Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/596 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/801 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt.
Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung entfernt sich inhaltlich am weitesten vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab. Wer also der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/923 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt, und der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ist nach unserer Geschäftsordnung damit abgelehnt.
Bevor ich Tagesordnungspunkt 43 aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass Tagesordnungspunkt 44 - so vereinbarten es die Parlamentarischen Geschäftsführer - abgesetzt worden ist. Darauf können Sie sich also schon einrichten.
Erste Beratung: Einrichtung von Pflegestützpunkten endlich in Angriff nehmen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/897
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Wochenende steht bevor. Ich wäre Ihnen im Sinne aller Beteiligten sehr dankbar, wenn Sie so schnell wie möglich wieder Ihre Plätze einnehmen und der Rednerin dann auch die entsprechende Aufmerksamkeit widmen würden. - Einen kleinen Moment, Frau Helmhold.
Bitte nehmen Sie doch Platz, und stellen bitte Sie die Privatgespräche ein. - Frau Helmhold, Sie haben das Wort. Bitte schön!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß, das ist ungefähr so, als ob man in der Schule nach der Mittagspause noch in die siebte Stunde muss. Aber da müssen Generationen von Schülerinnen und Schülern durch, und ich werde Ihnen auch sagen, warum ich mich mit der Direktüberweisung dieses Antrags etwas schwer getan habe: Das Thema ist relativ eilig, und ich möchte wirklich gerne die Stellungnahmen der anderen Fraktionen, speziell der Regierungsfraktionen, dazu hören, ehe es für Wochen in den Versenkungen des Ausschusses verschwindet.
Meine Damen und Herren, wer mit Pflegebedürftigkeit konfrontiert ist, steht im Regelfall vor einem Riesenproblem. Er braucht Hilfe und Beratung, und das schnell, unbürokratisch und vor allem unabhängig von Trägerinteressen.
Diese Chance wollte Ulla Schmidt Betroffenen und Angehörigen mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz geben. Doch als sie ihre Idee der Pflegestützpunkte vorstellte, gab es massive Gegenwehr der CDU-geführten Bundesländer. Die Pflegestützpunkte wurden fast als Teufelswerk und unzumutbare Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Länder gebrandmarkt. Offensichtlich ärgerte man sich, diese Idee nicht selbst erfunden zu haben.
Es kam dann zu dem zwischen der Bundesregierung und den Ländern inzwischen fast typischen Kompromiss, dass die Länder nun selbst festlegen können, ob sie Pflegestützpunkte einrichten wollen oder nicht. Niedersachsen verschläft diese Entwicklung. Niedersachsen ist - das ergibt der kürzlich vorgelegte Zwischenbericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Weiterentwicklungsgesetzes - inzwischen mit Sachsen-Anhalt absolutes Schlusslicht beim Aufbau und bei der Förderung von Pflegestützpunkten. Es gibt bei uns nur einen einzigen, und zwar in Langenhagen,
Die Politik der Landesregierung zu dieser Frage ist: Kopf in den Sand - frei nach der Devise: Wenn wir nicht davon sprechen und uns möglichst nicht rühren, geht der vermeintliche Kelch hoffentlich an uns vorbei. - Das ist unengagiert und interessenlos, meine Damen und Herren.
Diese Haltung ist wohl ideologisch geprägt. Vor allen Dingen nützt sie wahrscheinlich auch den privat-gewerblichen Leistungsanbietern, die der FDP nahestehen. Sie geht aber letztlich zulasten der betroffenen Menschen.
Als Verbrämung dieser Haltung erfand die Sozialministerin im Vorfeld des Inkrafttretens des Gesetzes flugs die Seniorenservicebüros. Die erhalten eine Anschubfinanzierung, die in etwa der Förderung der Pflegestützpunkte entspricht. Sie leisten aber nicht das, was die Pflegestützpunkte leisten
sollen und können. Sie sollen ehrenamtliche nachbarschaftliche Netze zur Unterstützung älterer hilfsbedürftiger Menschen knüpfen und ehrenamtliche Alltagsbegleiter für die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger ausbilden. Das ist ja richtig; es ersetzt aber nicht das, was die von Pflegebedürftigkeit Betroffenen und ihre Angehörigen brauchen,
nämlich eine umfassende professionelle Beratung, ein umfassendes Assessment und eine professionelle Begleitung durch Case Manager. Ohne eine solche Begleitung und Beratung sind die komplexen Probleme bei Pflegebedürftigkeit nicht zu bewältigen.
Meine Damen und Herren, basierend auf unserem Antrag „Pflegeversicherung nachhaltig reformieren - Rechte der Pflegebedürftigen stärken!“, führte der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Landtages im vergangenen Juni eine Anhörung zum Thema Pflegestützpunkte mit allen beteiligten Institutionen und Verbänden durch. Die Pflegekassen und ein Teil der Einrichtungsträger lehnten erwartungsgemäß die Einrichtung von Pflegestützpunkten ab. Die Sozialverbände, der Landesseniorenrat und die befragten Wissenschaftler befürworteten diese aber eindeutig. Auch die Kommunen wären bereit, sich hier zu engagieren.
Leider kam danach von den Regierungsfraktionen und der Sozialministerin nichts. Das ist wirklich Voreingenommenheit nach dem Motto „Was nicht sein kann, das nicht sein darf“. Inzwischen gibt es aus dem Ministerium immerhin Signale, dass man sich, würde eine Kommune ankommen und unbedingt einen Pflegestützpunkt wollen, nicht dagegenstellen würde. Aber ich finde, das ist eine sehr unzureichende Form der Unterstützung. Statt eines vernünftigen Angebots an die Kommunen gibt es regelmäßig eine neue, in der Wortwahl variierte alte Presseerklärung aus dem Hause RossLuttmann, wenn sie ein weiteres Seniorenservicebüro eröffnet.
Meine Damen und Herren, schauen Sie sich übrigens einmal die Lage und den Zugang zu dem Seniorenservicebüro an, das im Ihme-Zentrum in Hannover eingerichtet wurde! Das Umfeld ist dort tatsächlich ziemlich unwirtlich. Als alter Mensch dorthin zu finden, ist geradezu eine Zumutung.
In der jüngsten Pressemitteilung zur Eröffnung eines ihrer Stützpunkte heißt die Ministerin jetzt „auch die Anbieter von Beratungs- und Unterstüt
zungsleistungen … bei den Seniorenservicebüros willkommen“. Ich frage Sie: Was soll das denn nun sein? Und wer soll darauf einsteigen? Wenn Sie jetzt Beratung wollen, dann machen Sie das doch richtig und nennen Sie diese Orte „Pflegestützpunkte“! Das ist doch nicht so schwer. Sie müssen sich nur entscheiden: Wenn Sie sie haben wollen, dann nennen Sie sie auch so und fördern Sie sie! Wenn Sie sie nicht haben wollen, dann sagen Sie das! Dann wissen wir wenigstens Bescheid und wissen wir, woran wir sind.
Meine Damen und Herren, aufgrund Ihres Nichtstuns okkupieren nun die Pflegekassen, Einrichtungsträger und sogar privatgewerbliche Büros gegen Entgelt das Thema. Die Pflegekassen müssen nun nach dem neuen SGB XI Pflegeberatung anbieten und meinen, ihre eigenen Angestellten im Schnelldurchgang zu Case-Managern und Assessment-Spezialisten ausbilden zu können. Für die privatgewerblichen Anbieter gibt es leider überhaupt keine Standards. Die Einrichtungsträger montieren einfach nur ein neues Türschild an ihre Tür. Das alles löst die bestehenden Probleme nicht.
Was die Menschen vor allen Dingen brauchen, sind unabhängige, d. h. neutrale Anlaufstellen, die frei von Trägerinteressen sind. Die Menschen, die eine Hilfe suchen, sehen sich doch geradezu einem Dschungel von Einrichtungsanbietern und diversen Interessenvertretern ausgesetzt, die logischerweise pro domo, d. h. für die Interessen der eigenen Institution, beraten werden.
Um dies zu verhindern, fordern wir die Landesregierung auf, jetzt endlich auf Landesebene mit den Kommunen entsprechende Rahmenbedingungen für unabhängige Pflegestützpunkte in jedem Landkreis verbindlich zu verabreden und gegebenenfalls auch gesetzliche Regelungen vorzugeben. Je länger Sie warten, desto mehr verspielen Sie die nur bis zum 30. Juni 2011 bereitstehenden Bundesmittel zur Einrichtung dieser Stützpunkte. Das Geld ist da. Niedersachsen ruft es nicht ab. Das finde ich fahrlässig.
Unseres Erachtens können die Aufgaben der Seniorenservicebüros ohne Weiteres in die Arbeit der Pflegestützpunkte integriert werden. Wir hatten bereits in unseren Haushaltsanträgen zum Haushalt 2009 zusätzliche Mittel zum Ausbau dieser Pflegestützpunkte gefordert. Sie haben dies abgelehnt.
Meine Damen und Herren, auch Sie wissen doch um die demografische Entwicklung. Sie sollten die Nöte der Betroffenen kennen. Lassen Sie dem sich ausbreitenden Wildwuchs nicht weiterhin freien Lauf! Schaffen Sie jetzt mit den Pflegestützpunkten die notwendige professionelle Beratungsstruktur für die Menschen in Niedersachsen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal Danke an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für diesen Antrag!
Die SPD-Fraktion wird dem Antrag zustimmen und die Forderungen und Argumente unterstützen. Es ist schon traurig, dass zu dem Thema „Einrichtung von Pflegestützpunkten“ überhaupt ein Antrag notwendig ist. Das sollte eigentlich Tagesgeschäft der Regierung sein.
Ich stimme Frau Helmhold uneingeschränkt zu, dass jetzt wirklich Eile geboten ist. Denn am 1. Juli 2008 ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten. Ein Kernbaustein dieses Gesetzes ist die Einrichtung von Pflegestützpunkten. Nach dem Gesetz haben die Pflegekassen und Krankenkassen zur wohnortnahen Versorgung, Beratung und Betreuung der Versicherten Pflegestützpunkte einzurichten, sofern die oberste Landesbehörde dies bestimmt. Diese Landesbehörde bestimmt aber nicht. Sie tut es einfach nicht! Über ein Jahr ist vergangen, das Ministerium ruht vor sich hin - ein Jahr, in dem die Möglichkeit, Pflegestützpunkte in Niedersachsen einzurichten, ungenutzt geblieben ist. Anschubfinanzierung versenkt!