Sie werden in nächster Zeit gefordert sein - da Sie ja zwischen Borkum und dem Festland nicht baden gegangen sind -, sich auf die Plenarsitzungen noch sehr viel besser vorzubereiten und sich zu entscheiden, was Sie wirklich wollen, ob Sie dieses Parlament am Ende quasi mit jedem Antrag beschäftigen wollen und ob das immer in erster Beratung sein muss. Ich werde darauf noch eingehen.
Die Einrichtung einer Kommission für Integrationsfragen in § 18 b halten wir für notwendig. Das Thema Integration ist die gesellschaftliche Aufgabe der Gegenwart und der Zukunft. Da die bisherige Ausländerkommission in Form einer Kommission hervorragende und konstruktive Arbeit geleistet hat, wollen wir bei der Integrationskommission an dieser Form festhalten.
Wir haben Ihren Änderungsantrag sehr wohl zur Kenntnis genommen. Aus unserer Sicht spricht gegen die Errichtung eines Integrationsausschusses deutlich, dass wir zwei Gruppen mit unter
schiedlichen Rechten hätten. Ich habe versucht, dies Herrn Bachmann zu erläutern. Wir haben, so wie wir es beim letzten Mal angekündigt haben, sogar darüber gesprochen. Eines steht aber fest: Die Gruppe der gewählten Abgeordneten mit beschließendem Stimmrecht und die Gruppe der Migrantenverbände ohne Stimmrecht - das wäre etwas gewesen, was wir so nicht wollten. Folgten wir dem SPD-Vorschlag würden wir die Rechte der vertretenen Migrantenverbände diskriminieren. Das lassen wir nicht zu. Deshalb gewährleisten CDU und FDP mit der hier zu beschließenden Form allen Mitgliedern der Kommission gleiche Rechte.
Mit dem Ausschuss für Inneres, Sport und Integration befasst sich zudem ein beschlussfassendes Gremium mit dem Schwerpunktthema Integration. Unser Vorschlag deckt mit zukünftig zehn Vertretern die größere Vielfalt von Migrantenverbänden ab.
Zur Begrenzung der Entschließungsanträge in § 39. Fakt ist, dass die Realität im niedersächsischen Landesparlament die Ausnahme zur Regel hat werden lassen. Grundsätzlich sollen wir Anträge in einer Beratung beraten. Meistens beraten wir sie in mehrfachen Beratungen. Mehrere Ausschüsse beraten mit. Tatsächlich jedoch müssten wir diese Regelung eher zur Ausnahme werden lassen. Von daher haben wir Ihnen eine Änderung des § 39 vorgeschlagen. Danach sind Ausnahmen zulässig. Sie sollen aber Ausnahmen bleiben und müssen gut begründet werden. Im Übrigen werden wir eine öffentliche Beratung nicht verhindern. Die zweite Beratung wird im Plenum wie gewohnt stattfinden. Die Rolle der Ausschüsse wird damit ausdrücklich gestärkt. Ein Selbstbefassungsrecht, wie Sie es fordern, ist damit nicht notwendig. Dadurch, dass diese Anträge in der Regel sofort in den Ausschuss überwiesen werden, ist auch dort eine öffentliche Beratung sichergestellt.
Zum vom Oppositionsführer strittig gestellten Punkt der Neuregelung bei den Fragestunden, insbesondere der Begrenzung der Anzahl der Fragen, den Zusatzfragen und der Streichung der einleitenden Worte. Herr Jüttner, Sie äußern eine meines Erachtens überhaupt nicht nachvollziehbare Kritik. Denn der Niedersächsische Landtag würde bei den Anfragen einer Praxis folgen, wie sie in vielen anderen Bundesländern gar nicht bekannt ist. Ich
habe mir die Geschäftsordnungen der Parlamente anderer Bundesländer angeschaut: Abgeordnetenhaus von Berlin, Landtag Rheinland-Pfalz, Bremische Bürgerschaft, Deutscher Bundestag.
Das Instrument einer Dringlichen Anfrage ist ein sehr typisch niedersächsisches. Das gibt es anderenorts gar nicht.
Würden wir tatsächlich die Rechte der Opposition in irgendeiner Form einschränken, Herr Jüttner, dann hätten Sie mit Ihrer Kritik Recht. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Sie haben ausreichend Instrumente: die Mündliche Anfrage, die Schriftliche Anfrage, die Große Anfrage, die Dringliche Anfrage mit entsprechenden Fragerechten für die Fraktion. In anderen Parlamenten ist es so geregelt, dass nur der Fragesteller zwei Fragen stellen darf. Ich habe auch kein Verständnis für Ihre Ankündigung, Sie wollten das Ganze juristisch prüfen lassen. Verfassungsrechtliche Bedenken hat selbst der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtages zu dieser Fragestellung nicht erhoben.
Wir wollen den neuen Gegebenheiten hier im Parlament Rechnung tragen. Deshalb möchten wir, dass die Fragestunden nicht in politische Stellungnahmen ausufern, wie es am Ende zum Teil geschehen ist. Die einleitenden Bemerkungen, Frau Helmhold, sind gerade von Ihnen nie dazu genutzt worden, eine Frage mit einer sachlichen Bemerkung einzuleiten, sondern Sie haben sich in der Regel - zum Teil sogar ausschließlich - zu Wort gemeldet, um die Landesregierung anzugreifen.
Bleiben Sie aber bitte bei Ihrem Fragerecht dabei, sich tatsächlich sachlich mit der Materie auseinanderzusetzen. Das Gegenteil war der Fall.
Insofern werden wir diese einleitenden Bemerkungen zukünftig wieder streichen und zum Kern der Fragestunde zurückkommen. Es geht um die Frage an die Landesregierung. Die hat sie nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Genau das wird sie auch tun.
Meine Damen und Herren, wie missbräuchlich die Opposition zum Schluss mit dem Fragerecht umgegangen ist, haben die Grünen vom Niedersächsischen Staatsgerichtshof im Januar 2008 ins Stammbuch geschrieben bekommen. Ihr damaliger Fraktionskollege Meihsies hatte geklagt, weil er angeblich keine ausreichende Antwort von der Landesregierung bekommen habe. Die wesentliche Entscheidung des Staatsgerichtshofes lautet erstens: Die Landesregierung hat ihre Auskunftspflicht hinsichtlich dieser Frage nicht verletzt, weil die Zusatzfrage mangels Sachzusammenhang keiner Antwort durch die Landesregierung bedurfte. - Die Frage war also unzulässig. Zweitens: Ob die zweite Zusatzfrage überhaupt eine Auskunftspflicht der Landesregierung ausgelöst hat, ist durch den erheblichen Anteil politischer Äußerungen in rhetorischer Frageform erheblich in Frage gezogen worden.
Meine Damen und Herren, für die Vorwürfe, die damalige Regierung hätte Ihre Rechte missachtet, war und ist kein Raum. Deshalb sollten Sie in Zukunft mit solchen Vorwürfen etwas vorsichtiger sein.
Wir glauben, dass die Fortentwicklung der Geschäftsordnung ein richtiger und wichtiger Schritt ist, damit dieses Parlament zukünftig in geordneten Bahnen effizient, flexibel und transparent beraten kann und sich auf den Kern konzentriert, nämlich die Beratung von Gesetzentwürfen. Genau das wollen wir tun. Wir sind das Gesetzgebungsorgan dieses Landes. Insofern freuen wir uns auf einen konstruktiven Dialog über die Geschäftsordnung. Wir wissen, dass Sie sie ablehnen werden. Aber ich meine, es ist ein guter Schritt, der diese Geschäftsordnung optimiert und nach vorn entwickelt.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Cato hat bekanntlich jede seiner Reden im Senat mit den Worten abgeschlossen: Außerdem beantrage ich, dass Karthago zerstört wird. - Sie haben vorhin darum gebeten, dass wir uns doch zur Verfassung bekennen mögen. Ich tue das hiermit: Ceterum confiteor constitutionem. Außerdem bekenne ich mich zur Verfassung.
Jetzt zum Thema. Uns liegen hier einige Anträge zur Geschäftsordnung und zum Abgeordnetengesetz vor. Ich komme zunächst zur Geschäftsordnung. Im Ältestenrat hat die Mehrheit viele gute Vorschläge vom Tisch gewischt.
In der Integrationskommission wollen Sie keine Öffentlichkeit, Sie wollen aber einstimmige Beschlüsse. Das läuft darauf hinaus, dass die Kommission ziemlich wirkungslos und folgenlos bleiben wird. Das scheint mir auch in Ihrer Absicht zu liegen. Alle Oppositionsfraktionen haben die Öffentlichkeit von Ausschüssen gefordert. Die Linke hat es ein bisschen spezifischer gefordert und gesagt, es geht darum, dass Fachausschüsse und Kommissionen öffentlich tagen sollen, dass dies sich nicht auf den Ältestenrat, auf das Präsidium und auf die Ausschüsse eigener Art erstreckt. Ich vermute, dass dies auch von der SPD und den Grünen an dieser Stelle so gewollt war. Hier könnten Sie wirklich einmal einen Beitrag zu echter Transparenz und Bürgernähe leisten.
Sie haben sich darüber beklagt, dass die Wahlenthaltung so groß ist. Sie haben uns unterstellt, wir würden es auch noch gut finden, dass so wenige Leute zur Wahl gehen, weil es uns nützen würde.
Hier könnten Sie wirklich einen Beitrag dazu leisten und nicht nur darüber reden. Hier könnten Sie sagen: Wir zeigen, dass uns daran liegt, den Menschen das transparenter zu machen, was die da oben, die Politiker, eigentlich tun. Hier könnten Sie etwas dafür tun, dass Hunderttausende, die sich 2008 entschieden haben, anders als 2003 nicht mehr zur Wahl zu gehen, vielleicht doch wieder zur Wahl gehen.
Stattdessen sagen Sie mit Ihrer Mehrheit im Ältestenrat: Wir wollen an der bewährten Arbeitsweise festhalten; das wird derzeit nicht benötigt. Ich finde, das ist eine nahezu dreist banale Begründung.
Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP enthält einiges Zustimmungsfähiges. Aber das haben Sie mit anderen Dingen verbunden, von denen Sie genau wissen, dass es dazu keinen Konsens gibt. Wenn man ganz bösgläubig wäre, könnte man denken, dass Sie das tun, damit der Eindruck entsteht, Oppositionsparteien stimmten generell gegen alles, einfach so, aus Prinzip. Weil Sie aber immer wieder betonen, wie demokratisch Sie sind und dass es Ihnen nur um die Sache geht, halte ich das doch für eine Fehlinterpretation. Sie würden niemals mit solchen Hintergedanken agieren. Natürlich werden wir nichtsdestoweniger das, was der Ältestenrat hier vorgeschlagen hat, ablehnen.
Es gibt zum Glück einen Änderungsantrag der Fraktion der SPD, die einen Integrationsausschuss fordert - das begrüßen wir sehr -, ein Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse möchte, eine Beschneidung der Fragerechte und der Oppositionsrechte ablehnt und für öffentliche Ausschusssitzungen eintritt. Das begrüßen wir ausdrücklich. Wir werden diesem Änderungsantrag zustimmen.
Ich komme zum Abgeordnetengesetz. Sie haben Diätenerhöhungen von gut 2 % gefordert und sagen, das seien real nur 1 bis 1,5 %. Das gilt ausschließlich für dieses Jahr. Ich glaube, Sie wissen das auch. In der Braunschweiger Zeitung schreibt Lorenz Schröder aus Wolfenbüttel
„Wenn ich mit meinen im vorigen Jahrhundert erworbenen Kenntnissen im Prozentrechnen richtig liege, beträgt die Erhöhung mehr als zwei Prozent; hört sich natürlich für den Wäh