Herr Kollege Möhrmann, noch einmal klar und deutlich: Mit dem Abschluss dieser Verträge - sowohl der Elbverträge vom 19. März als auch des Ostevertrages vom 8. April - sind vom Bund nicht irgendwelche Forderungen an uns erhoben worden, im Planfeststellungsverfahren gewisse Dinge zu beachten. Sie wissen ganz genau: Wenn man ein Planfeststellungsverfahren durchführt, darf dieses nur im Bereich des Bundeswasserstraßengesetzes erfolgen.
Herr Minister, vielleicht können Sie mir einfach die Frage beantworten, warum das mit der Elbe und der Vertiefung auf 14,50 m überhaupt darin steht. Welchen Sinn macht das? Warum ist das in den Verträgen?
Um es klar und deutlich zu sagen: Diese Forderung des Bundes steht in keinem Zusammenhang mit einer eventuellen Einvernehmensregelung der Landesregierung. In diesem Zusammenhang wollten Sie ja einen Vorwurf erheben. Wir geben kein Einvernehmen, bevor die Deichsicherheit nicht gewährleistet ist. Das ist die Position der Landesregierung!
Das kann nur erfolgen, wenn diese Dinge gemeinsam mit dem Bund formuliert werden. Dazu gehört der Wunsch des Bundes, gewisse Dinge zu tun. Aber das ist nicht unsere Regelung.
Nochmals, um es klar und deutlich zu machen: Wir werden ein Einvernehmen erst dann herstellen, wenn die Deichsicherheit gewährleistet ist. Das hat die Landesregierung bei dem letzten Erörterungstermin der Bundeswasserstraßenverwaltung noch einmal klar und deutlich gesagt. Nun nehmen Sie das doch wenigstens einmal zur Kenntnis!
Nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung erteile ich nochmals Redezeit, in diesem Fall eineinhalb Minuten für Herrn Wenzel.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, man muss diesen Paragrafen doch so interpretieren, dass der Bund sagt: Dieser Vertrag kommt nur zustande, wenn die Elbvertiefung auf 14,50 m erfolgt, sonst wird alles rückabgewickelt. Dann fragt man sich doch: Wozu eigentlich dieser Vertrag? Und wozu die Zustimmung des Landes Niedersachsen?
Ein Vorgang, der in diesem Parlament eigentlich überhaupt nicht vorkommen sollte: Wir stimmen über etwas ab, was dem Parlament nicht vollständig in schriftlicher Fassung vorliegt.
Das ist ein Vorgang, der für jeden Parlamentarier ein Affront ersten Ranges ist. Das erinnert mich an feudalistische Zeiten. Aber das ist eines Landtages im Jahr 2009 hier in Niedersachsen nicht angemessen. Ich beantrage daher: Vertagung des Tagesordnungspunktes 12.
Herr Dr. Sohn hat ebenfalls nach § 71 Abs. 3 zusätzliche Redezeit beantragt. Er erhält eineinhalb Minuten Redezeit. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da wir gerade so schön beim Nachfragen sind und Herr Sander so schön beim Beantworten ist - er geht auch auf Fragen von Leuten ein, die an der Fuhse wohnen -, hätte ich an Herrn Sander,
wenn er denn zuhört, die Frage: Was hat Sie, Herr Sander, denn gehindert, nach dem 19. März, als Sie diesen § 8 mit unterzeichnet haben, schon einmal den Haushalts- oder wenigstens den Umweltausschuss über diese Geschichte zu informieren, anstatt darauf zu warten, dass Ihnen Umwelt- und Haushaltsausschuss - dort die Oppositionsfraktionen - diesen Vertrag regelrecht aus der Nase ziehen mussten?
(Zurufe von der SPD und von Patrick- Marc Humke-Focks [LINKE]: Herr Althusmann hat dem Minister verbo- ten zu reden! - Gegenruf von Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Das kann nicht sein! Es gibt eine Tren- nung zwischen Parlament und Regie- rung! - Unruhe)
(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Wir haben uns gerade nur ein bisschen verständigt! - Gegenruf von der SPD: Ja ja! - Anhaltende Unruhe)
- Ich kann das nicht nachvollziehen und möchte mit Ihnen auch nicht diskutieren. Hier ist keine Wortmeldung des Herrn Minister eingegangen.
Jetzt kommen wir zu einem Antrag des Kollegen Wenzel. Er hat einen Geschäftsordnungsantrag gestellt. Dieser lautet auf Vertagung; das kommt einer Rücküberweisung in den Ausschuss gleich.
Wer diesem Geschäftsordnungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Diesem Geschäftsordnungsantrag ist nicht gefolgt worden.
Damit kommen wir zur Abstimmung. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. - Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit dem Antrag der Landesregierung in Drs. 16/1177 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit. Dementsprechend ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie wirklich dringend, noch Ruhe für den nächsten Tagesordnungspunkt zu bewahren. Ich weiß, dass das in diesem Saal eine große Herausforderung an die Konzentration ist.
Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfassungsbeschwerde 1. der Frau Bärbel Narnhammer, Feldkirchen, 2. des Herrn Florian Ritter, München, 3. der Frau Adelheid Rupp, München, 4. des Herrn Franz Schindler, Schwandorf - Bevollmächtigte: Prof. Dr. Rosemarie Will, Berlin - gegen a) Art. 6a, 6b, 6d, 6e, 6f, 6g des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1997 (BayGVBl S. 70, BayRS 12-1-l), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2008 (BayGVBl S. 357), b) Art. 34, 34a, 34c, 34d, 34e des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatli
chen Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1990 (BayGVBl S. 397, BayRS 2012-1-1-l), zuletzt geändert durch Art. 27 Abs. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2008 (BayGVBl S. 421) - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Zweiter Senat - vom 16.01.2009 - 1 BvR 2544/08 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/1186
Die Beschlussempfehlung lautet, von einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse gleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Es ist so beschlossen worden.