin, dort, wo der rot-rote Senat - also Ihre Kollegen - regiert! Groß angelegter Analysen bedarf es dort nicht; denn in Berlin gibt es keinen Rechtsanspruch auf Schülerbeförderung. So einfach ist das. Die Berliner Linke ist also von Ihrer hier vehement eingeforderten sozialen Gerechtigkeit weit entfernt.
Betrachten wir auch einmal die Schülerbeförderung in Rheinland-Pfalz! Unter der rot-grünen Landesregierung orientiert sich die Erstattung der Beförderungskosten an der besuchten Schulform. Die Erstattung der Fahrtkosten für Kinder, die eine IGS
oder ein Gymnasium besuchen, orientiert sich an dem Einkommen der Eltern. Wird eine bestimmte Grenze überschritten, erfolgt keine Erstattung. Kinder, die eine Haupt- und Realschule besuchen, werden kostenfrei befördert. Ich denke, so werden Eltern dann in einigen Fällen vielleicht die preisgünstigste Schulmöglichkeit und eventuell nicht die beste wählen. Ist das leistungsgerecht bzw. sozialverträglich? - Wohl eher nicht.
Die Zweiklassengesellschaft, die heute immer wieder als ein Menetekel heraufbeschworen wird, lässt dort grüßen.
Meine Damen und Herren, nach unserem Exkurs in andere Bundesländer: Wir in Niedersachsen können auf unsere bestehenden Regelungen zur Schülerbeförderung stolz sein. Das Wohl aller unserer Schülerinnen und Schüler ist uns wichtig; das wissen Sie. Gucken Sie sich nur einmal den Etat an, den unsere Landesregierung bzw. unser Minister immer wieder zur Verfügung stellt! Da sparen wir wirklich nicht. In Niedersachsen entscheidet auch nicht der Geldbeutel der Eltern darüber, ob junge Menschen das Gymnasium, die Oberschule oder andere Schulen besuchen. Hier ist soziale Gerechtigkeit, und wir bieten jeder Schülerin und jedem Schüler eine passgenaue Schulbildung.
- Meine Damen und Herren, regen Sie sich nicht auf! - Die CDU kann den Antrag der Fraktion DIE LINKE nur ablehnen.
Ich möchte mit einem Zitat Mark Twains schließen, der die Formulierung des Antrags nett umschreibt:
„Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann.“
Danke.
- Herr Humke, reden Sie nicht dazwischen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Wohl unserer heranwachsenden Generation ist uns wichtig. Daher ist eine gute und den Schülerinnen und Schülern gerecht werdende Ganztagsbetreuung unser aller Ziel.
Ich habe das Gefühl, Ihr Ziel ist das nicht. Ihren Redebeiträgen konnte ich entnehmen, dass Sie nur versuchen, unserem Minister oder der Landesregierung irgendwas anzuflicken, was Sie nicht genau definieren können.
Ihre Redebeiträge, habe ich festgestellt, befassen sich nur mit irgendwelchen Verträgen aus der Vergangenheit. Dazu komme ich gleich noch.
„Damit der Ganztag ein Ganztag wird“ - in diesem Antrag der Linken werden Forderungen formuliert,
die längst gegenstandslos sind; denn die Landesregierung hat frühzeitig reagiert und Fakten geschaffen.
Seit dem Regierungswechsel haben die Niedersächsische Landesregierung und die CDU einen besonderen Schwerpunkt auf den Ausbau der Ganztagsschulen gelegt. Wir werden eine optimale Ganztagsbetreuung umsetzen und für unsere Schülerinnen und Schüler auch erreichen. Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung - auch das ist heute von Ihnen nicht erwähnt worden - an den Ganztagsschulen ist von wesentlicher Bedeutung auch für uns. Der Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen gibt den Schulen Anhaltspunkte. Die niedersächsische Landesschulbehörde bietet ein erprobtes Beratungs- und Unterstützungssystem in Niedersachsen. Und erstmalig in Niedersachsen haben das Kultusministerium und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ mit der Begleitung der Qualitätsentwicklung an unseren Grundschulen beauftragt. Alles das hat die Landesregierung ins Leben gerufen und beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich darf auch an den Haushalt 2011 erinnern. Er ist so gut wie ohne Kürzungen eingebracht worden, trotz der angespannten Haushaltslage. In keinem anderen Ressort als im Kultusbereich hat das Land damit in vergleichbarem Umfang investiert.
Allein für den Personalzuschlag wendet das Land 86 Millionen Euro auf.
- 86 Millionen Euro!
Für die Finanzierung zusätzlicher Ganztagsschulen im nächsten Jahr stehen schon 1,95 Millionen Euro bereit.
Ich darf daran erinnern - auch wenn Sie das hier als „Abfeiern“ betiteln -, dass wir im nächsten Jahr 1 370 Ganztagsschulen hier in Niedersachsen den jungen Menschen zur Verfügung stellen.
Ich darf noch einmal daran erinnern: 2003 hatten wir, glaube ich, 155 Ganztagsschulen. Wenn man hier noch von einer Aushöhlung im Ganztags
schulbereich spricht, dann kann ich nur sagen - - - Das kann ich gar nicht mehr beschreiben, weil das alles nicht richtig ist. Ich sage Ihnen: Das ist eine tolle Leistung, eine klasse Bilanz, die wir hier vorweisen können.
Sie wissen ganz genau, dass 359 Schulen über eine Vollausstattung verfügen und die anderen eben zusätzliche Lehrerstunden bekommen, die sie teilweise, wie schon oft zitiert, für außerschulische Kräfte kapitalisieren können.
Die Grundausstattung - das sage ich, weil das auch im Antrag der Linken steht - erfolgt nach einem einheitlichen Schlüssel. Es gibt keine Schulform, die bei der Genehmigung von Ganztagszuschlägen benachteiligt wird.
Jetzt komme ich zu dem, was hier vorhin wieder angeprangert wurde. Meine Damen und Herren, am 11. April, in der vergangenen Plenarsitzung und aktuell am Freitag letzter Woche, am 20. Mai, ist der Kultusausschuss umfassend - am 20. Mai allein zwei Stunden lang - über die bestehende Vergabepraxis an Ganztagsschulen informiert worden. Offener, transparenter kann es doch nicht gehen!
Es liegt jetzt ein 21 Seiten umfassender Bericht der Arbeitsgruppe vor. Die Entwicklung im Schulbereich seit 2002 wird bzw. ist objektiv und umfassend aufgearbeitet. Meine Damen und Herren, das müssen Sie einfach einmal zur Kenntnis nehmen, auch wenn es Ihnen offenbar schwerfällt.
Der Haushalt 2012 - auch diese Zahlen sind Ihnen bekannt - berücksichtigt bereits einen Mehrbedarf in Höhe von 2,5 Millionen Euro. Das Land - auch das hat unser Minister Althusmann gesagt - lässt die Schulen in der Nachzahlungsfrage nicht mit den Verpflichtungen allein. Der Gesamtansatz für die Lösung dieser Problematik umfasst 32 Millionen Euro einschließlich der übertragenen Haushaltsreste. Sie wissen ganz genau, dass alle Verträge, die jetzt abgeschlossen werden, rechtssicher sind.
In Abstimmung mit dem Kultusministerium hat die Landesschulbehörde Hinweise zur Vertragsgestaltung bei ganztagsspezifischen Angeboten heraus
gegeben. Es stehen inzwischen 22 Ansprechpartner den Schulleitungen beratend zur Verfügung. - Frau Flauger, das wird ja gemacht: Schneller, zügiger, offener, als die Landesregierung im Moment daran arbeitet, geht es doch gar nicht.
Es laufen doch Gespräche auf allen Ebenen.
- Gehen Sie doch nicht immer in die Vergangenheit! Verteilen Sie mal ein Lob, wie schnell das gemacht wird und dass hier Rechtssicherheit geschaffen wird.
Ich möchte noch ein Weiteres sagen. Wir brauchen Vielfalt und keine Einfalt in der Ganztagsbetreuung. Das bedeutet konkret für uns, dass wir die Betreuung auf die individuellen Ansprüche der jungen Menschen abstimmen, und zwar eine Betreuung, die auch den persönlichen Neigungen und den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler entspricht, eine Betreuung, die fördert, fordert und auch für das Leben etwas gibt. Eine solche Betreuungsqualität lässt sich aber nur erreichen, wenn es den Schulen möglich ist, auch externes Unterrichtspersonal einzubinden. Beispiele für gute und vorbildliche Handhabung durch Kooperationspartner sind z. B. die Sportvereine, Partner aus dem kulturellen, dem musischen oder dem Bereich der Naturkunde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir lehnen den Antrag ab, weil er längst überholt ist.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat angekündigt, die Kerncurricula zu überprüfen und die Klassenfrequenzen zu senken. Der Minister sprach es vorhin kurz an. Kann die Landesregierung vielleicht ausführen, was genau sie schon unternommen hat oder was schon veranlasst worden ist?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niedersachsen überträgt ab dem 1. Januar 2011 das erfolgreich abgeschlossene Modellprojekt ProReKo auf alle berufsbildenden Schulen und entwickelt diese damit zu eigenverantwortlichen und dienstleistungsorientierten Kompetenzzentren ihrer Region.
Das sucht seinesgleichen. Kein anderes Bundesland schafft seinen berufsbildenden Schulen in einem solchen Maß Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Wir geben damit der beruflichen Bildung eine völlig neue Dimension.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes werden die Herzstücke der positiven Ergebnisse aus dem ProReKo-Modellversuch auf alle 134 berufsbildenden Schulen übertragen. Damit setzen wir alle Aspekte aus unserer mit großer Mehrheit getragenen Landtagsentschließung vom 18. Februar 2010 konsequent um,
die einer Änderung des Schulgesetzes bedürfen. An dieser Stelle möchte ich mich schon einmal herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit vor allem bei den Beratungen in der letzten Sitzung des Kultusausschusses bedanken.
Vor dem Hintergrund, dass fast 80 % der jungen Menschen eines Jahrgangs eine berufsbildende Schule durchlaufen, liegt es auf der Hand, dass die Schulformen des berufsbildenden Schulwesens eine ganz zentrale strategische Bedeutung für die Qualifizierung unserer zukünftigen Fachkräfte besitzen. Auch ein erheblicher Anteil unserer Hochschulabsolventen - es sind, glaube ich, ca. 40 % - erlangt die Studienberechtigung im Bereich der beruflichen Bildung. Eine Umbenennung der Fachgymnasien in „Berufliche Gymnasien“ liegt damit auf der Hand. So wird deutlicher, dass an dieser Schulform die allgemeine Hochschulreife vergeben wird.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun kurz die wesentlichen Änderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes vorstellen.
Die erste wichtige Veränderung, die wir aus der ProReKo-Projektphase umsetzen werden, betrifft wesentliche Elemente der Schulverfassung. Wir werden diese an die Besonderheiten im Lehrbetrieb einer berufsbildenden Schule anpassen und darauf abstimmen. Im Einzelnen bedeutet das: Die Zusammensetzung des Schulvorstandes erfährt eine wesentliche Veränderung, indem auch dritte an der beruflichen Bildung Beteiligte neben Eltern, Schülern und Schulvertretern Sitz und Stimme in diesem Gremium erhalten werden. Dies ist besonders bemerkenswert, weil damit erstmalig Externe, insbesondere Vertreterinnen und Vertreter von Kammern und der ausbildenden Wirtschaft, institutionell in ein schulisches Entscheidungsgremium eingebunden werden.
Ergänzend wird dazu künftig die Verpflichtung zur Einrichtung eines Beirates als Beratungsorgan eingeführt.
Eine weitere wichtige Änderung ist die rechtliche Verankerung der Bildungsgangs- und -fachgruppen. Diese beiden Gruppen lösen dann die bisherigen Fachkonferenzen ab. Wir stärken auf diesem Weg die Kooperation der Lehrkräfte und betonen ihre Verantwortung für die Qualität des Unterrichts.
Das alles sind Änderungen, die die Entscheidungs- und Verantwortungsebenen in den Schulen neu strukturieren. Das wesentliche Element ist dabei die künftige Zusammensetzung dieser Gremien. Zugleich gilt der Grundsatz, dass Entscheidungen in der Schule dort gefällt werden, wo auch die Arbeitsprozesse anfallen.
Das Resultat dieser Änderungen des Schulgesetzes sind klare, schlanke und moderne Organisationsstrukturen, die damit eine klare Entscheidungs-, Verantwortungs- und Kooperationsstruktur definieren. Durch die Einbindung weiterer an der beruflichen Bildung Beteiligter in die Entscheidungs- und Willensbildungsprozesse der Schule wird die erforderliche Abstimmung und Kooperation mit den Ausbildungsbetrieben der Wirtschaft intensiviert. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und seiner Auswirkungen auf die Entwicklung der Schülerzahlen und damit auch auf die Bildungsgänge an berufsbildenden Schulen kommt gerade dieser Änderung eine herausragende Bedeutung zu.
Außerdem werden wir mit der Novellierung des Schulgesetzes den berufsbildenden Schulen er
weiterte Möglichkeiten der Kooperation und Beteiligung an Bildungsangeboten Dritter auf dem Gebiet der Fortbildung geben. Aber wir legen großen Wert darauf, dass dies immer im Konsens mit den Vertretern der ausbildenden Wirtschaft geschieht. Dazu wird ein entsprechender Erlass erarbeitet werden.
Zweitens schaffen wir mit dieser Novellierung des Schulgesetzes die Rechtsgrundlage zur Beschäftigung von Verwaltungspersonal an den berufsbildenden Schulen und dessen Finanzierung aus Landesmitteln.
Wir können stolz darauf sein, dass es uns gelungen ist, den berufsbildenden Schulen in dieser Frage rechtliche Sicherheit zu geben. Die Unterstützung durch Verwaltungspersonal ist von den Schulen immer zu Recht als wichtig und notwendig betrachtet worden. Es wird also zukünftig zusätzliches administratives Personal für Personal- und Finanzbewirtschaftungsaufgaben zur Verfügung stehen, und die Bezahlung dieser Bediensteten erfolgt aus Landesmitteln.
Meine Damen und Herren, die dritte bedeutsame Änderung, die wir in diese Gesetzesnovelle einbringen, ist das gemeinsame Budget aus Landes- und Schulträgermitteln. Die Ergebnisse des Schulversuchs ProReKo haben uns gezeigt, dass ein solches Budget den finanziellen Handlungs- und Planungsspielraum der Schulen erheblich vergrößert und die Selbstverantwortung der Schulen stärkt sowie den aktuellen Erfordernissen einer modernen und flexiblen Haushaltsführung und Bewirtschaftung entspricht, die wir aus anderen Bereichen, z. B. von den Hochschulen und Krankenhäusern, kennen.
Mit dem neu eingebrachten § 112 a eröffnen wir den berufsbildenden Schulen diese wichtige Option. Wir hoffen und gehen davon aus, dass möglichst viele Schulträger ihre Mittel in ein gemeinsames Budget einbringen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, aus Zeitgründen kann ich nicht explizit auf alle Änderungen eingehen. Es gilt jetzt das ProReKo-Erfolgsmodell und insgesamt die positiven Erfahrungen daraus auf die übrigen 115 berufsbildenden Schulen in Niedersachsen zu übertragen. Mit der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes schaffen wir die Rahmenbedingungen für eine moderne und innovative Berufsausbildung an den berufsbildenden
Schulen und sichern damit deren Attraktivität für unsere Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne an dieser Stelle noch eines sagen - ich denke, das sollte auch gesagt werden -: Wie ein breiter, bunter - in diesem Fall - Faden hat sich der Konsens der Fraktionen durch das gesamte Modellvorhaben ProReKo gezogen -
- nein, fast aller -
von den Anfängen bis heute. Da waren die Linken noch nicht im Landtag. Ich sage einmal: So etwas ist motivierend. Darüber habe ich mich außerordentlich gefreut. Ich hoffe auch, dass wir bei den großen Themen, die noch anstehen werden, wie Inklusion, eventuell auch einen Konsens erzielen können.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche neuen Forschungsprojekte konnten mit dem niedersächsischen Vorab in Niedersachsen etabliert werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Niedersachsen steht als Flächenland bei der Umsetzung der Inklusion vor einer ganz besonderen Herausforderung; das muss ich einmal sagen, weil immer nur Bremen und Hamburg erwähnt werden. Die unterschiedlichen Formen der Behinderung und auch die oftmals erheblichen Distanzen zwischen Wohn- und Schulort der Kinder sind dabei zu berücksichtigen.
Unsere Aufgabe ist es nun, für jedes Kind eine passende Lösung zu finden. Ich sage deutlich: Die Gründlichkeit bei der maßgerechten Anpassung unseres Schulsystems geht hier vor Umsetzungsgeschwindigkeit; denn vorschnelle Entscheidungen und Veränderungen gefährden sicherlich das Wohl der Kinder.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Gegensatz zu den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD bin ich davon überzeugt, dass Niedersachsen auf dem Gebiet der sonderpädagogischen Förderung schon eine Spitzenposition hat. Bereits seit Jahren weiten wir die sonderpädagogische Förderung an den allgemeinbildenden Schulen kontinuierlich aus, so auch in diesem Schuljahr. Die Zahlen liegen Ihnen vor. 400 Schulen haben sich dem RIK inzwischen angeschlossen.
Wir fördern und stärken die mobilen Dienste mit dem Schwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ in ihrer Aufgabe als Berater und Unterstützer. An unseren Förderschulen wird weit mehr als Wissensvermittlung geleistet. Dort werden die Eltern beraten, die Schüler werden von den mobilen Diensten in der Regelschule begleitet oder nach dem Wechsel von der Förderschule in eine Regelschule unterstützt. Auch ist Ihnen vielleicht entgangen, dass wir inzwischen eine recht hohe Rückschulquote haben. Pädagogische Fachkräfte begleiten die Schüler und befähigen sie, ihr Leben später in die eigenen Hände zu nehmen und Eigenständigkeit in einem Beruf zu erlangen. Das ist die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben und aktive Teilhabe am Gesellschaftsleben.
Wir alle - wohlgemerkt: wir alle - wollen den Wandel unseres Schulsystems zur Inklusion. Es ist eine Selbstverständlichkeit - das wurde vorhin schon erwähnt -, dass mit den Schulträgern und den Schulleitern, den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen dazu Gespräche zu führen sind.
Denn es sind finanzielle Mittel bereitzustellen, und es ist ein Handlungsplan zur Weiterentwicklung unserer Förderschulen zu - sage ich mal - Förderzentren - manche sprechen auch von Kompetenzzentren - zu erarbeiten. Natürlich ist auch ein Netzwerk zwischen den Förderschulen und den allgemeinbildenden Schulen zu erarbeiten.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die CDU-Fraktion orientiert sich bei ihrem Handlungsplan an folgenden Schwerpunkten: Die personellen Voraussetzungen für einen inklusiven Unterricht sind durch eine gezielte Aus- und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte zu schaffen. Integrationspädagogik ist als Pflichtmodul in die Ausbildung von Pädagogen und in den Erziehungsberufen aufzunehmen. An unseren Schulen muss über entsprechende bauliche Maßnahmen nachgedacht
werden, und die Unterrichtsmedien sind mit den Bedürfnissen unserer behinderten Schüler abzustimmen. Wir wollen es den Eltern von Kindern mit Behinderungen künftig ermöglichen, zu wählen, ob ihr Kind eine Förderschule oder eine allgemeinbildende Schule besuchen soll.
Wir dürfen aber bei all diesen Veränderungen im Schulsystem auch nicht die Förderung der Hochbegabten und der Kinder mit Migrationshintergrund aus den Augen verlieren.
Ich will noch kurz darauf hinweisen - meine Redezeit ist gleich vorbei -, dass viele Planungen schon Realität geworden und umgesetzt worden sind.
Letzte Woche Freitag hat das Kultusministerium im Kultusausschuss Stellung dazu genommen, welche Maßnahmen schon umgesetzt worden sind. Zum Beispiel gibt es seit dem 1. August dieses Jahres ein Seminar mit der Fachrichtung „Hören“ als Ausbildungsschwerpunkt - ein Seminar mit der Fachrichtung „Sehen“ wird folgen. Ein weiteres Ziel wird die Stärkung und Ausweitung der Kompetenzen der Förderschulkräfte im Bereich der Förderung der Schülerinnen und Schüler sowie die Nutzung dieser Spezialisierung in allen Schulformen sein. Vorhin wurde hier ein Aktionsplan angesprochen. Auch dieser ist in Vorbereitung. Das alles haben Sie schon gehört.
Das heißt, in Niedersachsen ist schon in erheblichem Umfang Vorarbeit geleistet worden. In Niedersachsen liegen der sonderpädagogischen Förderung die Prinzipien Pluralität der Förderorte und Vielfalt der Organisationsformen der sonderpädagogischen Förderung zugrunde - kurz: das RIK. Dieses Konzept ist an vielen Schulorten bereits Realität und erfreut sich großer Akzeptanz bei allen Beteiligten. Das sind die Grundlagen, auf denen wir die in der Behindertenrechtskonvention festgeschriebenen Rechte der Menschen mit Behinderungen in unserem Lande umsetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf dem Weg unseres Bildungssystems hin zu einem System der inklusiven Bildung steht für unsere Fraktion immer das Wohl der Kinder im Vordergrund. Der Wandel unseres Schulsystems zu einem System der inklusiven Bildung erfordert daher professionelles Handeln. Eine einfache Änderung bestehender Sätze, wie es vorhin vor allem von den Grünen wieder dargestellt wurde, führt sicherlich nicht zum Ziel.
Selbstverständlich muss dieser Wandel auch in den Köpfen der Menschen stattfinden.
Zum Schluss möchte ich noch sagen, dass die Forderungen und Erwartungen der SPD gar nicht so weit von denen der CDU entfernt liegen. Ich denke, dass wir im Ausschuss einvernehmlich darüber diskutieren werden. Vielleicht können wir uns ja auf eine gemeinsame Beschlussempfehlung verständigen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Korter, Fälle, wie Sie sie vorhin aufgezeigt haben, wird es immer geben. Das ist klar.
- Lassen Sie mich einmal ausreden! - Ich habe gesagt: Wir haben exzellente Förderschulen. Das hat nichts mit den Fällen zu tun, die hier aufgezeigt worden sind. Die gibt es natürlich trotzdem. Ich habe deutlich gesagt, dass wir die Verpflichtung zur Inklusion umzusetzen haben. Diese werden wir in Niedersachsen selbstverständlich gesetzlich umsetzen.
Nun komme ich zu Ihnen, Frau Heiligenstadt. Ich habe gesagt - wenn Sie genau hingehört haben, dann haben Sie das auch gehört -: Wir wollen die Möglichkeit schaffen, dass Eltern von Kindern mit Behinderungen künftig wählen können, auf welche Schule sie ihr Kind schicken wollen. Vor diesem Hintergrund ist doch klar, dass wir ein Gesetz ändern werden. Alles andere wird sich finden.
Ich möchte noch etwas hinzufügen: Die Mitglieder des Kultusausschusses waren gemeinsam in Tirol. In Tirol wird seit 30 Jahren Inklusion betrieben. Dort gab es niemals Förderschulen in einer Qualität wie in Niedersachsen. Und auch nach 30 Jahren ist dort der Prozess noch nicht abgeschlossen. Ich habe in Tirol mindestens fünfmal gefragt, wo die Kinder bleiben, wenn sie die Schulen verlassen. Die Antwort war, dass 80 % der Kinder dort auf den Bauernhöfen bleiben. Das gibt es in Niedersachsen nicht mehr. Wir wollen, dass die Kin
der eine qualifizierte Ausbildung bzw. einen qualifizierten Schulabschluss bekommen.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Weiterentwicklung aller berufsbildenden Schulen zu regionalen Kompetenzzentren ist ein weiterer zentraler Baustein, mit dem wir die Zukunfts- und Innovationsfähigkeit unseres Bildungswesens in Niedersachsen ausbauen. Aus diesem Grunde haben sich die Fraktionen der CDU, der FDP, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen darauf verständigt, einen gemeinsamen Entschließungsantrag an den Landtag zu formulieren.
Meine Damen und Herren, die Qualität der Ausbildung und Weiterqualifizierung in Niedersachsen werden wir jetzt mit wirkungsvollen Maßnahmen flankieren und ausbauen. Daher werden wir unsere Schulen zu modernen regionalen Dienstleistungs- und Qualifizierungszentren der beruflichen Bildung fortentwickeln.
Mit dem Schulversuch ProReKo haben wir an 19 Schulstandorten bei 14 Schulträgern 5 Jahre lang repräsentative Erfahrungen gesammelt. Die aus diesem Modellversuch gewonnenen positiven Projektergebnisse lassen sich auf ganz Niedersachsen übertragen.
Der Projektbericht dokumentiert dies eindeutig und gibt pragmatische Transferempfehlungen für eine landesweite Übertragung des Modellversuchs auf alle berufsbildenden Schulen. Die landesweite Weiterentwicklung aller berufsbildenden Schulen zu regionalen Kompetenzzentren ist ein Schritt in die richtige Richtung. Unsere berufsbildenden Schulen werden zukünftig noch intensiver mit der Wirtschaft vor Ort zusammenarbeiten.
Diese enge Verzahnung und Kooperation mit den regionalen Ausbildungsbetrieben und Arbeitgebern wird es ermöglichen, zeitnah und effizient auf die sich stetig wandelnde Bildungs- und Ausbildungsnachfrage aus der Wirtschaft zu reagieren, natürlich unter Beteiligung der Schulträger. „Zeitnah“ bedeutet, den sich verändernden Anforderungen unmittelbar zu folgen - Aktion anstelle von Reaktion -, damit das Produkt „berufliche Bildung“ marktfähig, d. h. vor allem arbeitsmarktfähig, ist und bleibt. Wir bieten damit nicht nur Ausbildung von der Stange an; es wird maßgeschneidert.
Auch mit Blick auf die aus dem demografischen Wandel resultierenden zukünftigen Herausforderungen für Arbeit und Beschäftigung ist die Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen erforderlich. Vor diesem Hintergrund gilt es zum einen, das künftige Fachkräftepotenzial unserer jungen Nachwuchskräfte voll auszuschöpfen.
Zum anderen werden die im Arbeitsleben stehenden Fachkräfte ihre Qualifikationen und Kompetenzen kontinuierlich an die sich verändernden wirtschaftlichen und technologischen Anforderungen anpassen. Das bedingt einen Prozess des lebenslangen Lernens, der durch die berufsbildenden Schulen zu unterstützen und zu begleiten ist.
Meine Damen und Herren, mit einem qualitativ hochwertigen und auf die jeweilige Region abgestimmten Ausbildungsangebot integrieren wir die Menschen und verhindern Ausgrenzung. Keine Ausbildung ohne Abschluss! Kein Abschluss ohne Anschluss! Kein Ausbildungsgang darf in einer Sackgasse enden!
Das sind Ziele, die uns im Interesse der Schülerinnen und Schüler wichtig sind. Die berufsbildenden Schulen leisten damit einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur Struktur-, Beschäftigungs- und Regionalpolitik.
Damit diese Ziele erreicht werden, sind den berufsbildenden Schulen größere Handlungs- und Gestaltungsspielräume einzuräumen. Die Schulen werden künftig in einem viel stärkeren Maße als bisher eigenverantwortlich entscheiden und handeln. Dazu sieht der Entschließungsantrag folgende wichtige Schritte vor - ich möchte nur einige nennen -: Übertragung der vollen Budgetverantwortlichkeit für die Landesmittel und der Stellen auf die berufsbildenden Schulen, eigenverantwortliches Personalmanagement und - wichtig - Entlastung der Schulleitungen durch Verwaltungskräfte, Steuerung über Ziele und Zielvereinbarungen.
Meine Damen und Herren, ich habe nur die wichtigsten Bausteine, Maßnahmen und Instrumente genannt, mit denen sich die berufsbildenden Schulen zu kundenorientierten regionalen Kompetenzzentren weiterentwickeln werden. Selbstverständlich wird dabei die Qualitätsentwicklung des Kernprozesses Unterricht ein besonderer Schwerpunkt sein. Denn Unterricht ist und bleibt der Primärauftrag der Schulen, und Unterrichtsqualität ist die Grundlage für erfolgreiche Abschlüsse der Schülerinnen und Schüler einer jeden Schule und natürlich auch für zufriedene Absolventen.
Niedersachsen hat mit dem Schulversuch ProReKo einen Meilenstein auf dem Weg der Modernisierung der berufsbildenden Schulen gesetzt.
Unser Land darf an diesem Punkt nicht innehalten und abwarten. ProReKo hat den Praxistest erfolgreich bestanden. Es ist deshalb jetzt unsere Aufgabe, die in diesem Projekt gewonnenen positiven Erfahrungen auf alle berufsbildenden Schulen zu übertragen.
Zum Abschluss möchte ich ein geflügeltes Wort der letzten Monate etwas abwandeln: Bildung für alle ist die Grundlage des Wohlstands für alle. Bildung vermittelt den Menschen Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft. Eine gute, qualifizierte Ausbildung schützt erwiesenermaßen vor Arbeitslosigkeit und gibt Sicherheit und Perspektiven. Der Wandel der berufsbildenden Schulen in Niedersachsen zu ProReKo-Schulen, zu modernen regionalen Dienstleistungszentren, ist damit ein
weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg in unser Zukunftsland Niedersachsen.
Ich bedanke mich für Ihr Interesse.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, wie gehen andere Bundesländer mit dieser Situation um, z. B. unser Nachbarland Nordrhein-Westfalen?
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE hat am 17. März eine Große Anfrage zum Thema „Schule muss man sich leisten können“ an die Landesregierung gestellt. Zunächst einmal wird da aus § 54 des Niedersächsischen Schulgesetzes zitiert. Darin sind u. a. das Recht der Schülerinnen und Schüler auf Bildung, eine gesicherte Unterrichtsversorgung sowie die Förderung benachteiligter und hochbegabter Kinder festgeschrieben. Festgeschrieben ist auch, dass an den öffentlichen Schulen in Niedersachsen die Schulgeldfreiheit die Regel ist.
In einem 90 Fragen umfassenden Katalog wurden umfangreiche Erhebungen zum Sachstand und zu den Kosten des Schulwesens in Niedersachsen abgefragt. Sicherlich wird es möglich sein, mithilfe
der damit gewonnenen Daten ein exaktes Bild von unserer Schulsituation zu erhalten.
Mir stellt sich an dieser Stelle trotzdem die Frage: Wozu das alles?
Ist das Einheizen hier nicht teurer als das Backen?
Aktueller Hintergrund Ihrer Anfrage ist u. a. eine Empfehlung der OECD. Insbesondere wird hier der Policy Brief No. 13 genannt, sinnigerweise mit dem Titel - zu Deutsch - „Die politische Durchführbarkeit von Anordnungen“. In diesem Handlungsvorschlag wird den Mitgliedstaaten eine allmähliche marktliche Erschließung des Bildungsbereiches nahegelegt, mit der Intention, Einsparungen im Haushalt zu erzielen. Mehr ist in diesem Schriftsatz nicht zu erkennen.
Der von der Linken ausgearbeitete Fragenkatalog setzt sich meines Erachtens mit den Randbereichen des Bildungswesens auseinander:
Was kostet Schülerbeförderung? - Das haben wir gerade gehört; für Sie ist das alles wichtig.
Was geben wir pro Schüler für unser Schulsystem aus? Was kostet das Mittagessen? Ist es nun billiger, ein Lehrbuch zu leihen oder eines zu kaufen? - Es geht bis hin zu der Frage, wie finanziell benachteiligte Familien die finanziellen Belastungen tragen sollen.