werden wir nutzen, um zu materiellen und sinnvollen Veränderungen in diesem Konjunkturpaket zu kommen. Wir wollen uns dabei auf Steuersenkungen, auf Entlastung der Menschen und auf Entbürokratisierung konzentrieren.
Die Teile des zweiten Konjunkturpaketes, die wir auf Landesebene gegenfinanzieren müssen, werden wir gegenfinanzieren. Mein Kollege McAllister hat schon vollkommen zu Recht angedeutet und der Ministerpräsident hat aufgezählt, was die Landesregierung in den letzten Monaten und Jahren schon geleistet hat: notwendige Investitionen im Bereich der Hafeninfrastruktur genauso wie Siche
rung und Stärkung der NORD/LB zur Sicherung und Stärkung von Krediten für den Mittelstand und die Gegenfinanzierung des ersten Konjunkturpaketes, was am Ende viele Landesmittel binden wird. Auch an dieser Stelle sind wir unserer Verantwortung gerecht geworden.
Sie sollten aber auf jeden Fall vermeiden, den Eindruck zu erwecken, als könnten Sie neben den Maßnahmen, die weltweit passieren und auf Bundesebene angestoßen werden, an dieser Stelle ernsthaft eigene Akzente auf Landesebene setzen. Sie wecken damit Erwartungen, die Sie als Landespolitiker niemals erfüllen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde das unredlich. Das führt dazu, dass nicht nur Sie an Vertrauen verlieren, sondern die Politik insgesamt. Gerade in Krisenzeiten wäre das für unser demokratisches System fatal.
Insofern können sich die Menschen auf diese Landesregierung aus CDU und FDP und die sie tragenden Koalitionsfraktionen weiterhin verlassen.
Wir werden die notwendigen Gegenfinanzierungen aufbringen, gegebenenfalls auch durch einen Nachtragshaushalt. Wir werden auf Bundesratsebene in Verhandlungen dafür sorgen, dass die sinnvollen Dinge umgesetzt werden und die unsinnigen Dinge, die meistens von der sozialdemokratischen Seite kommen, schlichtweg gestrichen werden.
Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen zur Regierungserklärung liegen mir nicht vor. Die Besprechung ist damit abgeschlossen.
Wir haben eben den Tagesordnungspunkt 26 - „Deutschlandfonds“ für Niedersachsen nutzen, „Niedersachsenfonds“ auflegen - Sonderprogramm für Kommunen, Wachstum und Beschäftigung - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/814 mitberaten.
Dieser Antrag soll im Ausschuss für Haushalt und Finanzen weiter beraten werden. Wer das so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist so beschlossen.
10. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 16/795 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/839 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/842
Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Freitag, 16. Januar 2009, zu beraten. Ich halte das Haus für damit einverstanden, dass wir nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 10. Eingabenübersicht in der Drucksache 795 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. - Wortmeldungen sehe ich nicht.
Ich lasse über die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse abstimmen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer ihnen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das war einstimmig. Vielen Dank.
Einzige (abschließende) Beratung: Immunität von Abgeordneten - Beschlussempfehlung des Ältestenrats - Drs. 16/816
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird.
Ich sehe keine Wortmeldungen. Deshalb gehe ich davon aus, dass wir jetzt über den Vorschlag des Ältestenrates abstimmen können.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung vor der Mittagspause. Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.
Wir setzen unsere Tagesordnung fort mit den Tagesordnungspunkten 4 und 5, die ich vereinbarungsgemäß zusammen aufrufe:
Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes und des Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/395 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/817 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/834 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/843
Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/800
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration in der Druck- sache 817 lautet auf Annahme mit Änderungen. Eine mündliche Berichterstattung ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.
Zur Einbringung des Gesetzentwurfes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Herrn Kollege Briese das Wort. Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wir haben im Ältestenrat beantragt, diese beiden Punkte gemeinsam zu beraten, weil sie thematisch zusammengehören. Deswegen werde ich in meiner Rede zu beiden Gesetzentwürfen sprechen.
Der größere und entscheidende Gesetzentwurf ist natürlich der hier abschließend zur Debatte stehende Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes. Ein etwas kleinerer und der Optimierung dienende Ge
setzentwurf ist unser Änderungsvorschlag zum G10-Gesetz. Darauf werde ich im weiteren Verlauf meiner Rede noch zu sprechen kommen.
Die große Mehrheit in diesem Hause wird ein schlechtes Gesetz beschließen. Es ist rechtstechnisch relativ schlecht gemacht. Es ist ziemlich kompliziert. Es ist sehr schwer verständlich. Es hat mit Normenklarheit und Bürokratieabbau gar nichts zu tun. Ich erinnere an die heutige Rede des zukünftigen Wirtschaftsministers Rösler, der gesagt hat, wie wichtig die Deregulierung und der Bürokratieabbau in Niedersachsen seien und wie unglaublich wichtig Normenklarheit sei. Aber was bewirken Sie, liebe Mehrheitsfraktionen, gemeinsam mit der SPD eigentlich mit diesem Gesetz? - Sie verdonnern niedersächsische Unternehmen - Postdienstleister, aber auch kleine Gewerbetreibende - dazu, Daten vorzuhalten und kostenlos - wohlgemerkt kostenlos - an das Verfassungsschutzamt zu liefern, wenn es dies verlangt. Das hat mit Deregulierung und Unternehmerfreundlichkeit gar nichts zu tun. Das, was Sie hier heute beschließen, ist so etwas wie ein kleines Vorratsdatenschutzgesetz.
Der neue Wirtschaftsminister will sich, wie ich gehört oder gelesen habe, insbesondere für den Medienstandort starkmachen. Die Telemediendienstleister werden sich bei ihm sehr dafür bedanken, wenn sie zukünftig mehrere Daten vorhalten müssen und der Staat diese Daten kostenlos abfragen darf.
Also: Das Gesetz ist rechtstechnisch schlecht gemacht. Mit Bürokratieabbau hat es gar nichts zu tun. Mit Normenklarheit hat es auch nichts zu tun. Die FDP ist bei solchen Gesetzen aber immer dabei.
Nun komme ich zu dem zweiten, dem eigentlich sehr viel wichtigeren Punkt. Es ist eigentlich schon schlimm genug, dass das Gesetz rechtstechnisch schlecht gemacht ist. Wichtiger ist aber der Inhalt dieses Gesetzes. Wir reden hier heute über ziemlich giftigen Inhalt. Wir reden hier heute über Richtmikrofone, wir reden über Spähangriffe, und wir reden auch über den Großen Lauschangriff. Das, nämlich die Befugnis des Verfassungsschutzamtes zur akustischen Wohnraumüberwachung, ist der große, zentrale Punkt in diesem Gesetz.
Wir kennen auch das bereits von den Mehrheitsfraktionen: Sie können es einfach nicht lassen: Sie brauchen immer das scharfe Schwert in jeder Hand, und nicht nur bei der Polizei, sondern jetzt
auch bei den Geheimdiensten. Das, worüber Sie hier heute beschließen, ist verfassungsrechtlich bedenklich und sicherheitspolitisch falsch.
Zur Verfassungsrechtlichkeit. Mit dem Grundgesetz haben die Mehrheitsfraktionen immer wieder Probleme. Das kennen wir in Niedersachsen schon.
Herr Langspecht, ich habe hier nicht für ein Polizeigesetz mit der präventiven Befugnis zur Telefonüberwachung gestimmt, das von einem Oldenburger Oberlandesrichter beklagt worden ist und dessen Grundgesetzwidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat. Nicht ich habe für dieses Gesetz gestimmt, sondern das waren Sie.