Mit dem besagten Ein-Euro-Jobber ist danach in der Agentur im Landkreis Osterholz-Scharmbeck auch noch gesprochen worden. Er hat sich dort nicht beschwert, auch nicht hinterher. Wenn er der Meinung gewesen wäre, dass er einen Beschwerdegrund hat, hätte er ja sagen können: Jetzt war ich da ein halbes Jahr beschäftigt, und mein Job ist nicht um ein weiteres halbes Jahr verlängert worden. - Er hätte das vortragen können, er hat es aber nicht getan. Er hat von der Finanzamtsvorsteherin ein ausgesprochen positives Zeugnis erhalten. Nach den mir vorliegenden Informationen hat er ausgesprochen gut gearbeitet. Alle dort haben bestätigt, dass er guten Kontakt zu seinen Kolleginnen und Kollegen hatte.
(Hans-Henning Adler [LINKE]: Dann stellen Sie ihn doch jetzt ein! - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Ich hatte nach den grundsätzlichen Regelungen ge- fragt!)
- Wir haben im Moment einen Einstellungsstopp, deshalb kann ich ihn nicht einstellen. Wir stellen auch keine Malergesellen ein. Wir haben versucht, ihm durch diese Maßnahme zu einer Beschäftigung zu verhelfen, die ihm danach eine berufliche Weiterbeschäftigung auf dem freien Markt ermöglicht. Ich hatte auch vorgetragen, dass das bisher leider noch nicht gelungen ist. Er hatte zwischenzeitlich zwar andere Beschäftigungen; dazu kann ich Ihnen im Detail hier aber leider nichts sagen, weil uns das Sozialamt Osterholz-Scharmbeck nicht mitgeteilt hat, welchen Beschäftigungen er nachgegangen ist. Es hat nur darauf hingewiesen, dass er zwischenzeitlich andere Beschäftigungen hatte. Wie gesagt: Im Moment ist er in Beschäftigung, allerdings unentgeltlich.
Ich kann es nicht ändern - auch diese Regelung gibt es -, wenn der Malermeister, der sich beschwert hat und 2005 oder 2006 einen langfristi
gen Vertrag angeboten hat, sich im Moment nicht in der Lage sieht, ihm einen Vertrag zu geben, sondern ihn unentgeltlich im Rahmen einer Jugendmaßnahme als Praktikanten beschäftigt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eingedenk der Stellungnahme des Finanzministers, dass lediglich Leitlinien vorhanden sind, an die man sich zu halten hat, frage ich die Landesregierung, wie sie im eigenen Geschäftsbereich und bei den Kommunen, über die sie die Kommunalaufsicht ausübt, sicherstellt, dass diese Leitlinien zum Einsatz von Ein-Euro-Jobbern tatsächlich eingehalten werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einhaltung der Vorschriften ist selbstverständlich von allen Behörden zu erwarten.
(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Sie ist „zu erwarten“? - Enno Hagenah [GRÜNE]: „25 % Missbrauch“ sagt der Bundesrechnungshof!)
Ich kenne diesen Fall. Weil wir heute eine Fragestunde haben, ist mir seit dem 7., also seit drei Tagen, diese Frage bekannt. Seitdem ist mir auch dieser Fall bekannt. Ich habe mir daraufhin vom Finanzamt berichten lassen, was 2005 und 2006 gewesen ist. Wir haben einen Bericht vom Landkreis Osterholz-Scharmbeck angefordert, weil der die vermittelnde und bewilligende Stelle war und selbstverständlich die Arbeitsagenturen oder die Optionskommunen zu überwachen hat, dass das, was bewilligt wurde, auch tatsächlich entsprechend umgesetzt wird. Es ist nicht nur beim Ein-Euro-Job so, sondern bei jeder staatlichen Zuwendung, dass geprüft werden muss, dass damit kein Missbrauch getätigt wird. Ich habe keinen Hinweis darauf - aber wir können dem gerne nachgehen -, dass in 25 % der Fälle Missbrauch betrieben wird. Das ist ja eine überraschende Zahl, genau ein Viertel. Das
- Ich weiß es nicht, Frau Helmhold. Zweimal hat Ihre Fraktion exakt 25 % gesagt. Also wäre jede vierte Stelle ein Missbrauchsfall.
Nach meiner Lebenserfahrung kommt es mir ein bisschen so vor, als ob diese Zahl gegriffen und nicht wissenschaftlich erhoben worden ist.
Ein Hinweis: Zusatzfragen auf Zuruf werde ich nicht zulassen. Wir machen das nach einem bestimmten Regelwerk, Herr Hagenah. Das gilt auch für Sie, Frau Helmhold.
Ich rufe jetzt die nächste Wortmeldung auf. Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Schneck von der SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Wie viele von den von Ihnen hier vorgetragenen 17 000 beschäftigten Ein-Euro-Jobbern im Bereich der Landesdienste - - -
- Okay. - Wie viele von den Ein-Euro-Jobbern, die im Bereich der Landesdienste eingesetzt sind, sind in der Zwischenzeit in reguläre Beschäftigungsverhältnisse des Landes Niedersachsen übernommen worden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe vorhin schon ausgeführt, dass wir in den drei Tagen nicht in der Lage waren, eine Erhebung durchzuführen, wie viele Ein-EuroJobber wir in der öffentlichen Verwaltung in Niedersachsen haben.
Ich habe zugesagt, dass wir diese Erhebung noch durchführen werden, wenn es gewünscht wird. Es wird gewünscht, wir werden es also tun. In diesem Rahmen werden wir dies auch abfragen.
Wegen der in der vorigen Frage angesprochenen Missbrauchsfälle weise ich darauf hin, dass in Niedersachsen nicht nur bei den Behörden, sondern insgesamt sehr viel weniger Ein-Euro-Jobs vergeben werden als im Bundesdurchschnitt. Während im Bundesdurchschnitt gut 10 % vergeben werden, sind es bei uns nur etwa 7 %. Das zeigt schon, dass es in Niedersachsen sehr viel vorsichtiger angewandt wird als in anderen Bundesländern.
Auch auf diesen Tagesordnungspunkt wirkt sich die gestern beschlossene Änderung der Geschäftsordnung aus. Ich möchte auch hier daran erinnern, dass bei den Zusatzfragen, die die Fragestellerinnen und Fragesteller sowie auch andere Mitglieder des Landtags stellen können, weder einleitende Bemerkungen noch Werturteile zulässig sind. Die Zusatzfragen müssen knapp und sachlich sagen, worüber Auskunft gewünscht wird. Ich bitte Sie, dies bei Ihren Zusatzfragen zu berücksichtigen. Dieser Hinweis ist zum wiederholten Male gegeben worden. Ich hoffe, dass das akzeptiert wird.
Frage 1: Ist das Aus für die Transrapid-Strecke in München eine neue Chance für den Eurorapid von Amsterdam bis Hamburg?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bund und der Freistaat Bayern haben am 27. März 2008 nach einem Gespräch mit Vertretern der Industrie mitgeteilt, dass das Projekt Transrapid München wegen erheblicher Preissteigerungen nicht realisiert werde.
Der Bund und der Freistaat Bayern seien sich nach der von der Industrie aktualisierten Kostenschätzung einig geworden, das Projekt nicht weiter zu realisieren. Die aktualisierte Kostenschätzung sehe Baukosten in Höhe von über 3 Milliarden Euro vor, während die Machbarkeitsstudie und die Kalkulation der DB Magnetbahn noch Baukosten in Höhe von 1,85 Milliarden Euro vorgesehen habe. Ursache für diese Kostensteigerungen seien Verteuerungen beim Tunnel- und Erdbau.
Bundesfinanzminister a. D. Hans Eichel (SPD) hat in einem Interview in der Nordwest-Zeitung vom 28. März 2008 begrüßt, dass „Siemens … erklärt hat, in die Weiterentwicklung der Technik … investieren zu wollen, weil man die Transrapid-Technik für zukunftsweisend hält“. Auch die Systemhersteller der Transrapid-Technik Siemens und ThyssenKrupp sehen einem Bericht der Financial Times Deutschland vom 28. März 2008 zufolge weiter Exportchancen für die Transrapid-Technik. Die Magnetschwebebahn sei eine Leuchtturmtechnologie für Deutschland.
Die Oldenburgische IHK hat nach Angaben der Nordwest-Zeitung vom 29. März 2008 bereits an den Bund appelliert, mit den Niederlanden Pläne für eine Transrapid-Strecke von Amsterdam nach Hamburg wieder aufzugreifen.
2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für die Realisierung einer Transrapid-Strecke von Amsterdam nach Hamburg?
3. Wie beurteilt die Landesregierung nach der Entscheidung des Bundes und des Freistaats Bayern, die Transrapid-Strecke in München nicht zu realisieren, die Zukunftschancen für die TransrapidTeststrecke in Lathen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung bedauert es, dass die Transrapid-Strecke vom Münchner Hauptbahnhof zum Flughafen wegen der aufgetretenen erheblichen Kostensteigerungen nicht gebaut werden kann. Denn mit einer Anwenderstrecke in München hätte erstmals die Möglichkeit bestanden, die Alltagstauglichkeit der in Deutschland entwickelten Magnetschwebebahn-Technologie auch hier unter Beweis zu stellen. Unmittelbar nach dem Aus für das Münchner Transrapid-Projekt haben die Bundesregierung und die Industrie erklärt, dass sie weiter auf die Transrapid-Technologie vertrauen und dass diese weiter als wichtige Exporttechnologie Deutschlands angesehen wird. Die Landesregierung begrüßt und teilt dieses Bekenntnis, weil diese komplexe Hochtechnologie viele unterschiedliche Technikfelder in sich vereint. Damit sich die Magnetschwebebahn-Technologie als Zukunftstechnologie am Weltmarkt etabliert, ist die Landesregierung nach wie vor der Auffassung, dass eine Referenzstrecke im Herzen Europas erforderlich wäre.