Sie haben als zuständiger Minister genauso wie Ihr Kollege Schünemann eklatant gegen das von mir zitierte Minimierungsverbot verstoßen.
dergestalt, dass Sie den Vorwurf „Angst schüren“ als „Angst spüren“ aussprechen. In der Tat, ich sage Ihnen, wie ich die Angst spüre, wenn diese Dinge bei mir vor dem Haus stehen. Das geht im Wendland vielen Menschen an dieser Strecke so. Ich erwarte von Ihnen und anderen Rednern hier keine Kampfrhetorik,
sondern Respekt vor diesen Menschen im Wendland. Ich erwarte, dass die zuständigen Behörden in den demokratisch gewählten Ausschuss Atomanlagen kommen und dort die Fragen, die Stefan Wenzel und ich gestellt haben, klären.
Herr Minister, beschäftigen Sie sich bitte einmal mit den Falltests! Realistische Szenarien - man kann sich durchaus vorstellen, dass ein Originalbehälter von einer Brücke auf ein felsiges Fundament fällt - werden nur im Modell getestet, im Maßstab 1 : 3.
Herr Bäumer, Sie haben hier ein Szenario aufgestellt. Ich will Ihnen Folgendes sagen: Sie als Katholik können sich einmal beim evangelisch-lutherischen Kirchenkreis informieren. Ich weiß nicht, ob Sie es tun werden. - Herr Biallas, das gilt auch für Sie als Pastor.
(Hans-Christian Biallas [CDU]: Nein, für mich gilt so etwas nicht! Legen Sie doch ein bisschen Sachverstand an den Tag!)
Ich schenke Ihnen gerne eine Broschüre, in der der evangelisch-lutherische Kirchenkreis diese Dinge beschreibt, damit Sie endlich einmal merken, was dort eigentlich passiert.
Meine Damen und Herren, wen wundert es vor dem Hintergrund dieser Missachtung sowohl der Menschen als auch der Gremien denn noch, wenn Bauern und Ärzte ihre Arme in einer Betonpyramide verankern und sich der todbringenden Fracht quer in den Weg legen? - Da halte ich es, mit Verlaub, mit dem Wort eines Leserbriefschreibers unserer EJZ: Lieber den Arm im Beton als Beton im Kopf.
Meine Damen und Herren, zu Tagesordnungspunkt 1 e gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Besprechung. Damit sind wir am Ende der Aktuellen Stunde.
8. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 16/710 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/745 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/746 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/747
Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Freitag, dem 12. Dezember zu beraten. Ich halte das Haus für damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 8. Eingabenübersicht in der Drs. 16/710 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. - Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse über die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, abstimmen. Wer ihnen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wir setzen unsere Tagesordnung pünktlich mit den Tagesordnungspunkten 3 bis 5 fort, die ich vereinbarungsgemäß zusammen aufrufe:
Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009 - HG 2009 -) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/375 - Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/682 bis 16/696 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/717 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/727 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/728 - dazu gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GO LT: Niedersachsen mit einem Zukunftshaushalt für schwierige Zeiten fit machen - Grüne Konzepte bis 2013 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/702 - Niedersachsens wirtschaftspolitischer Interventionsplan nach der Bankenkrise - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/703 - Mit Europa-Millionen gegen die Krise - Niedersächsisches „Beschleunigungsprogramm“ für Strukturhilfen bis 2013 auflegen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/707 - Jetzt mit dem Haushalt 2009 Impulse setzen für die Krisenprävention in Niedersachsen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/736 - 9. Übersicht über Beschlussempfehlungen von Ausschüssen des Niedersächsischen Landtages zu Eingaben - Drs. 16/726
Zweite Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2009 - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/430 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/674
Einzige (abschließende) Beratung: Mehr Personal für die niedersächsische Justiz! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/194 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/712
Die Beschlussempfehlung zum Entwurf des Haushaltsgesetzes - das ist Tagesordnungspunkt 3 - lautet, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Zudem empfiehlt der Haushaltsausschuss zu 14 der 15 Einzelpläne ebenfalls Änderungen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt gehören ferner die in der Drucksache 16/726 aufgeführten, sich auf den Haushalt beziehenden Eingaben, über die der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen erst nach der Sitzung des Ältestenrates beraten
hat und die daher noch nicht in der Ihnen vorliegenden Tagesordnung aufgeführt wurden. Ich halte Sie damit einverstanden, dass wir über diese Eingaben ebenfalls nach der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes beschließen, und zwar im zeitlichen Zusammenhang mit der in der Beschlussempfehlung zum Haushaltsgesetz aufgeführten Eingabe.
Zu Tagesordnungspunkt 4 weise ich drauf hin, dass die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 16/674 auf Annahme mit Änderungen lautet.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drs. 16/712 - dabei geht es um Tagesordnungspunkt 5 - lautet, den Antrag mit der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2009 für erledigt zu erklären.
Gleich wird der Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt und Finanzen einen zusammenfassenden Bericht über die Ausschussberatungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz geben.
Zu der anschließenden Beratung der beiden Gesetzentwürfe und der darin einbezogenen Anträge möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Nachdem die Fraktionen von der Möglichkeit des Umverteilens von Redezeiten gemäß § 71 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung Gebrauch gemacht haben, entnehmen Sie die jeweils geplanten Zeitkontingente bitte den Ihnen vorliegenden Redezeitentabellen. Der Ältestenrat ist davon ausgegangen, dass die Landesregierung in diesem Beratungsteil eine Redezeit von insgesamt 20 Minuten nicht überschreitet.
- Wenn etwas mehr Ruhe eingekehrt ist - darum bitte ich doch sehr höflich -, erteile ich jetzt Herrn Aller für die Erstattung des mündlichen Berichts das Wort.
Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2009 und zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2009
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gebe den mündlichen Bericht über die Beratungen zum Haushalt 2009 und zum Haushaltsbegleitgesetz nach den Beratungen im Haushaltsausschuss ab. Die Beratungsgegenstände, auf die sich mein Bericht bezieht, sind von der Frau Präsidentin bereits genannt worden. Ich möchte darauf hinweisen, dass der mündliche Bericht, den ich hier jetzt abgebe, ohne die Berücksichtigung der Änderungsanträge, die von den Oppositionsfraktionen vorgelegt worden sind, abgegeben werden muss, weil diese erst zur heutigen Beratung beigebracht worden sind.
Bevor ich zu meinem Bericht im Einzelnen komme, möchte ich all denen herzlich danken, die es uns Abgeordneten leicht gemacht haben, die Beratungen in den Fachausschüssen und im Haushaltsausschuss sachlich, fachlich und vor allen Dingen auch im zeitlichen Rahmen so zu bearbeiten, dass wir heute zu einer Beschlussfassung kommen können.
Das gilt namentlich für die Vertreterinnen und Vertreter der Regierung, das gilt aber vor allem für den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und für den Stenografischen Dienst und die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung.
Festzuhalten ist, dass die Beratungen des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsbegleitgesetzes, aber auch der mittelfristigen Finanzplanung bis zur letzten Sitzung des Haushaltsausschusses unter den Auswirkungen und Einwirkungen der Finanzmarktkrise gelitten haben - gelitten insofern, als wir noch in der letzten Sitzung - aktuell - Beschlüsse haben fassen und haben korrigieren müssen, weil sie so dringlich geworden sind. Die Landesregierung hatte ihre Entwürfe vor der aktuellen Krisensituation auf den Weg gebracht. Deshalb musste diese neue Situation in den Einzelberatungen mit verarbeitet werden.
Die Regierungskoalition von CDU und FDP legt einen Änderungsantrag mit Mehrausgaben in Höhe von knapp 54 Millionen Euro vor. Im Rahmen ihres Antrages übernahm die Regierungskoalition Anpassungen zum Regierungsentwurf als technische Liste. Sie verzichtete ausdrücklich auf wesentliche zusätzliche Ausgaben für ein sogenanntes Konjunkturprogramm. Vielmehr wolle man an
Die drei Oppositionsfraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und DIE LINKE hielten der Landesregierung dagegen vor, sie und die Regierungskoalition hätten in Kenntnis der Konsequenzen der Finanzmarktkrise und Rezession keine eigenen zusätzlichen Akzente im Haushalt 2009 und in den Folgejahren zur Dämpfung der negativen Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt vorgelegt. Die Oppositionsfraktionen kündigten bis zu den Schlussberatungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz Änderungsanträge an.
Zugestimmt haben im Rahmen der abschließenden Beratungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen die Fraktionen von CDU und FDP, SPD und DIE LINKE einer noch kurzfristig eingebrachten Änderung des Haushaltsgesetzes in § 4 Abs. 1. Sie sieht die Bereitstellung eines Rahmens für Bürgschaften und Garantien für die NORD/LB bis zur Höhe von 8,35 Milliarden Euro - ausdrücklich benannt als aus Wettbewerbsgründen im Zuge der übrigen Stützungsaktionen für Banken - vor. Dagegen haben die Grünen gestimmt.