Protokoll der Sitzung vom 16.06.2009

Aus meiner Sicht haben sich seit der Debatte, die wir im Jahr 2005 in diesem Hause geführt haben - damals haben die Fraktionen der CDU und der FDP und auch die Fraktion der SPD gegen den Gesetzentwurf gestimmt -, keine wesentlichen neuen Gesichtspunkte ergeben.

Das, was die Kollegin Stief-Kreihe hier gerade zum Thema Legehennen gesagt hat, ist natürlich an den Haaren herbeigezogen.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Was hat der GBD gesagt?)

Wir haben sehr intensiv über die Legehennenhaltung debattiert. Das wollen wir jetzt nicht wiederholen. Ich sage hier sehr deutlich, dass das kein Argument für Verbandsklagen sein kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sie haben diesen Gesetzentwurf rechtzeitig vor der Europawahl eingebracht. Sie haben sich noch einmal für Ihre Klientel ausgesprochen. Das ist von den Tierschutzverbänden entsprechend goutiert worden. Sie haben also in dieser Frage Ihren Punkt gemacht. Aber seien Sie sich sicher, dass wir als CDU und FDP diesen Gesetzentwurf so nicht mittragen. Wir werden ihn ablehnen.

Ganz herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Deneke-Jöhrens für die CDU-Fraktion, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Rahmen der Vorbereitung auf die heu

tige Debatte habe ich noch einmal die vorangegangenen Redebeiträge anhand der Protokolle durchgesehen. Ich muss Ihnen sagen: Auffällig war hier der gegenseitige Vorwurf, dass nichts Neues zum Thema Tierschutzverbandsklage beigetragen worden sei. Die Kollegen vor mir haben die Begründung geliefert. Wie sollte es auch? - Vor über zwei Jahren hat ein sehr gründliches Anhörungsverfahren unter Einbeziehung vieler Sachverständiger aus unterschiedlichsten Bereichen stattgefunden. Im Verfahren ist von allen Beteiligten eine Vielzahl verschiedener Argumente und Sichtweisen vorgetragen und abgewogen worden.

Herr Meyer, ich hatte Ihnen bei der Einbringung des Gesetzentwurfs zugesichert, dass wir uns mit neuen Argumenten mit der gebotenen Sorgfalt und Ernsthaftigkeit auseinandersetzen werden. Wir haben das Neue gesucht, aber nicht gefunden. Auch im Agrarausschuss habe ich bisher kaum eine so leblos geführte Debatte erlebt. Herr Klein, ich will glauben, dass das vor zwei Jahren anders war. Hier müssen wir auch gegenüber den Tierschutzverbänden noch einmal ganz deutlich sagen, dass Sie in dieser Wahlperiode nur ein müdes Schaulaufen veranstaltet haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie werfen dem Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs rechtswidriges Verhalten in Sachen Tierschutz vor. Als Aufhänger nehmen Sie den Erlass zur Käfighaltung von Hühnern. Wir haben eine ganz andere Sicht. Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Kleingruppenhaltung von Hühnern in Käfigen. Die von Niedersachsen vertretene Linie entspricht nicht den in den übrigen Bundesländern vorherrschenden Meinungen. Der Erlass wurde der Auffassung der anderen Bundesländer angepasst, um eine bundesweit einheitliche Rechtsauslegung zu erreichen - und nicht etwa, weil er rechtswidrig war.

(Zuruf von der SPD: Das war eine sat- te Klatsche!)

Im Umkehrschluss: Wenn es denn so wäre, dass er rechtswidrig war, dann dürfte Ihr Antrag gar nicht auf der Tagesordnung stehen; denn Sie berufen sich in Ihrem Antrag auf das Bundesland Bremen, das als erstes, aber auch als einziges Bundesland die Verbandsklage für Tierschutzvereine eingeführt hat. Bremen hat dieses Gesetz eingeführt, obwohl der Gesetzgebungs- und Beratungs

dienst festgestellt hat, dass dieser Beschluss gegen die Verfassung verstößt.

(Hört! Hört! bei der CDU)

In Ihrer Logik müssten Sie jetzt einräumen, dass das nicht geht. Wenn Sie logisch denken und die Argumente nicht so drehen würden, wie Sie sie brauchen, wäre es gar nicht zu diesem Gesetzentwurf gekommen.

Ich frage mich, warum Sie aus den Reihen der Opposition unseren exzellent arbeitenden Minister so unsachlich angreifen und ihn unrichtigerweise als Tierquäler hinstellen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Heiner Ehlen ist ein hervorragender Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister. Ich weiß, er hat ein Herz für Tiere.

(Beifall bei der CDU)

Herr Limburg, Frau Stief-Kreihe, Sie wollen gar nicht, dass wir Ihnen zustimmen. Sie wollen Ihre Klientel bedienen und Gräben aufzeigen, die gar nicht vorhanden sind, CDU und FDP in eine Ecke drängen, in der sie nicht stehen. Der Gesetzentwurf geht weit an der niedersächsischen Realität vorbei. Wir sind beim Tierschutz hervorragend aufgestellt.

Gerade wir als CDU, insbesondere in Person des damaligen Oppositionsführers und heutigen Ministerpräsidenten Christian Wulff, haben die Initiative zur Verankerung des Tierschutzes in der Niedersächsischen Verfassung ergriffen und uns noch aus der Opposition heraus, meine Damen und Herren, massiv für die Verankerung des Tierschutzes unter den Staatszielbestimmungen in dem von Herrn Limburg erwähnten Artikels 20 a des Grundgesetzes engagiert.

Der Tierschutzbeirat ist bei allen Rechtssetzungsverfahren, aber auch in Fragen der Umsetzung des geltenden Rechts eingebunden. Die Tierschutzverbände sind seit Langem an der Erarbeitung von Haltungsempfehlungen und -leitlinien beteiligt. Im Bereich der Tierversuche sind die Tierschutzorganisationen in den beratenden Tierschutzkommissionen vertreten.

Daneben hat jedermann die Möglichkeit, tierschutzrechtliche Sachverhalte anzuzeigen. Tiere sind in Niedersachsen im weltweiten, europaweiten oder bundesweiten Vergleich sehr gut geschützt. Wir brauchen kein weiteres Instrument, mit dem

tierschutzrechtliche Maßnahmen gerichtlich geprüft werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

In der damaligen Anhörung sind die Befürchtungen deutlich geworden, dass sich die Einführung einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage nachteilig auf die Forschung auswirken würde. Viele Tierschützer reagieren sehr emotional, wenn es z. B. um Tierversuche oder Massentierhaltung geht. Vom Totalverbot von Tierversuchen bis zur Ablehnung des Fleischverzehrs werden viele Positionen sehr grundsätzlich vertreten.

Vor diesem Hintergrund wäre die Ansiedlung von Forschungsinstituten wie z. B. Boehringer durch die Möglichkeit der Tierschutzverbandsklage massiv gefährdet. Es wäre insgesamt eine negative Signalwirkung für den Forschungsstandort Niedersachsen zu erwarten. Wir müssten mit einer Klageflut rechnen, auch wenn Sie das immer wieder bestreiten. Insgesamt wäre mit einem Anstieg der Bürokratie zu rechnen. Genau das wollen wir nicht, meine Damen und Herren.

Ebenso würden wir unsere Tierhaltungsbetriebe und damit die gesamte Ernährungswirtschaft unnötig belasten. Wir brauchen in Niedersachsen keine neuen Vorschriften und Auflagen, die über die der Nachbarländer hinausgehen. Das alles wollen wir nicht.

(Zuruf von Karin Stief-Kreihe [SPD])

Sie haben mit Ihrem Gesetzentwurf ein seit zwei Jahren totes Pferd geritten. Zum Glück verstößt das in diesem übertragenen Sinn nicht gegen das Tierschutzgesetz, Frau Stief-Kreihe.

Für Ihren Gesetzentwurf sehen wir keine Veranlassung. Auch ein Erkenntnisgewinn wurde uns nicht zuteil.

(Zuruf von der CDU: Genau! - Gegen- ruf von der SPD: Das liegt an Ihnen!)

Daher lehnen wir Ihren Entwurf ab, und ich glaube, wenn Sie ihn in zwei Jahren wieder einbringen, werden wir ihn noch einmal ablehnen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet. Sie haben eine Redezeit von eineinhalb Minuten, Herr Meyer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Deneke-Jöhrens, ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil Ihre Äußerungen zeigen, dass Sie sich mit der Thematik nicht auseinandergesetzt haben.

(Zurufe von der CDU)

Sie haben gesagt, dass an dem Ehlen-Erlass zu den Käfigbatterien, nach dem in Niedersachsen sozusagen 12 % mehr Hühner in die Käfige gequetscht würden, keine Zweifel bestehen. Ich empfehle Ihnen, noch einmal das Gutachten unseres Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu lesen. Er hat nicht gesagt, es bestehen Zweifel. Er hat vielmehr auf mehreren Seiten mit sehr vielen Argumenten, von denen jedes einzelne ausreichen würde, die Rechtswidrigkeit zu belegen, gesagt, dieser Erlass ist klar und eindeutig rechtswidrig und rechtsunwirksam. Das steht so darin, und das sollte man zur Kenntnis nehmen.

Ebenso hat Ihre Bundesregierung, der CSUStaatssekretär im Agrarministerium, auf die parlamentarischen Anfragen im Bundestag sinngemäß geantwortet: Das, was Niedersachsen macht, ist illegal und rechtswidrig. - Das kann man nachlesen, das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.

Ich habe von Ihnen bis heute keine ernsthafte Auseinandersetzung mit diesen Stellungnahmen gehört. Sie bleiben im Nebulösen, und Sie schaffen damit in diesem Bereich einen rechtsfreien Raum. Sie lassen es nämlich nicht zu, dass Ihr Handeln von Gerichten überprüft wird. Das enttäuscht mich, weil Sie sonst immer gegen rechtsfreie Räume sind.

Wenn Sie sagen, viele Tierversuche oder das Projekt von Boehringer dürfte nicht stattfinden, dann möchte ich Sie fragen: Gehen Sie davon aus, dass das, was dort passiert, gegen das Tierschutzgesetz ist? - Ich hielte es für eine unverfrorene Haltung, wenn man sagt, wir lassen es nicht durch gesetzlich geregelte Verfahren überprüfen, weil wir uns nicht sicher sind, ob es rechtsstaatlich zulässig ist. Gesetze müssen eingehalten werden. Wir haben an dieser Stelle eindeutig eine Rechtslücke zulasten des Tierschutzes. Deshalb muss das geändert werden.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Deneke-Jöhrens möchte antworten. Bitte schön, Sie haben eine Redezeit von eineinhalb Minuten.

Herr Meyer, ich habe es Ihnen dreimal erklärt.

(Zuruf von der CDU: Das hilft nichts!)

Jetzt versuche ich es das vierte Mal. Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Kleingruppenhaltung von Hühnern in Käfigen.

(Zuruf von Christian Meyer [GRÜNE])

- Jetzt bin ich dran. Sie waren eben dran. - Der GBD hat eine andere Auffassung geäußert als die Vertreter des Ministeriums. Nachdem sich die übrigen Bundesländer der anderen Auffassung angeschlossen haben,