Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich bei dem Vorfall nicht direkt eingemischt. Insofern kann das kein direkter Bezug gewesen sein. Aber die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Niedersachsen wissen, dass ich großen Wert darauf lege, dass man bei Straftaten und Rechtsverstößen dokumentiert, wer das gewesen ist. Wenn in diesem Zusammenhang Identitätsfeststellungen stattfinden, dann ist das meiner Ansicht nach absolut in Ordnung.
Es kann durchaus sein, dass das aus taktischen Gründen nicht wirklich zu 100 % umgesetzt wird. Das hat die Polizei zu beurteilen. Aber grundsätzlich ist völlig klar: Wenn es einen Rechtsverstoß gegeben hat, dann muss man wissen, wer ihn begangen hat, und dann muss man auch die Identität feststellen. Das ist keine Frage. Da brauche ich mich auch nicht im Einzelfall einzumischen. Das ist für die Polizei selbstverständlich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Landesregierung, insbesondere Herrn Schünemann - er hat vorhin gesagt, er verurteilt es, wenn während der Schulzeit Protestdemonstrationen stattfinden -, fragen, ob sie es auch für eine verfehlte Aktion hält, dass - ich kann mich noch gut daran erinnern; das kann man nachlesen - der Abgeordnete Schünemann von der CDU und die Abgeordnete Schole von den Grünen 1995 bei
einer gemeinsamen Demonstration der Jungen Union und der Grünen Jugend gegen die schlechte Bildungspolitik der Regierung Schröder während der Schulzeit auf einem Schulgelände in Holzminden dabei waren.
(Zurufe von den GRÜNEN: Unglaub- lich! - Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Das ist ja unerhört! - Kreszentia Flauger [LINKE]: Das ist ja das Letzte! Herr Schünemann, ich bin entsetzt! - Unru- he - Glocke des Präsidenten)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das kann man gut oder schlecht finden: Ich habe noch nie an Demonstrationen teilgenommen. Insofern kann das nicht sein. Ich bin aber eingeladen worden und habe durchaus auch einmal in der Schule gesprochen. Das war aber auf Einladung. Das hat mit Demonstrationen nichts zu tun.
- Diese Frage ist leider in dieser Fragestunde nicht zu beantworten, Kollege Klare. Das können wir gern bilateral klären.
Ich würde gerne zum eigentlichen Fragegegenstand zurückkommen - das war ja zuletzt auch Ihr Bestreben -, nämlich auf die Frage der Gewalt gegen Polizeibeamte. Der Innenminister hat vorhin gesagt, dass er davon überzeugt ist, dass ein erhöhter Strafrahmen zu einem verstärkten Abschreckungseffekt führt. Ich wüsste gerne, auf welche ganz konkreten kriminalpsychologischen, kriminalwissenschaftlichen oder auch strafrechtswissenschaftlichen Erkenntnisse sich das stützt, welche Professorinnen und Professoren, welche Experten diese These stützen. Ich sehe dafür noch keinen Beleg.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt sicherlich Professorinnen und Professoren, die diese These belegen. Aber eines kann ich Ihnen sagen: Manchmal reicht schon gesunder Menschenverstand.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es wirklich klar zu haben, frage ich den Innenminister noch einmal: Trägt es zur Deeskalation bei, wenn der Kollege von Danwitz - in Klammern: CDU - zu einer Demonstration innerhalb der Bannmeile hinausgeht, und bewerten Sie es als Eskalation, wenn ein Mitglied meiner Fraktion oder ich Ähnliches tue?
(Beifall bei der LINKEN - Björn Thüm- ler [CDU]: Das hängt davon ab, was Sie sagen, Herr Herzog! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe nicht, dass ich in die Verlegenheit komme, das bei Ihnen bewerten zu müssen. Ich habe allerdings auch klar gesagt, dass das Sache der Polizei ist und ich es besser finde, wenn die Polizei in diesem Zusammenhang agiert.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Innenminister, ich frage noch einmal, weil ich das schon für einen wichtigen Punkt halte. Gesunder Menschenverstand ist ein guter und wichtiger Maßstab in der Politik. Aber ich finde auch, dass man hin und wieder dem Rat von Fachleuten vertrauen sollte. Welche Expertinnen und Experten im Bereich der Kriminalwissenschaft, der Kriminologie, des Strafrechts und der Kriminalpsychologie unterstützen Ihre These jenseits des gesunden Menschenverstandes? Wo wird Ihre These, dass ein erhöhter Strafrahmen zu mehr Abschreckung führt, wissenschaftlich unterstützt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich können wir jetzt in die Bibliothek gehen und uns das genau anschauen. Aber es ist doch völlig klar. Aus welchem Grunde gibt es überhaupt unterschiedliches Strafmaß, z. B. bei Körperverletzung, bei schwerer Körperverletzung usw.? Es muss doch ein Zusammenhang in diesem Bereich bestehen. Wenn ich zu zwei Jahren, zu drei Jahren oder zu fünf Jahren verurteilt werde, ist doch völlig klar, dass das größere Abschreckungswirkung hat, als wenn die Tat vielleicht nur mit Geldstrafe geahndet wird. Das ist doch völlig klar. Sonst bräuchten wir diese Unterteilung überhaupt nicht. Das sagt einfach der gesunde Menschenverstand.
In diesem Zusammenhang habe ich bei der Innenministerkonferenz gesagt: Es bringt nichts, einfach nur die Forderung aufzustellen, dass die Höchststrafe in § 113 des Strafgesetzbuches auf fünf statt zwei Jahre festgelegt wird. Damit hätten wir noch nichts Entscheidendes gegen Gewalt gegen Polizeibeamte getan. Deshalb haben wir gesagt: Diesen Antrag wollen wir nicht sofort unterstützen. Wir wollen erst einmal Erkenntnisse aus einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts haben. Dann können wir sehen, ob es notwendig ist, den Strafrahmen auszudehnen, und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit das Strafmaß wenigstens ausgeschöpft wird. Das ist meiner Ansicht nach ein wichtiger Punkt.
Für mich ist wichtig, dass die Straftäter verurteilt werden. Das ist der Hauptpunkt. Wir müssen alles daransetzen, dass das in Zukunft auch bei Demonstrationslagen und bei Gewalt gegen Polizeibeamte der Fall ist.
Ich erteile jetzt dem Kollegen Perli von der Fraktion DIE LINKE nach § 76 unserer Geschäftsordnung das Wort zu einer persönlichen Bemerkung. Ich gehe davon aus, dass die Möglichkeiten Ihnen bekannt sind. Sie können Angriffe zurückweisen oder eigene Ausführungen berichtigen. Dazu haben Sie jetzt die Möglichkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weise die gegen mich von Herrn Thiele erhobene Unterstellung, ich hätte zu Gewalt oder Straftaten aufgerufen, mit aller Deutlichkeit zurück.
Ich weise darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht am 15. März 1995 geurteilt hat, dass Sitzblockaden weder Gewalt noch Nötigung darstellen. Der Staat hat diese nicht zu verurteilen.
weshalb ich es sinnvoll finde, dass junge Leute ihren Unmut über dieses Bildungssystem artikulieren und auch zu Banken gehen und dort das Gespräch suchen, warum - - -
(Lachen und Widerspruch bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von der FDP: „Das Gespräch suchen“? Das klang ganz anders! - Glocke des Prä- sidenten)
(Lachen bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von der CDU: Das ist ein Skandal! - Weitere Zurufe von der CDU und der FDP: Besetzen! - Glo- cke des Präsidenten)
Eine Besetzung ist eine Sitzblockade. Eine Sitzblockade ist keine Straftat. Das will ich festhalten.
In diesem Zusammenhang habe ich bereits in meinem Redebeitrag darauf hingewiesen, dass Heribert Prantl in seinem Artikel - - -