Ihre Aussage, das wirke sich nicht positiv aus, ist also schlicht nicht wahr. Ich kann an Zahlen belegen, dass es völlig anders ist.
Herr Adler hat die tatsächliche Situation bei der Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund insbesondere als Beamte angesprochen. Wie ich hier immer wieder dargestellt habe, gibt es tatsächlich eine Möglichkeit dazu, gerade bei Polizeibeamten. Sonst wäre das Ganze ja gar nicht möglich. Wenn sie über eine Niederlassungserlaubnis verfügen, haben sie bei Vorliegen der Befähigung etc. die Möglichkeit, Beamte zu werden. Dies wird in Niedersachsen schon umgesetzt.
„Im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 1 BeamtStG ist ein dringliches öffentliches Interesse als gegeben anzunehmen und damit die Übernahme in das Beamtenverhältnis zu ermöglichen, wenn interkulturelle Kompetenz oder besondere Sprachkenntnisse bei
Es ist wohl völlig klar, dass sich das nicht auf ein dienstliches Bedürfnis bezieht, sondern auf die Qualität bzw. auf die Eignung des Bewerbers. Insofern ist es unlogisch, wenn Sie so formulieren.
Dieses ist nicht notwendig und macht auch keinen Sinn. In Niedersachsen und in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt hat jemand, der über die Niederlassungserlaubnis verfügt, die Möglichkeit, Beamter zu werden. Das wird in Niedersachsen praktiziert.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Bevor ich zur Abstimmung komme, möchte ich Ihnen dazu einige Erläuterungen geben. Insofern bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit.
Fest steht, dass sich der auf Annahme in einer geänderten Fassung lautende Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/1056 inhaltlich am weitesten vom ursprünglichen Antrag entfernt. Zunächst lasse ich daher über diesen Änderungsantrag abstimmen. Falls dieser abgelehnt werden solle, stimmen wir anschließend über die Beschlussempfehlung ab. Im Anschluss daran stimmen wir in jedem Fall - so oder so - über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/1109 ab, der auf eine Ergänzung einer zuvor angenommenen Fassung des Entschließungstextes zielt.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/1056 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann stelle ich fest, dass diesem Änderungsantrag nicht gefolgt wurde.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/419 in geänderter Fassung annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltun
Wir kommen nun zu der letzten Abstimmung bei diesem Tagesordnungspunkt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/1109 zustimmen und damit die Entschließung in der eben angenommenen Fassung ergänzen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht gefolgt wurde.
Erste Beratung: Keine Autonomie ohne Demokratie - Für mehr Mitbestimmung an Niedersachsens Hochschulen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1040
- Für die Einbringung werde ich gleich jemandem von der Fraktion DIE LINKE das Wort erteilen. Ich bitte um etwas mehr Ruhe. - Herzlichen Dank. Herr Perli, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Linke fordert stärkere Mitbestimmungsrechte an Niedersachsens Hochschulen. Dies ist, in einem Satz zusammengefasst, der Kern des vorliegenden Antrags, mit dem wir auf die anstehende NHGNovelle einwirken wollen. Dabei sollen die verfassungsrechtlichen Grenzen vollständig ausgereizt und so viel Demokratie wie möglich zugelassen werden. Wir sind der Überzeugung, dass an solch gesellschaftlich bedeutsamen und großen Institutionen, wie es unsere Hochschulen sind, ein Mehr an Demokratie und Mitbestimmung möglich gemacht werden muss.
Wir wollen es nicht länger hinnehmen, dass die zentralen Entscheidungen über die Weiterentwicklung einer Hochschule in den Händen einiger weniger liegen und alle anderen maximal mitreden, nicht aber mitentscheiden dürfen. Deshalb fordern wir eine Redemokratisierung der Hochschulen. Diese Redemokratisierung bringt viele Vorteile. Die Beschäftigten sind Expertinnen und Experten in ihrem Gebiet. Ihr Fachwissen um die Probleme und Lösungsmöglichkeiten in ihrem jeweiligen Arbeitsumfeld darf daher nicht ignoriert werden.
Eine breite Mitbestimmung gleicht unterschiedliche Schwächen aus und führt zu einer qualifizierten Verbesserung der Entscheidungen. Zugleich zeigt ein solches Modell, dass es alle Mitglieder an einer Hochschule ernst nimmt und in ihren Ansichten und Erfahrungen zur Kenntnis nimmt.
Mehr Mitbestimmung bedeutet auch eine Abkehr von der Denkweise, Hochschulen wie Unternehmen zu führen. Dies funktioniert nämlich nicht. Zwar ist es richtig, den Hochschulen mehr Entscheidungsspielraum zu geben und von staatlicher Seite nicht in jede Anschaffung eines Bleistifts hineinzuregulieren. Aber die Ausgestaltung dieser Autonomie darf nicht dem Präsidium der Hochschulen alleine überlassen werden, indem es Zielvereinbarungen oder den Wirtschaftsplan lediglich nach Anhörung des Hochschulrates und des Senats abschließt bzw. verabschiedet, ohne an diese Stellungnahme gebunden zu sein.
Die ausführenden Organe sollen genau das machen: Entscheidungen ausführen und umsetzen - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Oder wollen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, etwa, dass auch wir nur noch eine Stellungnahme zum Landeshaushalt abgeben dürfen?
Wir wollen alle Gruppen in die Entscheidungsprozesse einbinden, ihnen Mitverantwortung in der Hochschulentwicklung geben und somit erreichen, dass in einem demokratischen Diskurs das Beste für die Hochschulen erreicht wird.
Mit dem Begriff „Hochschule“ meinen wir nicht nur die Leitungsorgane, Professoren und drittmittelträchtigen Institute, sondern wir meinen wirklich alle: Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung. Dazu gehört neben einer Stärkung des Senats, was seine Kompetenzen anbelangt, eine veränderte Zusammensetzung. Die Zusammensetzung soll sich am verfassungsrechtlich Machbaren orientieren. Nur in Fragen, die unmittelbar die Forschung oder Berufungen betreffen, sollen die Hochschullehrer über mehr als die Hälfte der Stimmen verfügen. In Fragen, die unmittelbar die Lehre betreffen, sollen sie die Hälfte der Stimmen auf sich vereinen. Das entscheidende Wort ist hier „unmittelbar“. Der Wirtschaftsplan, die Zielvereinbarungen und die Wahl zu verschiedenen Ämtern würden nicht darunterfallen und somit in einem gleichberechtigten Aushandlungsprozess zwischen allen Mitgliedern der Hochschule entschieden werden; denn
Die wissenschaftlichen Mitarbeiter leisten die meiste Arbeit in Forschung und Lehre. Sie dürfen daher bei Entscheidungen nicht mehr marginalisiert werden, ebenso die Studierenden im Bereich der Lehre, wo sie nicht nur Objekt der Lehre sind, sondern auch Subjekt. Dies muss sich in den Entscheidungsstrukturen widerspiegeln.
Die Neuordnung der Machtverhältnisse zwischen den Hochschulorganen und die Stärkung der Mitbestimmung an den Hochschulen gehen mit einer Neujustierung des Hochschulrates einher. Wir fordern eine neue Zusammensetzung, um hier eine institutionalisierte Schnittstelle zwischen Hochschulen und Gesellschaft zu installieren. Die maßgeblichen gesellschaftlichen Interessen sollen sich im Hochschulrat wiederfinden und die Hochschulmitglieder als Externe beraten.
Schauen Sie sich einmal an, wer heutzutage in einem Hochschulrat einer niedersächsischen Hochschule sitzt, und schreiben Sie auf einer Seite die Arbeitnehmervertreter, auf einer anderen Seite die Arbeitgeber oder ihre Vertreter und auf einer dritten Seite die Vertreter aus der Wissenschaft auf! Sie werden entdecken, dass die erste Seite ganz weiß bleibt und die zweite sehr voll beschrieben ist. Dieses Ungleichgewicht spiegelt unsere gesellschaftliche Balance nicht wider und muss daher geändert werden. Wir fordern deshalb die gesetzliche Absicherung für einen Hochschulrat, der die Gesellschaft in vielen Facetten und nicht nur in einer abbildet.
Der Hochschulrat wird streng auf die Beratungsfunktion beschränkt. Wir sprechen uns dagegen aus, dass der Hochschulrat in den ureigensten Kern der Hochschulselbstverwaltung eingreifen kann, wie dies das jetzige Gesetz in Fällen der Übertragung des Berufungsrechts auf die Hochschulen oder bei Abwahlanträgen von Präsidiumsmitgliedern zulässt. Bei all dem müssen wir darauf achten, dass Demokratie machbar wird. Hochschulmitgliedern, die in Gremien mitarbeiten oder Wahlämter bekleiden, dürfen dadurch keine Nachteile entstehen. Ein wesentlicher Punkt dabei sind für Studierende z. B. Teilzeitstudiengänge. Durch die Verdichtung des Studiums mit der Einführung von Bachelor und Master gibt es kaum noch Luft zum Atmen und zum Engagement jen
seits des eigenen Studiums. Hier müssen wir ebenso Möglichkeiten schaffen, wie es für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fall ist, falls sie sich neben ihrer Leistung in Forschung und Lehre und neben der Arbeit an ihrer eigenen Weiterqualifikation an der Hochschuldemokratie beteiligen wollen.
Uns bringen mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten auf dem Papier nicht weiter, solange die Menschen nicht in die Lage versetzt werden, diese Strukturen zu füllen. Ohne Menschen wird keine Demokratie lebendig.
Eine letzte Forderung zur Ausweitung der Mitbestimmung betrifft nicht das Innenleben der Hochschulen, sondern die Einflussnahme von uns, vom Landtag. Bislang bekommen wir irgendwann die Zielvereinbarungen zur Kenntnis zugeschickt. Diese Zielvereinbarungen haben es aber in sich. Schließlich wird in ihnen die Weiterentwicklung der Hochschullandschaft skizziert. Dieses Thema sollten wir uns nicht einfach aus den Händen nehmen lassen. Daher muss der Landtag bzw. der Fachausschuss stärker in die Hochschulentwicklung eingebunden und darf nicht nur im Nachgang informiert werden.
Zusammengefasst: Die Linke steht für den Ausbau von Demokratie und Mitbestimmung in allen Sektoren der Gesellschaft und damit auch an den Hochschulen. Wir wollen den Mitgliedern der Hochschulen mehr Rechte geben und ihre Partizipationschancen stärken. Wir wollen, dass zentrale wissenschaftspolitische Entscheidungen in einem offenen Diskurs unter Einbeziehung aller Beteiligten getroffen werden. Daher haben wir diesen Antrag vorgelegt. Ich freue mich auf die Beratung im Fachausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Herren, meine Damen! Sehr geehrter Herr Perli, Ihr Antrag enthält am Anfang und in der Begründung - ich will es einmal so sagen - ein wenig viel Lyrik. Ich musste mich ein bisschen durchquälen.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Es hat sich aber gelohnt! - Karl-Heinz Klare [CDU]: Ein wenig oder viel?)
Unter den Nrn. 1 bis 9 kommen Sie dann aber zum Wesentlichen. Ich teile einige Ihrer Forderungen. Lyrik ist ja im Übrigen nicht das Schlimmste.
Sie haben uns - meine Fraktion - auf Ihrer Seite, wenn es darum geht, studentische Mitbestimmung zu stärken; denn Studenten sind keine Kunden an ihrer Universität, sondern sie sind Mitgestalter.