Die SPD ist der Überzeugung, dass es ein fairer Kompromiss ist, um auf der einen Seite Entwicklung und Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu garantieren und auf der anderen Seite die Angebote von Kommerziellen weiterhin möglich zu machen; denn was in Deutschland wichtig ist: Wir brauchen einen unverzichtbaren Beitrag zur Meinungsvielfalt, und dazu gehören beide Säulen.
In der hitzigen Debatte um die presseähnlichen Angebote und den Dreistufentest wird häufig vergessen - die Kollegen haben das beschrieben -, dass der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag das weltweit umfangreichste lineare öffentlichrechtliche Angebot in Auftrag gibt. Nirgendwo auf der Welt gibt es einen so umfangreichen öffentlichrechtlichen Rundfunk im Bereich Hörfunk und im Bereich Fernsehen. Ich finde, auch darauf können wir als Deutsche sehr stolz sein.
Es ist ein gutes Signal, dass wir uns in unserer Republik auch auf den gebührenfinanzierten Rundfunk in all seiner Vielfalt verständigt haben; denn wer von uns könnte sich heute vorstellen, auf Pro
Die Vielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss in Zukunft auch im Internet möglich sein. Heute legen wir den Grundstein dafür.
Was im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag lange verborgen geblieben ist, ist die Verabredung der Ministerpräsidenten, Sponsoring und Werbung gleichzusetzen. Damit, meine geehrten Kolleginnen und Kollegen, haben wir den Einstieg in den Ausstieg aus Werbung und Sponsoring insgesamt zu organisieren. Ich finde, es ist ein richtiges Signal, dass wir uns anschauen, dass die zukünftigen Säulen der dualen Rundfunkordnung einerseits über Rundfunkgebühren und andererseits über Werbung und Sponsoring zu finanzieren sind. Das ist ein gutes Signal.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will kurz auf den Dreistufentest eingehen. Er ist von den Kollegen, die vor mir geredet haben, schon beschrieben worden. Für uns ist der Dreistufentest auf der einen Seite ein Instrument der Qualitätsentwicklung und auch der Qualitätswahrung in den öffentlichen Rundfunkanstalten, aber er ist auch ein Bürokratiemonster, mit dem sich unsere öffentlich-rechtlichen Anstalten in Zukunft abmühen müssen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang dem NDR ein großes Lob aussprechen, der als eine der ersten ARD-Anstalten seine wundervolle InternetMediathek einem freiwilligen Dreistufentest unterzogen hat. Das Urteil der Experten zum Verfahren fällt hart aus. Sie schreiben von immensen personellen und finanziellen Kapazitäten, die dafür gebraucht werden, sehen sich aber natürlich auch in der Pflicht, diesen Dreistufentest zukünftig zu absolvieren.
Im Auge behalten müssen wir in diesem Zusammenhang die Kooperationsbereitschaft der privaten Medien, die, wenn es um die korrekte Marktanalyse geht, wirtschaftliche Daten preisgeben müssen. Das tun sie kaum. Das zeigt ein aktueller Fall des MDR. Ich glaube, dass wir einen ordentlichen Dreistufentest, wie ihn der neue Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorsieht, für die ARD, das ZDF und das Deutschlandradio nur hinbekommen, wenn sich auch die Privaten einbinden lassen und keine Verhinderungstaktik bündeln.
Zum Abschluss möchte ich sagen: Wir beschließen heute zwar den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die ungeteilte Zustimmung auch der SPD genießt, weil wir den Kompromiss für richtig halten, aber wir reden auch über das Niedersächsische Mediengesetz. Kollege Schobert hat beschrieben, dass es darum geht, eine Übergangslösung für die in Niedersachsen bereits vorhandenen lokalen Telemedien zu finden. Es ist gut, dass wir eine Übergangslösung finden. Allerdings hat die Staatskanzlei in einer Pressemitteilung dazu angekündigt - das ist ja auch bekannt -, dass sie in der Zwischenzeit prüfen möchte, ob sie den kommerziellen Rundfunk in Niedersachsen zulassen würde. Es ist kein Geheimnis, dass wir als SPD das sehr skeptisch sehen, weil wir der Meinung sind, dass mehr Angebot in diesem Bereich nicht unbedingt auch zu einer Qualitätsverbesserung führt. Wir machen uns aber vor allen Dingen auch Gedanken um die Absicherung des Bürgerrundfunks über 2014 hinaus und sehen das deswegen sehr skeptisch.
Wir stimmen also dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu. Mit der Änderung zum Niedersächsischen Mediengesetz - auch das haben wir im Ausschuss diskutiert - haben wir ein Problem, weil der GBD uns ins Stammbuch geschrieben hat, dass das Gesetz, das wir heute auf den Weg bringen sollen, eher schwammig und unklar formuliert ist. Wir hatten vorgeschlagen, über die vom GBD vorgelegte Fassung abzustimmen, weil wir nicht die gleichen Fehler wie beim letzten Rundfunkänderungsstaatsvertrag machen wollen, bei dem wir immer beklagen, er sei unpräzise und unklar formuliert. Diesem Vorschlag konnten sich die Kollegen von CDU und FDP leider nicht anschließen. Deswegen werden wir zwar den Rundfunkänderungsstaatsvertrag - das ist natürlich der wichtigere Teil - heute mit beschließen, aber wir werden die Änderung zum Niedersächsischen Mediengesetz nicht mittragen.
möchte ich gar nicht viel sagen. Es ist eine Übergangsregelung, über die ich an dieser Stelle gar nicht mit Ihnen streite. Aber zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag möchte ich mich schon noch einmal äußern. Ich zitiere einmal den Schriftsteller Emil Oesch, der gesagt hat:
„Die Entschlüsse eines Menschen können nie besser sein als die Informationen und die Einsichten, die er hat.“
Anders ausgedrückt: Die Qualität der Information, die den Menschen zur Verfügung steht, entscheidet wesentlich mit über die Qualität der Entscheidungen, Meinungen und Handlungen von Menschen.
Weil wir zum Glück in einer Demokratie leben, haben Bürgerinnen und Bürger hier in Deutschland auch politische Entscheidungen zu treffen. Überzeugte Demokratinnen und Demokraten wissen um ihre Verantwortung, ein ausgewogenes Informationsangebot sicherzustellen, das inhaltlich weder staatlich vorgegeben und gesteuert noch von Wirtschaftsinteressen gekauft ist. Deshalb haben wir in Deutschland aus vielen guten Gründen öffentlich-rechtliche Fernseh- und Radiosender. Diese Sender müssen natürlich auch das Recht haben, breit und umfassend im Internet zu informieren.
69 % aller deutschen Erwachsenen und 98 % aller 18- bis 25-Jährigen nutzen nach neuesten Zahlen das Internet. Deshalb sind Diskussionen über bürokratische Einschränkungen der Internetauftritte der öffentlich-rechtlichen Sender - so etwas wie die Vorgabe, Inhalte nur sieben Tage im Internet stehen zu lassen, oder komplizierte Dreistufentests - vor diesem Hintergrund einfach nur völlig absurd.
Das ist Überregulierung und überflüssige Bürokratie, und es ist auch nicht praktikabel. Auch die Diskussion, dass die Leute ihre Zeitungen abbestellen, wenn Nachrichten im Internet stehen, ist völlig absurd. Deswegen ist nachvollziehbar, dass ARD-Anstalten überlegen, gegen diesen Vertrag zu klagen, wenn er denn kommt.
Der Vertrag geht nach wie vor auch über die Anforderungen des Beihilfekompromisses hinaus. Herr Oetjen hat heute Morgen hier gesagt, EURegelungen solle man nur 1 : 1 umsetzen. Dann
müsste die FDP konsequenterweise gegen diesen Vertrag stimmen. Machen Sie das mal. Zeigen Sie Verantwortung für das Informationsangebot für Bürgerinnen und Bürger. Es wäre auch ein Beleg für Ihre demokratische Gesinnung. Wir werden das tun.
(Beifall bei der LINKEN - Roland Rie- se [FDP] meldet sich zu einer Kurzin- tervention. - Zurufe: Das ist ein biss- chen spät!)
Zu spät. - Ich bitte die Abgeordneten jetzt dringend, sich zu setzen. Wer Privatgespräche führen will, möge bitte hinausgehen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Zunächst zur Änderung des Telemediengesetzes. So, wie es im Gesetzentwurf steht, ist der Bestandsschutz für die lokalen Telemedien richtig, und ich will das Gesetz erst einmal nur so bewerten, wie es da steht, und nicht aufgrund einer Pressemitteilung aus der Staatskanzlei. Wir hätten uns allerdings bei der Formulierung der Unabhängigkeitsgebote der Fensterprogramme gegenüber den Hauptprogrammveranstaltungen die präzisere Formulierung gewünscht. Zu diesem Artikel wird meine Fraktion sich der Stimme enthalten.
Das größere Teil ist aus meiner Sicht natürlich ohnehin die Änderung des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Darüber haben wir hinlänglich diskutiert, und wir haben Ihnen immer wieder gesagt, dass man die Auflagen aus Brüssel 1 : 1 umsetzen, aber keinesfalls darüber hinausgehen soll. Sie haben das allerdings getan. Das hat fatale Folgen.
- Das war jetzt zeitig genug, Herr Riese. - Das Medium der Zukunft, meine Damen und Herren, ist das Internet. Das wissen Sie auch. Dort findet man die Jugendlichen, und wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich da nicht tummelt und sich diesen Herausforderungen nicht stellt, wird er jüngere Zielgruppen nicht mehr erreichen können. Das wird Auswirkungen haben, auch im Hinblick auf das, was Frau Flauger zum Bedürfnis nach
Es ist die Pflicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sich die Zielgruppen dort zu suchen und sie auch dort zu finden, wo sie sind, nämlich im Internet.
Der öffentlich-rechtliche Programmauftrag besteht doch gerade darin, die unabhängigen, frei verfügbaren Angebote und Informationen dort zur Verfügung zu stellen, wo sie benötigt werden. Wenn Sie diesen Auftrag in dem zentralen Medium der Zukunft beschränken, wird das sehr negative Auswirkungen haben.
Mein Eindruck in dieser Debatte ist: Es geht um eine gesellschaftspolitische Grundstreitfrage, nämlich um die Frage: Soll man das öffentlich-rechtliche System zugunsten privater Anbieter einschränken? Diese Grundsatzentscheidung steht letztlich mit jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Debatte, sie wird in diesem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag aber ganz besonders deutlich. Hier haben Sie sich wirklich positioniert, und was Sie da tun, ist nicht im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer. Ich nenne als Beispiel nur den sogenannten Dreistufentest. Ein Sender, der jetzt eine neue Idee für ein Angebot im Internet hat, muss ein Telemedienkonzept erstellen, das dann den Dreistufentest durchlaufen muss. Der Test wird im Schnitt mindestens ein Jahr dauern. Es ist ein hochkompliziertes, sehr teures Verfahren, das den Gebührenzahler viel Geld kostet. Dieses Geld kann dann nicht mehr ins Programm und in die Inhalte fließen, und dann werden Sie wieder sagen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei zu teuer. Mit Ihrem heutigen Beschluss verursachen aber Sie die Bürokratiekosten.
Dann gibt es noch die unsinnige Regelung, dass die Inhalte nach sieben Tagen bzw. im Sportbereich sogar nach 24 Stunden gelöscht sein müssen. Das können Sie niemandem erklären. Die Informationen, für die der Gebührenzahler schon einmal bezahlt hat, sollen so schnell wie möglich wieder im Orkus verschwinden. Das verstehe ich nicht in einer Informationsgesellschaft.
Wenn Sie presseähnliche Angebote fast gänzlich für unzulässig erklären wollen, dann zeugt das von mangelndem Verständnis für das Internet. Im Internet geht es nämlich um das Nebeneinander, um eine Mischung aus Text, Bild und interaktiven Inhalten. Wenn man neben der Negativliste dieses Nebeneinander jetzt auch noch verbieten will, schafft man so viele Einschränkungen, dass dieses Medium in Zukunft vor allen Dingen für die Jugend sehr uninteressant wird.
Dass gerade die FDP mit dabei ist, eine unsinnige Bürokratie aufzubauen, verstehe ich tatsächlich überhaupt nicht. Ich wundere mich darüber, dass Sie das hier unterstützen.
Zu einer Kurzintervention auf den Beitrag von Frau Helmhold hat sich Herr Riese gemeldet. Bitte schön, Herr Riese!
Vielen Dank, Herr Präsident. Es geht hierbei tatsächlich um die Umsetzung eines EU-Kompromisses. Der Hauptpunkt ist hier aber nicht die Frage, ob wir das 1 : 1 umsetzen oder aber das besondere System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, das von den Vorrednern beschrieben worden ist, in die notwendigen Schranken verweisen. Das muss man ganz klipp und klar sagen.