Protokoll der Sitzung vom 09.12.2008

Zugestimmt haben im Rahmen der abschließenden Beratungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen die Fraktionen von CDU und FDP, SPD und DIE LINKE einer noch kurzfristig eingebrachten Änderung des Haushaltsgesetzes in § 4 Abs. 1. Sie sieht die Bereitstellung eines Rahmens für Bürgschaften und Garantien für die NORD/LB bis zur Höhe von 8,35 Milliarden Euro - ausdrücklich benannt als aus Wettbewerbsgründen im Zuge der übrigen Stützungsaktionen für Banken - vor. Dagegen haben die Grünen gestimmt.

Gegenstand der Beratungen waren im Zusammenhang mit der allgemeinen Debatte der Regierungsentwurf und die sogenannte politische Liste von CDU und FDP, die gemeinsam einen Änderungsantrag vorgelegt hatten. Die technische Liste ist wie in den Jahren zuvor in den Antrag der Regierungskoalition eingearbeitet worden.

Die Vertreter der Koalitionsfraktionen wiesen darauf hin, dass der Änderungsvorschlag ein Volumen von rund 53,7 Millionen Euro enthalte. Der Änderungsantrag sei in Mehrausgaben und Mindereinnahmen durch die im Jahr nicht abgeflossenen Mittel aus der Finanzierung des Tiefwasserhafens, beim Digitalfunk sowie aufgrund geringerer Zinsausgaben gedeckt. Sie wiesen ferner darauf hin, dass in dem Änderungsantrag noch keine Veränderungen der Haushaltspolitik enthalten seien, die das Konjunkturprogramm des Bundes beträfen. Es sei noch nicht veranschlagungsreif und deshalb auch nicht darstellbar. Wie das in Niedersachsen künftig aussehen könne, blieb offen. Aufgenommen seien allerdings einige Punkte, etwa im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabenförderung, sodass in bestimmten Bereichen eine Gegenfinanzierung vorgenommen werden könne, die im Falle des Falles notwendig würde. Zu dem Antrag gehöre ein Stellenhebungsmodell mit einem Volumen von 1,7 Millionen Euro. Damit könnten im Jahr

2009 fast 500 Stellen in den einzelnen Ressorts angehoben werden. Auf eine Darstellung der Einzelpositionen möchte ich hier aus Zeitgründen verzichten. Die umfangreichen Empfehlungen liegen Ihnen im Änderungsantrag der Regierungskoalition vor.

Die Vertreter der Koalitionsfraktionen hoben insbesondere hervor, dass die Nettokreditaufnahme zum siebenten Mal in Folge gesenkt werde. Sie betonten, dass es nach wie vor das Ziel bleibe, für 2010 einen Haushalt ohne zusätzliche neue Schulden aufstellen zu wollen - und dies im Bewusstsein der derzeitigen Wirtschaftslage. Es sei ein großer Erfolg der Landesregierung, die Kreditfinanzierungsquote von 12,8 % im Jahr 2003 auf 1 % gesenkt zu haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

- Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will nur darauf hinweisen, dass ich hier nicht eine Rede für die CDU und die FDP halte. Vielmehr gebe ich hier einen Bericht über die Ausschussberatungen. Wenn die Oppositionsfraktionen bei den Darstellungen ihrer Beiträge auch klatschen, haben wir eine vorweggenommene Debatte.

Ich komme nun auf die Beiträge der drei Oppositionsfraktionen zu sprechen.

Der Vertreter der Fraktion DIE LINKE wies darauf hin, dass es angesichts der derzeitigen Lage aus Sicht seiner Fraktion notwendig sei, einen Haushalt zur Lösung der dringenden sozialen Probleme und Bildungsprobleme des Landes in Verbindung mit präventiven Maßnahmen zur Abwendung der herannahenden Wirtschaftskrise aufzustellen. Gemessen an diesen Anforderungen seien die Änderungsvorschläge der Regierungskoalition wie auch schon der vorgelegte Haushaltsentwurf der Landesregierung bei Weitem unzureichend. Das ändere nichts daran, dass einige der vorgeschlagenen Änderungen von den Linken mit großem Wohlwollen und mit großer Hochachtung registriert würden. Offensichtlich habe die Koalition auf den außerparlamentarischen Druck vor allem der Bevölkerungsgruppen reagiert, die sich in der letzten Zeit öffentlich und deutlich für ihre Interessen engagiert hätten. Das ändere allerdings nichts daran, dass keine angemessene Antwort auf die sozialen Probleme und den Bedarf beim Ausbau des Bildungswesens in unserem Land erkennbar sei. Vor allem gebe es - das sei der Hauptkritikpunkt an den Änderungsvorschlägen der Koalitionsfraktionen - so etwas wie eine Schreckstarre gegenüber der Wirtschaftskrise.

Die Vertreter der SPD-Fraktion wiesen darauf hin, dass die Koalitionsfraktionen ihren Änderungsantrag unter der Überschrift Schwerpunktsetzung vorgestellt hätten. Dieser Anspruch werde aus Sicht der SPD aber in keiner Weise erfüllt. Der Änderungsantrag ziehe schließlich nur Änderungen in der Größenordnung von 1 % des gesamten Haushaltsvolumens nach sich. Die SPD stellte fest, dass sowohl der Landesregierung als auch den Regierungsfraktionen der Mut fehle, eigene Prioritäten zu setzen. Es fehlten vor allem niedersächsische Initiativen gegen die Krise und gegen die Rezession. Die Kurskorrektur bei der frühkindlichen Erziehung sei darüber hinaus ein Eingeständnis dafür, dass die Landesregierung in diesem Bereich nicht sachgerecht reagiert habe. Die SPD kündigte an, dass sie zur Schlussberatung einen eigenen Antrag vorlegen werde, der Schwerpunkte insbesondere bei der Bekämpfung des Investitionsstaus im Bereich der regenerativen Energien und bei zusätzlichen Initiativen in der Bildungspolitik und für die Landesbediensteten setzen wolle.

Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass seine Fraktion schon bei Vorlage des Entwurfs zu der Bewertung gekommen sei, dass von der Landesregierung nach einer durchaus von Reformen und Veränderungen geprägten ersten Wahlperiode jetzt offensichtlich eine Sabbatzeit eingelegt werde. Die Hoffnung, dass die Regierungskoalition den Haushaltsentwurf deutlich verändern würde, werde enttäuscht. Flickwerk sei das Ergebnis. Nach Einschätzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hätten wir es gegenwärtig mit drei großen Krisen zu tun. Zum einen sei es die Finanzkrise mit den negativen Folgen für die Wirtschaft. Des Weiteren befinde sich das Land in einer Bildungsmisere. Schließlich sei auch der Kampf gegen den Klimawandel dadurch, dass er ein wenig aus den Schlagzeilen geraten sei, nicht geringer geworden.

(Zustimmung von Miriam Staudte [GRÜNE])

Auch die Grünen kündigten an, dass sie mit einem Änderungsantrag die Diskussion hier im Detail beleben wollten.

Zum Abstimmungsverhalten zu den Einzelplänen ist Folgendes festzustellen. Die Einzelpläne des Staatsgerichtshofes und des Landesrechnungshofs sowie der Einzelplan des Landtages sind einstimmig beschlossen worden. Alle übrigen Einzelpläne sind mit der Mehrheit der Fraktionen von

CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD, der Grünen und der Linken beschlossen worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte Sie für damit einverstanden, dass ich Ihnen den Verlauf der Beratungen über das Haushaltsgesetz und das Haushaltsbegleitgesetz in Gänze, so wie der Bericht es vorsieht, nicht vortrage. Ich werde den Bericht in schriftlicher Form aber ergänzend zu dem, was ich hier ausführe, zu Protokoll geben.

Der wichtigste Punkt im Haushaltsgesetz - das will ich hier so ausdeuten - ist die Änderung des § 4 Abs. 1. Es geht dort letztlich um die Erhöhung des Ermächtigungsrahmens für Bürgschaften und Garantien für die NORD/LB. Der Ermächtigungsrahmen musste im Haushaltsgesetz von 1,835 Milliarden Euro auf 2,135 Milliarden Euro erhöht werden. Dahinter steht die Absicht, gemeinsam mit Sachsen-Anhalt dafür zu sorgen, dass der NORD/LB für das Jahr 2009 Bürgschaften und Garantien in Höhe von insgesamt 10 Milliarden Euro bereitgestellt werden können. Die entsprechende Summe für Niedersachsen wird im Haushaltsgesetz auch dargestellt. Das habe ich bereits deutlich gemacht.

Zum Haushaltsbegleitgesetz will ich zusammenfassend Folgendes sagen. Die Änderungsanträge, die dort Auswirkungen haben, betreffen insbesondere das Abgeordnetengesetz, das Finanzausgleichsgesetz und letztlich auch das Glücksspielgesetz. Beim Glücksspielgesetz sind die Lottostiftung, die Stiftung Niedersachsen mit dem ihr übertragenen neuen Förderbereich Kunst und Kultur und die Umweltstiftung betroffen. Ferner ist die Änderung des Brandschutzgesetzes zu erwähnen.

Alle Gesetze, die hier zur Debatte standen, sind in folgender Mehrheitskonstellation verabschiedet worden. Die Regierungskoalition hat alle Änderungen positiv beschieden. Die Oppositionsfraktionen haben bei allen Gesetzesänderungen und Gesetzesvorschlägen dagegen gestimmt.

In der Schlussformel darf ich Ihnen aus der Sicht des Haushaltsausschusses empfehlen, den Haushalt mit seinen Änderungen zu beschließen.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall)

(Zu Protokoll:)

Ich komme nun zum Haushaltsgesetz. Die Empfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum § 1 enthält die übliche Maßgabe.

Die Änderung des § 4 Abs. 1 dient der Erhöhung des Ermächtigungsrahmens für Bürgschaften und Garantien von 1,835 Milliarden Euro auf 2,135 Milliarden Euro. Der neue Absatz 4 soll es ermöglichen, dass die beiden Bundesländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt als Miteigentümer der Norddeutschen Landesbank im Jahr 2009 10 Milliarden Euro an Garantien zur Verfügung stellen können. Der niedersächsische Anteil entspricht dem Beteiligungsverhältnis der beiden Länder an der Norddeutschen Landesbank. Wie der Finanzminister dem Haushaltsausschuss erläuterte, sei für den Landeshaushalt eine Belastung nicht zu erwarten, weil die von den Garantien abgedeckten NORD/LB-Verbindlichkeiten schon durch die Bank selbst umfassend abgesichert seien. Es gehe ausschließlich darum, Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, die durch das Rettungspaket des Bundes sowie vergleichbare Maßnahmen in anderen Staaten auf dem Bankenmarkt entstanden seien. Die Übernahme der Garantien soll nicht von der Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen abhängig gemacht werden. Vertreter der Fraktionen der CDU, FDP, SPD und DIE LINKE stimmten dieser Regelung zu. Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach sich dagegen aus. Seiner Ansicht nach werde durch die Hintertür eine Staatshaftung eingeführt.

Die vorgeschlagene Änderung in § 10 soll die Vereinnahmung auch von Sachkostenzuschüssen als Absetzung von der Ausgabe durch das Integrationsamt zur Einstellung schwerbehinderter Menschen ermöglichen. Die Streichung des § 11 ist eine Folgeänderung der im Haushaltsbegleitgesetz enthaltenen Änderung zur Feuerschutzsteuer. Die im Übrigen empfohlenen Änderungen zum Haushaltsgesetz sind redaktioneller Art.

Zu erwähnen ist noch, dass die in die Beratung einbezogene Eingabe des Landkreises Ammerland, die auf zusätzliche Haushaltsmittel für die Radwege- und Straßensanierung des Landes abzielt, durch die Annahme des Landeshaushalts für erledigt erklärt werden soll.

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses zum Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2009 wurde mit den Stimmen der Vertreter der Fraktion der CDU, des Vertreters der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD, des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Vertreters der Fraktion DIE LINKE beschlossen.

Nun zum Haushaltsbegleitgesetz: Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ist im Laufe der Haushaltsberatungen an einigen Stellen geändert und um einige Vorschriften ergänzt worden. Die Ergänzungen gehen zurück auf Vorschläge der Regierungsfraktionen, die in der Vorlage 3 enthalten sind. Diese Änderungen haben den mitberatenden Ausschüssen noch nicht vorgelegen.

Zunächst einige kurze Erläuterungen zum neu eingefügten Artikel 0/1, der eine Änderung des Abgeordnetengesetzes zum Inhalt hat: Mit dieser Änderung soll die Berechnungsgrundlage für die Höchstzahl der entschädigungspflichtigen Fraktionssitzungen vom Kalendervierteljahr auf das Kalenderjahr umgestellt werden. Die Gesamtzahl der innerhalb eines Kalenderjahres durchführbaren entschädigungspflichtigen Fraktionssitzungen bleibt unverändert. Die Neuregelung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Bedarf der Fraktionen, Sitzungen abzuhalten, im Jahresverlauf unterschiedlich sein kann.

Artikel 1, der eine Änderung des Finanzausgleichgesetzes zum Inhalt hat, ist ergänzt worden. Die vom Ausschuss neu aufgenommenen Regelungen haben ihre Ursache in den Vereinbarungen über die Finanzierung des Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Danach erhalten die Länder vom Bund einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer. Um diese Erhöhung nicht in den Finanzausgleich einfließen zu lassen, sondern gezielt für die Förderung von Kindern einsetzen zu können, muss der Erhöhungsbetrag der sogenannten Steuerverbundmasse entnommen werden. Diesem Zweck dienen die vorgeschlagenen Änderungen.

Ich komme nun zu den neu ins Haushaltsbegleitgesetz eingefügten Artikeln 2/1 und 2/2, die beide auf dem erwähnten Änderungsvorschlag der Fraktionen von CDU und FDP in Vorlage 3 beruhen.

In Artikel 2/1 geht es um eine Änderung des Glücksspielgesetzes, mit der eine klarere Aufgabenverteilung zwischen den drei niedersächsischen Stiftungen angestrebt wird. Erreicht werden soll das durch eine genauere Abgrenzung der Förderzwecke für die nach dem Glücksspielgesetz zu verteilenden Mittel aus den Glücksspielabgaben. Damit sollen Verwaltungskosten eingespart und die Förderungspraxis verbessert werden. Die Änderungen bewirken eine Erhöhung der auf die drei Stiftungen insgesamt entfallenden Mittel um etwa

5 % und belasten den Landeshaushalt mit jährlich knapp 500 000 Euro.

Die Lottostiftung erhält künftig die Mittel für die neuen Fördergebiete des Sports und der Integration. Damit ist die Hoffnung auf eine Zusammenarbeit der Lottostiftung mit dem Landessportbund und dessen Sportstiftung verbunden; der Landessportbund hat insoweit bereits sein Interesse kundgetan.

Der Bereich der Kunst und Kultur soll hingegen von der Lottostiftung auf die Stiftung Niedersachsen übergehen. Der Änderungsantrag der Fraktionen hebt insoweit die Förderung kleiner Theaterprojekte und der örtlichen Soziokultur als Förderziele hervor; der Ausschuss schlägt allerdings vor, daneben auch die hauptsächlich von der Stiftung Niedersachsen geförderten Gebiete - Wissenschaft, Forschung und Bildung - in § 20 Abs. 2 des Glücksspielgesetzes mit aufzunehmen.

Die Umweltstiftung soll die ihr zufließenden Mittel hingegen für die Bereiche des Umweltschutzes und des Naturschutzes, aber auch für die Entwicklungshilfe und den Denkmalschutz verwenden.

Im Übrigen schlägt der Ausschuss zu Artikel 2/1 lediglich vor, in § 14 des Glücksspielgesetzes die Bezugnahmen auf die Zweckbestimmungen und die Verfahrensvorschriften des § 20 für die drei Stiftungen jeweils genauer zu fassen.

Artikel 2/2 enthält eine Änderung des Brandschutzgesetzes, durch die sich eine in den Vorjahren im Haushaltsgesetz getroffene Regelung erübrigt. Bisher wurde regelmäßig im Haushaltsgesetz der Anteil der Kommunen bzw. des Landes an der Feuerschutzsteuer festgelegt. Diese Anteile entsprachen jeweils dem im Brandschutzgesetz genannten Mindestanteil für das Land von 25 % und dem Höchstanteil für die Kommunen von 75 %. Mit der Änderung erfolgt eine Festlegung der Anteile in der bisherigen Höhe im Fachgesetz.

Mit den Artikeln 3 und 4 sollen zwei landesrechtliche Fördergesetze geändert werden. Die Regelungen betreffen aber lediglich die Refinanzierungsseite der Förderung, also den Rückfluss der Fördermittel. Die hier erforderlichen Anpassungen hängen damit zusammen, dass die Zuständigkeiten für die Finanzierung der Förderprogramme in der Vergangenheit auf andere Stellen verlagert worden sind. Die hierzu vom Ausschuss vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen sollen die Rechtsverhältnisse und die Trägerwechsel genau

er abbilden und damit den Regelungsinhalt deutlicher machen.

Danke schön, Herr Aller. - Wir beginnen die Haushaltsberatungen für das Jahr 2009. Ich rufe auf den Punkt

Allgemeinpolitische Debatte (über Regierungs- und Haushaltspolitik)

Von der SPD-Fraktion hat sich Herr Kollege Jüttner zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jeder kehrt vor seiner Tür und sauber ist das Wohnquartier. Das ist einer der Lieblingssätze des gegenwärtigen Niedersächsischen Ministerpräsidenten. Ich finde, das ist ein schönes Bild, weil es dokumentiert, dass jeder dort, wo er politische Verantwortung trägt, dieser auch gerecht werden muss. Wenn das alle tun, gibt es ein stimmiges Gesamtergebnis. Das ist wirklich ein schönes Bild.

In welcher Lage befinden wir uns gegenwärtig? - Deutschland rutscht in die Krise. Alle reagieren. Die Bundesregierung erarbeitet ein Programm mit konjunkturbelebenden Maßnahmen. Man muss diesem Programm nicht in allen Facetten zustimmen, und dem einen oder anderen ist es zu gering ausgefallen. Dieses Programm zeigt aber, dass reagiert wird. Es zeigt, dass es Handlungsbedarf gibt.

Die EU-Kommission hat Ende November angeregt, ein 200-Milliarden-Programm zur konjunkturellen Belebung auf den Weg zu bringen. Der Sachverständigenrat hat, nachdem er über Jahre eine sehr strikte Konsolidierungspolitik angemahnt hat, umgeschaltet und verlangt von der Politik antizyklisches Verhalten, weil der Sachverständigenrat genauso wie sämtliche Wirtschaftsjournalisten - ob nun vom Handelsblatt, der Financial Times Deutschland oder der Wirtschaftswoche - der Meinung ist, dass wir gegenwärtig in einer ganz außergewöhnlichen Situation sind und das normale politische „Weiter so“ in dieser Situation unangemessen ist.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Andere Staaten, andere Länder in Deutschland - alle ziehen erste Konsequenzen. Auch wir wissen: Das Ende ist nicht abzusehen. Es ist nicht klar, ob das, was gegenwärtig gemacht wird, reicht und wie tief der Einschnitt ist. Aber eines ist allen klar, meine Damen und Herren: Nichts tun ist auf jeden Fall das Falsche!

(Beifall bei der SPD)

Herr Möllring, es ist gerade einmal drei Wochen her, da haben Sie hier die Gelegenheit gehabt, im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise Ihre Einschätzung vorzutragen.