Protokoll der Sitzung vom 18.02.2009

machen wir es uns nicht. Das Gegenteil von Vielfalt ist Einfalt. Wir sind nicht einfältig.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Deswegen werden Sie in der nächsten Plenarwoche ausreichend viel zu diskutieren haben. Sie können davon ausgehen, dass wir in dem hier zur Debatte stehenden Bereich genauso entschlusskräftig handeln wie auf allen anderen Feldern der Landespolitik zuvor.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Mit 30-minütiger Verspätung kommen wir nun zur Ausschussüberweisung.

Der unter Punkt 7 der Tagesordnung aufgeführte Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drs. 16/902 soll federführend an den Kultusausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen werden. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/886 - Tagesordnungspunkt 8 -, der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/890 - Tagesordnungspunkt 9 - sowie der Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/900 - Tagesordnungspunkt 10 - sollen an den Kultusausschuss überwiesen werden. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es ist so beschlossen.

Ich rufe dann Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklage in Niedersachsen - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/906

Zur Einbringung hat sich Herr Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet. Bitte, Herr Meyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Tiere werden als Lebewesen geachtet und geschützt.“ So heißt es in Artikel 6 b unserer Niedersächsi

schen Verfassung. In der Realität hat der Tierschutz bei dieser Landesregierung jedoch einen äußerst niedrigen Stellenwert. Ministerpräsident Wulff mag noch so oft Seehunde oder Pferde knuddeln - er hat bei diesem Punkt auch gerade den Saal verlassen -: In der Praxis wird der Tierschutz oft ignoriert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein Beispiel: Da kommen der Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages, die Bundesregierung sowie alle Bundesländer zu dem eindeutigen Schluss, der von Minister Ehlen herausgegebene Erlass - 12 % mehr Legehennen in den viel zu engen Käfigbatterien - sei eindeutig rechtswidrig. Die Regierung interessiert das aber nicht. Vielmehr lässt sie in Absprache mit den Hühnerbaronen ihren Erlass über acht Monate in Kraft, damit Hunderte von Ställen im ganzen Land mit Millionen gequälter Hühner genehmigt werden. Diese sollen auf dieser falschen Genehmigungsgrundlage jetzt auch noch Bestandsschutz genießen. Das ist überaus unverfroren und tritt den Tierschutz, der in Niedersachsen Verfassungsrang hat, mit Füßen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Niedersachsen ist das Land der Hühnerquäler und hebelt die bundesweiten Vorgaben des Tierschutzes willfährig aus.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

„Nicht nur Tierschützer, sondern jeder, der darauf Wert legt, in einem Rechtsstaat zu leben, sollte protestieren.“ Das sagt dazu etwa die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. Tierquälerei, insbesondere massenhafte, ist eben kein Kavaliersdelikt, Herr Minister Ehlen. Für die Hühner in den engen Käfigen spielt es schon eine Rolle, wie viel Platz sie haben, ob sie die Flügel bewegen können oder sich umdrehen können.

Wenn selbst der Verband der Hühnerhalter zugibt, zum Stichtag 1. Januar 2009 erst 50 bis 70 % der Ställe auf die neue Haltungsform umgerüstet zu haben, frage ich mich, wann die Landesregierung endlich gültiges Recht umsetzen will. Abwarten und Eierlegen kann doch nicht die Devise bei diesen massenhaften Rechtsverstößen sein.

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜ- NEN)

Eines ist klar: Tiere haben keinen Rechtsschutz und können gegen die Missstände selbstverständlich nicht klagen. Folglich müssen das andere für sie tun. Im Bereich des Naturschutzes haben wir

erfolgreich ein Verbandsklagerecht für anerkannte Umweltverbände geschaffen, damit diese stellvertretend für die Natur klagen können. Bei Massentierhaltung oder Tierversuchen fehlt ein solches Rechtsmittel. Daher können Rechtsverstöße von Kommunen oder der Landesregierung nicht gerichtlich überprüft werden. Das steht im Widerspruch zu den Werten unserer Verfassung und einer Gesellschaft, in der sich eine überwältigende Mehrheit der Wählerinnen und Wähler für mehr Tierschutz ausspricht.

Dem bestehenden Ungleichgewicht zulasten der Tiere wollen wir durch ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände abhelfen. So kann Tierquälerei wirksam ein Riegel vorgeschoben werden und Missbrauch behördlicher Stellen überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Damit tragen wir auch dem wachsenden Tierschutzbewusstsein Rechnung. Ein Verbandsklagerecht ist daher überfällig. Die vorgeschlagenen Formulierungen bieten auch die Gewähr, dass es nicht zu einer Klageflut kommen kann. Tierschutzverbände müssen mindestens drei Jahre in Niedersachsen bestehen und die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bieten.

Als erstes Bundesland hat das rot-grüne Bremen 2007 ein solches Klagerecht mit gutem Erfolg eingeführt. Niedersachsen sollte ebenfalls für mehr Fairness im Tierschutz eintreten und nicht ständig nach Möglichkeiten suchen, geltendes Bundesrecht zulasten der Tiere zu umgehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass Tierschutz nicht nur auf dem Papier steht, sondern einklagbare Praxis wird. Noch zu oft werden Tiere aus ökonomischen oder anderen Gründen gequält, nicht artgerecht gehalten, willkürlich getötet oder verstümmelt. Wir wollen den von uns gemeinsam beschlossenen Auftrag in der Landesverfassung zum Tierschutz endlich Wirklichkeit werden lassen. Was im Umweltschutz Realität ist, muss auch für den Tierschutz gelten. Es ist unerträglich, dass uns die Landtagsjuristen etwa beim Legehennenerlass sagen, dieser Erlass sei eindeutig rechtswidrig, aber niemand könne dagegen klagen. Das ist ein unerträglicher Zustand für einen funktionierenden Rechtsstaat mit dem Grundsatz der gerichtlichen Überprüfbarkeit behördlicher Entscheidungen.

(Clemens Große Macke [CDU]: Das hat mit Tierschutz aber nichts zu tun!)

Momentan ist es nämlich so, dass dann, wenn von einem Landkreis eine Genehmigung zulasten des Tierschutzes erlassen wird, niemand dagegen klagen kann. Wird eine Regelung zugunsten des Tierhalters getroffen, wenn man also mehr Hühner in einer Käfighaltung zulässt - - -

(Clemens Große Macke [CDU]: Käfig- haltung ist sowieso nicht mehr zuge- lassen!)

- Käfighaltung ist weiterhin vorhanden. Die Eier aus Käfighaltung werden mit der „3“ gekennzeichnet. Wir begrüßen es sehr, dass viele Supermarktketten dem Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher gefolgt sind, Eier mit der „3“ aus ihrem Sortiment zu nehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch die Fraktionen von CDU und FDP sollten endlich lernen, dass die Käfighaltung eine falsche, nicht artgerechte Haltungsform ist. Die Käfighaltung muss weg.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mit dem Verbandsklagerecht wollen wir die von vielen Juristen festgestellte Rechtslücke endlich schließen. Dass wir damit einem gesellschaftlich verbreiteten Anliegen Rechnung tragen, zeigen uns viele zustimmende Schreiben aus der Bevölkerung. Gerade heute sind wieder viele eingetroffen. Wir Grüne sind hier wieder einmal Vorreiter beim Tierschutz. Ich freue mich, dass auch die Kolleginnen und Kollegen von der SPD und der LINKEN vor dem Hintergrund der Debatte über den rechtswidrigen Ehlen-Erlass sich einem maßvollen Verbandsklagerecht, wie es Bremen eingeführt hat, nicht verschließen werden. Ein solches Recht würde einen großen Fortschritt für den Tierschutz in der Praxis in Niedersachsen darstellen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, nächster Redner ist Herr Schminke von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Tierschutz beraten wir heute, wie auch Herr Meyer schon festgestellt hat, aus aktuellem Anlass; denn das monatelange leidige Gezerre um die Legehennenverordnung durch Sie, Herr Minister Ehlen, ist der eigentliche Auslöser für

den vorliegenden Gesetzentwurf. Sie sind unbeirrt und mit schlechtem Beispiel vorangegangen, Herr Minister. Sie haben Ihrem ehemaligen Staatssekretär, Herrn Lindemann, kein Ohr geschenkt, und auch dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst haben Sie keine Aufmerksamkeit gegeben. Die haben Ihnen nämlich aufgezeigt, wohin die Reise gehen muss. Erst der kontinuierliche Druck der Opposition und der Tierschutzorganisationen hat Sie mürbe gemacht. Wir haben Sie mit dem Thema gejagt, Herr Minister!

(Ja! bei der SPD - Widerspruch bei der CDU)

- Ja, wir haben Sie gejagt. Aber selbstverständlich!

(Beifall bei der SPD)

Erst dann haben Sie, meine Damen und Herren, klein beigegeben und den Legehennen einen Nestplatz zugestanden, wie ihn das Gesetz verlangt.

(Marianne König [LINKE]: Nur zum Teil!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, unklar war uns zunächst, warum Herr Ehlen so lange bockig, unbelehrbar und stur gewesen ist.

(Clemens Große Macke [CDU]: Bo- ckig war er nicht!)

Wir sind zwar keine Propheten, aber uns drängt sich der Verdacht auf, Herr Ehlen, dass dies der Versuch war, einen Wettbewerbsvorteil für eine niedersächsische Lobbyklientel auf Kosten des Tierschutzes herauszuholen. Das wäre nicht in Ordnung, Herr Ehlen. Das müssen wir Ihnen ganz deutlich sagen.

(Beifall bei der SPD)

Wie sieht es mit dem Bestandsschutz aus? Warum gilt er für die bereits beantragten Ställe, Herr Ehlen? - Diese Fragen müssen Sie noch beantworten. Was bezwecken Sie mit solchen Zugeständnissen, wenn nicht die Vorteile, die ich soeben geschildert habe? - Ein Schelm also, wer Böses dabei denkt. Wir sind nun einmal so, dass wir Böses dabei denken. Etwas anderes können Sie von uns nicht erwarten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Umgang mit dem Tierschutz ist gleichsam ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Darum haben wir den Tierschutz in Artikel 20 a des Grundgesetzes als Rechtsgut mit Verfassungsrang verankert. Alles in Ordnung, könnte man eigentlich meinen. Aber der