Protokoll der Sitzung vom 18.02.2009

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Umgang mit dem Tierschutz ist gleichsam ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Darum haben wir den Tierschutz in Artikel 20 a des Grundgesetzes als Rechtsgut mit Verfassungsrang verankert. Alles in Ordnung, könnte man eigentlich meinen. Aber der

Schein trügt gewaltig; denn das Recht allein besagt noch gar nichts, weil die Tiere ihr Recht schließlich nicht selbst einklagen können. Bis heute ist es den Tierschutzorganisationen in Niedersachsen nicht möglich, sozusagen als Anwalt der Tiere - dafür sind sie ja eigentlich da - deren Schutz vor den Gerichten in Form einer Verbandsklage einzuklagen. Genau deshalb und weil es Leute wie unseren Minister Ehlen gibt, müssen wir diesen Zustand jetzt schnellstens ändern, meine Damen und Herren. Deshalb unsere Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der SPD)

Während den Tiernutzern gegen behördliche Bescheide oder staatliche Entscheidungen der Instanzenweg vollständig offensteht, ist der Rechtsweg für die Tierschutzverbände bisher ausgeschlossen. Das ist eine rechtsstaatliche Schieflage, die wir dringend und schnellstens begradigen müssen. Eine Verbandsklage kann in den einzelnen Bundesländern und auf Bundesebene geschaffen werden. Zentrales Gesetzgebungsorgan ist nach Artikel 77 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundestag. Der Bundesgesetzgeber hat von seiner Gesetzgebungskompetenz bisher aber keinen Gebrauch gemacht. Darum sind wir gut beraten, diese Regelungslücke auf Länderebene zu schließen.

Im Bundesrat sind im Jahr 2004 übrigens auch die Bemühungen des Landes Schleswig-Holstein mit der Begründung enormer Belastungen für den Pharma- und Forschungsstandort Deutschland gescheitert. Solche Begründungen sind in der Tat aussagekräftig, und die intensive Lobbyarbeit großer Pharmakonzerne spiegelt sich in solchen Begründungen wider. Ein Armutszeugnis - das sage ich hier ganz laut und deutlich - für den Tierschutz. Auch deshalb wird es Zeit, jetzt auf Länderebene das Klagerecht schnell auf den Weg zu bringen, um die Schwächsten der Schwachen, nämlich die Tiere, zu schützen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die tierschutzrechtliche Verbandsklage schafft kein neues Tierschutzrecht, sondern stärkt einzig und allein die Verbände darin, bereits geltende Tierschutzrechte durchzusetzen. Im Naturschutzrecht - Herr Meyer hat schon darauf hingewiesen -, im Behindertenrecht, im Wettbewerbsrecht und im Verbraucherschutzrecht - das ist ja auch für Sie immer so wichtig - und übrigens auch in anderen europäischen Län

dern hat sich die Verbandsklage als wirksames Instrument sehr gut bewährt.

Weil der Tierschutz, wie wir sehen, bei der Landesregierung nicht in den besten Händen ist und weil Herr Ehlen die Notwendigkeit gesetzlicher Regeln immer nach eigenem Gutdünken auslegt und dabei auch noch Taschenspielertricks zugunsten der Eierbarone anwendet, brauchen wir jetzt ein Verbandsklagerecht mit einem Signal der Vernunft.

(Widerspruch bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir sind bereit, uns anzuhören, was Sie dazu zu sagen haben. Wir reden hier über Tierschutz, sind aber nicht im Zoo. Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu; dann sind wir eine Ecke weiter.

(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Meine Damen und Herren, als Nächstes hören wir den Standpunkt der FDP-Fraktion. Herr Oetjen, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Niedersachsen pflegt die Landesregierung einen guten Dialog mit den Tierschutzvereinen und den Tierschutzverbänden. Im Tierschutzbeirat, in dem die wesentlichen Tierschutzorganisationen vertreten sind, werden aktuelle Probleme bei der Umsetzung des Tierschutzrechts diskutiert. Er wird auch bei der Setzung neuer Normen und bei der Weiterentwicklung des Tierschutzrechts gehört und eingebunden. Ich stelle fest, dass sich diese vertrauensvolle Zusammenarbeit in vielen, vielen Jahren bewährt hat und auch gut ist, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Ich glaube, dass der Tierschutz bei den Veterinärbehörden des Landes und der Kommunen in den allerbesten Händen ist. Dort machen hoch qualifizierte Mitarbeiter eine ausgezeichnete Arbeit. Ihr vorliegender Gesetzentwurf muss wie Hohn in den Ohren derer klingen, die sich in Niedersachsen um den Tierschutz bemühen.

(Beifall bei der FDP)

Ich glaube, dass wir mit einem Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände nur eines erreichen würden, nämlich mehr Arbeit bei unseren Behörden sowie unnötige Bürokratie und Verzögerungen bei

Genehmigungsverfahren, jedoch kein Mehr an Tierschutz. Das wollen wir nicht, meine Damen und Herren.

Schon vor zwei Jahren haben wir in diesem Hause sehr ausführlich über einen Gesetzentwurf der Grünen diskutiert. Ich erinnere daran, dass wir im Agrarausschuss im Februar vor zwei Jahren eine öffentliche Anhörung durchgeführt haben, an der 16 Vereinigungen und Verbände teilgenommen haben. Ich wiederhole: 16 Vereinigungen und Verbände im Agrarausschuss des Niedersächsischen Landtags. Damit haben wir damals allen Beteiligten die Möglichkeit gegeben, ihre Vorstellungen einzubringen. In dieser Anhörung ist allerdings nicht viel Neues berichtet worden. Auch in der letzten Zeit, sehr geehrter Herr Kollege, hat sich nicht viel Neues ergeben. Sie haben hier viel über Legehennenhaltung gesprochen, zum Gesetzentwurf allerdings nur sehr wenig gesagt. Auch darauf möchte ich hier einmal ganz deutlich hingewiesen haben.

(Clemens Große Macke [CDU]: Es steckt auch wenig Substanz darin!)

Wir haben also eine Reihe von Tierschutzverbänden angehört. Diese Tierschutzverbände haben natürlich pro domo gesprochen. Das heißt, sie haben sich dafür ausgesprochen, dass sie selbst ein Verbandsklagerecht bekommen. Das hatten wir so erwartet, meine sehr verehrten Damen und Herren. Sehr engagierte sachliche Vertreter des Tierschutzes. Alles in Ordnung. Auf der anderen Seite haben wir natürlich auch Vertreter der forschenden Institutionen angehört, die Sorge um ihre Forschungsarbeit hatten und das Verbandsklagerecht abgelehnt haben. Auch das war eine Position, die man so erwarten konnte.

Drittens waren als neutrale Seite - ich nenne das einmal so - die Tierärztliche Hochschule, die Tierärztekammer und die kommunalen Spitzenverbände zur Anhörung geladen. Und auch diese neutrale Seite hat das Verbandsklagerecht aus Sorge um zusätzliche Bürokratie und mit dem Hinweis auf die ohnehin schon hohen Tierschutzstandards abgelehnt.

(Clemens Große Macke [CDU]: Gut begründet!)

Aus meiner Sicht gibt es in der Tierschutzpraxis in Niedersachsen kein Defizit. Die Vertreter der Tierschutzverbände konnten meiner Ansicht nach damals auch nicht schlüssig darstellen, dass es ein solches Defizit gibt. Auch die Befürchtungen, dass

es zu einem bürokratischen Mehraufwand und zu Verzögerungen von Genehmigungen kommen könnte, konnten durch die Anhörung nicht entkräftet werden. Im Gegenteil: Trotz der Beteuerung der Vertreter einiger Tierschutzverbände, das Verbandsklagerecht nicht überstrapazieren und eher selten davon Gebrauch machen zu wollen, erweckten die Vertreter anderer Verbände eher den Eindruck - ich sage es ganz vorsichtig -, dass sie nur darauf warteten, der medizinischen Forschung und der Landwirtschaft Knüppel zwischen die Beine werfen zu können und ihnen das Leben schwer zu machen. Gerade deswegen können wir diesen Weg nicht gehen.

(Beifall bei der FDP)

Trotz aller Bemühungen, die auch wir als FDPFraktion für den Tierschutz an den Tag legen, und trotz aller Konflikte, die sich natürlich ergeben, wenn es um die Haltung von Tieren oder um die medizinische Forschung geht, kann ich für die FDP-Fraktion nur sagen, dass wir das, was Sie hier vorgelegt haben und was fast 1 : 1 dem entspricht, was Sie vor zwei Jahren vorgelegt haben, sehr kritisch betrachten und auch kritisch beraten werden. Ich kann mir heute kaum vorstellen, dass wir da zu einer gemeinsamen Position kommen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Nächste Rednerin ist Frau König von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den grundlegenden Forderungen, die einen nachhaltigen Tierschutz ermöglichen können, gehört das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände.

(Beifall bei der LINKEN)

Dagegen sträubt sich auf Bundesebene die Regierungskoalition, weil Klagen gegen Tierschutzverstöße als legitimes Rechtsinstrument wirtschaftliche und Forschungsinteressen gefährden könnten. Den Tierschutz als Staatsziel gibt es derzeit nur auf dem Papier, und er wird nur dürftig umgesetzt.

(Beifall bei der LINKEN)

Da Tiere kein Klagerecht haben und Tierhalter nicht immer die Schutzinteressen der Tiere wahrnehmen, stellt die Verbandsklage eine wirksame

Möglichkeit dar, um auf diesem Gebiet für Gerechtigkeit zu sorgen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir sind also nicht mit dem zufrieden, was der Gesetzgeber auf Bundesebene geregelt hat. Der Gesetzentwurf der Grünen zeigt ebenso wie die Diskussion um die Legehennen: In Niedersachsen besteht Grund zum Handeln, und zwar sofort.

(Beifall bei der LINKEN)

In der Tat ist die Möglichkeit einer Feststellungsklage ein gangbarer Weg, den der Gesetzentwurf der Grünen aufzeigt. Das Verbandsklagerecht, das die Tierschutzorganisationen in die Lage versetzt, Verwaltungsentscheidungen überprüfen zu lassen, hat großen Charme. Die Verwaltung ist bekanntermaßen an Recht und Gesetz gebunden.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: So ist es!)

Die Entscheidung eines Gerichts über eine Feststellungsklage wird damit zur Richtschnur für die Verwaltungspraxis. Ich glaube, das ist ein ganz entscheidender Fortschritt. Aus diesem Grunde ist das Pilotprojekt, das in der Bremer Bürgerschaft beschlossen worden ist, zu begrüßen. Wir werden auch dem Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen zustimmen.

Am Schluss möchte ich noch eines betonen: Es freut mich ganz besonders, dass die SPD im Land Niedersachsen dem Gesetzentwurf zustimmt. Auf Bundesebene ist Handeln erforderlich.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion hat nun Herr Deneke-Jöhrens das Wort. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schminke, ich muss sagen: Die SPD als Ministerjäger, das geht über meine Vorstellungskraft hinaus. Das traue ich Ihnen nicht zu.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Ursula Körtner [CDU]: Wir auch nicht!)

Aber ich muss zugeben, die Grünen machen es recht geschickt. Sie wählen ein emotional besetztes Thema, werfen mit ein paar zerfetzten Tierkörpern um sich, malen schreckliche Bilder an die

Wand, verfälschen den einen und auch den anderen Sachverhalt, und sie stellen den kalten Kaffee von 2006 aufgewärmt auf den Tisch.