1. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 16/55 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/75 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/76
Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Donnerstag, dem 10. April, zu beraten.
Ich halte das Haus so wie immer für damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 1. Eingabenübersicht in der Drucksache 55 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Ich lasse über die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu den Eingaben abstimmen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer ihnen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig.
Einzige (abschließende) Beratung: Allgemeine Genehmigung in Immunitätsangelegenheiten - Beschlussempfehlung des Ältestenrats - Drs. 16/15
Die in der Beschlussempfehlung empfohlene allgemeine Genehmigung in Immunitätsangelegenheiten entspricht im Wesentlichen der bewährten Regelung in der vergangenen Wahlperiode.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass ohne Beratung über diesen Punkt abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Auch das war einstimmig.
Meine Damen und Herren, ich unterbreche jetzt die Sitzung für die Mittagspause. Wir setzen die Sitzung wie vereinbart um 15.00 Uhr fort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen unsere Sitzung fort. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6 auf, die nach der Vereinbarung im Ältestenrat zusammen behandelt werden:
Zweite Beratung: Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages - Drs. 16/1 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3 - Änderungsantrag Fraktion der SPD - Drs. 16/8 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/9 - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/11 - Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 16/60 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/78 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/73
Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Ge
setzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4 - Beschlussempfehlung des Ältestenrats - Drs. 16/61
Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/62
Zu Tagesordnungspunkt 4: Die Beschlussempfehlung des Ältestenrates zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP lautet auf Annahme mit Änderungen und zu den Änderungsanträgen der Fraktionen der SPD, der Grünen und der Linken auf Ablehnung.
Zu Tagesordnungspunkt 5: Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Ich weise darauf hin, dass der Gesetzentwurf in der konstituierenden Sitzung dieses Landtags zur Mitberatung auch an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen und an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen wurde. Angesichts des engen inhaltlichen Zusammenhangs dieses Gesetzentwurfs mit dem bereits abgelehnten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 16/2, der § 5 unserer Geschäftsordnung betraf, hat der Ältestenrat empfohlen, auf die Mitberatung zu verzichten, um in der heutigen Sitzung im Zusammenhang mit der Beschlussempfehlung über die übrigen Anträge zur Geschäftsordnung auch über diesen Gesetzentwurf entscheiden zu können. - Ich sehe, es gibt keinen Widerspruch.
- Es ist doch Widerspruch erhoben worden. Ich bitte Sie, diesen Widerspruch zu begründen. Herr Dr. Sohn, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE widerspricht der Zusammenlegung dieser Tagesordnungspunkte und bittet darum, getrennt darüber abzustimmen.
Wir treten in die Beratung ein. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Kollege Althusmann von der CDUFraktion. Bitte schön!
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anträge und Debatten zur Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages bewegen nicht wirklich die Welt, sind jedoch für eine geordnete Arbeit des Parlaments zwingend notwendig.
Aber wir beraten ja nicht nur Änderungsanträge zur Geschäftsordnung, sondern auch zwei Gesetzentwürfe. Dabei ist klar, dass der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP aufgrund des Widerspruchs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der Linken - soweit mir bekannt ist - erst im Mai-Plenum verabschiedet werden kann.
Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes dürfte sich inzwischen erledigt haben. Frau Kollegin Helmhold hatte in der ersten Plenarsitzung in der Debatte über die Anzahl der Vizepräsidenten - darum geht es - den Willen bekräftigt, sie auf fünf zu erhöhen und die entstehenden Mehrkosten durch Streichungen an anderer Stelle zu erwirtschaften. Ich stelle fest: Der Niedersächsische Landtag verfügt über drei Vizepräsidenten; es sind keine Mehrkosten entstanden. Im Übrigen war die SPD-Fraktion auch nach mehrmaligem Bitten nicht wirklich willens, Ihnen bei einer eventuellen Erhöhung der Anzahl der Vizepräsidenten einen Posten abzugeben. Damit hat sich der Gesetzentwurf im Wesentlichen erledigt.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - ich will nur auf seine wesentlichen Punkte eingehen - übernimmt eine Empfehlung der unabhängigen Diätenkommission
und sieht eine Erhöhung der Diäten um 2 % vor. Diese Anhebung soll zum 1. Mai erfolgen und bedeutet für das laufende Jahr in Wahrheit eine reale Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um rund 1,5 %. Die beantragte Erhöhung ist nach Ansicht der CDU-Fraktion maßvoll und liegt im Rahmen der allgemeinen Einkommensentwicklung. Über eine Diätenerhöhung der Abgeordneten wird immer wieder auf unterschiedliche Art und Weise in der Öffentlichkeit gestritten. Auch stimmen einige immer wieder im Parlament dagegen, tragen aber am Ende die Erhöhung der Diäten doch „gezwungenermaßen“ mit.
Meine Damen und Herren, die Abgeordneten des niedersächsischen Landesparlamentes müssen sich in keiner Weise vor anderen Berufsgruppen verstecken. Menschen wie wir, die über 60 Stunden in der Woche arbeiten, haben auch eine dem Leitbild A 16 - daran orientieren wir uns - angemessene Einkommensanpassung zu erhalten, ebenso wie alle anderen Berufsgruppen auch. Ich erinnere an den öffentlichen Dienst allgemein, an die Tarifverhandlungen oder auch an die Erhöhung der Besoldung der Beamten zum 1. Januar 2008 um immerhin 3 %.
Zugleich schlagen wir vor, dass die Wochenarbeitszeit der Wahlkreismitarbeiterinnen und -mitarbeiter von 20 auf 30 Stunden zu erhöhen ist. Wir wissen, dass sich mit jeder Verkleinerung des Parlaments die Arbeit eines jeden Abgeordneten in den Wahlkreisen, die ja in der Regel größer werden, entsprechend verändert und dass sich der Arbeitsaufwand erhöht. Mit unserem Vorschlag haben wir quasi eine Empfehlung der alten Enquete-Kommission zur Parlamentsreform aufgenommen. Schon damals haben wir intensiv darüber diskutiert, ob es nicht sinnvoll wäre, zu einer Professionalisierung der Arbeit des Landesparlaments zu kommen, indem insbesondere die Wahlkreisabgeordneten, die keinen direkten Zugriff auf die Mitarbeiter der jeweiligen Fraktion haben, entsprechend unterstützt werden.
Der Bundestag verfügt über weit darüber hinausgehende Regelungen. Auch andere Bundesländer sehen so etwas vor. In anderen Bundesländern wird eine Vollzeitkraft entschädigt. Wir werden zum 1. September 2008 die Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden erhöhen, sodass noch ausreichend Zeit bleibt, um die entsprechenden Regelungen und Vorkehrungen zu treffen.
wirkend zum 1. März vor. Das Landesparlament ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP deutlich kleiner geworden - im Übrigen gegen den Widerstand anderer, die jahrelang nur darüber geredet haben. Wir haben die Verkleinerung des Parlaments, die Verkleinerung von Ausschüssen und alles andere in der letzten Legislaturperiode umgesetzt. Insofern glauben wir, dass die Fraktionskostenzuschüsse dazu da sind, die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen im Kern zu erhalten.
Nun zum strittigsten Punkt, zum dritten Teil, den diversen Anträgen zur Geschäftsordnung und dem, was darüber schon öffentlich berichtet wurde. Mit den vorgeschlagenen Änderungen wollen CDU und FDP weiterhin eine geordnete und effiziente Parlamentsarbeit sicherstellen. Wir wollen die Parlamentsarbeit straffen.
Wir wollen sie effektiver gestalten. Entgegen anderslautenden Behauptungen handelt es sich hierbei mitnichten um eine wie auch immer geartete Einschränkung von Oppositionsrechten.
Stattdessen handelt es sich um eine Optimierung und Fortentwicklung der Geschäftsordnung im Sinne einer klareren und besser strukturierten Arbeit.