Protokoll der Sitzung vom 12.05.2009

(David McAllister [CDU]: Was soll denn das?)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das soll Folgendes. Sie winken heute gewissermaßen die Unterschrift unter den § 8 durch, der da lautet: Die Durchführung des Ausbauvorhabens Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe gilt als wesentliches Merkmal des Vertrages. Wird das Vorhaben nicht durchgeführt, kann der Bund verlangen, über die Vertragsinhalte neu zu verhandeln. - Im politischen Kern bedeutet das nichts anderes als das, dass diese Landesregierung und allen voran die sie tragenden Parteien und der Landesvorsitzende der CDU die Elbausbaggerung wollen. Das ist der politische Kern dessen, was Sie heute verabschieden.

(Beifall bei der LINKEN - Christian Dürr [FDP]: Das ist Quatsch! Sie ha- ben es nicht verstanden!)

Herr Oetjen möchte antworten. Bitte schön!

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Herzog hat hier vorhin schon eine sehr bizarre Vorstellung vom Verständnis dessen, worüber wir heute sprechen, abgeliefert. Damit es allen klar ist, wiederhole ich das, was ich eben gesagt habe: Dieser Vertrag stellt keine Vorfestlegung für eine Elbvertiefung dar. Punkt, Ende, aus.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Minister Sander. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 8. April habe ich für das Land Niedersachsen mit den Deichverbänden - die Deichverbände sind die Vertreter der Menschen an der Oste und an der Elbe - diesen Vertrag unterzeichnet.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Dafür darf ich mich insbesondere bei den Deichverbänden bedanken, auch bei denen an der Elbe, unter- und oberhalb Hamburgs. Sie haben damals, vor zwei Jahren, auf mein Bitten hin zugestimmt, dass wir mit dem Bund in Verhandlungen eintreten und erst dann zu einem Vertragsabschluss kommen, wenn alle Deichverbände mit dem vorliegenden Ergebnis einverstanden sind. Das haben wir erreicht. Das waren schwierige Verhandlungen. Einmal mussten wir sogar zum Bundesverkehrsminister fahren, der die Großzügigkeit hatte, uns eine halbe Stunde Audienz zu gewähren, in der wir die schwerwiegenden Fragen gemeinsam mit der SPD-Bundestagsabgeordneten Wetzel gelöst haben. Frau Wetzel hat erkannt, dass dieser Vertrag nichts mit der Elbvertiefung zu tun hat, sondern dass es um die berechtigten Interessen der Menschen an der Elbe geht und darum, dass die Schäden, die durch die letzte Elbvertiefung entstanden sind - diese Schäden hätten Sie im Übrigen bis 2003 schon längst beseitigen können; die hätten Sie uns nicht auch noch vor die Füße kippen müssen -, vor einem Planfeststellungsverfahren beseitigt werden müssen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Frau Behrens, was Sie gesagt haben, war widersprüchlich. Sie haben gesagt, das hätte zwei Monate gedauert. Vom 8. April - Unterzeichnung des Ostevertrages - bis zum 12. Mai ist ein Monat. Wir haben also sehr schnell gearbeitet. Das gilt auch für die Zeit vom 19. März bis jetzt. Es ist also nicht richtig, diesen Umstand als Hinweis darauf anzuführen, wie langwierig diese Verträge von uns behandelt worden sind.

Meine Damen und Herren, die Frage, ob es hier nicht eines Staatsvertrags bedarf, ist im Haushaltsausschuss kurz angesprochen worden. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat den

Punkt angesprochen, er ist aber von keiner Fraktion weiter thematisiert worden.

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Das stimmt überhaupt nicht! Das ist falsch!)

Aber wir haben diese Frage natürlich mit der Bundeswasserstraßenverwaltung, und diese wiederum in Rücksprache mit dem Bundesverkehrsministerium, rechtlich erörtert. Es ist ganz klar: Die Unterhaltungspflicht liegt weiterhin bei den Deichverbänden. Im Niedersächsischen Wassergesetz ist alles geregelt.

Nochmals herzlichen Dank den Deichverbänden, die dazu beigetragen haben, dass wir an der Elbe dieses gute Ergebnis erzielen konnten!

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Minister ist innerhalb der Redezeit geblieben. - Herr Wenzel beantragt nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung zusätzliche Redezeit. Sie haben zwei Minuten. Bitte schön!

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Minister! Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie noch einmal deutlich gemacht haben, in welcher Zeit dieser Vertrag zustande gekommen ist. Wenn die halbe Stunde beim Bundesverkehrsminister als Sinnbild für die Substanz und die Sorgfalt steht, mit denen dieser Vertrag erarbeitet wurde, dann spricht das wirklich Bände.

Sie schaffen hier an zwei Stellen erhebliche neue Rechtsunsicherheiten. Meine Damen und Herren, wir haben hier mit dem GBD eine Institution, die weit über die Landesgrenzen hinweg anerkannt ist. Nicht jeder Landtag hat eine solche Institution. Es war hier im Landtag immer Usus, dass man die Bedenken des GBD sehr ernst nimmt und dass man in der Regel, auch überparteilich, versucht, sie entsprechend zu berücksichtigen. Dass Sie hier auf einen Staatsvertrag verzichten, schafft wirklich erhebliche rechtliche Unsicherheiten, zusätzlich zu dem Problem mit dem § 6 und dem § 8.

Meine Damen und Herren, das macht meine Fraktion nicht mit. Dem können wir nicht zustimmen. Herr Sander, Sie haben hier auf ganzer Linie unsauber gearbeitet, und Sie haben es versäumt, den Unterhalt für die Schäden der letzten Elbvertiefung rechtzeitig beim Bund einzuklagen, um den

Schutz der Menschen an der Elbe, hinter dem Deich, zu gewährleisten.

Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

Zusätzliche Redezeit hat auch Herr Dr. Sohn beantragt. Sie haben zwei Minuten. Bitte!

(Zurufe von der CDU: Schon wieder!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie können „schon wieder“ rufen, solange Sie wollen. Ich stelle für das Protokoll nur eine Sache fest, Herr Sander: Sie haben in allen Ihren wortreichen Erklärungen eine schlichte Frage nicht beantwortet. Sie haben nicht beantwortet, warum Sie, wenn alles das, was Sie sagen, stimmt, diesen § 8 der Elbeverträge mit unterzeichnet haben. Dieser § 8 bringt Sie in die Möglichkeit, hinterher sagen zu können: Wir konnten ja nichts machen. Um die Schäden der letzten Elbausbaggerung bezahlt zu bekommen, mussten wir diesen § 8 unterschreiben. - Dieser Paragraf bringt uns in die Regressmöglichkeit und gibt damit dem Bund eine Erpressungsmöglichkeit für die künftige Elbausbaggerung in die Hand. Anders kann er nicht interpretiert werden. Im Kern wollen Sie diese künftige Elbausbaggerung. Wenn Sie sie nicht wollten, hätten Sie den § 8 wegverhandelt. Das aber haben Sie nicht getan.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung von Stefan Wenzel [GRÜNE])

Der CDU-Fraktion stehen noch 3:44 Minuten zur Verfügung. Herr McAllister möchte diese Redezeit nutzen. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe zugegebenermaßen mit großem Unverständnis den Wortbeiträgen der Vertreter der drei Oppositionsfraktionen gelauscht.

Herr Dr. Sohn, der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der nun wahrlich nicht im Verdacht steht, in irgendeiner Weise parteiisch tätig zu werden, hat in der betreffenden Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen ausdrücklich dargelegt, dass § 8 Abs. 2 keine Zustimmung zu einer weiteren Fahrrinnenanpassung bedeutet. Nehmen Sie das doch bitte zur Kenntnis!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Widerspruch bei der SPD und bei der LINKEN - Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Das ist nicht richtig! Das ist falsch! Herr Rolfes, Sie wissen, dass das falsch ist!)

Darüber hinaus möchte ich etwas in Richtung Hans-Heinrich Sander sagen. Seit zehn Jahren gibt es einen politischen Streit über die Zuständigkeiten an Elbe und Oste. Seit zehn Jahren hat sich die Politik bemüht, eine entsprechende Lösung zu finden. Ich bin unserem Umweltminister HansHeinrich Sander ausdrücklich dankbar dafür, dass er sich dieses Themas angenommen hat, dass er die Diskussion moderiert hat, dass er immer gesagt hat, dass die Landesregierung an der Seite der Deichverbände steht, und dass die Landesregierung die Interessen der Deich- und Unterhaltungsverbände vertritt. Er hat es geschafft, nach den Harburger und den Stader Deichverbänden auch den Hadelner Deich- und Uferbauverband hinter eine Linie zu bekommen, und hat dann mit dazu beigetragen, dass dieser Vertrag unterzeichnet werden konnte. Ich sage als jemand, der in der Region zu Hause ist, ein ganz herzliches Dankeschön an Umweltminister Hans-Heinrich Sander für dieses gute Ergebnis in Zusammenarbeit mit den Deichverbänden.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nun will ich schließlich, weil sich heute auch viele Abgeordnete aus Peine oder aus Lüchow-Dannenberg, die an der Unterelbe nicht ganz zu Hause sind, zu Wort gemeldet haben - insofern habe ich auch Verständnis für die eine oder andere Unkenntnis -, aus der Niederelbe-Zeitung vom 29. April 2009 Folgendes zitieren:

„Ebenfalls nicht im Zusammenhang mit der Elbvertiefung steht nach Aussagen des Hadler Schultheiß Günther Hahl der Deckwerkstausch. Wie berichtet, wurde per Vertrag die Kostenträgerschaft neu geregelt. Der Bund trägt künftig die Kosten für die Ufersicherung an der Elbe, das Land die für die an der Oste. Wir sind nun in einer besseren Situation, konstatierte Hahl. So sieht es auch der Cuxhavener Schultheiß Jürgen Schubel. Er sagt: Das Gerangel um die Kostenübernahme bei Deckwerkschäden wird es nicht mehr geben. Mit dieser Lösung

sind alle Deichverbände sehr zufrieden.“

Ich finde, das sind bemerkenswerte Aussagen der beiden zuständigen Deichverbandsvertreter, nämlich von Günther Hahl aus Osterbruch und von Jürgen Schubel aus Cuxhaven. Als Sozialdemokraten sollten Sie wissen: Jürgen Schubel war Oberbürgermeisterkandidat der SPD in der Stadt Cuxhaven.

So viel zu dem Thema. Sie haben sich in der Diskussion mittlerweile von jeglicher Realität verabschiedet. Sie haben überhaupt keine Ahnung davon, was vor Ort diskutiert wird. Sie haben gar kein Interesse an einer ordentlichen Lösung.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Jetzt hat sich Herr Möhrmann zu Wort gemeldet. Sie haben noch 2:19 Minuten Redezeit. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann die Zustimmung von all denen, die sich dazu positiv geäußert haben, vollständig nachvollziehen. Herr McAllister, uns macht nachdenklich, dass es einen Ostevertrag von Mitte April gibt, der dem Parlament als Drucksache und unter Bezugnahme auf diese merkwürdige Regelung gemäß § 40 LHO - warum auch immer dies so zustande gekommen ist - vorgelegt wird. Die Elbverträge stammen vom 19. März; sie wurden also mehr als einen Monat vorher abgeschlossen. Diese werden am Tag der Haushaltsausschusssitzung vorgelegt. Es wird keinerlei Erläuterung dazu gegeben. Erst durch schnelles Nachlesen stellen wir fest, dass darin davon die Rede ist, dass die Durchführung des Ausbauvorhabens „Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe für 14,50 m tiefgehende Containerschiffe“ als wesentliches Merkmal des Vertrages gilt. So steht es darin, meine Damen und Herren!

Da können Sie doch nicht erwarten, dass eine Oppositionsfraktion diesen Verträgen zustimmt, wenn sie noch nicht einmal die Anlage 2 kennt. Das ist der Konflikt, den wir haben. Den hat dieses Ministerium nicht ausgeräumt. Herr Minister Sander hat genau auf diesen Vorwurf mit keinem Wort geantwortet. Also ist da irgendetwas! Jedenfalls hat sich die politische Position der Landesregie

rung in Sachen Elbvertiefung verändert - in Richtung 14,50 m!

(Lebhafter Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Frau Heiligenstadt, Sie müssten jetzt die Gelegenheit für eine Frage an Ihren Kollegen nutzen. Eine Zwischenfrage war leider nicht möglich, man kam nicht dazwischen.

(Zuruf)

- Nein, es ging um eine Zwischenfrage. - Herr Minister, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Anlage 2!)

Herr Kollege Möhrmann, noch einmal klar und deutlich: Mit dem Abschluss dieser Verträge - sowohl der Elbverträge vom 19. März als auch des Ostevertrages vom 8. April - sind vom Bund nicht irgendwelche Forderungen an uns erhoben worden, im Planfeststellungsverfahren gewisse Dinge zu beachten. Sie wissen ganz genau: Wenn man ein Planfeststellungsverfahren durchführt, darf dieses nur im Bereich des Bundeswasserstraßengesetzes erfolgen.