Protokoll der Sitzung vom 12.05.2009

(Heiner Bartling [SPD]: Das war miss- verständlich, Herr Präsident! Sie ha- ben von einem Änderungsantrag der Grünen gesprochen!)

- Verzeihung! - Es geht jetzt um die Änderungsempfehlung des Ausschusses. Darüber lasse ich abstimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung.

Wer dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes zustimmen möchte, den bitte ich aufzustehen. - Wer dagegen ist, den bitte ich, jetzt aufzustehen. - Wer enthält sich? - Bei einigen Enthaltungen ist das Erste die Mehrheit gewesen. Wir haben damit entsprechend beschlossen.

Vielen Dank.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/875 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 16/1131 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/1159

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme mit Änderungen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Beratung. In der Reihenfolge der Redner spricht zunächst Herr Schobert von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag - - -

(Unruhe)

Herr Schobert, warten Sie bitte einen kleinen Moment. Ich bitte die eigene Fraktion, ihrem Redner mehr Aufmerksamkeit zu schenken.

(Zustimmung von Dr. Max Matthiesen [CDU])

Bitte schön!

Mit dem heute vorliegenden Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag schließen wir eine Diskussion ab, die wir vor mehr als einem Jahr begonnen haben. Wir schließen diese Debatte positiv ab; denn der uns vorliegende Staatsvertrag trägt deutlich die Handschrift des Landtages und dieser Landesregierung.

(Beifall bei der CDU)

In der Unterrichtung zum Entschließungsantrag von CDU, FDP und SPD vom Oktober 2008 - der Antrag titelte seinerzeit: Fortentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland sichern und mitgestalten - hebt die Landesregierung die gute und konstruktive Arbeit des Landtages hervor. Die hier vom Plenum beschlossenen und beschriebenen Erwartungen an den vorliegenden Staatsvertrag haben unsere Landesregierung bei den Verhandlungen mit den übrigen Bundesländern den Rücken gestärkt und so dieses positive Ergebnis ermöglicht.

Wir freuen uns über dieses Lob, das uns ausgesprochen worden ist, geben aber dieser Anerkennung gleichermaßen zurück in Richtung unseres Ministerpräsidenten Christian Wulff und seines Teams von der Staatskanzlei;

(Beifall bei der CDU)

denn sie haben es mit dem nötigen Verhandlungsgeschick letztlich geschafft, die Punkte, die wir für wichtig befunden haben, im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu verankern.

Ich finde, dass wir damit insgesamt eine tolle Leistung vollbracht haben, auf die wir zu Recht stolz sein können.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Durch den vorliegenden Staatsvertrag wird dafür Sorge getragen, dass die Rundfunkgebühren auch künftig sinnvoll und maßvoll im öffentlichrechtlichen Rundfunk eingesetzt werden. Dadurch tragen wir zur Gebührenstabilität bei und schonen den Geldbeutel unserer Bürgerinnen und Bürger.

Darüber hinaus kann sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet weiterentwickeln, ohne dass unsere reichhaltige und qualitativ gute Tageszeitungslandschaft in Niedersachsen in Mitleidenschaft gezogen wird.

(Beifall bei der CDU)

Die Beschränkungen im Internetauftritt der Öffentlich-Rechtlichen sind genauso sinnvoll wie der nunmehr festgeschriebene Dreistufentest. Natürlich wissen wir, dass wir insbesondere mit dem Dreistufentest keinen Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet haben. Letztendlich ist der Dreistufentest aber wichtig, weil er ein wesentlicher Bestandteil des Beihilfekompromisses ist, den wir mit den Bundesländern, der Bundesrepublik und der Europäischen Union eingegangen sind.

Mit dem zweiten Teil des heutigen Beschlusses wollen wir das Niedersächsische Mediengesetz ändern. Wir wollen mit dieser Änderung dafür Sorge tragen, dass der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag für Niedersachsen keine unerwünschten Begleiterscheinungen mit sich bringt. Die Rede ist hier von den hervorragend arbeitenden Telemedienanbietern Regio-TV, Borkum-TV und dem Friesischen Rundfunk. Mit dieser Sonder- und Übergangsregelung, die wir durch die Änderung unseres Mediengesetzes schaffen, können diese Sender über den 1. Juni dieses Jahres hinaus auf Sendung bleiben. Präzise gesagt ist diese Übergangsregelung auf die Zeit bis zum 31. Dezember 2010 ausgelegt, weil nach dem 31. Dezember, am 1. Januar 2011, unser neues Mediengesetz mit der Möglichkeit des kommerziellen lokalen Rundfunks in Kraft sein wird, sodass dann ein weitergehender Betrieb gewährleistet ist.

(Beifall bei der CDU)

Für uns ist es wichtig, damit ein Zeichen zu setzen, dass wir bereit sind, unser Medienland Niedersachsen weiterhin positiv zu entwickeln. Im zweiten Änderungspunkt des Niedersächsischen Mediengesetzes geht es um die hier lizenzierten Sender RTL und SAT 1, es geht um die Bereiche der Regionalfenster. Ausgehend von der Feststellung, dass RTL und SAT 1 in Niedersachsen inhaltlich ausgewogene und unabhängig handelnde Regionalfenster ausstrahlen, gibt es für uns keine Notwendigkeit, diesen beiden Sendern zu untersagen, ihre Regionalfenster auch künftig durch eigene Tochterfirmen produzieren zu lassen und nicht - wie sonst, ohne diese Regelung - durch Fremdfirmen.

Wir halten das für wichtig; denn natürlich erhoffen wir uns auch als Niedersachsen den positiven Nebeneffekt, dass durch diese von Töchtern von RTL und SAT 1 produzierten Regionalfenster manch ein Beitrag so wie in der Vergangenheit auch in Zukunft seinen Weg in die deutschlandweiten Hauptprogramme finden wird, damit auch wir als Niedersachsen uns dort wiederfinden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist nicht verborgen geblieben, dass ich mich trotz der Komplexität des Themas kurz gefasst habe. Das ist auch der Uhrzeit geschuldet. Aber ich denke, wir haben bereits hier in diesem Plenum sehr intensiv über die Rundfunkänderungsstaatsverträge, insbesondere über den Zwölften, diskutiert. Ich darf mich herzlich für die gute und auch fruchtbringende Diskussion bedanken, auch in den Ausschüssen, und würde mich freuen, wenn dieser Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die Änderung unseres Niedersächsischen Mediengesetzes mit einer breiten Mehrheit dieses Landtages angenommen werden würden.

Ich danke für die Aufmerksamkeit. Glück auf!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Heiner Bartling [SPD]: Wie weit sind wir gekommen? - Kreszentia Flauger [LINKE]: Bald singen sie die Internati- onale!)

Nächster Redner ist Herr Riese von der FDPFraktion. Bitte schön, Herr Riese!

Verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Politik hat man häufig mit Kompromissen zu tun. Wer die Einzelheiten der Diskussion zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatvertrag in Erinnerung hat, weiß, dass dieser Vertrag, so wie er jetzt dasteht, auch einen Kompromiss darstellt, bei dem es meiner Auffassung nach keine Verlierer, aber auch keine Sieger gibt.

Wir haben eine neue Programmdefinition. Da sind die Textbausteine im neuen Rundfunkstaatsvertrag sehr viel umfassender geworden. Ob sie deswegen präziser geworden sind, steht auf einem anderen Blatt. Das will ich jetzt aber nicht vertiefen.

Interessant ist der Auftrag des Rundfunks: Er ist in Zukunft - immer noch in § 11 dargelegt -, dass die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft erfüllt werden, meine Da

men und Herren. Sie haben keine Bedürfnisse mehr, die unerfüllt bleiben. Der Rundfunk ist für Sie da! Das ist ein sehr interessantes Rundfunkbild.

Der Gegenstand, über den wir uns an dieser Stelle oft unterhalten haben, ist natürlich das Verhältnis der privaten Verleger zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ich darf einmal in Erinnerung rufen: Bevor es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk - oder den Rundfunk überhaupt - gab, wurde Meinungsvielfalt bereits durch eine Vielfalt gedruckter Medien angeboten, die alle in der Hand von privaten Verlegern waren und einer öffentlichen Finanzierung nicht bedurften.

Es bleibt dabei, dass der Rundfunk auch künftig keine Zeitung machen soll. Deswegen erhalten private Verleger künftig auch keine gebührenfinanzierte Bestandsgarantie. Aus diesem Grunde sind Werbung und Sponsoring in Zukunft aus dem öffentlichen Rundfunk herauszuhalten. Das ist in diesem Staatsvertrag so noch nicht abgebildet, aber immerhin für die heiß diskutierten Telemedien. Diese werden nicht mit Werbung und Sponsoring versehen werden. Da Rundfunk im Grunde ein linearer Kommunikationsdienst ist - das ist in der neuen Formulierung sehr deutlich abgebildet -, muss auch der Internetauftritt bei den sendungsbegleitenden Telemedien begrenzt sein.

Die Rundfunkräte, die sich in Zukunft mit dem Dreistufentest befassen dürfen und insbesondere die marktlichen Auswirkungen von Telemedien, wenn sie von den Öffentlich-Rechtlichen angeboten werden, prüfen müssen, haben eine interessante Aufgabe vor sich. In den Rundfunkräten, Sie wissen es, sitzen Vertreterinnen und Vertreter politischer Parteien, von Gewerkschaften, von zahlreichen Verbänden, von Kirchen, vom Landesfrauenrat, von Sport und Erwachsenenbildung, lauter wichtige und bedeutende Persönlichkeiten, die alle in ihrem Leben sehr viel zu tun haben. Wenn sie sich dann im Rundfunkrat treffen, müssen sie über die marktlichen Auswirkungen entsprechend dem Dreistufentest entscheiden. Das können sie nur deswegen, weil die Verpflichtung auf eine unabhängige gutachterliche Beratung bezüglich der Marktauswirkungen den Eingang in den Vertrag gefunden hat. Das ist auch richtig so.

Meine Damen und Herren, es bedarf keiner prophetischen Gabe, um vorherzusagen, dass dieser Staatsvertrag, wenn er denn in Kraft ist, auch rechtlicher Prüfung unterliegen wird. Wir werden künftig Urteile des Bundesverfassungsgerichts

dazu und auch künftig weitere Diskussionen haben. Insofern ist ein wichtiger Schritt erreicht worden, aber das Ende der Diskussion ist noch nicht da.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Behrens.

(Beifall bei der SPD)

Der Beifall gilt dem Geburtstagskind.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den wir heute abschließen wollen, ist zwar der Zwölfte, aber - das haben die Kollegen vor mir richtig gesagt - wir werden das Thema leider wohl nicht so schnell beenden. Die nächsten Rundfunkänderungsstaatsverträge drohen uns schon. Deshalb können wir uns auch weiterhin auf diese Debatten freuen.

Ganz sicher ist, dass dieser Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag in die Geschichte der Medienpolitik eingehen wird als der Vertrag, der die Telemedien in dem Sinne möglich gemacht und der eine klare Regelung zu diesem Thema gefunden hat.

Die SPD ist der Überzeugung, dass es ein fairer Kompromiss ist, um auf der einen Seite Entwicklung und Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu garantieren und auf der anderen Seite die Angebote von Kommerziellen weiterhin möglich zu machen; denn was in Deutschland wichtig ist: Wir brauchen einen unverzichtbaren Beitrag zur Meinungsvielfalt, und dazu gehören beide Säulen.