Protokoll der Sitzung vom 18.02.2009

Meine Damen und Herren, der Herr Minister hatte sich zwar bereits zu Wort gemeldet, aber jetzt hat sich der Kollege Bode zu einer Kurzintervention gemeldet. Nach meiner Auslegung der Geschäftsordnung geht die Kurzintervention vor.

(Minister Uwe Schünemann: Das Par- lament hat immer Vorrang!)

Herr Bode, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Bartling, Sie haben in Ihrem Antrag einen Prüfauftrag formuliert. Wir haben diesen Prüfauftrag im Innenausschuss in mehreren Sitzungen abgearbeitet. Die Landesregierung hat entsprechend unterrichtet und berichtet. Sie wissen seit diesen Sitzungen im Innenausschuss, was jede einzelne Maßnahme kostet. Ich finde es nicht fair, dass Sie jetzt sagen: Wir wollen hier und jetzt einen Beschluss fassen, um uns dann zu entscheiden, was man wie und wo umsetzen kann. - Sie müssen sich in Ihrem Haushaltsantrag, den Sie zum Nachtragshaushalt gestellt haben, über den wir Freitag beraten, entscheiden, welche Ihrer einzelnen Maßnahmen Sie wirklich umsetzen wollen. Sie können nicht auf der einen Seite fordern, dass mehr Mittel für die innere Sicherheit bereitgestellt werden müssen, wenn Sie auf der anderen Seite in Ihrem eigenen Haushaltsantrag dafür nicht eine einzigen Cent vorsehen. Sie kennen die Zahlen. Entscheiden Sie sich! Ändern Sie Ihren Haushaltsantrag!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich habe immer gedacht, so etwas passiert nur bei Bildungspolitikern. - Herr Bartling, Sie haben das Wort zur Erwiderung.

(Wilhelm Heidemann [CDU]: Herr Bartling, ziehen Sie zurück!)

Herr Präsident, ich verspreche, dass es nicht so lange dauern wird wie bei den Bildungspolitikern.

Herr Bode, Sie können sicher sein, dass Elemente der Maßnahmen, deren Prüfung wir fordern, in unsere Haushaltsanträge einfließen.

(Jörg Bode [FDP]: Das steht hier aber nicht!)

Ich möchte noch eines zum Ausdruck bringen, gerade weil der Finanzierungsaspekt immer herangezogen wird: Wir mussten hinnehmen, dass die Altersgrenze für Polizeibeamte um Jahre heraufgesetzt wurde, um den Digitalfunk zu finanzieren.

(Zustimmung bei der SPD)

Bei der Polizei - wie bei allen Landesbediensteten - wurde das 13. Monatsgehalt gestrichen. Uns treibt die Sorge um, dass wir vor diesem Hinter

grund keinen Nachwuchs mehr finden, weil alle nach Nordrhein-Westfalen gehen. Darum haben wir diesen Prüfauftrag formuliert und bitten darum, darüber mitzudiskutieren.

(Beifall bei der SPD - Hans-Christian Biallas [CDU] meldet sich zu einer Kurzintervention)

Herr Kollege Biallas, das geht wirklich nicht. - Jetzt hat der Herr Minister das Wort.

(Zuruf von der CDU: Er kann aber zu- sätzliche Redzeit beantragen!)

- Ja, das kann er. - Herr Schünemann, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zu den Stellen: Es ist wahr, Sie haben zweimal 58 Stellen gestrichen. Als ich das Amt des Innenministers übernommen habe, musste ich feststellen, dass 150 Stellen da waren, die gar nicht besetzt waren. Ich war froh, dass der Kollege Körting mehr Anwärter ausgebildet hat, als er anschließend übernehmen wollte. In Berlin werden die Anwärter nicht automatisch übernommen. In Niedersachsen steigert das die Attraktivität des Polizeiberufs: Wenn ein Anwärter in Niedersachsen die Prüfung besteht, wird er automatisch übernommen und Polizeibeamter. Ich habe sofort 150 Absolventen aus Berlin übernommen und so zumindest die Stellen, die frei waren, besetzt. Das haben Sie nicht gemacht. Wenn man das hochrechnet, haben Sie insgesamt 250 Stellen abgebaut bzw. nicht besetzt. Das wiegt mit Blick auf die Situation der Polizei schwer.

Jedes Jahr standen im Haushalt mehr Mittel für innere Sicherheit zur Verfügung. Sie haben recht: Ein Land ist für zwei Dinge besonders verantwortlich: für Bildung und für innere Sicherheit. Ich habe Ihnen die Zahlen dargestellt, ich habe dargestellt, wie es im Bereich der inneren Sicherheit aussieht. Die Attraktivität des Polizeiberufs ist in Niedersachsen gegeben.

Sie fordern in Ihrem Entschließungsantrag die Prüfung verschiedener Punkte. Ich kann Ihnen die Prüfungsergebnisse und die Kosten für die einzelnen Maßnahmen des Attraktivitätsprogramms der GdP nennen. Ich glaube, sie liegen Ihnen vor, aber ansonsten kann ich sie Ihnen noch einmal zur Verfügung stellen. Ich bin schon sehr interessiert

daran zu erfahren, welche Maßnahmen Sie von diesen 100 Millionen Euro umgesetzt haben wollen. Von einer Opposition müsste man doch zumindest verlangen können, dass sie Prioritäten setzt, wenn Sie sagen: 100 Millionen Euro geht nicht. - Bisher habe ich nichts gehört. Ich habe Ihnen genau gesagt, was ich vorhabe: die Schere, die Sie mit zu verantworten haben, zwischen Planstelle und Dienstposten weiter zusammenzuführen. In dem Bereich der Besoldungsgruppen A 11 und A 12 haben wir das schon geschafft. Dort hat sich der Überhang von, ich glaube, 50 % auf 35 % reduziert. So wollen wir weitermachen.

Meine Damen und Herren, mir geht es darum, nicht allen alles zu versprechen, sondern ganz konkret ein Ziel zu setzen, was wir in einer Legislaturperiode umsetzen können. Wir haben 1 000 Stellen geschaffen, wir haben eine Polizeireform durchgeführt, die in der Polizei übrigens eine hohe Akzeptanz hat. Meine Damen und Herren, wir werden jetzt eine Innovationsoffensive starten. Wenn wir auch noch die Stellenhebungen umsetzen können, dann haben wir etwas erreicht und damit Planungssicherheit für die Polizeibeamten in unserem Land.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, es gibt von der anderen großen Fraktion, nämlich der CDU, ebenfalls den Wunsch nach zusätzlicher Redezeit.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Ich ziehe zurück!)

- Nicht mehr. - Meine Damen und Herren, dann liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir haben damit die Beratung abgeschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/623 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/594 - Beschlussempfehlung des Aus

schusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/913

Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Zimmermann von der Fraktion DIE LINKE. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem hier vorliegenden Antrag möchte meine Fraktion Unterstützung für ein Vorhaben, das schon längst überfällig ist.

(Beifall bei der LINKEN - Zuruf von der CDU: Bekommt sie aber nicht!)

Es geht darum, dass Millionen in Deutschland lebende Menschen, welche keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, das kommunale Wahlrecht erhalten sollen und somit aktiv an der politischen Willensbildung in unserem Land teilnehmen können. Das ist eine Debatte, welche mittlerweile seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik - leider ohne positives Ergebnis - geführt wird.

Unser Antrag und die dahinterstehende Initiative haben im Übrigen in der Integrationskommission breite Unterstützung erhalten.

(Zustimmung bei der LINKEN - Unru- he)

Frau Kollegin, entschuldigen Sie bitte. - Meine Damen und Herren, ich darf um etwas mehr Ruhe bitten. - Vielen Dank.

Frau Zimmermann, Sie können fortfahren.

Was in den Niederlanden, wo das Kommunalwahlrecht für Ausländer bzw. Drittstaatenangehörige schon Mitte der 1980er-Jahre eingeführt worden ist, Praxis ist, sollte doch auch in Deutschland möglich sein.

(Beifall bei der LINKEN)

In den Niederlanden ist in der Folge das Interesse der in den Niederlanden lebenden Menschen am öffentlichen Leben erheblich gestiegen. Mittlerweile sind in den kommunalen Räten zahlreiche Ausländer vertreten. Das wirkt sich natürlich positiv auf das Zusammenleben der Menschen aus.

Meine Damen und Herren, die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz - das Land Berlin schloss sich der Initiative an - beantragte bereits im September 2007 die erneute Einbringung des bereits im Jahr 1997 im Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur Einführung des Kommunalwahlrechts für Drittstaatenangehörige.

Bereits am 4. Juli 2007 stellte die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag den Antrag, ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige einzuführen. Im Oktober desselben Jahres legte dann die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vor. Seit der Plenarsitzung des Bundesrates am 21. September 2007, in dem der Gesetzentwurf des Landes Rheinland-Pfalz eingebracht wurde, schmort dieser allerdings nun im Ausschuss. Meine Damen und Herren, da muss doch jetzt mal Bewegung reinkommen. Deshalb sollte sich auch das Land Niedersachsen dieser Initiative anschließen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die aktive und passive Teilhabe an Wahlen und Abstimmungen stellt den Kernbereich politischer Mitbestimmung dar. Um die rechtlichen Hemmnisse für eine gleichberechtigte Partizipation von hier lebenden Menschen, welche aus Nicht-EU-Staaten stammen, an politischen Entscheidungs- und Willensbildungsprozessen grundlegend zu beseitigen, ist es perspektivisch notwendig, das allgemeine aktive und passive Wahlrecht für EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Drittstaatenangehörige, die dauerhaft in der Bundesrepublik leben, nicht nur auf kommunaler, sondern auch auf Landes- und Bundesebene einzuführen.

Kommunalwahlen sind die Grundlage demokratischer Selbstverwaltung. Auch in Deutschland lebende Drittstaatenangehörige sollten die Möglichkeit erhalten, diese aktiv mitzugestalten.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Filiz Polat [GRÜNE])

Im Übrigen wurde bisher in 16 europäischen Ländern unter sehr unterschiedlichen gesetzlichen Voraussetzungen Drittstaatenangehörigen ein kommunales Wahlrecht eingeräumt. Es ist an der Zeit, dass sich an dieser Stelle auch in der Bundesrepublik etwas bewegt.