also die sogenannte Rechtsstaatspartei FDP über gerichtliche Kontrollmöglichkeiten im Bereich des Tierschutzes, meine Damen und Herren!
Wie diese Landesregierung zum Tierschutz steht, konnten wir sehr eindrucksvoll beim Erlass über die Größe der Käfige für Legehennen beobachten: 15 Bundesländer, der Bund, der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages, zahlreiche Expertinnen und Experten, alle sind zu dem Schluss gekommen, dass Ihr Erlass, Herr Minister Ehlen, rechtswidrig war.
Dennoch haben Sie diesen Erlass zur zu geringen Größe der Käfige herausgegeben, weil Sie sich den Interessen der Hühnerbarone verpflichtet gefühlt und den Tierschutz völlig ignoriert haben.
Wenn die von Ihnen getragene Landesregierung, Herr Kollege Oetjen, Tierschutz ernst nehmen würde, dann bräuchten wir ein solches Gesetz vielleicht nicht. Dann könnte man darüber diskutieren. Aber angesichts der Tatsache, wie Sie hier im Land mit legitimen Tierschutzinteressen umgehen, ist ein solches Verbandsklagerecht dringend notwendig.
Vielleicht interessiert Sie, was Herr Dr. Christoph Maisack, Richter am Amtsgericht, in seiner Stellungnahme zu diesem Erlass mitgeteilt hat: Aus seiner Sicht stellt dieser Erlass „eine öffentliche Aufforderung zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten dar“. Und dies von einem Minister! Das sollte Ihnen zu denken geben, Herr Oetjen.
Ich freue mich ausdrücklich, dass die SPD nach intensiver, gründlicher inhaltlicher Beratung angekündigt hat, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Der Beweis, dass Sie, Herr Oetjen, und Ihre Kollegen aus dem schwarzen Block zu einer solchen inhaltlich differenzierten Auseinandersetzung in der Lage sind, steht noch aus.
Wenn Sie sich dadurch angegriffen fühlen, Herr Kollege Langspecht, sage ich es so: die Kollegen von der Fraktion, deren Parteifarbe schwarz ist. Entschuldigen Sie bitte, Herr Kollege Langspecht, wenn ich es so ausgedrückt haben sollte, dass Sie das irgendwie missverstanden haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der uns heute vorliegende Gesetzentwurf zur Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklage ist nahezu identisch mit dem Gesetzentwurf der Grünen aus dem Jahr 2005. Damals haben wir den Gesetzentwurf abgelehnt, heute werden wir zustimmen.
Erstens. Mein Kollege von den Grünen ist bereits darauf eingegangen, dass dieser Landwirtschaftsminister gerade im letzten Jahr am Beispiel der Legehennenverordnung sehr deutlich gezeigt hat, dass er den Tierschutz mit Füßen tritt
und noch nicht einmal davor zurückschreckt, Rechtsbruch zu begehen. Ich halte es - wir werden am Donnerstag darauf zurückkommen - schon für ein bisschen mehr als nur merkwürdig, wenn er seinen Erlass als rechtens bezeichnet, weil CDU und FDP den Antrag der SPD abgelehnt hätten. Das ist eine komische rechtliche Begründung für Ihren Erlass.
- nicht immer zur vollen Zufriedenheit der Tierschutzverbände und der Wirtschaft -, Tierschutzbelange gerade bei den Tierhaltungsverordnungen zu berücksichtigen. In mühsamen Verhandlungen hat er damals mit den Tierschützern und den Landwirten bzw. ihren Interessenverbänden freiwillige Vereinbarungen getroffen, die über den EU-Standards lagen. Ich erinnere nur an die niedersächsische Regelung zur Schweinehaltung oder an seinen Einsatz für die Einführung des Tierhaltungs-TÜV. Dieses Bemühen, nicht nur wirtschaftliche, sondern auch Tierschutzaspekte zu berücksichtigen, ist bei Ihnen, Herr Minister, überhaupt nicht vorhanden. Sie sprechen immer nur von einer guten Zusammenarbeit mit den Tierschutzverbänden. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. Wir haben die vielen Briefe u. a. vom Tierschutzverband, die mit der Aufforderung an Sie gegangen sind, den Legehennenerlass zurückzunehmen, sicherlich alle erhalten. Gefruchtet hat das allerdings im Ministerium überhaupt nicht, es hat Sie überhaupt nicht gestört. Sieht so eine gute Zusammenarbeit aus?
Herr Minister Ehlen, Sie sind lediglich Steigbügelhalter für die Wirtschaft nach dem Motto „Es passen noch ein paar Tiere mehr rein“.
Wohin dies führt, werden wir am Donnerstag bei der Beratung der Großen Anfrage zu den Stallbauten besprechen. Hätten wir schon im letzten Jahr die Verbandsklage gehabt, wären Sie mit Ihrem Verhalten und mit Ihrem Erlass nicht durchgekommen.
Zweitens. Der Gesetzentwurf der Grünen aus dem Jahr 2005 ist in einem für uns ganz entscheidenden Punkt erweitert worden, nämlich um die Sätze 2, 3 und 4 in § 2, wo es um die Anerkennung bzw. Rücknahme der Anerkennung von Tierschutzvereinen geht. Unsere damalige Zurückhaltung lag darin begründet, dass das Thema Tierschutz sehr emotional behandelt wird, was ja nicht unbedingt verkehrt ist, aber zu einem Teil auch sehr fanatisch behandelt wird. Dies sage ich einmal so deutlich, wenn ich auch an die vielen E-Mails denke. Es gibt durchaus auch Personen, die sehr militant vorgehen. Viele meiner Kollegen und Kolleginnen erleben das gerade im Zusam
menhang mit der Diskussion zum Hundegesetz wieder einmal sehr deutlich. Anders als bei den anerkannten Natur- und Umweltschutzverbänden fehlen bei manchen Tierschutzverbänden - das gebe ich ohne Weiteres zu - vernünftige Strukturen. Keiner von uns will aber wohl dem Deutschen Tierschutzbund unterstellen, dass er nicht sachlich und fachlich gute Arbeit leistet.
Wir legen also Wert darauf, dass ein sorgfältiges Anerkennungsverfahren durchgeführt werden muss und dass es bei Nichteinhaltung der geforderten Voraussetzungen auch zu einer Aberkennung kommen muss. Die Anerkennung von Tierschutzvereinen kann nur erfolgen, wenn sie eine dauerhafte Leistungsfähigkeit nachweisen, überregional tätig sind und Öffentlichkeit und Transparenz sichergestellt sind. Die Vereine müssen als gemeinnützig anerkannt und demokratisch organisiert sein.
Das von CDU und FDP immer wieder beschworene Horrorszenario ist mehr als absurd. Die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz und in der Landesverfassung hat nicht nur Appellcharakter, sondern ist auch Verpflichtung, Tierschutzbelange bei unserem politischen Handeln zu berücksichtigen. Dieser Verpflichtung müssen wir gerecht werden.
Der schon oft zitierte Satz, dass Tiere ihre Rechte nicht selbst vertreten können, muss von der Politik entsprechend wahrgenommen werden. Diese Landesregierung wird dem Staatsziel Tierschutz nicht gerecht. Aus diesem Grunde stimmen wir der Einführung einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage zu im Gegensatz zum Jahr 2005. Man muss - Herr Klein, ich denke, das gilt für alle - aufgrund von Vorkommnissen und von politischem Verhalten lernfähig sein und auch einmal seine Meinung ändern können. Vielleicht wäre das beim Schulgesetz auch ganz gut gewesen - für andere Parteien.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, über den wir heute hier beschließen, bietet die Möglichkeit, dass Tierschutz nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch eingeklagt
werden kann. Ich will hier jetzt nicht schon wieder die unselige Legehennendebatte als Beispiel anführen. Herr Kollege Limburg hat eben alle sachlichen Gründe aufgezählt, die für diesen Gesetzentwurf sprechen.
Es ist und bleibt Tatsache: Noch immer werden Tiere nicht artgerecht gehalten und oft gequält. Vielfach stehen wirtschaftliche Interessen im Vordergrund. Daran hat sich auch nach der ersten Beratung in diesem Jahr nichts geändert. Hier muss gehandelt werden. Wichtig ist mir vor allen Dingen, noch einmal zu erwähnen: Umweltschutz und Tierschutz müssen gleichgesetzt werden. Das Argument, es rollten hohe Kosten und viele Klagen auf uns zu, stimmt nicht. Es ist widerlegt. Bremen hat dieses Gesetz eingeführt, und es ist haltbar.
Wir begrüßen daher den Gesetzentwurf der Grünen und werden der Ausschussempfehlung natürlich nicht zustimmen. Denn zu den grundsätzlichen Forderungen eines nachhaltigen Tierschutzes gehört das Verbandsklagerecht. Das gilt auch für Niedersachsen. Deshalb werden wir nicht zustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema „Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände“ beschäftigt uns in diesem Hause nicht zum ersten Mal. Das ist hier schon angesprochen worden. Im Jahr 2005 gab es einen fast wortgleichen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diesen Entwurf haben wir damals - auch weil viele neu im Parlament waren - mit einer sehr intensiven Anhörung im Landwirtschaftsausschuss begleitet. In dieser Anhörung haben wir Tierschutzorganisationen gehört. Sie haben sich natürlich für ein Verbandsklagerecht ausgesprochen. Das ist auch verständlich; sie sprechen natürlich pro domo.
Uns haben auch sehr viele Vertreter aus dem Bereich der Forschung deutlich gemacht, inwiefern ein solches Verbandsklagerecht aus ihrer Sicht die Möglichkeiten der Forschung in Niedersachsen -
wir haben in Niedersachsen z. B. mit der Tierärztlichen Hochschule, mit der MHH und mit der Universität Göttingen wirklich gute Forschungseinrichtungen, die in diesem Bereich arbeiten - und ihre Arbeit einschränken könnte, welche Einschränkungen der Forschungsfreiheit sie befürchten. Aber natürlich sprechen auch sie, die beispielsweise - nach sehr strengen Regeln - Tierversuche durchführen, pro domo.
Es haben sich aber auch Neutrale geäußert. Neutrale sind für mich beispielsweise die Tierärztliche Hochschule, die Tierärztekammer und die kommunalen Spitzenverbände. Auch sie haben gesagt: Wir brauchen das Instrument des Verbandsklagerechts nicht.
Aus meiner Sicht haben sich seit der Debatte, die wir im Jahr 2005 in diesem Hause geführt haben - damals haben die Fraktionen der CDU und der FDP und auch die Fraktion der SPD gegen den Gesetzentwurf gestimmt -, keine wesentlichen neuen Gesichtspunkte ergeben.