Vielen Dank, Herr Präsident. Es geht hierbei tatsächlich um die Umsetzung eines EU-Kompromisses. Der Hauptpunkt ist hier aber nicht die Frage, ob wir das 1 : 1 umsetzen oder aber das besondere System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, das von den Vorrednern beschrieben worden ist, in die notwendigen Schranken verweisen. Das muss man ganz klipp und klar sagen.
Aus dem Rundfunkstaatsvertrag ergibt sich ja, dass das, was beauftragt ist, auch bezahlt werden muss. Bezahlt wird dies durch eine Umlage bei denen, die es sich zum Teil nicht leisten können. Die müssen geschützt werden. Je weiter die Angebote - insbesondere im Internet - sind, umso stärker ist der Wettbewerb unter anderen Anbietern, die auf dem Informationsmarkt unterwegs sind und sich ihr Geld beispielsweise durch Werbung mühsam verdienen müssen. Je mehr Angebote dort vorhanden sind, umso höher sind natürlich auch die Gestehungskosten. Warten Sie doch einmal, bis der Deutsche Fußballbund mit den öffentlich-rechtlichen Sendern über Spiele verhandelt, die im Netz noch über Jahrzehnte angeboten werden!
Es geht um den linearen Kommunikationsdienst. Das ist laut Staatsvertrag eine Aufgabe für den Rundfunk. Der lineare Kommunikationsdienst ist nicht zeitversetzt. Das Angebot jetzt und hier will dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk niemand nehmen. Aber die Konservierung führt zu zusätzlichen Kosten. Diese sind nicht vorab bezahlt, Frau Helmhold, sondern sie müssen dann erst bezahlt werden. Das wird sehr teuer.
- Einen kleinen Moment! Bevor Sie anfangen, appelliere ich an die Abgeordneten, doch Ruhe zu bewahren. - Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Riese, Sie haben eben von den notwendigen Schranken gesprochen. Ich fand das schon einigermaßen verräterisch, weil Sie dann im zweiten Satz gesagt haben: um sozusagen die Wettbewerbsbedingungen für private Anbieter zu verbessern. - Was Sie in Ihrer Argumentation verkennen, Herr Riese, ist, dass es ein Regulativ gibt, nämlich die KEF, die die Gebühren festlegt. Selbstverständlich werden die Anstalten nicht unsinnig teure Angebote machen, weil sie genau wissen, dass sie am Ende über die KEF in die finanziellen Schranken gewiesen werden. Da ist genau das richtige Regulativ, das wir brauchen. Deshalb müssen Sie ihnen ihre Möglichkeiten im Netz nicht im Vorhinein beschränken. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gilt auch dort, und zwar, meine ich, zukünftig sogar in ganz besonderer Weise.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um zu erklären, wie die KEF funktioniert, reicht die Zeit nicht aus. Ich möchte aber noch etwas zu dem sagen, was Frau Behrens für die SPD geäußert hat, weil mir das sehr wichtig ist. Wenn die SPD und, hypothetisch gesehen, auch die Mehrheit des Landtages die vorgesehene Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes ablehnen würden, dann würden vom 1. Juni an Borkum-TV, Regio-TV und der Friesische Rundfunk ihren Sendebetrieb einstellen. Wenn Sie sich dieser Regelung verschließen, dann gibt es für diese drei Anbieter von Telemedien nur noch das Aus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Sozialdemokraten in Niedersachsen insbesondere aus dem norddeutschen Raum diese Konsequenz tragen möchten.
Auf den Redebeitrag von Herrn Schobert hat sich Frau Behrens zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte schön, Frau Behrens!
Herr Präsident! Verehrter Herr Kollege Schobert, wir haben ja im zuständigen Fachausschuss lange darüber diskutiert. In den Beratungen über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag waren wir alle davon genervt, wie rechtstechnisch, fahrlässig und auch unpräzise die Rundfunkänderungsstaatsverträge formuliert sind. Insbesondere von Ihrer Seite ist auch Kritik an der Verhandlungsführung geäußert worden. Diesen gleichen Fehler begehen wir jetzt bei der Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes. Wir haben überhaupt kein Problem mit diesen Telemedien. Auch wir möchten, dass sie weitermachen. Wir wünschen uns nur eine ordentliche Formulierung im Mediengesetz, wie sie uns der GBD vorgeschlagen hat. Das haben wir zum Antrag erhoben. Sie konnten sich aber nicht dazu hinreißen lassen. Das ist der Grund, warum wir uns heute so entscheiden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin, der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien hat im Bereich der Telemedienanbieter den vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Text übernommen.
- Das haben wir getan. Wir haben im Bereich der Regionalfenster die ursprüngliche und in meinen Augen auch richtige Formulierung gelassen. Das heißt also - ich bleibe dabei -: Das, was ich gesagt habe, ist korrekt. Regio-TV, Borkum-TV und der Friesische Rundfunk müssten vom Netz. Wir haben es in der Diskussion über den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht etwa mit einer Unschärfe zu tun, sondern mit der Tatsache, dass die übrigen Bundesländer gesagt haben - ich sage das ein bisschen flapsig -: Es ist euer Pech in Niedersachsen, dass ihr noch keinen lokalen kommerziellen Rundfunk habt. Wir haben ihn. Wenn ihr deshalb, weil ihr einen solchen lokalen kommerziellen Rundfunk nicht habt, ein Problem habt, dann müsst ihr das Problem für euch selber lösen. Das ist kein Problem der übrigen Bundesländer, die diese Schwierigkeiten nicht haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Erstes möchte ich festhalten, dass dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag in keinem Landesparlament so umfänglich und so frühzeitig behandelt worden ist wie in Niedersachsen; denn wir haben im Gegensatz zu anderen Vorgängerregierungen darauf Wert gelegt, dass Sie alle von Anfang an beteiligt werden.
Zweitens gibt es hier ein eindrucksvolles Bekenntnis zum Dualen Rundfunksystem. Manchen Äußerungen zum Trotz gibt es hier aber auch großes Einvernehmen darüber, dass genau dieser Weg so beschritten werden muss. Da mag man über Bürokratiemonster reden. Es sind aber halt ein paar Regelungen zu treffen, damit Rechte Dritter tatsächlich wahrgenommen werden können, damit
sich Konkurrenten in das Verfahren einbringen können und damit auch die Gebührenzahlerin bzw. der Gebührenzahler geschützt wird und es hier keine endlosen Ausuferungen gibt, sondern sehr genau geguckt wird. Es gibt nämlich Familien, für die 200 Euro im Jahr für Rundfunk- und Fernsehempfang ein sehr hoher Betrag sind. - Ich hoffe, ich habe es richtig gerechnet. Ja, etwa 240 Euro. - Das ist ein erheblicher Betrag, für den wir auch Verantwortung haben.
Wir haben den Kompromiss mit der Europäischen Union 1 : 1 ausverhandelt und umgesetzt. Es gibt halt ein paar Anforderungen Europas. Auch mir sind die nicht immer recht. Sie müssen aber erfüllt werden, damit wir die hohe Qualität des öffentlichrechtlichen Rundfunks verteidigen können, wie dies auch die BBC in England tut. Das ist das Gebot der Stunde.
Ich bin den Fraktionen von CDU und FDP dankbar für die eingebrachte Regelung über die regionalen Fensterprogramme. Unserer Meinung nach haben die Gutachten bestätigt, dass die Regionalmagazine inhaltlich ausgewogen und unabhängig sind, auch wenn die Veranstalter als Töchter von RTL und SAT 1 organisiert sind. Ich fände es sehr traurig, wenn es hierzu keine einstimmige oder einmütige Erklärung des Landtags gäbe. Das wäre ein völlig falsches Signal. Ich bin froh, dass die Regelungen zum Friesischen Rundfunk, zu Regio-TV und Borkum-TV aufgenommen wurden. Herr Schobert hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Anbieter sonst hätten abgeschaltet werden müssen.
Eine letzte Anmerkung zu der Kollegin von der SPD-Fraktion: Ich bin schon verblüfft. So, wie Sie hier mit Ihren Verantwortlichen in Rheinland-Pfalz umgehen, werde ich in die unangenehme Lage gebracht, dass ich die rheinland-pfälzische Staatskanzlei verteidigen muss, obwohl es dazu objektiv keinen Anlass gibt. Die arbeiten dort so, wie Sie es beschrieben haben, wie ich als Kollege es aber nie sagen würde. Sie können sich in einem Gespräch in meiner Staatskanzlei, das ich Ihnen dringend ans Herz legen möchte, einmal danach erkundigen, wie die rheinland-pfälzischen Vertreter, die den Staatsvertrag seit Jahren federführend formulieren, auf unsere ständigen Einlassungen reagieren, dass so nicht formuliert werden kann, dass so unklar nicht formuliert werden darf. Die sagen schlicht: Damit wollen wir nichts zu tun haben. Sie können ja in Niedersachsen ein paar Stellen einrichten, die das Ganze rechtstechnisch sauberer erarbeiten. Wir arbeiten seit Jahren so und wollen
auch in Zukunft so weiterarbeiten. - Sie haben dies hier mit relativ vielen Adjektiven verbunden, die ich gar nicht wiederholen will und die zum Teil auch arg unter die Gürtellinie gingen. Aber bringen Sie mich nicht in die unangenehme Lage, die Kollegen aus der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei jetzt gegen Ihre unflätigen Angriffe übermäßig verteidigen zu müssen.
Aber dass ich dafür eine gewisse Sympathie habe, verschweige ich nicht. Rheinland-Pfalz hat bisher die Federführung für die Rundfunkstaatsverträge. Ich sehe es manchmal auch ähnlich kritisch wie Sie. Wenn Sie uns dabei helfen, dass die Federführung nach Niedersachsen überwechselt, dann können Sie sich darauf verlassen, dass auch bei Rundfunkstaatsverträgen so anständig gearbeitet wird, wie Sie es von uns ohnehin gewohnt sind.
Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Der Empfehlung ist gefolgt worden.
Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich aufzustehen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen worden.
Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 695 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist die Eingabe für erledigt erklärt worden.
Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Durchführung des Baugesetzbuchs (NBauGBDG) - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/977 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/1230 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/1252 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1259 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1266