Im Übrigen wurde bisher in 16 europäischen Ländern unter sehr unterschiedlichen gesetzlichen Voraussetzungen Drittstaatenangehörigen ein kommunales Wahlrecht eingeräumt. Es ist an der Zeit, dass sich an dieser Stelle auch in der Bundesrepublik etwas bewegt.
- Ein Satz noch. - Meine Damen und Herren, mit der geforderten Einführung des Kommunalwahlrechts für Drittstaatenangehörige wird dem demokratischen Grundsatz Rechnung getragen, dass niemand für eine längere Zeit vom politischen Meinungsbildungsprozess und Entscheidungsprozess ausgeschlossen werden darf. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. Das ist notwendig. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lehnen wir ab.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: Die SPDLandtagsfraktion wird diesen Antrag unterstützen. Wir haben nicht nur durch den Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gezeigt, dass wir diese Forderung programmatisch vertreten, sondern wir haben es deutlich in unserem Landeswahlprogramm stehen und vertreten es auch auf Bundesebene programmatisch. Insofern will ich einige Gründe dafür nennen, warum wir dies jetzt für regelbedürftig halten. Ich will auch deutlich machen, dass es im Lande viele Aktivitäten zur Unterstützung dieser Forderung gibt. Mit großem Erfolg hat die SPD der Stadt Hannover beim letzten Schorsenfest mit einem Flyer dafür geworben und reichlich Zuspruch der Bevölkerung bekommen.
Der niedersächsische Integrationsrat sammelt im Augenblick mit Unterstützung vieler Aktiver vor Ort mit der Kampagne „Hier, wo ich lebe, will ich wählen!“ mit großem Erfolg Unterschriften.
Meine Damen und Herren, Menschen, die seit vielen Jahren hier leben, haben gute Gründe, warum sie keinen Einbürgerungsantrag stellen. Wir wissen ja, dass diese Landesregierung nicht bereit ist, z. B. unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit einzubürgern. Bei diesen Menschen geht es auch um Identitätsfragen und materielle Dinge. Möglicherweise befürchten sie auch familiäre Konflikte, die sie nicht eingehen wollen. Menschen, die seit vielen Jahren hier leben, haben z. B. vor Kurzem
auf einer Konferenz der Arbeitsgemeinschaft Migranten und Flüchtlinge sehr eindrucksvoll als Betroffene gesagt: Ich lebe seit Jahrzehnten hier. Meine Mutter hat noch nie in ihrem Leben an einer Wahl teilnehmen können, obwohl sie seit Jahrzehnten hier in Deutschland lebt und alle Pflichten als Einwohnerin in ihrer Gemeinde wie selbstverständlich erfüllt.
Meine Damen und Herren, hier wird immer fälschlich gesagt, es geht darum, dass bei Parlamentswahlen nur Deutsche wählen dürfen. Immer wieder wird fälschlich auch von Kommunalparlamenten gesprochen.
Die Antragsteller haben recht, wenn sie sagen: Es geht nicht ohne Grundgesetzänderung. - Das wissen wir seit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zu den damaligen Gesetzgebungsvorhaben in Hamburg und Schleswig-Holstein. Das ist der richtige Weg. Wir müssen im Deutschen Bundestag und im Bundesrat Zweidrittelmehrheiten bekommen. Deswegen sprechen wir in erster Linie Ihre Partei und Fraktion an. Aber bei dem Kommunalwahlrecht geht es um elementare kommunale Selbstverwaltung. Das sind keine Parlamente!
In anderen Bereichen der Selbstverwaltung wird hier lebenden Zuwanderern das Wahlrecht wie selbstverständlich zugestanden. Ich will Ihnen Beispiele nennen: Als Selbstständige sind sie berechtigt, bei den Kammerwahlen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern mit zu wählen. Als Arbeitnehmer sind sie berechtigt, bei den Sozialversicherungswahlen mit zu wählen. Als Mitglieder christlicher Kirchen wählen sie Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte mit. Als Eltern und Schüler wählen sie Elternvertretungen und Schülervertretungen mit.
Personalratswahlen teil. Aber da, wo es um das kommunale Selbstverwaltungsrecht geht, enthalten Sie es ihnen vor. Herr McAllister, wie ernst sollen wir Ihre Position nehmen, dass Sie meinen, in letzter Zeit Integrationspartei geworden zu sein,
und um die Parteimitgliedschaft von Migrantinnen und Migranten werben. Wir haben sehr viele Mitglieder mit Migrationshintergrund
denn sie sind schon in den Parteien gesetzlich daran gehindert, bei der Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für Kommunalwahlen mitzuwirken!
Wie wollen Sie denen die Attraktivität der Mitgliedschaft in einer Partei näher bringen - natürlich sollen sie auch inhaltlich politisch mitarbeiten -, wenn ihnen solche elementaren Mitgliederrechte aufgrund des nicht zugestandenen Wahlrechtes vorenthalten werden?
Ich möchte auch deutlich machen, dass es wirklich möglich ist, mit einer Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag
die Verfassung so zu ändern, dass auch Verfassungsjuristen keine rechtlichen Bedenken mehr gegen eine konstruktive Lösung haben.
Meine Damen und Herren, wir stehen in der Pflicht, Menschen, die seit vielen Jahren als Einwohnerinnen und Einwohner ihre Pflichten hier erfüllen, die integriert sind und die über einen langen Zeitraum hier leben, elementare demokratische Rechte nicht mehr vorzuenthalten.
Herr Schünemann, ich kann sogar noch etwas Zeit einsparen und will mit einem Appell an Sie schließen: Hier können Sie wirklich einmal handeln, sich nicht nur Integrationsminister nennen, sondern
In diesem Zusammenhang noch der Hinweis: Lassen Sie uns gemeinsam die Optionsregelung noch einmal ansprechen!
Wie schizophren wird die Situation, wenn hier geborene Jugendliche mit Migrationshintergrund, die durch ihre Geburt hier automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit haben - wir alle kennen die gesetzliche Neuregelung -, mit 16 Jahren bei Kommunalwahlen wahlberechtigt werden, sich dann bei der Option anders entscheiden und mit 18 Jahren das Wahlrecht wieder verlieren. Für solche merkwürdigen Vorgänge tragen Sie ebenfalls die Verantwortung!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Beginn der 70er-Jahre wird das kommunale Wahlrecht für Drittstaatenangehörige immer wieder thematisiert. In den Jahren 1985 bis 1989 hat sich auch der Niedersächsische Landtag mit diesem Thema befasst und sich mehrheitlich gegen ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige ausgesprochen.
Wie wir bereits gehört haben, wäre eine Verfassungsänderung erforderlich, um das Kommunalwahlrecht für Drittstaatenangehörige einführen zu können. Unser Grundgesetz schließt grundsätzlich aus, dass Ausländer aus Drittstaaten an Wahlen auf kommunaler Ebene teilnehmen.
Das Bundesverfassungsgericht hat dies noch einmal in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 1990 ganz klar dargestellt. Mit dieser Entscheidung wur
(Sigrid Leuschner [SPD]: Das stimmt gar nicht! - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Das ist alles abgehakt!)