Ich will unseren Änderungsantrag nur ganz kurz noch einmal begründen, weil nämlich heute Nachmittag - das kann ich auch dem Kollegen Briese sagen - das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Datenschutzgesetzes durchgewinkt hat. Von daher kann ich in Richtung der Oppositionsfraktionen sagen: Es hat sich seit dem Datenschutzgipfel im September eine ganze Menge bewegt.
Dieser Gesetzentwurf geht jetzt zur Beratung in die Fraktionen auf Bundesebene. Vieles von dem, was wir uns übereinstimmend auch für Niedersachsen vorgenommen haben, steht in diesem Gesetzentwurf. Zum Beispiel wird die gewerbliche Weitergabe von Daten zukünftig nur mit Zustimmung des Betroffenen möglich sein. Es gab einige Einwendungen der Wirtschaft und auch sozialer Verbände, die um ihre Spendenakquise Angst haben. Dabei wird es Ausnahmen geben. Die Wirtschaft bekommt die Möglichkeit, sich drei Jahre lang auf die geänderten Rahmenbedingungen einzustellen. Ich denke, das ist eine gute Lösung.
Für uns war darüber hinaus besonders wichtig, dass die Weitergabe von Daten für vertragsfremde Zwecke untersagt wurde. Von daher sind mit dem neuen Gesetzentwurf schon einige unserer Forderungen erfüllt.
Eine weitere Forderung der CDU war ein sogenanntes Datenaudit für die Wirtschaft, was bedeutet, dass die Unternehmen, die besonders viel für den Datenschutz tun und die rechtmäßige Verwendung bzw. Handhabung der Daten gewährleisten, ein Gütesiegel erwerben können.
Meine Damen und Herren, wegen der fortgeschrittenen Zeit will ich mich auch weiterhin recht kurz fassen. Aber ich möchte noch auf Ihren Vorwurf eingehen, dass wir das Personal für den Datenschutzbeauftragten und für den Verbraucherschutz oder für die Verbraucherzentrale nicht aufstocken. Dazu sage ich Ihnen: Sie hätten ja heute Morgen bei den Haushaltsberatungen die Möglichkeit gehabt, derartige Stellen einzufordern.
Lediglich die Grünen haben es getan. Aber auch die anderen Fraktionen hätten es tun können. Wir wollen nicht aufstocken. Wir wollen dem Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit geben, seine 18 Stellen nach eigenem Ermessen für den öffentlichen und den nicht öffentlichen Bereich zu gewichten, sodass er sich auf die Änderungen auf Bundesebene einstellen kann. Dann warten wir einmal ab, wie sich die Entwicklung in den nächsten Jahren darstellt. Dann können wir immer noch sehen, ob eine Aufstockung erforderlich ist oder nicht. Im Übrigen werden wir natürlich bei unserem Änderungsantrag bleiben.
Zu dem Redebeitrag von Frau Jahns haben wir zwei Meldungen für Kurzinterventionen. Zunächst bekommt Herr Bode das Wort, dann Frau Leuschner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann der Kollegin Jahns nur zustimmen, wenn sie sagt, dass wir im Innenausschuss mit dem Änderungsantrag das Thema hervorragend beraten und auch eine hervorragende Beschlussempfehlung, die der Sache gerecht wird, gefunden haben. Wir fordern, die Weitergabe der Daten ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Personen nicht zuzulassen. Auch das Zustandekommen eines Vertrages darf nicht zugelassen werden, wenn der Betroffene sozusagen gezwungen wird, vorher entsprechende Daten zur Verfügung zu stellen.
Ein weiterer wesentlicher Bereich, den die Kollegin Jahns angesprochen hat, ist die Tatsache, dass Daten nur verschlüsselt gespeichert werden dürfen und man auch protokollieren muss, wer Zugriff auf
die Daten hatte, damit man einen eventuellen Missbrauch tatsächlich feststellen kann. Es handelt sich ja bei den bekannt gewordenen Skandalen nicht um zulässige Vorgänge, sondern um Straftatbestände, um Missbrauch und Bruch des bestehenden Rechtssystems. Deshalb muss man die Vorgänge überprüfen können, um die Täter zu finden. Frau Jahns hat recht, wenn sie sagt, dass wir das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht auf Lücken und mögliche Änderungen hin überprüfen müssen. Auch dafür ist wichtig, dass Kennzeichnungspflichten eingeführt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollegin Jahns, Sie haben recht, ich habe nicht gesagt, dass heute im Kabinett eine Einigung erzielt wurde. Das bitte ich zu verzeihen.
Aber zum anderen Bereich, zu unseren Haushaltsanträgen: Man kann das im Einzelplan 03 durch Umschichtung bei den Stellenplänen durchaus erreichen. Der Einzelplan für den Bereich Wirtschaft, in dem die Mittel für die Verbraucherzentrale enthalten sind, wird ja morgen noch beraten.
Wir sind am Ende der Beratungen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/437 in geänderter Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.
(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Die haben ja gar nicht abgestimmt! - Johanne Modder [SPD]: Das hier war die Mehrheit! - Weitere Zurufe)
- Ich bitte allen Ernstes jetzt noch einmal, Rücksicht zu nehmen. Wir sind uns hier wirklich nicht ganz einig. Es war äußerst knapp. Deswegen bitte ich um Wiederholung der Abstimmung.
Ich frage noch einmal: Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
(Dr. Bernd Althusmann [CDU] begibt sich zu seinem Platz im Plenarsaal - Zurufe von der SPD, von den GRÜ- NEN und von der LINKEN - Unruhe)
(Lachen bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN - Wolfgang Jüttner [SPD]: Beim ersten Mal ja, beim zweiten Mal nein! - Johanne Modder [SPD]: Unglaublich! - Christa Reichwaldt [LINKE]: Wir stimmen ab, bis es passt! - Weitere Zurufe)
- Ich bitte, Platz zu nehmen. Herr Meyer und Herr Briese, es ist jetzt nicht mehr nachzuvollziehen. - Ich denke, wir haben das bisher doch ganz gut geschafft.
Zweite Beratung: Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer wieder einführen - Arbeitnehmer entlasten und in ihrer Mobilität stärken - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/287 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/715